Rechtsprechung
EuGH, 16.03.2000 - C-329/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates - Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Begriff des ordnungsgemäßen Wohnsitzes - Nach ...
- Europäischer Gerichtshof
Ergat
- EU-Kommission
Ergat
Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 7 Absatz 1
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffener Assoziationsrat - Beschluß über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Familienzusammenführung - Zugang der Familienangehörigen eines türkischen ...
- EU-Kommission
Ergat
- Wolters Kluwer
Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ; Begriff des ordnungsgemäßen Wohnsitzes ; Nach Ablauf der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis gestellter Verlängerungsantrag
- Judicialis
Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei Art. 7 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffener Assoziationsrat - Beschluß über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Familienzusammenführung - Zugang der Familienangehörigen eines türkischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung des Artikels 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei - Familienangehöriger eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers - Zugang zum ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.04.1994 - 1 K 799/92
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
- BVerwG, 23.08.1996 - 1 B 55.96
- BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
- BVerwG, 18.05.2000 - 1 C 10.00
- BVerwG - 1 C 10.00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 503 (Ls.)
- NVwZ 2000, 1277
- EuZW 2000, 305
- DVBl 2000, 691
Wird zitiert von ... (184) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Insoweit ist unerheblich, daß der Kläger zwischen 1985 und 1989 dreimal die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis jeweils erst nach dem Ablauf von deren Geltungsdauer beantragt hat, so daß er während kurzer Zeiträume nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis war, denn die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats haben die Ordnungsmäßigkeit seines Aufenthalts deswegen nicht in Frage gestellt, sondern ihm vielmehr jedesmal eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 54, und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 69).Sie haben insbesondere gemäß Artikel 7 Satz 1 vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten einzuräumenden Vorrangs das Recht, sich in diesem Staat auf jedes Stellenangebot zu bewerben, nachdem sie dort seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz gehabt haben (erster Gedankenstrich), und weiter das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben (zweiter Gedankenstrich)(Urteil Kadiman, Randnrn.
Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, daß Artikel 7 Satz 1 für die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers das Recht vorsieht, in diesem Staat eine Beschäftigung auszuüben, nachdem sie dort während einer bestimmten Zeit ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz gehabt haben, ohne daß dadurch die Befugnis des betreffenden Mitgliedstaats berührt würde, den Familienangehörigen die Genehmigung zu erteilen, zu dem in diesem Staat ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, sowie Vorschriften über ihren Aufenthalt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht haben, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, zu erlassen (Urteil Kadiman, Randnrn.
Daraus hat der Gerichtshof hergeleitet, daß Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verlangt, daß sich die Familienzusammenführung, die der Grund für die Einreise des Familienangehörigen in den Aufnahmemitgliedstaat war, während einer bestimmten Zeit im tatsächlichen Zusammenleben des Betroffenen mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft manifestiert, und daß dieses Zusammenleben so lange andauern muß, wie der Betroffene nicht selbst die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt dieses Staates erfüllt (Urteil Kadiman, Randnrn.
Der Gerichtshof hat den Beschluß Nr. 1/80 deshalb dahin ausgelegt, daß es den Behörden eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht verwehrt ist, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, daß der Betroffene während des in Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich vorgesehenen Dreijahreszeitraums tatsächlich eine Lebensgemeinschaft mit diesem Arbeitnehmer führt (Urteil Kadiman, Randnrn.
Aus dem Urteil Kadiman folgt jedoch zwingend, daß die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, auch noch nach Ablauf dieser drei Jahre den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers in dieser Weise von Voraussetzungen abhängig zu machen.
Zweitens verliert ein Familienangehöriger, der die Genehmigung erhalten hat, zu einem türkischen Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat zu ziehen, der jedoch das Gebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verläßt (vgl. dazu Urteil Kadiman, Randnr. 48), grundsätzlich die Rechtsstellung, die er aufgrund des Artikels 7 Satz 1 erworben hatte.
- EuGH, 03.07.1980 - 157/79
Regina / Pieck
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Nach der ständigen Rechtsprechung zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die eine unter dem Schutz des Gemeinschaftsrechts stehende Person zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts zu beachten hat, dürfen die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen solche Obliegenheiten zwar Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Zuwiderhandlungen von Inländern gelten; sie dürfen jedoch keine unverhältnismäßige Sanktion vorsehen, die eine Beeinträchtigung dieses Aufenthaltsrechts schaffen würde (vgl. entsprechend Urteile vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 19, und vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14).Dies ist insbesondere bei Freiheitsstrafen und erst recht bei der Ausweisung der Fall, die die Verneinung des durch den Beschluß Nr. 1/80 verliehenen und garantierten Aufenthaltsrechts selbst darstellt (vgl. entsprechend Urteile Watson und Belmann, Randnr. 20, Pieck, Randnr. 19, und Messner, Randnr. 14).
- EuGH, 12.12.1989 - 265/88
Strafverfahren gegen Messner
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Nach der ständigen Rechtsprechung zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die eine unter dem Schutz des Gemeinschaftsrechts stehende Person zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts zu beachten hat, dürfen die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen solche Obliegenheiten zwar Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Zuwiderhandlungen von Inländern gelten; sie dürfen jedoch keine unverhältnismäßige Sanktion vorsehen, die eine Beeinträchtigung dieses Aufenthaltsrechts schaffen würde (vgl. entsprechend Urteile vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79, Pieck, Slg. 1980, 2171, Randnr. 19, und vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14).Dies ist insbesondere bei Freiheitsstrafen und erst recht bei der Ausweisung der Fall, die die Verneinung des durch den Beschluß Nr. 1/80 verliehenen und garantierten Aufenthaltsrechts selbst darstellt (vgl. entsprechend Urteile Watson und Belmann, Randnr. 20, Pieck, Randnr. 19, und Messner, Randnr. 14).
