Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 17.05.2011 | EuGH, 14.04.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 07.06.2012 - C-106/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4224
EuGH, 07.06.2012 - C-106/11 (https://dejure.org/2012,4224)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2012 - C-106/11 (https://dejure.org/2012,4224)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - C-106/11 (https://dejure.org/2012,4224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Arbeitnehmer niederländischer Staatsangehörigkeit, der an Bord von Baggerschiffen, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Union unter niederländischer Flagge fahren, für einen in den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bakker

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Arbeitnehmer niederländischer Staatsangehörigkeit, der an Bord von Baggerschiffen, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Union unter niederländischer Flagge fahren, für einen in den ...

  • EU-Kommission

    Bakker

    Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Arbeitnehmer niederländischer Staatsangehörigkeit, der an Bord von Baggerschiffen, die außerhalb des Hoheitsgebiets der Union unter niederländischer Flagge fahren, für einen in den ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung sozialer Sicherheit von Wandererwerbstätigen an Bord von Baggerschiffen außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit von Wandererwerbstätigen an Bord von Baggerschiffen außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 937 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.05.1990 - C-2/89

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Kits van Heijningen

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-106/11
    Insbesondere darf diese Ausgestaltung nicht bewirken, dass Personen, auf die nach der Verordnung Nr. 1408/71 die fraglichen Rechtsvorschriften anwendbar sind, vom Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1990, Kits van Heijningen, C-2/89, Slg. 1990, I-1755, Randnr. 20, sowie Salemink, Randnrn.

    Diese Bestimmung würde nicht beachtet, wenn den in Art. 13 Abs. 2 Buchst. c aufgeführten Personen die Wohnsitzvoraussetzung entgegengehalten werden könnte, die in den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für die Aufnahme in das Versicherungssystem vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kits van Heijningen, Randnr. 21, und Salemink, Randnr. 41).

    Deshalb bewirkt Art. 13 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 1408/71, dass den in dieser Bestimmung genannten Personen eine Vorschrift des anwendbaren nationalen Rechts nicht entgegengehalten werden kann, wonach sie nur dann zu dem nach diesem Recht vorgesehenen Versicherungssystem zugelassen sind, wenn sie einen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Kits van Heijningen, Randnr. 22).

  • EuGH, 17.01.2012 - C-347/10

    Arbeitnehmer, die auf Gasbohrplattformen beschäftigt sind, die sich im Meer auf

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-106/11
    Es ist Sache jedes Mitgliedstaats, diese Voraussetzungen festzulegen (vgl. Urteil vom 17. Januar 2012, Salemink, C-347/10, Randnr. 38).

    Insbesondere darf diese Ausgestaltung nicht bewirken, dass Personen, auf die nach der Verordnung Nr. 1408/71 die fraglichen Rechtsvorschriften anwendbar sind, vom Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften ausgeschlossen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 1990, Kits van Heijningen, C-2/89, Slg. 1990, I-1755, Randnr. 20, sowie Salemink, Randnrn.

    Diese Bestimmung würde nicht beachtet, wenn den in Art. 13 Abs. 2 Buchst. c aufgeführten Personen die Wohnsitzvoraussetzung entgegengehalten werden könnte, die in den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für die Aufnahme in das Versicherungssystem vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kits van Heijningen, Randnr. 21, und Salemink, Randnr. 41).

  • EuGH, 29.06.1994 - C-60/93

    Aldewereld / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-106/11
    Es zieht die Rechtsprechung des Gerichtshofs heran, wonach die unionsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auch auf Tätigkeiten anwendbar seien, die außerhalb des Gebiets der Union ausgeübt würden, wenn das Arbeitsverhältnis eine hinreichend enge Anknüpfung an dieses Gebiet behalte (Urteil vom 29. Juni 1994, Aldewereld, C-60/93, Slg. 1994, I-2991, Randnr. 14).

    In einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens ist eine solche Anknüpfung in dem vom vorlegenden Gericht bestätigten Umstand zu sehen, dass Herr Bakker eine Erwerbstätigkeit auf einem in den Niederlanden registrierten Schiff im Dienst eines in diesem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile Lopes da Veiga, Randnr. 17, und Aldewereld, Randnr. 14).

