Rechtsprechung
| EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe 'Verspätung' und 'Annullierung' von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff 'außergewöhnliche Umstände'
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
Sturgeon u.a.
Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen
- NWB SteuerXpert START
Verordnung ( EG ) Nr. 261/2004 Art. 2 Buchst. l, Art. 5, Art. 6, Art. 7
Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Begriff außergewöhnliche Umstände - reise-recht-wiki.de
Ab einer Verspätung und Ankunftsverspätung von 3 Stunden haben Fluggäste und Reise Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung Nr. 261/2004
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Luftverkehr: Ausgleichsanspruch auch bei Verspätungen von mindestens drei Stunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor
- RA Kotz
Flugannullierung - Schadensersatz durch Fluggesellschaft
- streifler.de
Ausgleichsanspruch bei Flugverstätung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsansprüche von Fluggästen bei Verspätung und Annullierung von Flügen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004; Christopher Sturgeon u.a. gegen Condor Flugdienst GmbH (C-402/07) und Stefan Böck u.a. gegen Air France SA (C-432/07)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (12)
- IWW (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch für Fluggäste auch bei Verspätungen
- 123recht.net (Kurzinformation)
EuGH stärkt Fluggastrechte: Flug verspätet - Geld zurück
- 123recht.net (Pressemeldung)
Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Verspätungen entschädigen // EuGH stärkt Verbraucherrechte
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wann verjähren Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung?
- wkdis.de (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch für Fluggäste auch im Falle verspäteter Flüge
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, bei einem planmäßig begonnenen, nach einer Zwischenlandung aber nicht weiter durchgeführten Flug Ausgleichszahlungen zu leisten
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auch Fluggästen verspäteter - nicht annullierter - Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Entschädigung bei Annullierung bzw. Verspätung von Flügen
- beck-blog (Kurzinformation)
Stärkung der Fluggastrechte durch den EuGH belastet europäische Luftfahrtbranche
- anwalt.de (Kurzinformation)
Flug verspätet: Auch hier können Passagiere Ausgleichsansprüche nach europäischem Recht haben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Muss ich Flugverspätungen über mehrere Stunden ohne Entschädigung der Airline hinnehmen?
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 30. August 2007 - Christopher Sturgeon, Gabriel Sturgeon, Alana Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Das Urteil des EuGH in den Rechtssachen Sturgeon und Böck - Über den Wolken muss die Freiheit (zur Rechtsfortbildung) wohl grenzenlos sein" von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, original erschienen in: RRa 2010, 10 - 14.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zu extensive Rechtsfortbildung des EuGH? - Urteilsanmerkung zu EuGH C 402/07 und 432/07" von RA Prof. Dr. Wolf Müller-Rostin, original erschienen in: TranspR 2010, 93 - 99.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Ausgleichsansprüche für Fluggäste bei Verspätungen - Offene Auslegungsfragen zur FluggastVO nach dem EuGH-Urteil vom 19.11.2009" von RAe Dr. Ludger Giesberts, LL.M., und Guido Kleve, original erschienen in: NZV 2010, 273 - 278.
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - 3 C 109/06
- LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 82/06
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
- EuGH, 19.10.2007 - C-402/07
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
- LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-10923
- NJW 2010, 43
- EuZW 2009, 890
- NZV 2010, 21 (Ls.)
Wird zitiert von ... (73)
- LG Stuttgart, 21.03.2012 - 13 S 93/11 Die Kläger sind der Ansicht, die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung, die der EuGH in seinem Urteil vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07) ausgesprochen hat, lägen hier vor.