- EuGH, 07.07.1976 - 118/75
Watson und Belmann
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Das Gemeinschaftsrecht hat den Mitgliedstaaten nämlich nicht die Befugnis zum Erlaß von Maßnahmen genommen, die den nationalen Behörden die genaue Kenntnis der Bevölkerungsbewegungen in ihrem Hoheitsgebiet ermöglichen sollen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75, Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185, Randnr. 17).Dies ist insbesondere bei Freiheitsstrafen und erst recht bei der Ausweisung der Fall, die die Verneinung des durch den Beschluß Nr. 1/80 verliehenen und garantierten Aufenthaltsrechts selbst darstellt (vgl. entsprechend Urteile Watson und Belmann, Randnr. 20, Pieck, Randnr. 19, und Messner, Randnr. 14).
- EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
So würde der Zweck des Beschlusses Nr. 1/80, die im sozialen Bereich bestehende Regelung zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern, um schrittweise die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herzustellen (vgl. zuletzt Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-1/97, Birden, Slg. 1998, I-7747, Randnr. 52), nicht erreicht, wenn von einem Mitgliedstaat namentlich hinsichtlich des Aufenthalts erlassene Beschränkungen dem Betroffenen die Rechte, die Artikel 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich dieses Beschlusses ihm bedingungslos gewährt, genau in dem Augenblick nehmen würden, in dem er aufgrund des freien Zugangs zu einer von ihm gewählten Beschäftigung die Möglichkeit hat, sich dauerhaft in den Aufnahmemitgliedstaat zu integrieren.29 und 30, und die Urteile Günaydin, Randnr. 49, Ertanir, Randnr. 55, und Birden, Randnr. 65).
- EuGH, 30.09.1997 - C-36/96
Günaydin u.a. / Freistaat Bayern
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Denn das in Artikel 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vorgesehene, durch keine Voraussetzungen - nicht einmal durch einen Vorrang der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten - eingeschränkte Recht des Betroffenen, eine frei von ihm gewählte Beschäftigung aufzunehmen, würde ausgehöhlt, wenn die zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit hätten, die Ausübung der dem türkischen Migranten unmittelbar durch den Beschluß Nr. 1/80 verliehenen, genau bestimmten Rechte an Bedingungen zu knüpfen oder in irgendeiner Weise einzuschränken (vgl. entsprechend das Urteil vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-36/96, Günaydin, Slg. 1997, I-5143, Randnrn.29 und 30, und die Urteile Günaydin, Randnr. 49, Ertanir, Randnr. 55, und Birden, Randnr. 65).
- EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
Ertanir / Land Hessen
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Insoweit ist unerheblich, daß der Kläger zwischen 1985 und 1989 dreimal die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis jeweils erst nach dem Ablauf von deren Geltungsdauer beantragt hat, so daß er während kurzer Zeiträume nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis war, denn die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats haben die Ordnungsmäßigkeit seines Aufenthalts deswegen nicht in Frage gestellt, sondern ihm vielmehr jedesmal eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 54, und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 69).29 und 30, und die Urteile Günaydin, Randnr. 49, Ertanir, Randnr. 55, und Birden, Randnr. 65).
- EuGH, 19.11.1998 - C-210/97
Akman
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
26, 30 und 31, sowie für Artikel 7 Satz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 die Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 20, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97, Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 24).Diese Auslegung wird auch durch das Urteil Akman bestätigt, in dem es um Artikel 7 Satz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 ging, der den freien Zugang der Kinder von türkischen Arbeitnehmern zur Beschäftigung in dem Mitgliedstaat, in dem sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, betrifft.
- EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
Eroglu / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
26, 30 und 31, sowie für Artikel 7 Satz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 die Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 20, und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97, Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 24).Denn das Aufenthaltsrecht ist für die Aufnahme und die Ausübung jeder Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unerläßlich (vgl. in diesem Sinne insbesondere das Urteil Eroglu, Randnr. 20).
- EuGH, 14.07.1977 - 8/77
Sagulo u.a.
Auszug aus EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Deshalb kann ein derartiges Dokument für die Ausländer, die Rechte aus dem Beschluß Nr. 1/80 herleiten können, nicht der allgemeinen Aufenthaltserlaubnis für Ausländer gleichgestellt werden, bei deren Erteilung die nationalen Behörden über ein Ermessen verfügen (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77, Sagulo u. a., Slg. 1977, 1495, Randnr. 8). - EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-467/02
Cetinkaya
Der Gerichtshof hat im Urteil Ergat überdies festgestellt, dass das Kind eines türkischen Arbeitnehmers diese Eigenschaft nach Artikel 7 Satz 1 nach Erreichung seiner Volljährigkeit behält, auch wenn es im Aufnahmemitgliedstaat ein von dem seiner Eltern unabhängiges Leben führt (13) .Im Urteil Ergat hat der Gerichtshof den Umfang dieser den Familienangehörigen verliehenen Rechte präzisiert (22) .
