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   EuGH, 29.11.2004 - C-106/04   

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EuGH, 29.11.2004 - C-106/04 (https://dejure.org/2004,89214)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2004 - C-106/04 (https://dejure.org/2004,89214)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2004 - C-106/04 (https://dejure.org/2004,89214)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH - C-106/04   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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EuGH - C-106/04 (https://dejure.org/9999,74349)
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Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 1. März 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist, was die Region Flandern angeht, der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Münster, 23.08.2013 - 4 K 854/13

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

    Der Senat folgt diesbezüglich nicht der gegenteiligen Ansicht des FG München im Urteil vom 7.8.2012 (12 K 1488/11, EFG 2012, 2214), wonach unter Berufung auf Ziffer 1 Satz 1 der Vorerwägungen zum Beschluss Nr. F1 der Verwaltungskommission (ABl. EU vom 24.4.2010 C-106/04) die Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates maßgeblich sein sollen.
  • FG Münster, 01.02.2013 - 4 K 997/12

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

    Der Senat folgt diesbezüglich nicht der gegenteiligen Ansicht des FG München im Urteil vom 7.8.2012 (12 K 1488/11, EFG 2012, 2214), wonach unter Berufung auf Ziffer 1 Satz 1 der Vorerwägungen zum Beschluss Nr. F1 der Verwaltungskommission (ABl. EU vom 24.4.2010 C-106/04) die Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates maßgeblich sein sollen.
  • FG Düsseldorf, 27.08.2012 - 16 K 3154/10

    Gewährung von hälftigem Kindergeld für einen in Deutschland lebenden und

    Dabei kann dahinstehen, ob die von der polnischen Behörde als "arbeitslos" bezeichnete Kindermutter aufgrund einer früheren Erwerbstätigkeit (Sozialversicherungs-) Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezogen hat (vgl. Beschluss der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit Nr. F 1 vom 12. Juni 2009 zur Auslegung des Artikels 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Prioritätsregeln beim Zusammentreffen von Familienleistungen, 2010/ C 106/04).
  • FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 812/12

    Vorrang des spanischen Kindergeldanspruchs der Mutter für die bei ihr lebenden

    Der Senat folgt diesbezüglich nicht der gegenteiligen Ansicht des FG München im Urteil vom 7.8.2012 (12 K 1488/11, Juris), wonach unter Berufung auf Ziffer 1 Satz 1 der Vorerwägungen zum Beschluss Nr. F1 der Verwaltungskommission (ABl. EU vom 24.4.2010 C-106/04) die Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates maßgeblich sein sollen.
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