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Rechtsprechung
   EuGH, 10.02.1994 - C-398/92   

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EuGH, 10.02.1994 - C-398/92 (https://dejure.org/1994,866)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.1994 - C-398/92 (https://dejure.org/1994,866)
EuGH, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - C-398/92 (https://dejure.org/1994,866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Arrest - Zureichender Grund: Vollstreckung eines Urteils in einem anderen Vertragsstaat des Brüsseler Übereinkommens - Diskriminierungsverbot

  • EU-Kommission

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung von Art. 7 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) in Verbindung mit Art. 220 EWG-Vertrag; Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung der Beitreibung einer Schadensersatzforderung; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unvereinbarkeit nationaler Prozeßregeln mit dem EuGVÜ

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 220; ; ZPO § 917

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Notwendigkeit der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat als Arrestgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-Vertrag - Artikel 220 vierter Gedankenstrich - Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Zusammenhang des EWG-Vertrags mit dem Übereinkommen und mit den nationalen Vorschriften, auf die es verweist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Arrest - Zureichender Grund: Vollstreckung eines Urteils in einem anderen Vertragsstaat des Brüsseler Übereinkommens - Diskriminierungsverbot.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1271
  • NJW 1995, 306
  • WM 1994, 956
  • BB 1994, 329
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.10.1980 - 22/80

    Boussac / Gerstenmeier

    Auszug aus EuGH, 10.02.1994 - C-398/92
    Dieser Artikel verbietet nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80, Boussac, Slg. 1980, 3427, Randnr. 9).
  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus EuGH, 10.02.1994 - C-398/92
    Obwohl diese Vorschrift keinen unmittelbar geltenden Rechtssatz aufstellen will, sondern nur den Rahmen für Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten absteckt (vgl. Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Mutsch, Slg. 1985, 2681, Randnr. 11), bezweckt sie, das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes durch den Erlaß von Zuständigkeitsregeln für die damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten und soweit wie möglich die Beseitigung der Schwierigkeiten in bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung der Urteile im Gebiet der Vertragsstaaten zu erleichtern.
  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

    33 Ziel des Artikels 220 vierter Gedankenstrich EG-Vertrag (jetzt Artikel 239 vierter Gedankenstrich EG), auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten das Brüsseler Übereinkommen geschlossen haben, ist in der Tat, das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes durch den Erlass von Zuständigkeitsregeln für die damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten und soweit wie möglich die Beseitigung der Schwierigkeiten in Bezug auf die Anerkennung und Vollstreckung der Urteile im Gebiet der Vertragsstaaten zu erleichtern (Urteil vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache C-398/92, Mund & Fester, Slg. 1994, I-467, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Insoweit ist zu beachten, daß das Übereinkommen auf der Grundlage von Artikel 220 EG-Vertrag geschlossen wurde und daß seine Bestimmungen in dem durch diesen Artikel festgelegten Rahmen im Zusammenhang mit dem EG-Vertrag stehen (Urteil vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache C-398/92, Mund & Fester, Slg. 1994, I-467, Randnr. 12).
  • BGH, 12.10.2023 - IX ZB 60/21

    Der in einem anderen EU-Staat erlassene Arrestbefehl - und die versäumte

    Zwar verbietet Art. 18 AEUV nicht nur offensichtliche Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. Calliess/Ruffert/Epiney, AEUV, 6. Aufl., Art. 18 Rn. 12 mwN; siehe auch EuGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - C-398/92, Mund & Fester, EuZW 1994, 216 Rn. 14 noch zu Art. 7 EWG-Vertrag).

    Demgemäß verstößt eine Regelung einer nationalen Zivilprozessvorschrift gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn diese Regelung bei einem Urteil, das im Inland vollstreckt werden müsste, den Arrest nur zulässt, wenn ohne dessen Verhängung die Vollstreckung wahrscheinlich vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde, während sie bei einem Urteil, das in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden müsste, den Arrest schon allein deshalb zulässt, weil die Vollstreckung im Ausland stattfinden müsste (EuGH, Urteil vom 10. Februar 1994, aaO Rn. 14 ff zu § 917 Abs. 2 ZPO aF).