Diese Auffassung entspreche jedoch nicht dem Regelungszweck des Artikels 7. Sie stehe auch nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Einklang, die mit dem Urteil Ergat ein Verständnis dahin gehend nahe lege, dass die durch Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verliehenen Rechte nur nach Maßgabe des Artikels 14 dieses Beschlusses beendet werden könnten.
Mit der Kommission meine ich, dass die Antwort auf diese Frage dem Urteil Ergat zu entnehmen ist.
Außerdem hat er im Urteil Ergat darauf hingewiesen, dass die den Familienangehörigen durch Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verliehenen Rechte nur in zwei Fällen beschränkt werden könnten: erstens, wenn Artikel 14 des Beschlusses anwendbar sei, und zweitens, wenn der betreffende Familienangehörige das Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen habe (39) .
Mithin lässt sich aus dem Urteil Ergat ableiten, dass der Betroffene, sofern nicht eine Ausweisungsverfügung des Mitgliedstaats nach Artikel 14 des Beschlusses Nr. 1/80 vorliegt, nur dann seine Rechte auf Zugang zur Beschäftigung und auf Aufenthalt aus Artikel 7 Satz 1 dieses Beschlusses wieder verliert, wenn er selbst entschieden hat, seine Verbindungen zu diesem Staat abzubrechen, indem er ihn während eines längeren Zeitraums ohne berechtigte Gründe verlässt.
Wie ich bereits hervorgehoben habe, hat der Gerichtshof im Urteil Ergat die Auffassung vertreten, dass die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt seien, Maßnahmen zu treffen, die geeignet seien, das Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen, die die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllten, zu beschränken, weil diese Familienangehörigen bereits wegen der Erfüllung dieser Voraussetzungen ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert seien.
Außerdem hat Herr Cetinkaya, wie Herr Ergat, von seinem Recht auf Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat Gebrauch gemacht, da er dort zwischen 1996 und Dezember 1999, d. h. praktisch bis zum Antritt seiner Freiheitsstrafe, verschiedene Tätigkeiten im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt hat, was es umso mehr rechtfertigt, die vom Gerichtshof im Urteil Ergat vertretene Auffassung auf die vorliegende Rechtssache zu übertragen.
11 - Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95 (Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28), vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97 (Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 34) und vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-65/98 (Eyüp, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 25).
12 - Urteil Ergat (Randnr. 40).
25 - Urteil Ergat (Randnr. 38).
35 - Urteil Ergat (Randnrn. 39 und 40).
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
33, 37, 40, 41 und 44, vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnrn.28 und 29, sowie Cetinkaya, Randnr. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (vgl. Urteile Ergat, Randnrn.
Wie der Generalanwalt in den Nrn. 30 und 31 sowie 120 bis 123 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Gerichtshof insoweit bezüglich der in Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Derin nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem notwendig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. insbesondere Urteile Ergat, Randnr. 40, Cetinkaya, Randnr. 31, und Aydinli, Randnr. 25).
Zweitens kann es nach ständiger Rechtsprechung nur zwei Arten von Beschränkungen der Rechte geben, die Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 den Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer verleiht, die die Voraussetzungen dieses Satzes erfüllen: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. Urteile Ergat, Randnrn.
Will sich der Betroffene in einem solchen Fall später erneut in dem fraglichen Mitgliedstaat niederlassen, können die Behörden dieses Staates verlangen, dass er erneut eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, um zu dem türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, wenn er noch von ihm abhängt, oder um auf der Grundlage von Art. 6 des Beschlusses Nr. 1/80 dort eine Arbeit aufnehmen zu können (vgl. Urteil Ergat, Randnr. 49).
Da das vorlegende Gericht seine erste Frage nach Verkündung des Urteils Aydinli ausdrücklich mit dem Ziel umformuliert hat, den Gerichtshof zur Überprüfung der Richtigkeit dieses Urteils zu bewegen, ist noch darauf hinzuweisen, dass, zum einen, die in dem Urteil vorgenommene Auslegung des Geltungsumfangs des Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 nur die Auslegung dieser Bestimmung in der vorherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs bestätigt (Urteile Ergat und Cetinkaya).
Im Übrigen wird nichts vorgetragen, was geeignet wäre, die Sach- und Rechtslage des Ausgangsverfahrens deutlich von derjenigen in den Rechtssachen zu unterscheiden, in der die Urteile Ergat, Cetinkaya, Aydinli und Torun ergangen sind, so dass für den Gerichtshof im vorliegenden Fall kein hinreichender Anlass besteht, seine Rechtsprechung hierzu zu überdenken.
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04
Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen …
Zu den Familienangehörigen gehören ohne Zweifel Abkömmlinge, auch ist der Begriff nicht durch ein bestimmtes Lebensalter der Begünstigten begrenzt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000 - C-329/97 - , InfAuslR 2000, 217; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, ARB 1/80 Art. 7 Rn 17).Das Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 ist also lediglich eine Folge des dort garantierten Rechts auf "Zugang zum Arbeitsmarkt", d.h. auf Aufnahme einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, also "als Arbeitnehmer" (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 5.10.1994 - C-355/93 - , NVwZ 1995, 53; Urteil vom 16.3.2000 , aaO.; Senatsurteil vom 11.12.1996 - 11 S 1639/96 -, InfAuslR 1997, 229; BayVGH, Urteil vom 29.10.2002, InfAuslR 2003, 46).
