Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2000 - C-318/98   

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https://dejure.org/2000,1262
EuGH, 22.06.2000 - C-318/98 (https://dejure.org/2000,1262)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2000 - C-318/98 (https://dejure.org/2000,1262)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2000 - C-318/98 (https://dejure.org/2000,1262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Abfälle - Begriff der gefährlichen Abfälle - Richtlinie 91/689/EWG - Entscheidung 94/904/EG - Verstärkte Schutzmaßnahmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Fornasar u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Fornasar u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Offensichtlich unerhebliche Frage - Zuständigkeit des nationalen Gerichts - Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits - Anwendung der vom Gerichtshof ausgelegten ...

  • EU-Kommission

    Fornasar u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Richtlinie über gefährlichen Abfälle; Pflichtz zum Ergreifen verstärkter Schutzmaßnahmen; Sicherstellung der erforderlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen; Ablagen von Abfällen als Sondermüll

  • Judicialis

    Richtlinie 91/689/EWG; ; Entscheidung 94/904/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfälle - Begriff der gefährlichen Abfälle - Richtlinie 91/689/EWG - Entscheidung 94/904/EG - Verstärkte Schutzmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Pretura Circondariale Udine - Auslegung des Artikels 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über ein Verzeichnis ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 313
  • EuZW 2000, 605
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 75/442 legt die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um sicherzustellen, daß Abfälle ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt beseitigt werden, zwar inhaltlich nicht genau fest, ist aber für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich, wobei er ihnen allerdings ein Ermessen bei der Beurteilung der Erforderlichkeit solcher Maßnahmen beläßt (Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 67).

    So weist eine signifikante Beeinträchtigung der Umwelt über einen längeren Zeitraum, ohne daß die zuständigen Behörden eingreifen, in der Regel darauf hin, daß die Mitgliedstaaten das ihnen durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessen überschritten haben (Urteil Kommission/Italien, Randnr. 68).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    Die Pflicht eines Mitgliedstaats, alle zur Erreichung des durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Zieles erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ist eine durch Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) und durch die Richtlinie selbst auferlegte zwingende Pflicht (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 40).

    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (Urteil vom 13. November 1990 in der RechtssacheC-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, und Urteil Inter-Environnement Wallonie, Randnr. 40).

  • EuGH, 15.11.1979 - 36/79

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    In einem Verfahren nach Artikel 177 EG-Vertrag, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, ist für jede Würdigung des konkreten Sachverhalts das vorlegende Gericht zuständig (Urteile vom 15. November 1979 in der Rechtssache 36/79, Denkavit, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1999 in den Rechtssachen C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg 1998, I-6881, Randnr. 37).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-175/98

    Lirussi

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    In einem Verfahren nach Artikel 177 EG-Vertrag, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, ist für jede Würdigung des konkreten Sachverhalts das vorlegende Gericht zuständig (Urteile vom 15. November 1979 in der Rechtssache 36/79, Denkavit, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1999 in den Rechtssachen C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg 1998, I-6881, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnrn.
  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    25 und 26, und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnr. 38).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 22.06.2000 - C-318/98
    Diese Pflicht, alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, obliegt allen Trägern öffentlicher Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (Urteil vom 13. November 1990 in der RechtssacheC-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, und Urteil Inter-Environnement Wallonie, Randnr. 40).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Der Gerichtshof ist folglich nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da dafür ausschließlich das vorlegende Gericht zuständig ist (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnrn.
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Die Mitgliedstaaten dürfen keine Rechtsnormen erlassen, die geeignet sind, der späteren Umsetzung der Richtlinie faktisch entgegenzustehen oder die Erreichung des in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich in Frage zu stellen (EuGH 10. November 2005 - C-316/04 [Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie] - zur Veröffentlichung in EuGHE I vorgesehen, Rn. 42; 8. Mai 2003 - C-14/02 [ATRALSA] - EuGHE I 2003, 4431, Rn. 58; 22. Juni 2000 - C-318/98 [Fornasar] -EuGHE I 2000, 4785, Rn. 41 f.; 18. Dezember 1997 - C-129/96 [Inter-Environnement Wallonie] - EuGHE I 1997, 7411, Rn. 40).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-194/01

    Kommission / Österreich

    Daher müssten die Mitgliedstaaten den zur Umsetzung der Richtlinie 91/689 ergriffenen Maßnahmen die Anhänge I bis III dieser Richtlinie und den mit der Entscheidung 94/904 erlassenen HWC, den diese Richtlinie ergänze (Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98, Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 44), zugrunde legen.

    Die Mitgliedstaaten könnten daher andere, in den Anhängen I und II der Richtlinie nicht erfasste Fälle als gefährlich einstufen und damit verstärkte Schutzmaßnahmen ergreifen, um eine unkontrollierte Ablagerung oder Ableitung dieser Abfälle und ihre unkontrollierte Beseitigung zu verbieten (Urteil Fornasar u. a., Randnrn.

    Solche Fälle müssten der Kommission gemäß Artikel 176 EG und Artikel 1 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 91/689 gemeldet werden (Urteil Fornasar u. a., Randnr. 51).

    67 Das österreichische Verzeichnis stehe vollkommen in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Eigenschaften des Abfalls und nicht seine Herkunft entscheidend für seine Einstufung als gefährlich sei (Urteil Fornasar u. a., Randnr. 56).