C-402/07 (EuGH NJW 2010, 43), kollidiere mit dem Montrealer Übereinkommen (im Folgenden: MU).
b) Ist bejahendenfalls für die Entstehung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung allein die Dauer der Verspätung am letzten Zielort maßgeblich oder setzt ein Ausgleichsanspruch wegen Verspätung aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 - C-402/07 - zusätzlich voraus, dass der Tatbestand von Art. 6 Abs. 1 erfüllt ist, also schon der Start mit einer Verzögerung erfolgt ist, welche die in Art. 6 Abs. 1 der Verordnung definierten Grenzen übersteigt?.
c) Sind Art. 5 und 7 der Verordnung dahingehend auszulegen, dass den Flugästen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung auch dann zusteht, wenn der Flug zwar weder annulliert wurde und auch keine erhebliche Verspätung im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 - C-402/07 - vorlag, der Flug vielmehr mit einer unterhalb der in Art. 6 Abs. 1 der Verordnung definierten Grenze den Abflugort verlassen hat, jedoch nicht an dem vorgesehenen Zielflughafen, sondern auf einem anderen Flughafen in der Region gelandet ist, weil eine Landung auf dem ursprünglich vorgesehenen Zielflughafen aufgrund des dort herrschenden Nachtlandeverbots nicht möglich war?.
Die Kläger sind weiter der Ansicht, die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung, die der EuGH in seinem Urteil vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07).
Die Kläger haben einen Ausgleichsanspruch gegen die Beklagte in Höhe von jeweils 250 EUR aufgrund der entsprechenden Anwendung des Art. 7 Abs. 1 a) nach der Rechtsprechung des EuGH vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07, C-432/07, EuGH NJW 2010, 43).
Es sind jedenfalls die Voraussetzungen gegeben, unter denen nach der Rechtsprechung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch wie im Fall eines annullierten Fluges zusteht.
Allerdings hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) Art. 5, 6 und 7 der VO (EG) Nr. 261/2004 dahingehend ausgelegt, dass die Fluggaste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Flugästen annullierter Flüge gleichgestellt werden und somit den in Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
d) An die Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) ist die Kammer zwar rechtlich nicht gebunden, denn Vorabentscheidungen des EuGH entfalten außerhalb des Ausgangsrechtsstreits keine unmittelbare Bindungswirkung (…Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Art. 234 EGV, Rn. 66).
Ausgleichsanspruch führen würde (vgl. EuGH NJW 2010, 43).
Allerdings fällt nach der Rechtsprechung des EuGH "ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem (...) nicht unter den Begriff ,außergewöhnliche Umstände' im Sinne dieser Bestimmung (...), es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind" (EuGH NJW 2010, 43).
a) Die Beklagte fordert die Vorlage des Verfahrens zur Vorabentscheidung über die Frage, ob die Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft vereinbar ist (Hilfsantrag 1 a).
Auch der BGH hat in seinem Urteil vom 18.02.2010 (BGH NJW 2010, 2281) ausgeführt, er gehe davon aus, dass das vom EuGH vertretene Auslegungsergebnis in der Entscheidung vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43 ff.) mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar sei.
a) Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer großen Verspätung Fluggästen aufgrund der VO (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht, ist in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung auch nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) umstritten.
- LG Frankfurt/Main, 05.01.2012 - 24 S 145/11 Die Kläger begehren von der Beklagten die Leistung einer Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600,- Euro wegen eines verspäteten Fluges gemäß Art. 5, 6 und 7 der Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) i. V. m. der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH (NJW 2010, 43 ff.) sowie pauschalen Schadenersatz von jeweils 20,- Euro für nicht gewährte Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung.
Insoweit gelten diese für die Flugannullierung aufgestellten Grundsätze ebenso für die Fälle der großen Verspätung im Sinne der EuGH-Rechtsprechung (Urteil v. 19.11.2009 - Sturgeon -, NJW 2010, 43 ff.), da diese der Flugannullierung insoweit gleichgestellt worden sind.
Die Kläger haben keinen Anspruch gegen die Beklagte als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf Leistung einer Ausgleichszahlung wegen eines verspäteten Fluges gem. Art. 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 251/2004 (Fluggastrechteverordnung) i. V. m. der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 19.11.2009 - Sturgeon -, NJW 2010, 43 ff.) in Höhe der jeweils geltend gemachten 600,- Euro.