Der Kläger hatte mithin freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis einschließlich eines Anspruch auf Verlängerung des zu dessen wirksamer Ausübung erforderlichen Aufenthaltsrechts; insofern hat Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 - ebenso wie Art. 6 Abs. 1 - unmittelbare Wirkung (vgl. grundlegend EuGH, Urteil vom 20.9.1990 - C 192/89 - , NVwZ 1991, 255; Urteil vom 23.1.1997 - C 171/95 - , InfAuslR 1997, 146 = NVwZ 1997, 677 - zu Art. 6 Abs. 1, 3. Spiegelstrich; Urteil vom 16.3.2000 , aaO. …und Urteil vom 22.6.2000 , aaO., Rn 25 - zu Art. 7 Satz 1; Urteil vom 5.10.1994 - C 355/93 - NVwZ 1995, 53 und Urteil vom 19.11.1998 - C 210/97 - , NVwZ 1999, 281 - zu Art. 7 Satz 2; BVerwG, Urteil vom 22.2.1995 - 1 C 11.94 -, NVwZ 1995, 1113 = VBlBW 1996, 49 = InfAuslR 1995, 265; Urteil vom 24.1.1995 - 1 C 2.94 -, InfAuslR 1995, 223).
Der Wiedererwerb der beschäftigungsrechtlichen Position nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 wäre erst nach einem erneuten Zuzug möglich, dessen Voraussetzungen aber durch den nationalen Gesetzgeber festgelegt werden und die sich in Deutschland nach dem Ausländergesetz richten (vgl. EuGH, Urteil vom 16.12.1992 - C-237/91 - , InfAuslR 1993, 41; Urteil vom 16.3.2000 - C-329/97 - , InfAuslR 2000, 217, Rn 42).
Richtig ist, dass das Recht nach Art. 7 ARB 1/80, das zunächst den erlaubten Zuzug zu einem dem regulären Arbeitsmarkt angehörenden türkischen Arbeitnehmer - dem Stammberechtigten - voraussetzt, nach der Rechtsprechung des EuGH insoweit eine gewisse Verselbständigung erfährt, als der Familienangehörige nach drei Jahren nicht mehr mit dem Stammberechtigten in familiärer Gemeinschaft zusammenleben (vgl. EuGH, Urteil vom 22.6.2000 - C 65/98 - , InfAuslR 2000, 329) und der Stammberechtigte dann auch nicht mehr Arbeitnehmer sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.1998 - C-210/97 - , InfAuslR 1999, 3 = NVwZ 1999, 281; Urteil vom 16.3.2000 , aaO., Rn 44).
Dieser Zweck werde nicht erreicht, wenn ein Mitgliedstaat durch aufenthaltsbeschränkende Vorschriften die Rechte aus dem "bedingungslos" gewährten Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 in dem Augenblick nehme, in dem er aufgrund des Zugangs zu einer von ihm gewählten Beschäftigung die Möglichkeit habe, sich dauerhaft in den Aufnahmestaat zu integrieren (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000 , aaO. Rn 43).
Will er sich später erneut im Aufnahmestaat niederlassen, so können die Behörden des Mitgliedstaats erneut die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug oder zur Arbeitsaufnahme nach Art. 6 ARB 1/80 verlangen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000 , aaO., Rn 45 bis 49;… Urteil vom 17.4.1997 , aaO.).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
Eine solche Betrachtungsweise liegt dem Urteil Ergat(21) zugrunde.14 - Vgl. zu Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 Urteile vom 16. März 2000, Ergat (C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 40), vom 11. November 2004, Cetinkaya (C-467/02, Slg.2004, I-10895, Randnr. 31) sowie Aydinli (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 25 und 26), zu Art. 7 Abs. 2 dieses Beschlusses Urteil vom 19. November 1998, Akman (C-210/97, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 44).
15 - Urteile Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 27) und Torun (zitiert in Fn. 11, Randnrn. 27 und 28).
18 - Urteil Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
48 - Urteile Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 35), vom 11. Mai 2000, Savas (C-37/98, Slg. 2000, I-2927, Randnrn.
54 - Urteil Ergat (zitiert in Fn. 14, Randnr. 49).
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00
Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer …
Das Recht des Familienangehörigen auf freien Zugang zu einer ordnungsgemäßen Beschäftigung aus Art. 7 S 1 Ss 2 ARB 1/80 (EWGAssRBes 1/80) vermittelt mit der Aufnahme einer Beschäftigung ein eigenständiges, vom Gesichtspunkt des Fortbestehens der Familieneinheit mit einem dem regulären Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmer losgelöstes Aufenthaltsrecht, das durch nationale Regelungen über den Aufenthalt nicht mehr beeinträchtigt werden kann (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16.03.2000, Rechtssache C-329/97 (Ergat), DVBl. 2000, 691).Mit Schriftsatz vom 16.3.2000 bat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Mitteilung, ob der Senat es im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 16.3.2000 und vom 10.2.2000 (Rechtssachen C-329/97 Ergat/Ulm und C-340/97 Nazli/Nürnberg) noch für notwendig erachte, sein Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 16.3.2000 - Ergat (DVBl. 2000, 691) grundsätzlich zur Rechtsnatur des Beschäftigungsanspruchs nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich ARB 1/80 und den sich daraus ergebenden Grenzen für die Befugnis der Mitgliedstaaten zur Regelung des Aufenthaltsrechts der Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer Stellung genommen.
Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich verlangt insoweit, dass dem Familienangehörigen der Nachzug zu dem türkischen Arbeitnehmer erlaubt wurde, und dass der Familienangehörige mindestens fünf Jahre und außerdem solange tatsächlich mit dem dem regulären Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt haben muss, bis er selbst eine ordnungsgemäße Beschäftigung aufnehmen kann; während dieses Zeitraums sind die Mitgliedstaaten befugt, die Bedingungen des Aufenthalts des Familienangehörigen zu regeln (Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNrn.
Die praktische Wirksamkeit dieser Integrationsmöglichkeit verlangt, dass das Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates unabhängig vom Fortbestehen der auf die Verwirklichung der Familienzusammenführung mit dem türkischen Arbeitnehmer gerichteten Voraussetzungen für das Entstehen dieses Rechts ausgeübt werden kann (anders noch der - nunmehr überholte - Beschluss des BVerwG vom 23.12.1993, InfAuslR 1994, 169; a.A. auch Urteil des erkennenden Gerichtshofs vom 19.3.1997 - 11 S 2990/96 -, InfAuslR 1997, 286, 287); deshalb kann sich der Familienangehörige für die tatsächliche Ausübung seines eigenständigen Beschäftigungsrechts auch unmittelbar auf ein gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht berufen, das ebenfalls losgelöst ist vom Fortbestand der Familieneinheit und außerdem durch nationale Regelungen über den Aufenthalt nicht mehr beeinträchtigt werden kann (EuGH, Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNr. 40, 41, 42, 43, 45, 61, 65;… vgl. auch Urteil vom 17.4.1997, a.a.O., RdNr. 35f.; ebenso bereits GK-Ausländerrecht, Band 4, IX - 1, Art. 7 RdNr. 38 mit Blick auf die Voraussetzung der Zugehörigkeit des türkischen Arbeitnehmers zum Arbeitsmarkt).
Vielmehr entspricht das aufgrund der Familienzusammenführung mit dem türkischen Arbeitnehmer erworbene eigenständige Beschäftigungsrecht des Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich ARB 1/80 nach Inhalt und Zweck dem Beschäftigungsrecht des türkischen Arbeitnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich ARB 1/80, das letzterer allerdings nicht schon mit dem Eintritt in das Erwerbsleben, sondern erst nach vierjähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung erlangt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNr. 40;… ebenso Hailbronner, a.a.O., RdNr. 38;… a.A. GK-Ausländerrecht, a.a.O., Art. 7 RdNr. 78ff.).
Dies ist unschädlich, weil die Wiedereinreise des Klägers nicht von der Erteilung einer neuen Erlaubnis abhängig gemacht wurde, so dass der Kläger aufgrund der ihm erteilten Arbeitserlaubnis erneut eine Beschäftigung ausüben konnte (vgl. EuGH
, Urteil vom 16.3.2000, a.a.O., RdNr. 51). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften können die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - Ergat - Slg. 2000, I-1487 Rn. 45, 46 und 48 und zuletzt vom 18. Dezember 2008 - Rs. C-337/07 - Altun - NVwZ 2009, 235 Rn. 62).Der Gerichtshof hat zur Auslegung dieses Verlustgrundes in der Sache Ergat (Urteil vom 16. März 2000 - Rs. C-329/97 - a.a.O. Rn. 48) auf sein Urteil in der Sache Kadiman (…Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 - NVwZ 1997, 1104 Rn. 48) verwiesen.
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
30 Wie der Gerichtshof festgestellt hat, sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf des in Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vorgesehenen Dreijahreszeitraums, in dem der Betroffene grundsätzlich eine tatsächliche Lebensgemeinschaft mit diesem Arbeitnehmer führen muss, von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 erfüllt (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97, Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnrn.31 Was die in Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen angeht, die, wie Herr Cetinkaya, nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz bei dem Arbeitnehmer gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, folgt daher aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern die praktische Wirksamkeit dieses Rechts setzt außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus, das ebenfalls auf dem Gemeinschaftsrecht beruht und vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. u. a. Urteil Ergat, Randnr. 40).
Zum anderen verliert der Familienangehörige, der die Genehmigung erhalten hat, zu einem türkischen Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat zu ziehen, der jedoch das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt, grundsätzlich die Rechtsstellung, die er aufgrund von Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 erworben hatte (Urteil Ergat, Randnrn.
37 Wie der Generalanwalt in Nummer 40 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, muss die im Urteil Ergat vorgenommene Auslegung von Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 angesichts dessen, dass die Rechtssache Ergat die Situation eines Familienangehörigen betraf, der zu dem Arbeitnehmer in den Aufnahmemitgliedstaat gezogen war, erst recht für die Situation gelten, in der, wie im Ausgangsverfahren, der betreffende Familienangehörige im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und dort stets gewohnt hat.
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Diese Auslegung ergibt sich auch aus dem Zweck des Beschlusses Nr. 1/80 insgesamt betrachtet, zu dem wiederholt entschieden wurde, dass er die Situation der türkischen Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat verbessern soll, indem die allmähliche Integration der türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen einer der Bestimmungen dieses Beschlusses erfüllen und damit in den Genuss der darin vorgesehenen Rechte kommen, im Aufnahmemitgliedstaat gefördert wird (vgl. u. a. Urteile vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnrn.Unter diesem Blickwinkel hat der Gerichtshof entschieden, dass Rechte wie die von Herr Bozkurt nach Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 rechtmäßig erworbenen vom Fortbestehen der Voraussetzungen für ihre Entstehung unabhängig sind (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, Cetinkaya, Randnr. 31, Aydinli, Randnr. 26, Derin, Randnr. 53 und Altun, Randnr. 36), so dass der Familienangehörige, der bereits Rechte nach diesem Beschluss innehat, seine Stellung im Aufnahmemitgliedstaat schrittweise festigen und sich dort dauerhaft integrieren kann, indem er ein von der Person, von der er diese Rechte ableitete, unabhängiges Leben führt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Ergat, Randnrn.
