Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1993 - C-292/92   

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https://dejure.org/1993,183
EuGH, 15.12.1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,183)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,183)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,183)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1. Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Begriff; Maßnahmen, die von einer Standesorganisation des Apothekensektors erlassen wurden

  • EU-Kommission

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Auslegung der Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Verbot von Werbemaßnahmen für Apotheker im Land Baden-Württemberg außerhalb der Apotheke für apothekenübliche Waren; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Warenverkehr: Apothekenübliche Waren

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung - Hünermund u. a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Begriff - Maßnahmen, die von einer Standesorganisation des Apothekensektors erlassen wurden - [EWG-Vertrag, Artikel 30]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Grundfreiheiten im Spannungsfeld von europäischer Marktfreiheit und mitgliedstaatlichen Gestaltungskompetenzen (Claus Dieter Classen; EuR 2004, 416)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Apothekenübliche Waren - Verbot der Werbung außerhalb der Apotheke.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 781
  • GRUR 1994, 299
  • VBlBW 1994, 93
  • DVBl 1994, 745
  • BB 1994, 164
  • DB 1994, 141
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
    Diese Regelungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EWG-Vertrag (vgl. Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.1989 - 266/87

    The Queen / Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
    15 Der Gerichtshof hat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 18. Mai 1989 in den verbundenen Rechtssachen 266/87 und 267/87, Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, Slg. 1989, 1295, Randnr. 15), daß Maßnahmen einer Standesorganisation, der nach nationalem Recht derartige Befugnisse zustehen, "Maßnahmen" im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag darstellen, wenn sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinflussen können.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
    18 Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung jede Maßnahme ist, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (vgl. Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    15 bis 17) und vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92 (Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21) dargelegt habe, nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 28 EG.

    So müssen diese Regelungen erstens für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sie müssen zweitens den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren (Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, und Hünermund u. a., Randnr. 21, sowie Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 21).

    So hat der Gerichtshof festgestellt, dass das für Apotheker geltende Verbot, für apothekenübliche Produkte außerhalb der Apotheke zu werben, nicht die für andere Wirtschaftsteilnehmer als Apotheker bestehende Möglichkeit berührt, ihrerseits für diese Waren Werbung zu machen (Urteil Hünermund u. a., Randnr. 19).

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV entscheidet der Gerichtshof beim Vorabentscheidungsverfahren lediglich über die Auslegung des Unionsrechts (vgl. nur EuGH, Rs. C-10/97 bis C-22/97, Slg. 1998, I-6307 Rn. 23 - Ministero delle Finanze; Rs. C-540/07, Slg. 2009, I-10983 Rn. 63 - Kommission/Italien; jeweils mwN), nicht hingegen über die Vereinbarkeit nationaler Rechtsnormen mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften und demzufolge auch nicht über die Frage der möglichen Unanwendbarkeit der betreffenden nationalen Rechtsnormen wegen deren Unionsrechtswidrigkeit (vgl. EuGH, Rs. C-292/92, Slg. 1993, I-6787 Rn. 8 - Hünermund; Rs. C-265/01, Slg. 2003, I-683 Rn. 18 mwN - Pansard).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 27. November 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-285/99 und C-286/99, Lombardini und Mantovani, Slg. 2001, I-9233, Randnr. 27).
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   Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92   

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https://dejure.org/1993,24280
Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,24280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,24280)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - C-292/92 (https://dejure.org/1993,24280)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.

    Freier Warenverkehr - Apothekenübliche Waren - Verbot der Werbung außerhalb der Apotheke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92
    Im Urteil Oebel z. B., in dem es um eine Regelung ging, nach der die Herstellung und der Vertrieb von Brot zu bestimmten Zeiten verboten war, hat der Gerichtshof entschieden, daß es sich um eine Regelung handele, die in keinem Zusammenhang zu den Einfuhren stehe, da "der innergcmcinschaftlichc Handelsverkehr nämlich jederzeit möglich [bleibt], unter dem einzigen Vorbehalt, daß die Lieferung an die Verbraucher und den Einzelhandel für sämtliche Hersteller unabhängig von ihrem Niedcrlassungsort in der gleichen Weise beschränkt ist" ( 14 ).