Der EuGH hat im Urteil vom 19.11.2009 entschieden, dass die Art. 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dahin auszulegen sind, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Flugs einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (NJW 2010, 43, 46/47 Ziffer 69).
Diese Fluggäste erlangen somit einen Ausgleichsanspruch, wenn sie gegenüber der ursprünglich von dem Luftfahrtunternehmen angesetzten Dauer einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (NJW 2010, 43, 46 Ziffer 69).
Der EuGH (NJW 2010, 43 ff.) hat nämlich anerkannt, dass der von der Verordnung vorgesehene Ausgleich durch verschiedene Formen von Maßnahmen verwirklicht wird, die Gegenstand von Regelungen sind, die an die Nichtbeförderung oder die Annullierung oder große Verspätung eines Flugs anknüpfen (…a. a. O. Rn. 51).
- AG Frankfurt/Main, 28.06.2012 - 31 C 145/12
Für Ausgleichsansprüche nach der EGVO 261/2004 kommt es alleine auf die …
Voraussetzung sei gemäß der Entscheidung des EugH vom 19.11.2009 (Aktenzeichen C-402/07) lediglich, dass das Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht wurde.Hiernach steht bei einer großen Verspätung, welche bei einem Erreichen des Endziels später als 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit - wie vorliegend - vorliegt, dem Flugpassagier ein Ausgleichsanspruch entsprechend Art. 7 Abs. 1 der FluggastrechteVO zu (vgl. BGH Urteil vom 18.02.2010, Aktenzeichen Xa ZR 95/06 sowie EuGH Urteil vom 19.11.2009, Aktenzeichen C-402/07, jeweils zu finden in juris), die im vorliegenden Fall aufgrund der maßgeblichen Entfernung EUR 250, 00 beträgt.
Da diese unterschiedlichen Rechtsfolgen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.11.2009 (Az.: C-402/07 und C-432/07 ) festgestellt, dass die Fluggäste verspäteter Flüge den in Art. 7 der Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen solcher Flüge einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (Leitsatz 2; Rn Nr. 61).
Der EuGH (NJW 2010, 43ff.) hat nämlich anerkannt, dass der von der Verordnung vorgesehene Ausgleich durch verschiedene Formen von Maßnahmen verwirklicht wird, die Gegenstand von Regelungen sind, die an die Nichtbeförderung oder die Annullierung oder große Verspätung eines Flugs anknüpfen (…aaO Rn. 51).
"Im Übrigen wären, selbst wenn man einen rechtzeitigen Abflug verneinte und damit nur zu einer Ankunftsverspätung gelangte, die Ausgleichsansprüche im selben Umfang begründet; anders als die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (…vgl. Urt. v. 23.09.2010 - 2.24 S 44/10 - S. 7 f.) ist das erkennende Gericht der Ansicht, dass sich aus der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009 - Rs. C-402/07 -, juris, Tenor Ziffer 2) eindeutig ergibt, dass Ausgleichansprüche bei erheblicher Verspätung analog Art. 7 EGV 261/2004 am erheblichen Zeitverlust für den Flugpassagier anknüpfen - unabhängig davon, ob dieser auf eine Abflug- oder Ankunftsverspätung zurückzuführen ist.
Danach sind Ausgleichsansprüche gegeben, wenn die Passagiere "wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen" (EuGH, Urt. v. 19.11.2009 - Rs. C-402/07 juris).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Bei einer großen Verspätung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 FluggastrechteVO steht dem Fluggast wie bei einer Annullierung des Flugs ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 zu, sofern er sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht und die große Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von dem Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (im Anschluss an EuGH RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43 - Sturgeon/Condor).*).Der Gerichtshof hat das Verfahren mit einem anderen Verfahren verbunden und mit Urteil vom 19. November 2009 (C-402/07 und C-432/07, RRa 2009, 282 = NJW 2010, 43) wie folgt entschieden:.
- EuGH, 23.10.2012 - C-581/10
Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - Übereinkommen von …
Das vorlegende Gericht setzte das Verfahren in Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen aus, in denen am 19. November 2009 das Urteil Sturgeon u. a. ergangen ist (C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-10923). - LG Landshut, 18.12.2009 - 12 S 1250/09
Anspruch auf Ausgleichszahlung nach dem Gemeinschaftsrecht wegen Verspätung des …
Die Kammer hat im Einverständnis mit den Parteien die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19.11.2009 in dem Verfahren Az.: C-402/07 abgewartet.Sie könnten Fehlbeurteilungen oder Faktoren zuzuschreiben sein, die auf dem entsprechenden Flughafen vorherrschen, oder angesichts der Wartezeit und der Notwendigkeit, dass die betroffenen Fluggäste eine Nacht im Hotel verbringen, geboten sein (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07).
28 a) Der EuGH hat festgestellt, dass die Art. 5, 6 und 7 VO (EG) 261/2004 dahin auszulegen sind, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d. h., wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07).
Der verfügende Teil eines Gemeinschaftsrechtsakts sei insoweit untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlass geführt haben (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07).
Ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das eine Annullierung bzw. ersatzpflichtige Verspätung eines Fluges zur Folge hat, fällt nicht unter den Begriff "außergewöhnliche Umstände" im Sinne dieser Bestimmung, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07; EuGH, Urteil vom 22.12.2008, Az.: C-549/07; LG Köln, Urteil vom 29.04.2008, NJW-RR 2008, 1587).
- BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
Schadensrecht - Entschädigung für annullierten Zubringerflug
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist grundsätzlich von einer Annullierung auszugehen, wenn der ursprünglich geplante und verspätete Flug auf einen anderen Flug verlegt wird, d.h. wenn die Planung des ursprünglichen Flugs aufgegeben wird und die Fluggäste dieses Flugs zu den Fluggästen eines anderen, ebenfalls geplanten Flugs stoßen, und zwar unabhängig von dem Flug, für den die so umgebuchten Fluggäste gebucht hatten (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 36 - Sturgeon).Ein solcher Anspruch setzt unter anderem voraus, dass der Fluggast das Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht (EuGH, Urteil vom 19. November 2009, aaO Rn. 69 - Sturgeon).
Die in den Gründen dieser Entscheidung enthaltenen Ausführungen zum Begriff des Zielorts haben aber auch für Art. 7 Abs. 1 Satz 2 eine hinreichende Klärung der Rechtslage bewirkt, die durch das Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2009 (aaO - Sturgeon) bestätigt worden ist.
- BGH, 13.11.2012 - X ZR 12/12
Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug
Eine entsprechende Ausgleichsleistung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2010, 93 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 - Nelson/Lufthansa), der der Bundesgerichtshof beigetreten ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93), gegenüber den Fluggästen eines verspäteten Fluges zu erbringen, wenn diese infolge der Verspätung einen erheblichen Zeitverlust bei der Ankunft an ihrem letzten Zielort erleiden (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO). - AG Geldern, 18.05.2011 - 4 C 599/10
Luftbeförderungsvertrag; Verspätung; Ausgleichsanspruch; EuGH-Vorlageverfahren; …
Nach dem Wortlaut des Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO in seiner durch das Urteil des EuGH vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 (EuGH NJW 2010, 43) ausgeprägten erweiternden/analogen Anwendung auf Fälle, in denen ein Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung abhebt und mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Bestimmungsort landet, stehen den Klägern die Ausgleichsansprüche in Höhe von 250,- EUR zu.Eine Verspätung im Sinne der FluggastrechteVO liegt hingegen grundsätzlich dann vor, wenn die Maschine zu spät abfliegt (vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 unter Rn. 32 = NJW 2010, 43, 44).