In der mit dem Urteil Kus abgeschlossenen Rechtssache war der fragliche Umstand eine Ehe, aufgrund deren der betroffene türkische Staatsangehörige in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats hatte einreisen dürfen und die dann zu einem Zeitpunkt geschieden wurde, zu dem der Betroffene bereits Rechte erworben hatte, in diesem Fall aus Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80. Mit Randnr. 22 des Urteils vom 5. Oktober 1994, Eroglu, C-355/93, Slg. 1994, I-5113, wurde dieser Grundsatz im Rahmen von Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 für anwendbar erklärt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Ergat, Randnr. 40, Aydinli, Randnr. 26, Derin, Randnr. 50, sowie Altun, Randnrn.
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Der Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf diese Art von Fällen steht nicht entgegen, dass der Betroffene zum streitigen Zeitpunkt volljährig ist und nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit seiner Familie zusammenlebt, sondern im betreffenden Mitgliedstaat ein vom Arbeitnehmer unabhängiges Leben führt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97, Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnrn.33, 37, 40, 41 und 44, sowie Cetinkaya, Randnr. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Artikels 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (vgl. Urteile Ergat, Randnrn.
25 Der Gerichtshof hat insoweit bezüglich der in Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen, die wie Herr Aydinli nach fünfjährigem ordnungsgemäßem Wohnsitz gemäß dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung ein Recht auf freien Zugang zur Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat erworben haben, entschieden, dass aus der unmittelbaren Wirkung dieser Bestimmung nicht nur folgt, dass die Betroffenen hinsichtlich der Beschäftigung ein individuelles Recht unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 herleiten können, sondern dass die praktische Wirksamkeit dieses Rechts außerdem zwangsläufig die Existenz eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraussetzt, das vom Fortbestehen der Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Rechten unabhängig ist (vgl. Urteile Ergat, Randnr. 40, und Cetinkaya, Randnr. 31, sowie entsprechend Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache C-383/03, Dogan, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 14).
Entweder gefährdet gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 der Aufenthalt des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats durch das persönliche Verhalten des Betroffenen die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit tatsächlich und schwerwiegend, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ergat, Randnrn.
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Ob ein türkischer Staatsangehöriger das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen und dadurch sein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht verloren hat (EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - C-329/97 [ECLI:EU:C:2000:133], Ergat - stRspr), richtet sich danach, ob er seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland wegverlagert hat.1.1 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) können aus Art. 7 ARB 1/80 erwachsene Rechte nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. März 2000 - C-329/97 [ECLI:EU:C:2000:133], Ergat - Rn. 45, 46 und 48 …und vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 [ECLI:EU:C:2011:809], Ziebell - Rn. 49).
Der Gerichtshof hat zur Auslegung dieses Verlustgrundes in der Sache Ergat (EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - C-329/97 [ECLI:EU:C:2000:133] - Rn. 48) auf sein Urteil in der Sache Kadiman (EuGH…, Urteil vom 17. April 1997 - C-351/95 [ECLI:EU:C:1997:205], Kadiman - Rn. 48) verwiesen.
- BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11
Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. …
- EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
- BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 26.02
Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer …
- EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
Er - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - …
- BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer …
- EuGH, 21.12.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2001 - 18 B 204/00
Nachzug der Kinder türkischer Arbeitnehmer in den Aufnahmestaat; Voraussetzungen …
- BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00
Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit; …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11
Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen …
- VG Sigmaringen, 11.03.2003 - 4 K 569/01
Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für einen türkischen …
- EuGH, 16.02.2006 - C-502/04
Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04
Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen …
- VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- EuGH, 07.07.2005 - C-383/03
Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - …
- VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06
Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten
- VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe; …
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-462/08
Bekleyen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Art. 7 Satz 2 des …
- EuGH, 21.01.2010 - C-462/08
Bekleyen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 2 des Beschlusses Nr. …
- EuGH, 17.09.2009 - C-242/06
Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB …
- VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421
Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
- VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22
Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2003 - 13 S 887/03
Einbürgerung nach RuStAG § 40b - Ermächtigung eines Elternteils
- VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer …
- VG Karlsruhe, 14.05.2002 - 11 K 3494/00
Ausweisung eines Türken der zweiten Generation wegen Drogendelikts - …
- OVG Hamburg, 14.07.2009 - 4 Bs 109/09
Aufenthaltsrecht einer Türkin, die einen Aufnahmemitgliedstaat unfreiwillig …
- VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02
Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17
Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss …
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung …
- OVG Hamburg, 09.05.2007 - 4 Bs 241/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Zur Ausreisepflicht eines assoziationsberechtigten …
- OVG Bremen, 06.10.2021 - 2 LC 23/21
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind eines …
- VG München, 07.04.2016 - M 12 K 16.424
Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 11 S 49.14
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Unzulässigkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10
Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen …
- EuGH, 19.07.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VG Darmstadt, 17.08.2005 - 8 E 2380/04
Vorlagebeschluss an Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Rechte aus …
- VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus …
- VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- VG Düsseldorf, 30.10.2015 - 7 K 8047/14
- VG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 K 1763/03
Kein Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsanspruchs bei nur …
- EuGH, 22.06.2000 - C-65/98
Eyüp
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02
Ayaz
- VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03
Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, …
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08
Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell …
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 318/02
Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten bei mehreren Arbeitgebern; …
- VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873
Muhlis Ari
- VG Düsseldorf, 07.08.2020 - 8 L 996/20
Berufsausbildung; Fitnessfachwirt; Assoziationsrecht; Familienangehöriger; Kind; …
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- VG Berlin, 21.06.2012 - 16 K 257.10
Verlust des Bleiberechts bei längerer Abwesenheit im Ausland
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05
Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem …
- VG Hannover, 23.11.2023 - 9 A 699/23
Ausweisung; Beschäftigungsaufnahme nach Ausweisung; Beschäftigungszeiten; …
- VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 4240/09
Aufenthaltserlaubnis, türkische Staatsangehörige, Assoziationsberechtigte, …
- VGH Hessen, 25.06.2007 - 11 UE 52/07
Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10924/06
Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 seit dem 30. April 2006 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 12 B 20.08
Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige
- VG Berlin, 18.12.2007 - 35 A 505.07
Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes …
- VG Karlsruhe, 06.03.2007 - 2 K 723/07
Vorläufiger Rechtsschutz bei unerlaubter Einreise sowie Frage des verlorenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 18 A 4649/05
Assoziationsrecht Familienangehöriger Familiennachzug
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 18 B 233/04
- VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00
Ausweisung türkischer Straftäter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 18 B 291/08
Assozíationsberechtigter Aufenthaltserlaubnis Ausreisepflicht Vollziehbarkeit …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13
Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der …
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08
Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2002 - 18 B 606/02
- VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 1 K 10.1000
Zugehörigkeit des "Stammberechtigten" zum regulären Arbeitsmarkt - keine …
- VG Düsseldorf, 20.06.2006 - 22 K 1618/05
Streit um die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsrecht …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 18 B 2599/04
D (A), Türken, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aussetzung der Abschiebung, …
- VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14
Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 11 N 48.08
Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Wiederkehr/Türke; kein gesetzlicher Anspruch wegen …
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194
Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06
Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft …
- VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 3521/04
Aufenthaltsrecht nach Art 7 S 1 ARB 1/80; dauerhafte selbständige …
- VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14
Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis
- VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 18 B 1170/05
Diskriminierung Diskriminierungsverbot türkische Frauen Türkei Scheidung …
- BVerwG, 18.05.2000 - 1 C 10.00
Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung der …
- VG Würzburg, 15.10.2008 - W 6 K 07.1028
Einbürgerungszusicherung; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02
Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit; …
- VG Düsseldorf, 24.09.2019 - 7 K 15133/17
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Einbürgerung, Familienangehörige, …
- VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
Keine Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-508/10
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- VG Gießen, 11.08.2011 - 7 K 4369/09
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei
- VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626
Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2005 - 18 A 4656/02
Verwaltungsprozessrecht: Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2003 - 18 A 3673/01
Verpflichtung zur Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2002 - 18 B 840/02
Aufenthaltserlaubnis Ausreise Wiedereinreise Erlöschen Rückkehr Lebensmittelpunkt
- VG München, 28.04.2021 - M 25 K 18.2692
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines Assoziationsberechtigten bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06
Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen
- VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 B 12.2219
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 11 S 723/07
Berechtigte Gründe bei Verlassen des Bundesgebietes
- VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196
Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur …
- VG Düsseldorf, 08.05.2014 - 8 K 6105/12
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts bei mehrjährigem Aufenthalt im Ausland
- OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10
Erlöschen einer erteilten Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs.r. …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-257/99
Barkoci und Malik
- VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und einer ARB-Berechtigung wegen …
- VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05
D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, …
- VG München, 28.09.2006 - M 12 K 06.1195
Ausländerrecht: Verfahrensgarantien bei Ausweisung, Anwendbarkeit auf …
- VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes
- VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des …
- VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07
Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen …
- VGH Hessen, 18.12.2001 - 12 TZ 3009/01
Aufenthaltsrecht aufgrund ordnungsgemäßer Beschäftigung nach EWGAssRBes 1/80 Art …
- VG München, 14.11.2019 - M 27 K 19.2377
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
- VG München, 14.04.2016 - M 24 K 15.5642
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.636
Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- VG Karlsruhe, 24.04.2015 - 6 K 2151/13
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
- VG Schleswig, 26.07.2002 - 21 A 68/02
Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Erlöschen, Ausreise, Assoziationsrat, …
- VGH Bayern, 09.06.2000 - 10 ZS 00.1366
Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss …
- OVG Bremen, 13.04.2015 - 1 B 127/13
Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts - türkischer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - 17 B 2027/05