  • EuGH, 27.09.1989 - 9/88

    Lopes da Veiga / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-106/11
    Das vorlegende Gericht erachtet auch das Urteil vom 27. September 1989, Lopes da Veiga (9/88, Slg. 1989, 2989, Randnr. 17), für maßgeblich, das ebenfalls Seeleute betroffen habe und in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass es darauf ankomme, ob das Arbeitsverhältnis des Betroffenen eine hinreichend enge Anknüpfung an das niederländische Hoheitsgebiet aufweise.
  • EuGH, 23.10.1986 - 300/84

    Van Roosmalen / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid

    Auszug aus EuGH, 07.06.2012 - C-106/11
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1986, van Roosmalen, 300/84, Slg. 1986, 3097, und Lopes da Veiga und Aldewereld) sei in diesem Punkt nicht eindeutig.
  • EuGH, 15.01.2015 - C-179/13

    Evans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des auf einen Arbeitnehmer im

    In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene ist es grundsätzlich Sache jedes Mitgliedstaats, in seinem Recht die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine Person einem System der sozialen Sicherheit oder einem bestimmten Zweig eines solchen Systems beitreten kann oder muss (vgl. in diesem Sinne Urteile van Pommeren Bourgondiën, C-227/03, EU:C:2005:431, Rn. 33, und Bakker, C-106/11, EU:C:2012:328, Rn. 32).

    Wie das vorlegende Gericht dargelegt hat, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für das Recht oder die Pflicht zum Beitritt zu einem System der sozialen Sicherheit nicht bewirken dürfen, dass die Personen, auf die nach der Verordnung Nr. 1408/71 eine nationale Regelung anwendbar ist, vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgeschlossen werden (vgl. Urteile Salemink, EU:C:2012:17, Rn. 40, und Bakker, EU:C:2012:328, Rn. 33).

    Deshalb bewirkt Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71, dass den in dieser Bestimmung genannten Personen eine Vorschrift des anwendbaren nationalen Rechts nicht entgegengehalten werden kann, wonach sie nur dann zu dem nach diesem Recht vorgesehenen Versicherungssystem zugelassen sind, wenn sie einen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Salemink, EU:C:2012:17, Rn. 45, sowie Bakker, EU:C:2012:328, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.02.2013 - C-619/11

    Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 72,

    Es ist grundsätzlich Sache der Rechtsvorschriften jedes Mitgliedstaats, diese Voraussetzungen festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2012, Bakker, C-106/11, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG München, 07.08.2012 - 12 K 1488/11

    Kein Kindergeld des Kindsvaters für in Ungarn bei der Mutter lebendes Kind für

    Dass auf die nationalen Rechtsvorschriften abzustellen ist, ergibt sich zudem aus den zum Beschluss Nr. F1 vom 12. Juni 2009 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 24. April 2010, C 106/11) gemachten Vorerwägungen der gemäß 72 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 883/2004 für Auslegungsfragen zuständigen Verwaltungskommission.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-465/14

    Wieland und Rothwangl - Soziale Sicherheit - Art. 18 AEUV und 45 AEUV -

    38- Urteil Bakker (C-106/11, EU:C:2012:328, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.2011 - C-106/11, C-110/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26469
EuGH, 17.05.2011 - C-106/11, C-110/11 (https://dejure.org/2011,26469)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - C-106/11, C-110/11 (https://dejure.org/2011,26469)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - C-106/11, C-110/11 (https://dejure.org/2011,26469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 3. März 2011 - M. J. Bakker/Staatssecretaris van Financiën

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • EuGH, 14.04.2011 - C-106/11

    Bakker

    Les affaires C-106/11 et C-110/11 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 14.04.2011 - C-106/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35633
EuGH, 14.04.2011 - C-106/11 (https://dejure.org/2011,35633)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - C-106/11 (https://dejure.org/2011,35633)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - C-106/11 (https://dejure.org/2011,35633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.05.2011 - C-106/11

    Bakker

    Auszug aus EuGH, 14.04.2011 - C-106/11
    Les affaires C-106/11 et C-110/11 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht