Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.2005 - C-136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,337
EuGH, 02.06.2005 - C-136/03 (https://dejure.org/2005,337)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - C-136/03 (https://dejure.org/2005,337)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - C-136/03 (https://dejure.org/2005,337)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Artikel 8 und 9 - Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen - Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dörr und Ünal

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Artikel 8 und 9 - Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen - Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur ...

  • EU-Kommission PDF

    Dörr und Ünal

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Artikel 8 und 9 - Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen - Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur ...

  • EU-Kommission

    Dörr und Ünal

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Außenbeziehungen , Assoziierung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union; Vereinbarkeit der österreichischen Regelung mit den Anforderungen der Richtlinie 64/221 der Europäischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 64/221/EWG Art. 8; RL 64/211/EWG Art. 9; ARB Nr. 1/80 Art. 6; ARB Nr. 1/80 Art. 7
    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Rechtsmittel, Widerspruch, Suspensiveffekt, Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Ausweisung

  • Judicialis

    Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern Art. 8; ; Richtlinie 64/221/EWG des... Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern Art. 9; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 6; ; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Artikel 8 und 9 - Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen - Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Dörr und Ünal

    Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - Artikel 8 und 9 - Aufenthaltsverbot und Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet aufgrund von strafrechtlichen Verstößen - Gerichtlicher Rechtsbehelf, der nur die Gesetzmäßigkeit der Maßnahme zur ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes - Auslegung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 72
  • EuZW 2005, 475
  • DVBl 2005, 1437
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (ABl. 1964, Nr. 56, S. 850), sowie der Artikel 6 und 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (im Folgenden: Beschluss Nr. 1/80).

    11 Der Beschluss Nr. 1/80 soll nach seiner dritten Begründungserwägung im sozialen Bereich zu einer besseren Regelung zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen führen.

    12 Die Artikel 6, 7 und 14 des Beschlusses Nr. 1/80 stehen in dessen Kapitel II - "Soziale Bestimmungen" - im Abschnitt 1 über "Fragen betreffend die Beschäftigung und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer".

    Er hegt Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit des in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsschutzes mit den Anforderungen der Richtlinie 64/221 und hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Anforderungen auf türkische Arbeitnehmer, denen die Rechtsstellung nach dem Beschluss Nr. 1/80 zukommt.

    Sind die Rechtsschutzgarantien der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 auf türkische Staatsangehörige anzuwenden, denen die Rechtsstellung nach Artikel 6 oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 zukommt?.

    58 Mit seiner zweiten Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Rechtsschutzgarantien der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 für türkische Staatsangehörige gelten, denen die Rechtsstellung nach Artikel 6 oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 zukommt.

    Außerdem betreffe die vom Gerichtshof im Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97 (Nazli, Slg. 2000, I-957) entwickelte Argumentation im Wesentlichen die Auslegung des Begriffes der öffentlichen Ordnung in Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 und nicht die verfahrensrechtlichen Aspekte nach der Richtlinie 64/221.

    Der Gerichtshof habe ausdrücklich bestätigt, dass es unabdingbar sei, dass auf die türkischen Arbeitnehmer, die ein im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumtes Recht besäßen, so weit wie möglich die auf der Grundlage von Artikel 48 EG-Vertrag aufgestellten Grundsätze übertragen würden.

    Somit müsse der Mindestrechtsschutz, der sich aus den in der Richtlinie 64/221 vorgesehenen Verfahrensgarantien ergebe, auf Fälle übertragbar sein, die unter den Beschluss Nr. 1/80 fielen.

    Der Beschluss Nr. 1/80 bezweckt nach seiner dritten Begründungserwägung, im sozialen Bereich die Regelung zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern.

    62 Der Gerichtshof hat aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen abgeleitet, dass die im Rahmen von Artikel 48 EG-Vertrag geltenden Grundsätze so weit wie möglich auf die türkischen Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragen werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2004 in der Rechtssache C-275/02, Ayaz, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 44, und vom 11. November 2004 in der Rechtssache C-467/02, Cetinkaya, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 42).

