Rechtsprechung
EuGH, 08.06.2000 - C-98/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtiger mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen - Ausgangsumsätze - Zurechnung bezogener Dienstleistungen - Notwendigkeit eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs
- Europäischer Gerichtshof
Midland Bank
- EU-Kommission
Midland Bank
Richtlinie 67/227 des Rates, Artikel 2, und Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17, Absätze 2, 3 und 5
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtiger, der sowohl besteuerte als auch steuerfreie Umsätze tätigt - Steuer auf Dienstleistungen für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, und solche, die ...
- EU-Kommission
Midland Bank
- Wolters Kluwer
Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Steuerpflichtiger mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen; Ausgangsumsätze; Zurechnung bezogener Dienstleistungen; Notwendigkeit eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorsteuerabzug: direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsätzen erforderlich
- Judicialis
Richtlinie 67/227/EWG Art. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 3; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtiger, der sowohl besteuerte als auch steuerfreie Umsätze tätigt - Steuer auf Dienstleistungen für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, und solche, die ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 227/67 Art 2, Richtlinie 67/227/EWG Art 2, EWGRL 388/77 Art 17, Richtlinie 77/388/EWG Art 17
Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Queen's Bench Division) - Auslegung des Artikels 2 der Ersten Mehrwertsteuerrichtlinie und des Artikels 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Herabsetzung der Vorsteuer bei ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Papierfundstellen
- BB 2001, 153
- DB 2000, 1384
- DB 2000, 1900
Wird zitiert von ... (124) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Durch die Regelung über den Vorsteuerabzug soll der Unternehmer vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden, wobei grundsätzlich vorausgesetzt wird, daß diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 44).20 und 21, Ghent Coal Terminal, Randnr. 20, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-396/98, Schloßstraße, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 42).
- EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Durch die Regelung über den Vorsteuerabzug soll der Unternehmer vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden, wobei grundsätzlich vorausgesetzt wird, daß diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 44). - EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Durch die Regelung über den Vorsteuerabzug soll der Unternehmer vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden, wobei grundsätzlich vorausgesetzt wird, daß diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 21. März 2000 in den Rechtssachen C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 44).
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
20 und 21, Ghent Coal Terminal, Randnr. 20, und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-396/98, Schloßstraße, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 42). - EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Wie der Gerichtshof jedoch auch entschieden hat, bleibt ein einmal entstandenes Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, auch wenn die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht zu besteuerten Umsätzen geführt hat oder wenn der Steuerpflichtige die Gegenstände oder Dienstleistungen, die zu dem Abzug geführt haben, aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, nicht im Rahmen steuerpflichtiger Umsätze verwenden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94, INZO, Slg. 1996, I-857, Randnrn. - EuGH, 06.04.1995 - C-4/94
BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Die Verwendung der Worte "für ... verwendet werden" in dieser Bestimmung zeigt, daß das in Absatz 2 vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug nur entsteht, wenn die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen direkt und unmittelbar mit Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, zusammenhängen, und daß dabei der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-4/94, BLP Group, Slg. 1995, I-983, Randnrn. - EuGH, 06.07.1995 - C-62/93
BP Soupergaz / Griechischer Staat
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- oder Vertriebsvorgang erhoben, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die verschiedenen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (vgl. in diesem SinneUrteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 16).
- BFH, 27.01.2011 - V R 38/09
Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf
Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung z.B. --wie hier-- für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, …und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist dann aber, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu Umsätzen führt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (EuGH-Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 31 zu Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG --§ 15 Abs. 4 UStG--; BFH-Urteil in BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II.2.a bb).
aa) Zu welchem Ausgangsumsatz der für den Vorsteuerabzug maßgebliche direkte und unmittelbare Zusammenhang besteht und ob insoweit Kostenelemente eines Umsatzes vorliegen, richtet sich --wie der EuGH in seinem Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 32 und Leitsatz 2 ausdrücklich entschieden hat-- nach den "objektiven Umständen".