Für die Gleichstellung einer "großen Verspätung" mit einer Annullierung dürfte aber nach der Rechtsprechung des EuGH - jedenfalls nach dem Verständnis des vorlegenden Gerichts - neben einem um mehr als 3 Stunden verspäteten Abflug zusätzlich erforderlich sein, dass die Maschine auch mindestens mehr als 3 Stunden zu spät am Bestimmungsflughafen eintrifft (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 unter Rn. 32 und Rn. 61 = NJW 2010, 43, 44, 46).
Gesicherte Rechtsprechung dürfte sein, dass die in der FluggastrechteVO geregelten Passagierrechte dem Grunde nach trotz des Montrealer Übereinkommens zulässig sind (…vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006, Az.: C-344/04 unter Rn. 44 = NJW 2006, 351, 354; EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 unter Rn. 51 = NJW 2010, 43, 45).
Auch die Feststellung des EuGH, der Ausgleichsbetrag solle für den unwiderruflich erlittenen Zeitverlust entschädigen (EuGH, Urt. v. 19.11.2009, Az.: C-402/07 und C-432/07 unter Rn. 52 = NJW 2010, 43, 45) dürfe auch keine Aussage enthalten, ob der Anspruch kompensatorisch ist oder nicht.
- LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlung wenn Flugverspätung erheblich ist …
Somit liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nach der Rechtsprechung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) und vom 23.10.2012 (Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10; abrufbar von der Homepage des EuGH, http://curia.europa.eu) Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch wie im Fall eines annullierten Fluges zusteht.c) An die Entscheidungen des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) und vom 23.10.2012 ist die Kammer zwar rechtlich nicht gebunden, denn Vorabentscheidungen des EuGH entfalten außerhalb des Ausgangsrechtsstreits keine unmittelbare Bindungswirkung (…Schwarze, EU-Kommentar, 2. Auflage, Art. 234 EGV, Rn. 66).
Auch der BGH hat in seinem Urteil vom 18.02.2010 (BGH NJW 2010, 2281) ausgeführt, er gehe davon aus, dass das vom EuGH vertretene Auslegungsergebnis in der Entscheidung vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43 ff.) mit dem Montrealer Übereinkommen vereinbar sei.
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einer großen Verspätung Fluggästen aufgrund der VO (EG) Nr. 261/2004 ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht, war in der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (EuGH NJW 2010, 43) umstritten.
- EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - …
- BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10
Reiserecht - EuGH-Vorlage: Ausgleichszahlungen für Fluggäste bei Annulierung
- EuGH, 16.09.2010 - C-149/10
Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - …
- BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09
Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung
- OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei …
- EuGH, 13.10.2011 - C-83/10
Vorabentscheidungsersuchen - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 …
- LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10
Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei …
- BGH, 26.11.2009 - Xa ZR 132/08
Verbraucherrecht - Ausgleichsleistungen bei Flugannullierung
- AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07
- BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12
Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10
Wettbewerb - International operierendes Kartell mit Auswirkungen auf das …
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges; …
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
Anwendung der Vorschriften über eine Annullierung gem. Art. 5 …
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 166/07
Ausgleichsanspruch wegen einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen …
- LG Darmstadt, 06.04.2011 - 7 S 122/10
Abflugverspätung wegen Erkrankung eines Crew-Mitgliedes
- AG Düsseldorf, 23.07.2011 - 37 C 3495/11
- LG Darmstadt, 18.04.2012 - 7 S 216/11
Abflugverspätung bei Rückkehr zum Ausgangsflughafen und zweitem Start
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 64/07
Ausgleichszahlung wegen eines aufgrund technischer Beanstandungen wesentlich …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-467/08
Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Art. 2 - …
- LG Köln, 21.09.2011 - 13 S 132/11
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11
Finnair - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für …
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 28/10
- AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/06
- AG Rüsselsheim, 10.08.2011 - 3 C 72/11
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09
Vergabe - Steuerrechtliche Registrierung als Voraussetzung für Teilnahme?