    63 Der Gerichtshof hat ferner in Bezug auf die Bestimmung des Umfangs der in Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 vorgesehenen Ausnahme der öffentlichen Ordnung ausgeführt, dass darauf abzustellen ist, wie die gleiche Ausnahme im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Angehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, ausgelegt wird (Urteil Nazli, Randnr. 56).

    64 Gestützt auf diese Umstände hat der Gerichtshof in den Randnummern 46 und 47 des Urteils Cetinkaya ausgeführt, dass Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 den zuständigen nationalen Behörden Grenzen setzt, die denen entsprechen, die für eine gegenüber einem Angehörigen eines Mitgliedstaats getroffene Ausweisungsmaßnahme gelten, und dass die im Rahmen von Artikel 3 der Richtlinie 64/221 aufgestellten Grundsätze auf türkische Arbeitnehmer, die die durch den Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte in Anspruch nehmen können, übertragbar sind.

    65 Nach denselben Erwägungen ist es geboten, dass die in den Artikeln 8 und 9 der Richtlinie 64/221 niedergelegten Grundsätze als auf türkische Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragbar angesehen werden.

    Die sozialen Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 bilden einen weiteren Schritt zur Verwirklichung dieser Freiheit (vgl. u. a. Urteile vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-1/97, Birden, Slg. 1998, I-7747, Randnr. 52, und vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 40).

    Insbesondere Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verleiht den türkischen Wanderarbeitnehmern, die seine Bedingungen erfüllen, präzise Rechte auf dem Gebiet der Ausübung einer Beschäftigung (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-317/01 und C-369/01, Abatay u. a., Slg. 2003, I-12301, Randnr. 78).

    68 Diese Auslegung gilt nicht nur für die türkischen Staatsangehörigen, denen die Rechtsstellung nach Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 zukommt, sondern auch für ihre Familienangehörigen, deren Stellung sich nach Artikel 7 dieses Beschlusses richtet.

    Es ist durch nichts gerechtfertigt, für diese Staatsangehörigen, die sich legal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten, in Bezug auf die ihnen mit dem Beschluss Nr. 1/80 zuerkannten Rechte ein eigenständiges Schutzniveau vorzusehen, das hinter dem der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 zurückbleibt.

    Denn wenn Artikel 14 Absatz 1 dieses Beschlusses den zuständigen nationalen Behörden nicht, wie der Gerichtshof bereits im Urteil Cetinkaya entschieden hat, Verfahrensgrenzen setzen würde, die denen entsprechen, die für eine gegenüber einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats getroffene Ausweisungsmaßnahme gelten, dann stünde es den Mitgliedstaaten völlig frei, die Ausübung der Rechte unmöglich zu machen, auf die sich türkische Staatsangehörige, die ein im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumtes Recht besitzen, berufen können.

    69 Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist auf die zweite Frage zu antworten, dass die Rechtsschutzgarantien der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 für türkische Staatsangehörige gelten, denen die Rechtsstellung nach Artikel 6 oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 zukommt.

    Die Rechtsschutzgarantien der Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 gelten für türkische Staatsangehörige, denen die Rechtsstellung nach Artikel 6 oder Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation zukommt.

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    Außerdem betreffe die vom Gerichtshof im Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97 (Nazli, Slg. 2000, I-957) entwickelte Argumentation im Wesentlichen die Auslegung des Begriffes der öffentlichen Ordnung in Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 und nicht die verfahrensrechtlichen Aspekte nach der Richtlinie 64/221.

    63 Der Gerichtshof hat ferner in Bezug auf die Bestimmung des Umfangs der in Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 vorgesehenen Ausnahme der öffentlichen Ordnung ausgeführt, dass darauf abzustellen ist, wie die gleiche Ausnahme im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Angehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, ausgelegt wird (Urteil Nazli, Randnr. 56).

    Diese Auslegung ist umso mehr gerechtfertigt, als die genannte Vorschrift nahezu denselben Wortlaut wie Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag hat (vgl. Urteile Nazli, Randnr. 56, und Cetinkaya, Randnr. 43).

  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    9 und 10, und vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnrn.

    Der Betroffene muss sich vor der letztgenannten Stelle entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verteidigen und unterstützen oder vertreten lassen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Dzodzi, Randnr. 62, und vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 105).