Dementsprechend ist "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich" (…EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
Entgegen der Auffassung der Klägerin hat sich hieran durch das EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 nichts geändert, da der EuGH auch in diesem Urteil nochmals ausdrücklich entschieden hat, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit nur zu berücksichtigen ist, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz "fehlt" (…EuGH auch im Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59) und der EuGH weiter in dieser Entscheidung auf seine früheren Urteile BLP in Slg. 1995, I-983, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 --wenn auch in anderem Zusammenhang-- ausdrücklich Bezug nimmt.
aufgrund einer Weitergabe der hierdurch erzielten Einnahmen an die Klägerin mittelbar der Stärkung ihrer Kapitalbasis dienen sollte, rechtfertigt keine andere Beurteilung, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (s. oben II.1.b bb) und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
- EuGH, 10.11.2016 - C-432/15
Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Insoweit setzt die Berechtigung des Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug grundsätzlich einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, voraus, damit der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, EU:C:2000:300, Rn. 24, …und vom 21. Februar 2013, Becker, C-104/12, EU:C:2013:99, Rn. 19).Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (Urteile vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, EU:C:2000:300, Rn. 30, …und vom 21. Februar 2013, Becker, C-104/12, EU:C:2013:99, Rn. 19).
Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, EU:C:2000:300, Rn. 31, …und vom 21. Februar 2013, Becker, C-104/12, EU:C:2013:99, Rn. 20).
Die Finanzverwaltungen und die nationalen Gerichte haben im Rahmen der ihnen obliegenden Anwendung des Kriteriums des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die betreffenden Umsätze ausgeführt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, EU:C:2000:300, Rn. 25) und nur die Umsätze heranzuziehen, die objektiv im Zusammenhang mit der der Steuer unterliegenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen stehen (…Urteil vom 21. Februar 2013, Becker, C-104/12, EU:C:2013:99, Rn. 22).
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Nach ständiger Rechtsprechung muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteil vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 24, sowie Urteile Abbey National, Randnr. 26, und Investrand, Randnr. 23).Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. u. a. Urteile Midland Bank, Randnrn.
Im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 234 EG ist der Gerichtshof nicht für die Beurteilung oder Qualifizierung der tatsächlichen Umstände, unter denen sich die Vorlagefragen stellen, zuständig, und es obliegt dem vorlegenden Gericht, das Kriterium des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens unter Berücksichtigung aller Umstände anzuwenden, unter denen die fraglichen Umsätze getätigt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Midland Bank, Randnr. 25).
Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof mehrfach die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer festgestellt hat, die auf verschiedene Finanztransaktionen bezogene Beratungsdienstleistungen entrichtet wurde, weil diese Dienstleistungen den wirtschaftlichen Tätigkeiten der Steuerpflichtigen direkt zurechenbar waren (vgl. u. a. Urteile Midland Bank, Randnr. 31, Abbey National, Randnrn.
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung für einen z.B. steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, …und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist dann aber, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu Umsätzen führt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (EuGH-Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 31 zu Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG, § 15 Abs. 4 UStG; BFH-Urteil in BFHE 230, 263, BStBl II 2010, 885, unter II.2.a bb).
Lediglich mittelbar verfolgte Zwecke, wie z.B. die Verbesserung des Betriebsklimas, können einen Vorsteuerabzug im Hinblick auf die wirtschaftliche Gesamttätigkeit des Unternehmers im Regelfall nicht rechtfertigen, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…s. oben II.1.b bb, und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).
- EuGH, 27.09.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 19, und vom 22. Februar 2001 in der Rechtssache C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24).18 und 19, Midland Bank, Randnr. 20, und Abbey National, Randnr. 25).
Nach ständiger Rechtsprechung sind Artikel 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. 1967, 71, S. 1301) und Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Richtlinie in der Weise auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile Midland Bank, Randnr. 24, und Abbey National, Randnr. 26).
Nach dem Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems, das sich aus Artikel 2 der Ersten und Artikel 2 der Sechsten Richtlinie ergibt, wird die Mehrwertsteuer auf jeden Produktions- und Vertriebsvorgang erhoben, abzüglich der Mehrwertsteuer, mit der die einzelnen Kostenelemente unmittelbar belastet worden sind (Urteile Midland Bank, Randnr. 29, und Abbey National, Randnr. 27).