D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2006 - 17 B 657/05
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türken, Assoziationsberechtigte, Kinder, …
- VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Staatsangehörigen; …
- VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 17/05
Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der sich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2005 - 18 A 4406/02
Anhörungsrügengesetz Gegenvorstellung Verletzung des rechtlichen Gehörs
- VG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 K 3589/00
Ausweisung eines deutschverheirateten türkischen Straftäters
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Auslegung des Beschlusses Nr. 1/80 …
- VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 CS 08.397
Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Ausnahme; gesicherter Lebensunterhalt; …
- VG Gießen, 15.03.2001 - 7 G 4142/00
Regelausweisung oder Ist-Ausweisung straffälliger türkischer Arbeitnehmer
- OVG Niedersachsen, 27.09.2000 - 11 M 2943/00
Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Erlaubnisfiktion; Täuschung
- VG München, 18.07.2013 - M 12 K 13.988
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Drogenhandel; Ermessen
- VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 2878/05
Ausweisungsermessen; Minderjähriger; Intensivtäter; Gefahrenprognose und …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2002 - 4 L 194/02
Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Erlöschen, Ausreise, Assoziationsrat, …
- VGH Bayern, 18.03.2002 - 10 CS 01.2823
Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes für die Erteilung einer …
- VG München, 09.12.2021 - M 12 S 21.5504
Erfolgloses Eilverfahren gegen Abschiebungsandrohung in die Türkei nach Erlöschen …
- VG Karlsruhe, 26.01.2004 - 6 K 4485/03
Ausweisung - besonderer Ausweisungsschutz
- VG München, 21.05.2012 - M 23 S 12.1311
Kein Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80; Betäubungsmittelkriminalität; …
- VG München, 16.03.2011 - M 23 K 10.2469
Assoziationsrechtliche Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige …
- VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 2232/08
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreiseaufforderung mit …
- VG Freiburg, 26.08.2002 - 1 K 1572/02
Vorliegen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts für die Begründung einer …
- VG Stuttgart, 25.04.2001 - 7 K 715/01
Staatsangehörigkeit; Unterbrechung des Aufenthalts; abgeleitetes Aufenthaltsrecht
- VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Fall der Ausweisung oder …
- VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis (Türkei) -Erlöschen eines Rechts aus Art. 7 …
- VG München, 15.12.2014 - M 12 E 14.4528
Ungültig-Stempelung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnungsanspruch; …
- VG Aachen, 10.04.2014 - 8 L 487/13
Ausweisung; Totschlag; Gewalt; Verwurzelung; Entwurzelung; BTM
- VG Berlin, 15.11.2011 - 16 K 108.11
Feststellung der Gültigkeit einer Niederlassungserlaubnis im Fall eines …
- VG Saarlouis, 29.03.2010 - 10 L 104/10
Erlöschen des Aufenthaltstitels infolge Ausreise, kurzzeitige Einreise und …
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 5 K 08.01000
Türkischer Staatsangehöriger mit Assoziationsberechtigung; Ausweisung nach …
- VG München, 05.06.2008 - M 24 K 08.753
Ausweisung; im Bundesgebiet geborener türkischer Staatsangehöriger; …
- VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 6 K 4214/03
Übereinstimmung landesrechtlicher Regelungen über die Zuständigkeit in …
- OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 11 L 975/00
Familienzusammenführung; Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung …
- VG Düsseldorf, 22.02.2013 - 7 L 2164/12
Ausweisung Ermessensausweisung Anordnung der sofortigen Vollziehung …
- VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 1 K 12.62
Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit; österreichischer Staatsangehöriger; …
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 10 ZB 08.3249
Erlöschen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen einer …
- VG Gießen, 23.10.2006 - 9 G 1190/06
D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Familienangehörige, …
- VG Gelsenkirchen, 21.09.2006 - 9 L 1172/06
Ausweisung, Türke, Ermessensentscheidung, Ermessenfehler, Heilung im …
- VG Ansbach, 10.10.2013 - AN 5 K 13.00394
Verlust der Rechtsstellung nach ARB 1/80 bei Verlassen des Mitgliedstaates für …
- VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 5 K 08.00584
Ausweisung auch im Hinblick auf die Privilegierung des Klägers aus ARB1/80 und im …
- VG München, 06.03.2008 - M 24 K 07.5800
Ausweisung; Familienangehöriger; Assoziationsberechtigter; faktischer Inländer; …
- VG Ansbach, 05.04.2005 - AN 19 K 04.02813
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach …
- VGH Bayern, 14.08.2009 - 10 ZB 08.2497
Aufenthaltserlaubnis erloschen; nicht nur vorübergehende Ausreise; kein …
- VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 1 K 08.233
Feststellungsklage; türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen der aus …
- KG, 09.11.2007 - 1 Ss 469/06
Ausländerrecht: Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts in …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ergat
- EU-Kommission
Sezgin Ergat gegen Stadt Ulm.
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 11.04.1994 - 1 K 799/92
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94
- BVerwG, 23.08.1996 - 1 B 55.96
- BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
- BVerwG, 18.05.2000 - 1 C 10.00
- BVerwG - 1 C 10.00 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 03.07.1980 - 157/79
Regina / Pieck
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(18) - Urteil vom 3. Juli 1980 in der Rechtssache 157/79 (Slg. 1980, 2171). - EuGH, 19.11.1998 - C-210/97
Akman
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(6) - Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97 (Slg. 1998, I-7519). - EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(8) - Urteil vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Slg. 1995, I-1475).
- EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Kol / Land Berlin
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(20) - Siehe Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-285/95 (Kol, Slg. 1997, I-3069). - EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(1) - Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95 (Slg. 1997, I-2133). - EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(12) - Umkehrschluß aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329). - EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
(3) - Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Slg. 1990, I-3461).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-340/97
Nazli
In meinen Schlußanträgen vom 3. Juni 1999 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-329/97 (Ergat) habe ich dargelegt, daß ein türkischer Arbeitnehmer selbst nach Überschreiten der Schwelle von vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat kein bedingungsloses und unbegrenztes Aufenthaltsrecht erlangt.