    Der Gerichtshof hat ferner klargestellt, dass die Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme der zuständigen Stelle treffen darf (Urteile Pecastaing, Randnr. 17, Dzodzi, Randnr. 62, sowie Orfanopoulos und Oliveri, Randnr. 106).

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    Die sozialen Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 bilden einen weiteren Schritt zur Verwirklichung dieser Freiheit (vgl. u. a. Urteile vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-1/97, Birden, Slg. 1998, I-7747, Randnr. 52, und vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 40).

    26, 30 und 31, sowie Kurz, Randnrn.

  • EuGH, 05.03.1980 - 98/79

    Pecastaing / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    41 Dazu ist zunächst daran zu erinnern, dass sich aus Artikel 8 der Richtlinie 64/221 ergibt, dass jede unter die Richtlinie fallende Person insbesondere gegen die Entscheidung, mit der die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert wird, oder gegen die Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet die Rechtsbehelfe einlegen können muss, die Inländern gegenüber Verwaltungsakten zustehen (vgl. Urteile vom 5. März 1980 in der Rechtssache 98/79, Pecastaing, Slg. 1980, 691, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat ferner klargestellt, dass die Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme der zuständigen Stelle treffen darf (Urteile Pecastaing, Randnr. 17, Dzodzi, Randnr. 62, sowie Orfanopoulos und Oliveri, Randnr. 106).

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    55 Es ist daran zu erinnern, dass das Eingreifen einer solchen Stelle dem Betroffenen ermöglichen muss, eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme zu erwirken, ehe die Entscheidung endgültig getroffen wird (Urteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585, Randnr. 12, sowie vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 15).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    29 und 31, vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 33, vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    47 Prüft man somit den Umfang der gerichtlichen Kontrolle in dem von dem vorlegenden Gericht festgestellten rechtlichen Rahmen, so zeigt sich, dass die Anwendung der nationalen Vorschriften den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten, denen gegenüber eine Entscheidung über die Beendigung ihres Aufenthalts im österreichischen Hoheitsgebiet getroffen wird, keine sichere Garantie einer erschöpfenden Prüfung der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme geben kann und damit nicht den Erfordernissen eines hinreichend effektiven Schutzes genügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnrn.
  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    Insbesondere Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verleiht den türkischen Wanderarbeitnehmern, die seine Bedingungen erfüllen, präzise Rechte auf dem Gebiet der Ausübung einer Beschäftigung (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-317/01 und C-369/01, Abatay u. a., Slg. 2003, I-12301, Randnr. 78).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
    29 und 31, vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 33, vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2004 - C-275/02

    Ayaz

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

  • EuGH, 22.05.1980 - 131/79

    Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Ferner ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten den in der Vorlageentscheidung definierten tatsächlichen und rechtlichen Kontext, in dem sich die Vorabentscheidungsfragen stellen, zu berücksichtigen hat (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, vom 2. Juni 2005, Dörr und Ünal, C-136/03, Slg. 2005, I-4759, Randnr. 46, und Conseil général de la Vienne, Randnr. 24).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    55, 56 und 63, vom 2. Juni 2005, Dörr und Ünal, C-136/03, Slg. 2005, I-4759, Randnrn.

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, muss eine solche Analogie nicht nur für die genannten Artikel des Vertrags gelten, sondern auch für die auf der Grundlage dieser Artikel erlassenen sekundärrechtlichen Vorschriften, mit denen die Artikel durchgeführt und konkretisiert werden sollen (vgl. zur Richtlinie 64/221 u. a. Urteil Dörr und Ünal).

    Daraus folgt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Übertragung der Grundsätze, auf denen die unionsrechtliche Grundfreiheit der Freizügigkeit basiert, nur durch das in Art. 12 des Assoziierungsabkommens festgeschriebene Ziel der Assoziation EWG-Türkei gerechtfertigt ist, schrittweise die Freizügigkeit der Arbeitnehmer herzustellen (vgl. u. a. Urteil Dörr und Ünal, Randnr. 66).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Zwar war das in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG enthaltene "Vier-Augen-Prinzip" auf assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige zu übertragen (Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - Rs. C-136/03, Dörr und Ünal - Slg. 2005, I-4759 = NVwZ 2006, 72).