Diese Aufwendungen müssen somit Teil der Kosten der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28).
Solche Dienstleistungen hängen demnach direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (Urteile BLP Group, Randnr. 25, Midland Bank, Randnr. 31, und Abbey National, Randnrn.
- BFH, 07.12.2023 - V R 15/21
Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage
b) Zu berücksichtigen sind weiter die "objektiven Umstände" (EuGH-Urteil Midland Bank vom 08.06.2000 - C-98/98, EU:C:2000:300, Rz 32 und zweite Antwort) und die "objektive Natur des betreffenden Umsatzes" (EuGH-Urteil BLP Group vom 06.04.1995 - C 4/94, EU:C:1995:107, Rz 24). - EuGH, 21.02.2013 - C-104/12
Becker - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Recht auf …
Zum einen gehe nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass es für das Vorliegen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs auf die objektiven Umstände (Urteil vom 8. Juni 2000, Midland Bank, C-98/98, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 32) und die objektive Natur des betreffenden Umsatzes (Urteil vom 6. April 1995, BLP Group, C-4/94, Slg. 1995, I-983, Randnr. 24) ankomme.Zur Beantwortung der ersten Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Berechtigung des Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug grundsätzlich einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, voraussetzt, damit der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 24, vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 26, und Investrand, Randnr. 23).
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28).
Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Midland Bank, Randnr. 31, und vom 26. Mai 2005, Kretztechnik, C-465/03, Slg. 2005, I-4357, Randnr. 36).
Angesichts der Verschiedenheit der gewerblichen und beruflichen Umsätze wäre es nämlich unmöglich, die für die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer erforderliche Beziehung zwischen den jeweiligen Eingangs- und Ausgangsumsätzen für alle denkbaren Fälle genauer zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Midland Bank, Randnr. 25).
Schließlich haben nach der Rechtsprechung die Finanzverwaltungen und die nationalen Gerichte im Rahmen der ihnen obliegenden Anwendung des Kriteriums des unmittelbaren Zusammenhangs alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die betreffenden Umsätze ausgeführt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil Midland Bank, Randnr. 25), und nur die Umsätze heranzuziehen, die objektiv im Zusammenhang mit der der Steuer unterliegenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen stehen.
Wie der Gerichtshof ferner entschieden hat, ist die Feststellung, ob ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den verwendeten Gegenständen oder Dienstleistungen und einem Ausgangsumsatz oder ausnahmsweise einem Eingangsumsatz besteht, auch anhand ihres objektiven Inhalts zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil Midland Bank, Randnr. 32, und entsprechend, in Bezug auf die Umstände, die zum Nachweis der erklärten Absicht eines Steuerpflichtigen, einen bestimmten Gegenstand für einen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz zu verwenden, zu berücksichtigen sind, Urteil vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 24).
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2016 - 7 K 7078/15
Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Urheberrechtsverletzter sind nicht …
Im Hinblick auf den weiter erforderlichen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz ist dabei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu differenzieren (…BFH, Urteile vom 09.12.2010 V R 17/10, BFH/NV 2011, 717, II. 1. b) der Gründe; vom 13.01.2011 V R 12/08, BFH/NV 2011, 721, II. 1. b) der Gründe; vom 27.01.2011 V R 38/09, BFH/NV 2011, 727, II. 2. b) der Gründe m. w. N.; vom 03.03.2011 V R 23/10, BStBl II 2012, 74; vom 06.05.2010 V R 29/09, BStBl II 2010, 885; Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteile vom 06.04.1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983; vom 08.06.2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177; vom 22.02.2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361; vom 13.03.2008 C-437/06, Securenta, Slg. 2008, I-1597; vom 29.10.2009 C-29/08, SKF, Slg. 2009, I-10413).Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung für einen z. B. steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (…EuGH, Urteile vom 06.04.1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; vom 08.06.2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20;… vom 22.02.2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25; BFH, Urteile vom 27.01.2011 V R 38/09, BStBl II 2012, 68; vom 03.03.2011 V R 23/10, BStBl II 2012, 74).