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbefugnisse der …
- OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 6 U 126/11
Irreführung durch Antwort auf Anspruchsschreiben eines Kunden
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09
(Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Wien
- OLG Frankfurt, 15.11.2011 - 16 U 39/11
Zur Frage der Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommens im Verhältnis zwischen …
- BGH, 16.06.2011 - X ZR 150/10
Reiserecht - Anspruch für Ausgleich wegen Verspätung und verpasstem Flug
- EuGH, 25.11.2010 - C-434/09
Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11
Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG - …
- OLG Köln, 27.05.2010 - 7 U 199/09
Begriff der außergewöhnlichen Umstände i.S. von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-40/11
Iida - Art. 6 EUV - Art. 20 und 21 AEUV - Art. 7, 24 und 51 der …
- KG, 23.11.2009 - 20 U 62/08
Verweigerung des Einstiegs durch Umbuchung auf einen anderen Anschlussflug
- AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10
Ausgleichszahlung bei bloßer Verspätung eines Fluges
- AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-83/10
Gutachterin will Flugpassagiere stärken // Nicht hilfsbereite Fluglinien sollen …
- LG Darmstadt, 23.05.2012 - 7 S 250/11
Abflugverspätung wegen Erkrankung des Flugkapitäns
- AG Düsseldorf, 26.07.2012 - 51 C 15046/11
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2010 - C-569/08
Internet - Domäne oberster Stufe .eu - Verordnung (EG) Nr. 874/2004 - Art. 21 - …
- LG Dortmund, 17.06.2010 - 4 S 117/09
Verspätung bei Flugreisen
- OLG Köln, 14.07.2011 - 17 U 25/11
Abweisung der Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen Verspätung eines Fluges, …
- LG Köln, 26.07.2011 - 10 S 224/10
- AG Köln, 12.01.2011 - 143 C 275/10
- LG Köln, 23.08.2011 - 13 S 94/11
- AG Köln, 01.10.2012 - 137 C 166/12
- AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
- LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
Abflugverspätung wegen winterlicher Witterung und Enteisung
- AG Köln, 23.11.2010 - 134 C 140/10
- AG Erding, 03.01.2011 - 5 C 1059/10
Ausgleichsleistung bei Flugverspätung: Darlegungslast des …
- AG Düsseldorf, 25.02.2011 - 27 C 5060/10
- AG Düsseldorf, 30.06.2011 - 40 C 1745/11
- AG Erding, 01.12.2011 - 5 C 941/11
Fluggastrechte im Fall der Flugannullierung: Außergewöhnlicher Umstand bei …
- AG Köln, 09.12.2011 - 145 C 15/11
- AG Dortmund, 12.12.2011 - 421 C 4246/11
- AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
- AG Köln, 26.07.2010 - 126 C 96/09
- AG Berlin-Wedding, 28.10.2010 - 2 C 115/10
- AG Köln, 08.12.2010 - 114 C 308/10
- AG Hannover, 11.04.2011 - 512 C 15244/10
- AG Frankfurt/Main, 14.04.2011 - 29 C 2034/10
- LG Hamburg, 13.01.2012 - 318 S 98/11
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07 |
Volltextveröffentlichungen
- Europäischer Gerichtshof
Sturgeon u.a.
Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung" und "Annullierung"
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Ein technisches Problem bei einem Flugzeug fällt nicht unter die "außergewöhnlichen Umstände" des gemeinschaftlichen Fluggastrechts
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - 3 C 109/06
- LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 82/06
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
- EuGH, 19.10.2007 - C-402/07
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
- LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-10923
Rechtsprechung
| EuGH, 19.10.2007 - C-402/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Sturgeon u.a.
Verbindung
- Judicialis
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - 3 C 109/06
- LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 82/06
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
- EuGH, 19.10.2007 - C-402/07
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
- LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
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