    Daher müsse es ihnen ermöglicht werden, sich u.a. auf Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG zu berufen, da die Verfahrensgarantien untrennbar mit den materiellen subjektiven Rechten verbunden seien, auf die sie sich beziehen (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005 a.a.O. Rn. 62 und 67).

  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

    Solange verstößt sie gegen die europarechtliche Verfahrensvorschrift des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG, welche nicht nur auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, sondern auch auf aus dem ARB 1/80 Assoziationsberechtigte unmittelbar anwendbar ist, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, InfAuslR 2005, 289, Rn. 61-69; BVerwG, Urteile vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 - und vom 6. Oktober 2005 - 1 C 5.04 -.

    Die hiergegen gegebenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe der Anfechtungsklage und des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs erlauben nur eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung, nicht ihrer Zweckmäßigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 -, Rn. 13, und eine aufschiebende Wirkung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs liegt nach § 80 Abs. 5 VwGO im Ermessen des Gerichts, was den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG an eine automatisch eintretende aufschiebende Wirkung mit Einlegung des Rechtsmittels" nicht entspricht, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 50-52.

    Im vorliegenden Fall ist die sofort vollziehbare Ausweisung auch nicht erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes ergangen, vor der sich der Betroffene verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen kann, vgl. dazu EuGH, Urteile vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos, Rn. 106, 114, und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 42, 55.

    Das Tatbestandsmerkmal des dringenden Falles ist als Ausnahmeregelung von der assoziationsrechtlichen Freizügigkeit besonders eng auszulegen und es genügt nicht, dass die Behörde (rechtmäßig) die sofortige Vollziehung angeordnet hat, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, a.a.O., Rn. 56, BVerwG, Urteile vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 -, Rn. 15-19 und vom 6. Oktober 2005 - 1 C 5.04 -, Rn. 14.

    Die u.a. die Richtlinie 64/221/EWG ersetzende Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen, enthält unabhängig von der Frage, ob alle ihre Vorschriften auch auf nach dem ARB 1/80 Berechtigte entsprechend anwendbar sind, vgl. EuGH, Urteile vom 11. November 2004, Rs. C-467/02, Cetinkaya, a.a.O., Rn. 42 f., und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O. Rn. 62 f.; OVG NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 18 B 1529/05 -, keine speziellen Vorschriften in Bezug auf vor Erlass einer Ausweisung zu erfüllende Verfahrensschritte oder Formalitäten.

    Denn die Grundsätze der EG-rechtlichen Freizügigkeit müssen zwar nach der Rechtsprechung des EuGH so weit wie möglich auf ARB-Berechtigte übertragen werden, vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995, Rs. C-434/93, Bozkurt, Slg. 1995 I-1475, Rn. 19 f., vom 11. November 2004, Rs. C-467/02, Cetinkaya, a.a.O., Rn. 42 f., und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 62 f.; BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 29/02 -, a.a.O.

    Der zunächst unbefristeten Dauer der verfügten Ausweisung steht Art. 32 der RL 2004/38/EG, der auf Grund seines Verfahrenscharakters auch auf ARB-Berechtigte ab dem 30. April 2006 entsprechend anwendbar sein dürfte, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 67, nicht entgegen, da dieser nur erfordert, dass nach einem angemessenen Zeitraum, spätestens drei Jahre nach der Abschiebung, ein Antrag auf Aufhebung des durch die Ausweisung bewirkten Aufenthaltsverbotes gestellt werden kann unter Hinweis auf eine materielle Änderung der Umstände.