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    In allen diesen Fällen liegen objektive Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vor, die eine Ungleichbehandlung sowohl aus Gründen der Staatsangehörigkeit als auch aus anderen Gründen rechtfertigen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1980 - Rechtssache 147/79 - Slg. 1980, 3005, 3019; Urteil vom 10. Februar 1994 - Rechtssache C-398/92 - Slg. 1994, I 467, 479).
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZB 35/98

    Zutreffende Bezeichnung einer beklagten Personengesellschaft; Vereinbarkeit der

    Abgesehen davon kann nur dann eine Diskriminierung vorliegen, wenn die vorgenommene Differenzierung nicht sachlichen Unterschieden des zu regelnden Sachverhalts Rechnung trägt (EuGH, Urt. vom 10. Februar 1994 - Rs. C - 398/92 = NJW 1994, 1271 f).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-29/95

    Eckehard Pastoors und Trans-Cap GmbH gegen Belgischer Staat. - Straßenverkehr -

    11 Unter diesem Gesichtspunkt können die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil Mund & Fester(14), in dem es um den diskriminierenden Charakter einer deutschen Verfahrensbestimmung ging, nach der es für die Anordnung eines dinglichen Arrests ausreichte, daß das spätere Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste, aufgestellt hat, auf den vorliegenden Fall angewandt werden, allerdings mit dem gegenteiligen Ergebnis.

    Müsste diese Frage bejaht werden, so stuende dies im Gegensatz zu den bisherigen Feststellungen des Gerichtshofes, wie er sie bereits im Urteil Boussac und kürzlich noch im Urteil Mund & Fester getroffen hat.

    (11) - Urteil vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache C-398/92 (Mund & Fester, Slg. 1994, I-467, Randnr. 17).

    (14) - Urteil vom 10 Februar 1994 in der Rechtssache C-398/92 (a. a. O., Fußnote 11).

    (15) - A. a. O., Randnr. 19. In der Lehre wird ausgeführt, daß diese Feststellung die Frucht eines "certain angélisme de la Cour" im Zusammenhang mit der angeblichen Gleichheit der Situation von Gebietsansässigen und Gebietsfremden im Falle der Anwendbarkeit des Brüsseler Übereinkommens sei: Bischoff, in Journal du droit international 1994, S. 538. Auf das Urteil Mund & Fester hat sich im Vereinigten Königreich der Court of Appeal, Civil Division, Urteil vom 20. Dezember 1995 in der Rechtssache Fitzgerald c. Williams und O'Regan c. Williams (veröffentlicht in Weekly Law Report, 1996, vol. II, S. 447) berufen, um die im englischen Recht vorgesehene Notwendigkeit, einen in Irland wohnenden Kläger eine Sicherheit für die Prozeßkosten hinterlegen zu lassen, eben wegen der Anwendbarkeit des Brüsseler Übereinkommens auszuschließen, jedoch vorbehaltlich der Möglichkeit, überzeugende Beweise für die Schwierigkeit der Vollstreckung der Urteile zu erbringen.

  • BFH, 09.11.2007 - IV B 169/06

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei

    Die Kläger haben sich --abgesehen von dem Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 10. Februar 1994 Rs. C-398/92 "Mund & Fester" (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 1271)-- indessen nicht näher mit der Rechtsprechung des EuGH zum Diskriminierungsverbot auseinandergesetzt, wie es für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erforderlich gewesen wäre.

    In dem EuGH-Urteil in NJW 1994, 1271 hat der EuGH entschieden, dass Art. 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 --EWGVtr-- (jetzt Art. 12 EG) i.V.m. Art. 220 EWGVtr und dem Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen einer nationalen Zivilprozessvorschrift (hier: § 917 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO-- a.F.) entgegensteht, die bei einem Urteil, das im Inland vollstreckt werden müsste, den Arrest nur zulässt, wenn ohne dessen Verhängung die Vollstreckung wahrscheinlich vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde, während sie bei einem Urteil, das in einem anderen Mitgliedsstaat vollstreckt werden müsste, den Arrest schon allein deshalb zulässt, weil die Vollstreckung im Ausland stattfinden müsste.

    Indessen hat bereits das FG in dem angefochtenen Urteil dargelegt, aus welchen Gründen es die Erwägungen, die den EuGH in dem Urteil in NJW 1994, 1271 veranlasst hatten, § 917 Abs. 2 ZPO a.F. als unzulässige versteckte Diskriminierung zu beurteilen, bei § 123 AO für nicht einschlägig hält.