    73 Die Kommission erinnert zu Recht daran, dass gemäß Artikel 1 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 91/689 der betreffende Mitgliedstaat bei der Kommission die Fälle anmelden muss, in denen er andere als die im HWC aufgeführten Abfälle als gefährlich bezeichnet (Urteil Fornasar u. a., Randnr. 51).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98 (https://dejure.org/1999,14246)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.09.1999 - C-318/98 (https://dejure.org/1999,14246)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. September 1999 - C-318/98 (https://dejure.org/1999,14246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fornasar u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Giancarlo Fornasar, Andrea Strizzolo, Giancarlo Toso, Lucio Mucchino, Enzo Peressutti und Sante Chiarcosso.

    Abfälle - Begriff der gefährlichen Abfälle - Richtlinie 91/689/EWG - Entscheidung 94/904/EG - Verstärkte Schutzmaßnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    Zur Frage der Wahl der Rechtsgrundlage (Wahl zwischen Artikel 100a und Artikel 130s EG-Vertrag) vgl. auch Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939), das die Rechtsgrundlage der Richtlinie 91/156 betraf.

    Vgl. außerdem zu dieser Frage der Wahl zwischen Artikel 100a und Artikel 130s EG-Vertrag als Rechtsgrundlage der Gemeinschaftsakte bezüglich der Abfälle aus der älteren Rechtsprechung Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867) sowie Schlußanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache, die die Richtlinie 89/428/EWG des Rates vom 21.Juni 1989 über die Modalitäten zur Vereinheitlichung der Programme zur Verringerung und späteren Unterbindung der Verschmutzung durch Abfälle der Titandioxid-Industrie (ABl. L 201, S. 56) betraf; der Gerichtshof vertrat die Auffassung (Randnr. 25), daß letztlich Artikel 100a und nicht, wie es der Rat getan habe, Artikel 130s EG-Vertrag als Rechtsgrundlage hätte gewählt werden müssen.

  • EuGH, 24.11.1993 - C-405/92

    Mondiet / Armement Islais

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    Von Bedeutung in der vorliegenden Rechtssache sind auch die Schlußanträge des Generalanwalts Gulmann (Nr. 28) in der Rechtssache C-405/92 (Urteil vom 24. November 1993, Mondiet, Slg. 1993, I-6133) sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-67/97 (Urteil vom 3. Dezember 1998, Bluhme, Slg. 1998, I-8033), aus denen deutlich hervorgeht, daß mangels greifbarer Beweise für eine tatsächliche Gefährdung der Umwelt der Grundsatz der Vorsorge einen hinreichenden Grund für den Erlaß von Schutzmaßnahmen darstellt.
  • EuGH, 22.11.1995 - C-443/93

    Vougioukas / Idryma Koinonikon Asfalisseon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    Interessant ist der Hinweis darauf, daß der vorliegende Sachverhalt das Gegenteil von dem Sachverhalt ist, der dem Urteil vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93 (Vougioukas, Slg. 1995, I-4033) zugrunde lag, in dem der Gerichtshof zu Recht die Auffassung vertreten hat, daß er sich nicht an die Stelle des Rates setzen könne, der es unterlassen hatte, die Maßnahmen nach Artikel 51 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 42 EG) zur Harmonisierung von Sondersystemen für Beamte zu erlassen.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    Sakkoulas, 1998, § 112.24: - Vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96 (National Farmer's Union u. a., Slg. 1998, I-2211) und die Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro in dieser Rechtssache.
  • EuGH, 03.12.1998 - C-67/97

    DER SCHUTZ VON TIERARTEN KANN BESCHRÄNKUNGEN DES HANDELS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    Von Bedeutung in der vorliegenden Rechtssache sind auch die Schlußanträge des Generalanwalts Gulmann (Nr. 28) in der Rechtssache C-405/92 (Urteil vom 24. November 1993, Mondiet, Slg. 1993, I-6133) sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Fennelly in der Rechtssache C-67/97 (Urteil vom 3. Dezember 1998, Bluhme, Slg. 1998, I-8033), aus denen deutlich hervorgeht, daß mangels greifbarer Beweise für eine tatsächliche Gefährdung der Umwelt der Grundsatz der Vorsorge einen hinreichenden Grund für den Erlaß von Schutzmaßnahmen darstellt.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    18: - Sie berufen sich insbesondere auf das Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-168/95 (Arcaro, Slg. 1996, I-4705, Randnr. 36).
  • EuGH, 12.07.1979 - 223/78

    Grosoli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    20: - Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78 (Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3) und Tombesi (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 36).
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    19: - Vgl. z. B. Urteile vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1253) und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi, Slg. 1997, I-3561, Randnr. 36).
  • EuGH, 20.04.1999 - C-360/97

    Nijhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    31: - Vgl. hierzu meine Schlußanträge in der Rechtssache C-360/97 (Urteil vom 20. April 1999, Nijhuis, Slg. 1999, I-1919, Nr. 49).
  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
    19: - Vgl. z. B. Urteile vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa, Slg. 1964, 1253) und vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95 (Tombesi, Slg. 1997, I-3561, Randnr. 36).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

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