    Als hinreichende bestimmte und unbedingte Regelung dürfte diese Vorschrift ab dem 30. April 2006 auf ARB- Berechtigte entsprechend unmittelbar anwendbar sein, s. auch EuGH, Urteile vom 11. November 2004, Rs. C-467/02, Cetinkaya, a.a.O., Rn. 42 f., und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, Rn. 62 f., da die in Bezug auf Unionsbürger und ihre Familienangehörigen geltende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 FreizüG/EU gemäß § 1 FreizüG/EU auf ARB- Berechtigte keine Anwendung findet und eine entsprechende Anwendung weder gemeinschafts- noch verfassungsrechtlich geboten ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2005 - 18 B 1751/04 -, a.a.O., und vom 2. Dezember 2005 - 18 B 1529/05 - Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 12 TG 3649/04 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

    Die Ausweisung verstößt nicht gegen den insoweit hier allein relevanten Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG, welche gemäß Art. 38 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG (erst) mit Wirkung vom 30. April 2006 aufgehoben wird, und deren Verfahrensvorschriften nicht nur auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger, sondern auch auf nach dem ARB 1/80 Aufenthaltsberechtigte unmittelbar anwendbar sind, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, InfAuslR 2005, 289, Rn. 61-69; BVerwG, Urteile vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 - und vom 6. Oktober 2005 - 1 C 5.04 -.

    Die hiergegen gegebenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe der Anfechtungsklage und des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs erlauben nur eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung, nicht ihrer Zweckmäßigkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 -, Rn. 13, und eine aufschiebende Wirkung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage liegt nach § 80 Abs. 5 VwGO im Ermessen des Gerichts, was den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG an eine automatisch eintretende aufschiebende Wirkung mit Einlegung des Rechtsmittels" nicht entspricht, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 50-52.

    Die sofort vollziehbare Ausweisung ist hier in ihrer endgültigen Form aber erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes i.S.d. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG ergangen, vor der sich der Kläger verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen konnte, vgl. dazu EuGH, Urteile vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, NVwZ 2004, 1100, Rn. 106, 114, und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 42, 55.

    Soweit der Kläger vorbringt, der Widerspruchsbescheid könne hier keine Stellungnahme i.S.d. Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG sein, weil dort zu Unrecht ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 verneint und die Ausweisung auf § 47 AuslG gestützt worden sei, genügt die Feststellung, dass Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG nur eine verfahrensrechtliche Mindestgarantie bezweckt, die eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit ermöglichen soll, bevor die Entscheidung endgültig getroffen wird, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 42, 55.

    Denn die Grundsätze der EG-rechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen zwar nach der Rechtsprechung des EuGH so weit wie möglich auf ARB-Berechtigte übertragen werden, vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995, Rs. C-434/93, Bozkurt, Slg. 1995 I-1475, Rn. 19 f., vom 11. November 2004, Rs. C-467/02, Cetinkaya, a.a.O., Rn. 42 f., und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 62 f.; BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - 1 C 29/02 -, a.a.O.

    Zwar sind die im Rahmen des Art. 39 EG geltenden Grundsätze der gemeinschaftsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit wie erwähnt so weit wie möglich auf ARB-Berechtigte zu übertragen, vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, a.a.O., Rn. 62 bis 67, anders als das in den Schranken des Art. 39 EG bestehende Freizügigkeitsrecht der EU-Arbeitnehmer erlöschen die Rechte aus dem ARB 1/80 jedoch mit der Ausweisung, ohne dass erkennbar wäre, dass sie ein Recht auf Befristung der Ausweisungswirkungen nach den Grundsätzen des Art. 39 EG umfassen würden.

    Als hinreichende bestimmte und unbedingte Regelung dürfte diese Vorschrift ab dem 30. April 2006 auf ARB- Berechtigte entsprechend unmittelbar anwendbar sein, s. auch EuGH, Urteile vom 11. November 2004, Rs. C-467/02, Cetinkaya, a.a.O., Rn. 42 f., und vom 2. Juni 2005, Rs. C-136/03, Dörr und Ünal, Rn. 62 bis 67, da die in Bezug auf Unionsbürger und ihre Familienangehörigen geltende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 4 FreizügG/EU gemäß § 1 FreizügG/EU auf ARB- Berechtigte keine Anwendung findet und eine entsprechende Anwendung wie erwähnt weder gemeinschafts- noch verfassungsrechtlich geboten ist, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. März 2005 - 18 B 1751/04 -, a.a.O., und vom 2. Dezember 2005 - 18 B 1529/05 - Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 12 TG 3649/04 -, a.a.O.