    Nach dieser Feststellung läßt sich sicher nicht verhehlen, daß diese Auffassung, auch wenn sie durch eine Beurteilung gekennzeichnet ist, die viel oberflächlicher oder jedenfalls weniger intensiv als diejenige ist, die normalerweise nach den Artikeln 30 bis 36 erfolgt, im Widerspruch zu der Auffassung steht, die im Urteil Oebel entwickelt worden ist.

    Es trifft sicher zu, daß die Richtung, die vom Urteil Oebel zum Urteil Sheptonhurst führt, und die Richtung in bezug auf den Verkauf an Sonntagen gar nicht so weit auseinander sind, nicht nur hinsichtlich des Ergebnisses, zu dem sie gelangen.

    ( 13 ) Vgl. Urteile vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211), vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-23/89 (Quietlynn, Slg. 1990, I-3059) und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-350/89 (Shcptonhurst, Slg. 1991, I-2387).

    ( 14 ) Urteil vom 14. Juli 1981 (a. a. O., Randnr. 20).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne / Conforama u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92
    ( 19 ) Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfaen, Slg. 1989, I-3851), Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache 312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und in der Rechtssache C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) sowie Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91 (City of Stoke-on-Trent, Slg. 1992, I-6635).

    ( 20 ) Urteil Conforama (a. a. O., Randnr. 8).

    Das Urteil Quietlynn ist nämlich nach dem ersten Urteil zum Verkauf an Sonntagen ergangen und das Urteil Sheptonhurst nach den Urteilen Conforama und Marchandise.

    ( 22 ) Urteile Conforama und Marchandise (a. a. O., Randnr. 12 bzw. Randnr. 13).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92
    Der Gerichtshof scheint somit anerkannt zu haben, daß der im Urteil Dassonville aufgestellte Grundsatz auf nationale Regelungen des fraglichen Typs (mechanisch) anwendbar ist, mit der Folge, daß ihre Vereinbarkeit mit Artikel 30 von einer doppelten Voraussetzung abhängig ist: a) Die fragliche Regelung muß einen aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht rechtmäßigen Zweck verfolgen, und b) sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich ist, was dann der Fall ist, wenn die sich aus ihr ergebenden Behinderungen für den Handel nicht "den Rahmen der solchen Handelsregelungcn eigentümlichen Wirkungen überschreiten".

    Ich bin der Meinung, daß das im Urteil Dassonville genannte Kriterium nicht dahin ausgelegt werden kann, daß eine potentielle Verringerung der Einfuhren, die einzig und allein auf einer allgemeinen (eventuellen) Abnahme der Verkäufe beruht, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstellen kann.

    Und ich möchte nicht verheimlichen, daß die Auslegung, die ich heute vorschlage, dazu führt, daß einige, sicher nicht geringgeschätzte Urteile "overruled" werden ( 37 ); dieses Überdenken würde aber in bezug auf die vernünftige Entwicklung im Anschluß an das Urteil "Cassis de Dijon" keinen Schritt zurück darstellen, sondern würde den Artikel 30, wie er im Urteil Dassonville ausgelegt worden ist, auf seine eigentliche Funktion zurückführen und verhindern, daß er, wie ich meine, in völlig unangebrachter Weise verwendet wird.

    ( 7 ) Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    17 - Generalanwalt Tesauro brachte die unmittelbar vor dem Urteil Keck herrschende Stimmung gut zum Ausdruck, als er treffend und rhetorisch prägnant in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Hünermund u. a. (C-292/92, EU:C:1993:863, Nr. 1) fragte: "Ist Artikel [34 AEUV] eine Vorschrift zur Liberalisierung des innergemeinschaftlichen Handels, oder soll sie allgemein die freie Ausübung der Handelstätigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten fördern?".
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22

    Belgian Association of Tax Lawyers u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    85 Vgl. ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Hünermund u. a. (C-292/92, EU:C:1993:863, Nrn. 1 und 27) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Arnold André (C-434/02, EU:C:2004:487, Nr. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorabentscheidungsersuchen -

    37 Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Hünermund u. a. (C-292/92, EU:C:1993:863, Nrn. 1 und 28), und Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache CaixaBank France (C-442/02, EU:C:2004:187, Nr. 63).
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