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist dann aber, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu Umsätzen führt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (EuGH, Urteil vom 08.06.2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177Rdnr.
Zu welchem Ausgangsumsatz der für den Vorsteuerabzug maßgebliche direkte und unmittelbare Zusammenhang besteht und ob insoweit Kostenelemente eines Umsatzes vorliegen, richtet sich - wie der EuGH in seinem Urteil Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 32 und Leitsatz 2 ausdrücklich entschieden hat - nach den "objektiven Umständen".
- EuGH, 26.05.2005 - C-465/03
EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN …
1995, I-983, Randnr. 25, vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 31, und Abbey National, Randnrn.Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95, Ghent Coal Terminal, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, sowie Urteile Gabalfrisa u. a., Randnr. 44, Midland Bank, Randnr. 19, und Abbey National, Randnr. 24).
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 30, und Abbey National, Randnr. 28, sowie Urteil vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31).
Solche Dienstleistungen hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. Urteile BLP Group, Randnr. 25, Midland Bank, Randnr. 31, Abbey National, Randnrn.
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
79 Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich Artikel 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (…ABl. 1967, Nr. 71, S. 1301) und Artikel 17 Absätze 2, 3 und 5 der Sechsten Richtlinie so auszulegen, dass grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (Urteile vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177, Randnr. 24, Abbey National, Randnr. 26, und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 29). - EuGH, 27.11.2003 - C-497/01
Zita Modes
- BFH, 02.12.2015 - V R 15/15
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters
- BFH, 03.03.2011 - V R 23/10
Anteiliger Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Kosten einer Marktplatzsanierung …
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
- BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug …
- EuGH, 13.03.2008 - C-437/06
Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …
- EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Abbey National
- EuGH, 17.10.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- BFH, 24.04.2013 - XI R 25/10
Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren …
- EuGH, 30.05.2013 - C-651/11
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
- EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
- BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der …
- EuGH, 08.10.2020 - C-621/19
Weindel Logistik Service
- EuGH, 13.03.2014 - C-204/13
Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf …
- EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Investrand - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf …
- EuGH, 03.03.2005 - C-32/03
Fini H
- BFH, 09.02.2012 - V R 40/10
Vorsteuerabzug einer Holding - Fehlen von Entscheidungsgründen
- BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine …
- EuGH, 29.04.2004 - C-137/02
Faxworld
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 2780/07
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen Vereins aus den …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 18/17
Ermittlung abziehbarer Vorsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-234/11
TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 185 und 187 der Richtlinie …
- BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
- FG Niedersachsen, 30.01.2019 - 11 K 87/18
Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten …
- BFH, 13.12.2017 - XI R 3/16
Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10
Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche …
- EuGH, 06.09.2012 - C-496/11
Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art. …
- FG Köln, 29.01.2015 - 6 K 3255/13
Vorsteuerabzug aus d. Aufwendungen für die Erstellung eines Vereinsheftes eines …
- BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung …
- BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus
- BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung …
- BFH, 03.07.2008 - V R 51/06
Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Recht …
- BFH, 09.11.2006 - V R 9/04
Verwendung von Leistungsbezügen zur Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen …
- BFH, 23.11.2000 - V R 49/00
Kein Vorsteuerausschluss bei Übernachtungskosten
- EuGH, 21.02.2006 - C-419/02
BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- EuGH, 18.10.2018 - C-153/17
Volkswagen Financial Services
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08
AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2735/10
Vorsteuerabzug einer Holding aus Leistungsbezügen im Zusammenhang mit …
- BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung von öffentlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 K 10124/16