  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, vom 2. Juni 2005, Dörr und Ünal, C-136/03, Slg. 2005, I-4759, Randnr. 46, und vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung;

    Diese für Angehörige der Mitgliedstaaten (vgl. zum personellen Anwendungsbereich Art. 1 dieser Richtlinie) geltende Regelung erstreckte der Europäische Gerichtshof auf die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger (Urteil vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn. 65 ff.).

    Dies beruht auf den Erwägungen, dass in Art. 12 des Assoziierungsabkommens die Vertragsparteien vereinbaren, sich von den Artikeln 48, 49 und 50 des "Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft" leiten zu lassen, um untereinander die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schrittweise herzustellen, dass Art. 36 ZP die Fristen für die schrittweise Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (nunmehr und im Folgenden: Union) und der Türkei festlegt, dass der Assoziationsrat die hierfür erforderlichen Regeln vorsieht und dass der Beschluss 1/80 bezweckt, im sozialen Bereich die Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 04.10.2007- Rs. C-349/06 Rn. 29, vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn. 61 ff., vom 11.11.2004 - Rs. C-467/02 Rn. 42 ff. und vom 10.02.2000 - Rs. C-340/97 Rn. 42 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshof hat ein türkischer Arbeitnehmer, der die im ARB 1/80 eingeräumten Rechte besitzt, einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, um diese Rechte wirksam geltend machen zu können (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn.67).

    60 Diese Auffassung beruht jedoch allein auf einer eigenen Interpretation des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache "Dörr und Ünal" vom 02.06.2005 (Rs. C-136/03 - Rn.61 bis 64) durch die Kommission (vgl. insoweit Rn. 57 der Stellungnahme im Verfahren C-349/06 und Rn. 33 der Äußerung in der Rechtssache C-371/08: "Die Kommission versteht diese Rechtsprechung wie folgt:").

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Zwar war das in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG enthaltene "Vier-Augen-Prinzip" auf assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige zu übertragen (Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - Rs. C-136/03, Dörr und Ünal - InfAuslR 2005, 289 ).

    Diesen zu den rechtsbegründenden Voraussetzungen der Art. 6 und 7 ARB 1/80 entwickelten Gedanken hat der Gerichtshof auch bei der Auslegung der Schranke des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 herangezogen, zumal die Vorschrift nahezu denselben Wortlaut wie Art. 48 Abs. 3 EGV (nunmehr: Art. 39 Abs. 3 EG) hat (EuGH, Urteile vom 10. Februar 2000 - Rs. C-340/97, Nazli - Slg. 2000, I-957 ; vom 11. November 2004 - Rs. C-467/02, Cetinkaya - Slg. 2004, I-10895 und vom 2. Juni 2005 - Rs. C-136/03, Dörr und Ünal - Slg. 2005, I-4759 ).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Zwar war das in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG enthaltene "Vier-Augen-Prinzip" auf assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige zu übertragen (Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - Rs. C-136/03, Dörr und Ünal - Slg. 2005, I-4759 = NVwZ 2006, 72).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Zwar war das in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG enthaltene "Vier-Augen-Prinzip" auf assoziationsrechtlich begünstigte türkische Staatsangehörige zu übertragen (Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04 - BVerwGE 124, 217 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - Rs. C-136/03, Dörr und Ünal - Slg. 2005, I-4759 = NVwZ 2006, 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

  • EuGH, 10.01.2006 - C-230/03

    Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

  • BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 8/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - Beitragszuschuss -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 24.13

    Türkei; Ausweisung; Straftaten; Spezialprävention; Vier-Augen-Prinzip; kein

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2008 - 18 A 855/07

    D (A), Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Zukunftsprognose,

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

  • VGH Hessen, 25.06.2007 - 11 UE 52/07

    Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 951/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen

  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 4 K 743/03

    Ausweisung eines Ausländers mit Aufenthaltsrecht erst nach Durchführung eines

  • VG Berlin, 09.03.2009 - 16 A 125.08

    Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines straffälligen türkischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2389/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Assoziationsberechtigter Unionsbürgerrichtlinie

  • VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 18 B 291/08

    Assozíationsberechtigter Aufenthaltserlaubnis Ausreisepflicht Vollziehbarkeit

  • VGH Hessen, 12.07.2006 - 12 TG 494/06

    Ausweisungsschutz für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach Art