    Die Beschwerdebegründung erschöpft sich im Kern in Ausführungen darüber, dass und warum das FG den Streitfall auch in Ansehung des EuGH-Urteils in NJW 1994, 1271 unrichtig entschieden habe.

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Weder liegt eine offene Diskriminierung vor, noch ist eine versteckte Diskriminierung gegeben, da die unterschiedliche Behandlung aus den bereits dargelegten Gründen durch objektive Umstände gerechtfertigt ist (vgl. EuGH NJW 1994, 1271 f.).
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

    Eine Verletzung des in Art. 59 EGV enthaltenen Verbots einer offenen oder versteckten Diskriminierung (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 1974 aaO; Urteil vom 3. Februar 1982 - verbundene Rs. 62/81 und 63/81 = Slg. 1982, 223, 235; Urteil vom 4. Dezember 1986 - Rs. 205/84 = Slg. 1986, 3755, 3802), das inhaltlich dem allgemeinen Diskriminierungsverbot des Art. 6 EGV entspricht (EuGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - Rs.C 398/92 = NJW 1994, 1271 Tz. l4), ist nicht ohne weiteres anzunehmen.

    Die Vergleichbarkeit liegt nur dann vor, wenn die Differenzierung nicht "sachlichen Unterschieden der Lage Rechnung trägt" (EuGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - Rs. 152/73 = Slg. 1974, 153, 165) oder "durch objektive Umstände gerechtfertigt ist" (EuGH, Urteil vom 10. Februar 1994 aaO Tz. 17).

  • BGH, 26.06.2012 - VI ZR 241/11

    Verfahren bei Zustellungen: Verfahrensfehlerhafte Anordnung der Benennung eines

    Abgesehen davon kann nur dann eine Diskriminierung vorliegen, wenn die vorgenommene Differenzierung nicht sachlichen Unterschieden des zu regelnden Sachverhalts Rechnung trägt (EuGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - Rs. C - 398/92, NJW 1994, 1271 f.).
  • EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

  • FG Baden-Württemberg, 03.11.2006 - 12 K 115/06

    Benennung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten

  • EuGH, 13.10.2005 - C-73/04

    Klein - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen, die die Miete oder

  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 227/11

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf

  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11

    Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils

  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 288/11

    Zustellung im Ausland: Zustellung durch Aufgabe zur Post

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 239/11

    Verletzung des Anspruchs einer ausländischen Partei auf rechtliches Gehör oder

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08

    Gottwald - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der

  • LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14

    Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

  • BGH, 17.07.2012 - VI ZR 222/11

    Wirksamkeit einer Anordnung zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten durch

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 223/11

    Wirksamkeit der Anordnung der Benennung eines inländischen

  • EuGH, 30.06.2005 - C-28/04

    'Tod''s und Tod''s France' - Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 19 B 1774/98

    Besuch einer ausländischen Schule; Ausnahmegenehmigung; Anspruch auf Erteilung;

  • OLG Hamm, 03.04.2008 - 27 U 4/08

    Keine Sicherung eines behaupteten Anfechtungsanspruchs durch einstweilige

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-43/95

    Data Delecta Aktiebolag und Ronny Forsberg gegen MSL Dynamics Ltd. -

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 4 Sa 1/03

    Einstellung der Zwangsvollstreckung; Vollstreckung in einem EG-Staat

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95

    Ausschlusses eines Ausgleichsanspruchs durch § 92c HGB bei einem im Rahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-271/00

    Baten

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1999 - C-411/98

    Ferlini

  • VG Mainz, 12.08.2009 - 3 K 27/09

    Ausfüllbeschränkungen bei Zulassungsbescheinigung verletzen keine Rechte der

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-104/03

    St. Paul Dairy - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für den Erlass

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1997 - C-390/96

    Lease Plan

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1997 - C-323/95

    David Charles Hayes und Jeannette Karen Hayes gegen Kronenberger GmbH. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-224/00

    Kommission / Italien

  • OLG Brandenburg, 11.10.2000 - 8 W 207/00

    Vollstreckungsschutz bei schwerwiegender Gefährdung von Leben oder Gesundheit;