Vorsteuerabzug aus Abriss- und Entsorgungsleistungen bei Abbruch eines ehemaligen …
- EuGH, 29.11.2012 - C-257/11
Gran Via Moinesti - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 167, 168 und …
- LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15
Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-502/17
C&D Foods Acquisition - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14
Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Hamburg, 18.12.2020 - 5 K 175/18
Zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer eines …
- FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren - Rechtsanwaltskosten
- FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2001 - 3 (1) K 463/98
Vorsteuerabzug eines partiell erfolglosen Unternehmens
- FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 130/12
Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-16/00
Cibo Participations
- FG Münster, 26.10.2023 - 5 K 1287/20
Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug einer Bank aus Eingangsleistungen im Zusammenhang …
- FG Münster, 04.05.2020 - 5 K 546/17
Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufteilung der Vorsteuern bei einem …
- FG Düsseldorf, 14.09.2020 - 5 V 852/20
Berechtigung einer Holdinggesellschaft zum Vorsteuerabzug als …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08
Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein, …
- FG Schleswig-Holstein, 07.09.2006 - 4 K 223/04
Keine Berücksichtigung von echten Zuschüssen bei der Vorsteueraufteilung
- FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - 6 K 1797/13
Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2012 - 2 K 2091/09
Abgrenzung der unternehmerischen von der nichtunternehmerischen Sphäre einer …
- FG Niedersachsen, 30.11.2011 - 5 K 262/10
Vorsteuerabzug für den Bezug selbst verbrauchter Waren i.R.e. …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.11.2005 - 1 K 1024/03
Umsatzsteuer - Erstbescheid und Wahlrecht
- FG Düsseldorf, 16.05.2012 - 5 K 3311/10
Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach einer Beurteilung der Ausgangsumsätze aus …
- FG Münster, 07.11.2019 - 5 K 2091/17
Umsatzsteuer - Zum Vorsteuerabzug aus dem Umbau steuerfrei vermieteter …
- FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 150/12
Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei …
- FG Niedersachsen, 16.03.2006 - 16 K 584/03
Vorsteueraufteilung
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02
Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 …
- EuGH, 03.03.2004 - C-395/02
Transport Service
- FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13
Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer
- EuGH, 03.09.2014 - C-589/12
GMAC UK - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie …
- EuGH, 18.07.2013 - C-26/12
PPG Holdings - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 und 13 …
- BFH, 17.08.2001 - V R 52/00
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
- BFH, 17.08.2001 - V R 28/01
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft …
- FG Niedersachsen, 16.11.2000 - 5 K 552/97
Kein Vorsteuerabzug für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von …
- EuGH, 26.05.2005 - C-536/03
António Jorge - Mehrwertsteuer - Artikel 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie …
- FG Hamburg, 24.09.2013 - 1 K 194/11
Vorsteuerabzug aus Mietaufwendungen des gewerblichen Zwischenmieters eines …
- FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09
Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und …
- FG Sachsen, 16.03.2010 - 3 K 2115/05
Konzessionsvergabe an ein Energieversorgungsunternehmen als Betrieb gewerblicher …
- FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
Überlassung von Sportanlagen durch eine Gemeinde als Hoheitsbetrieb und nicht als …
- BFH, 17.08.2001 - V R 75/00
Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-132/16
Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-165/17
Morgan Stanley & Co International - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-155/12
RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06
Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins - …
- BFH, 17.08.2001 - V R 32/01
Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz
- FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 1715/17
§ 15 Abs. 1 S.1 Nr. 1 UStG, § 4 Nr. 18 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
- BFH, 24.04.2008 - XI B 226/07
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Aufteilung der abziehbaren …
- FG Düsseldorf, 09.04.2008 - 5 K 3229/06
Versagung des Vorsteuerabzugs bei Erbringung der Eingangsleistungen gegenüber den …
- FG Münster, 20.01.2022 - 5 K 1363/19
Anspruch auf Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eines Insolvenzverwalters über …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-280/10
Polski Trawertyn - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Erstattung der Steuer, die für …
- FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 2926/04
Vereinnahmen von Vorsteuerabzug für durchgeführte Erschließungsmaßnahmen im …
- FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05