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - 7 B 16.05

    Türkei; Ausweisung; Kind türkischer Arbeitnehmer; ARB-Berechtigung; Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2005 - 11 ME 247/05

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ; Ausweisung aus zwingenden Gründen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

  • VG Karlsruhe, 06.06.2005 - 3 K 3521/04

    Aufenthaltsrecht nach Art 7 S 1 ARB 1/80; dauerhafte selbständige

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat

  • VGH Bayern, 08.01.2008 - 10 B 07.304

    Ausweisung; Assoziationsberechtigter Türke; erhöhter Ausweisungsschutz nach dem

  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 9 A 825/12

    Zur Frage der Fortgeltung des in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG

  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 324/05

    Voraussetzungen der Ausweisung eines in Deutschland geborenen Türken gemäß § 53

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 BV 13.421

    Gegenwärtige, tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 S 192/06

    Kein Verlust des Rechts aus EWGAssRBes 1/80 bei selbständiger Erwerbstätigkeit;

  • VG Stuttgart, 07.02.2006 - 5 K 5146/04

    Keine Anwendung von VwVfG BW § 46 bei Gefährdung einer einheitlichen Wirkung des

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10924/06

    Ausweisungsschutz i.S.v. Art. 14 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 seit dem 30. April 2006

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05

    Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 7 B 11328/08

    Ausländer zu Recht wegen Drogendelikte ausgewiesen

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 11 ME 297/05

    Ausweisung; Dringlichkeit; Ermessensausweisung; Sofortvollzug;

  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04

    Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 1705/06

    Zum Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach Art 7 S 1 EWGAssRBes

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08

    Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen

  • VG Oldenburg, 16.05.2007 - 11 A 3898/05

    Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 4 N 11.1412

    Quotenregelung im Münchener Ausländerbeirat zulässig

  • BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 35.08

    Voraussetzungen eines Vorlagebeschlusses eines deutschen Gerichts zum

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

  • VG Würzburg, 02.01.2015 - W 1 S 14.50120

    Frist für Wiederaufnahmeersuchen bei Eurodac-Treffer

  • BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08

    Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 und 57 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-230/03

    Sedef - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über

  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2004 - 13 S 585/04

    Aussetzung bei Bedeutsamkeit eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens für

  • BVerwG, 20.02.2014 - 10 B 21.13

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit der Ausweisung eines türkischen

  • VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 17/05

    Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der sich

  • OVG Saarland, 09.07.2008 - 2 B 212/08

    Zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte türkische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 17 B 140/06

    D (A), Ausweisung, Türken, Türkei, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

  • VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07

    Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesier, der mit einer

  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60

    Unionsbürgerrichtlinie, Verfahrensgarantie, Berufungszulassung, Einreiseverbot,

  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 11 S 84.06

    Keine Anspruch, auch nicht im Wege der Ermessensreduzierung, auf Wiederaufgreifen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2007 - 17 B 1842/06

    Anfechtung einer Ausweisungsverfügung infolge der Begehung von Straftaten;

  • VG Köln, 05.01.2006 - 12 L 169/03

    Ausweisung, Türken, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss

  • VG München, 30.11.2011 - M 9 K 10.6099

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; faktischer Inländer; kein Verstoß gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 17 B 775/06

    Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 17 B 312/06

    Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der

  • VG Karlsruhe, 30.12.2005 - 10 K 1854/05

    Ausweisung; nachgeschobene Abschiebungsandrohung gegenüber

  • VG München, 07.04.2016 - M 12 K 16.424

    Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht für

  • VG Regensburg, 14.08.2012 - RN 9 S 12.863

    Keine Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzips" nach Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG bei

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 R 3585/11
  • VG München, 26.07.2012 - M 24 K 12.2896

    Ausweisung eines volljährigen, im Inland geborenen und aufgewachsenen

  • EuGH, 07.10.2005 - C-541/03

    Roodbeen - Streichung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 10 R 733/13
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 7 M 27.13

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; erstinstanzliches Klageverfahren; Ausweisung;