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1996 - C-336/94

    Eftalia Dafeki gegen Landesversicherungsanstalt Württemberg. - Freizügigkeit der

  • OLG Hamm, 12.08.2003 - 27 U 119/01

    Vollstreckbarkeit in Auslandsvermögen für die Erstattung verauslagten Unterhalts;

  • OLG Bremen, 14.10.1997 - 3 U 8/97

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten als Residenzanwalt ; Darstellung der

  • OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95

    Rechtsfolgen eines nach Art. 6 EG-Vertrag unzulässigen Arrestes

  • LG Duisburg, 29.01.1999 - 54 Qs 113/98

    Richterliche Bestätigung einer Arrest- und Pfändungsanordnung eines Arbeitsamtes

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Rechtsprechung
   EuGH, 10.02.1993 - C-398/92   

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EuGH, 10.02.1993 - C-398/92 (https://dejure.org/1993,35215)
EuGH, Entscheidung vom 10.02.1993 - C-398/92 (https://dejure.org/1993,35215)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.1993 - C-398/92 (https://dejure.org/1993,23401)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Mund & Fester gegen Hatrex Internationaal Transport.

    Arrest - Zureichender Grund: Vollstreckung eines Urteils in einem anderen Vertragsstaat des Brüsseler Übereinkommens - Diskriminierungsverbot

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.10.1980 - 22/80

    Boussac / Gerstenmeier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    Es handelt sich um eine Rechtsprechung, die auf das Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, insbesondere Randnr. 11) zurückgeht; vgl. ferner statt aller Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (Boussac, Slg. 1980, 3427, insbesondere Randnr. 9), das einige Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt aufweist.

    (7) - Vgl. insoweit u. a. Urteil vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 167/88 (Association générale des producteurs de blé et autres céréales, Slg. 1989, 1653, insbesondere Randnrn. 23 f.) und Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (a. a. O., insbesondere Randnr. 11).

  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    (1) - Vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 in der Rechtssache C-365/88 (Hagen, Slg. 1990, 1845, insbesondere Randnr. 17).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    Es handelt sich um eine Rechtsprechung, die auf das Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, insbesondere Randnr. 11) zurückgeht; vgl. ferner statt aller Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (Boussac, Slg. 1980, 3427, insbesondere Randnr. 9), das einige Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt aufweist.
  • EuGH, 15.11.1983 - 288/82

    Duijnstee

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    (2) - Vgl. insoweit Urteil vom 15. Mai 1990 (Hagen, a. a. O., insbesondere Randnr. 20); vgl. ferner Urteil vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee, Slg. 1983, 3663, insbesondere Randnrn. 17 bis 19) und Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645, insbesondere Randnrn. 29 bis 33).
  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    (5) - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84 (Mutsch, Slg. 1985, 2681, insbesondere Randnr. 11).
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    (2) - Vgl. insoweit Urteil vom 15. Mai 1990 (Hagen, a. a. O., insbesondere Randnr. 20); vgl. ferner Urteil vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee, Slg. 1983, 3663, insbesondere Randnrn. 17 bis 19) und Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645, insbesondere Randnrn. 29 bis 33).
  • EuGH, 08.06.1989 - 167/88

    Association générale des producteurs de blé und autres céréales / ONIC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    (7) - Vgl. insoweit u. a. Urteil vom 8. Juni 1989 in der Rechtssache 167/88 (Association générale des producteurs de blé et autres céréales, Slg. 1989, 1653, insbesondere Randnrn. 23 f.) und Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 22/80 (a. a. O., insbesondere Randnr. 11).
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92
    (6) - Urteil vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-267/97

    Eric Coursier gegen Fortis Bank und Martine Bellami, verheiratete Coursier.

    Die Freizuegigkeit der Urteile ist nämlich von grundlegender Bedeutung für die Vermeidung von Schwierigkeiten, die sich für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes ergeben können, wenn sich die individuellen Ansprüche, die sich aus der Vielzahl der in diesem Markt bestehenden Rechtsbeziehungen ergeben, nicht mit Leichtigkeit feststellen und durchsetzen lassen" (siehe Schlussanträge vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-398/92, Mund & Fester, Slg. 1994, I-469, Nr. 8; Fußnote weggelassen).
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