Vorsteuer für Umzugskosten
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2003 - C-137/02
Faxworld
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
Erbringung von Werbeleistungen gegen Überlassung von Fahrzeugen durch einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-378/15
Mercedes Benz Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-401/05
VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen im Inland …
- BFH, 09.10.2002 - V R 24/99
Voraussetzungen für die Gewährung von Vorsteuerabzug
- FG Köln, 16.08.2000 - 1 K 3403/00
Sachgerechte Verteilung i.S.d. § 15 Abs. 4 UStG
- FG Münster, 20.01.2022 - 5 K 1179/19
Anspruch auf Geltendmachung des Vorsteuerabzugs eines Insolvenzverwalters über …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-153/17
Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- FG Berlin, 16.01.2001 - 7 K 7477/98
Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu …
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …
- FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
- FG Nürnberg, 31.07.2012 - 2 K 539/09
Kürzung der Vorsteuer aus einem Generalmietvertrag wegen einer nicht zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-32/03
Fini H
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2003 - C-381/01
Kommission / Italien
- FG München, 28.04.2005 - 14 K 2056/01
Vorsteuerabzug für Steuerberatungsleistungen; Umsatzsteuer 1992-1996
- FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 269/04
Umsatzsteuerrecht: Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiter Verwendung
- FG Sachsen, 05.08.2002 - 3 K 366/01
Vorsteuerabzug der Gemeinschuldnerin aus Rechnungen des …
- FG München, 25.07.2002 - 14 K 3264/99
Kein Vorsteuerabzug aus Renovierungsaufwendungen nach Beendigung der gewerblichen …
- FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 3 V 628/01
Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Rechnungen des Gesamtvollstreckungsverwalters …
- FG Sachsen, 24.04.2002 - 3 V 628/01
Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Rechnungen des Gesamtvollstreckungsverwalters …
- FG München, 27.09.2000 - 3 K 4219/95
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen Grundstücksumsatz
- FG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002 - 3 K 366/01
Vorsteuerabzug der Gemeinschuldnerin aus Rechnungen des …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Midland Bank
- EU-Kommission
Commissioners of Customs and Excise gegen Midland Bank plc.
Mehrwertsteuer - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Steuerpflichtiger mit steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen - Ausgangsumsätze - Zurechnung bezogener Dienstleistungen - Notwendigkeit eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
Nach den Ausführungen in dem 1985 ergangenen Urteil Rompelman(8) und im Urteil BLP Group(9) komme es insoweit nicht auf die Ziele oder Ergebnisse des Eingangsumsatzes und das letztlich vom Steuerpflichtigen verfolgte Ziel an.(8) - Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19).
(12) - Urteil Rompelman (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 19).
(20) - Urteil Rompelman (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 19).
(27) - Im Urteil Rompelman hat der Gerichtshof festgestellt, daß die in Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten mehrere aufeinanderfolgende Handlungen umfassen könnten und die zu diesen gehörenden vorbereitenden Handlungen, wie der Erwerb der für diese Tätigkeiten erforderlichen Mittel und damit der Kauf eines Grundstücks, bereits der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzurechnen seien (Randnr. 22).
- EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
Vgl. auch Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-110/94 (Inzo, Slg. 1996, I-857).(31) - Urteil Inzo (zitiert in Fußnote 28, Randnr. 21).
- EuGH, 08.03.1988 - 165/86
Intiem / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
(21) - Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86 (Intiem, Slg. 1988, 1471, Randnr. 14).
- EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
(7) - Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-37/95 (Slg. 1998, I-1). - EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
(10) - Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94 (Slg. 1996, I-4517, Randnr. 26). - EuGH, 19.01.1982 - 8/81
Becker
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-98/98
(13) - Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 44); vgl. auch Schlußanträge von Generalanwalt Lenz vom 26. Januar 1995 zum Urteil BLP Group (zitiert in Fußnote 6, Nr. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-408/98
Abbey National
23: - Insoweit schließe ich mich den Schlussanträgen von Generalanwalt Saggio vom 30. September 1999 in der Rechtssache C-98/98 (Commissioners of Customs and Excise/Midland Bank, Slg. 2000, I-4177) an, wonach die Worte "direkt" und "unmittelbar" auf "eine besonders enge Beziehung" zwischen zwei Umsätzen hindeuteten, zwischen die sich kein dritter Umsatz schiebe, "der den Kausalzusammenhang unterbricht" (Nr. 29).