  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VG Berlin, 18.12.2007 - 35 A 505.07

    Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines assoziationsberechtigten

  • VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06

    Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten

  • VGH Bayern, 30.01.2006 - 24 B 05.1832

    Ausweisung, Assoziationsberechtigte, Türken, Assoziationsratsbeschluss

  • VG Köln, 12.12.2005 - 23 L 1150/05

    Ausweisung, Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei,

  • VG Augsburg, 16.09.2008 - Au 1 K 08.562

    Kein Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisung; Anspruch auf

  • VG München, 25.07.2006 - M 10 S 06.1849
  • VG Lüneburg, 25.01.2006 - 5 A 227/05

    Abschiebung; Anordnung zum persönlichen Erscheinen; Ausweisung; Duldung;

  • VG Darmstadt, 30.12.2008 - 5 L 978/08

    Aufenthaltsrecht eines türkischen TJ-Anhängers

  • VG Karlsruhe, 15.09.2005 - 6 K 4214/03

    Übereinstimmung landesrechtlicher Regelungen über die Zuständigkeit in

  • VG München, 03.05.2012 - M 12 K 11.6149

    Assoziationsberechtigter Türke; im Bundesgebiet geboren; Straftaten; Ausweisung

  • VG Gießen, 23.10.2006 - 9 G 1190/06

    D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Familienangehörige,

  • VG Augsburg, 13.11.2012 - Au 1 K 12.455

    Ausweisung; Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; keine

  • VG München, 16.07.2008 - M 9 K 06.2557

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Ausreise aus einem nicht nur vorübergehenden

  • VG München, 10.01.2008 - M 4 K 06.147

    Ausländerrecht; Ausweisung eines ARB-berechtigten Türken; unheilbarer

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15165
Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03 (https://dejure.org/2004,15165)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - C-136/03 (https://dejure.org/2004,15165)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-136/03 (https://dejure.org/2004,15165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dörr und Ünal

  • EU-Kommission PDF

    Georg Dörr gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten und Ibrahim Ünal gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg.

  • EU-Kommission

    Georg Dörr gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Kärnten und Ibrahim Üna

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Außenbeziehungen , Assoziierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
    Beide Regierungen machen geltend, dass die Argumentation des Gerichtshofes im Urteil Nazli der von ihnen vertretenen Auslegung nicht entgegenstehe, da dieses Urteil im Wesentlichen die Auslegung des Begriffes "öffentliche Ordnung" in Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 und nicht die in der Richtlinie 64/221 enthaltenen verfahrensrechtlichen Gesichtspunkte betreffe.

    Im Urteil Nazli hat der Gerichtshof daraus gefolgert, dass "bei der Bestimmung des Umfangs der in Artikel 14 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 vorgesehenen Ausnahme der öffentlichen Ordnung darauf abzustellen ist, wie die gleiche Ausnahme im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Angehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, ausgelegt wird.

    7 - Urteil vom 10. Februar 2000 in der Rechtssache C-340/97 (Nazli, Slg. 2000, I-957).

    20 - Urteil Nazli (oben angeführt in Fußnote 7, Randnr. 56).

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
    6 - Sie führen u. a. das Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 20) an.

    18 - Vgl. Urteile vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Bozkurt, Slg. 1990, I-1475, Randnrn. 14 und 19), Urteil Tetik (oben angeführt in Fußnote 6, Randnr. 20) und Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97 (Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 20).

  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
    Die österreichische Regierung beruft sich insoweit insbesondere auf das Urteil Upjohn.

    24 und 25), vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-157/96 (National Farmers' Union u. a., Slg. 1998, I-2211, Randnr. 39) und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-223, Randnr. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Dass der Ausweisungsschutz des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 somit von dem durch Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG gewährten Schutz abweicht (zu dem nach der früheren Rechtslage gebotenen Gleichlauf siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 21.10.2004, Rs. C-136/03 "Dörr", Slg. 2005, I-4759, Rn. 59), ist daher eine Konsequenz des höheren Integrationsgrads, den die Europäische Union durch die Einführung der Unionsbürgerschaft und das Inkrafttreten der RL 2004/38/EG erreicht hat.
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte

    Dass der Ausweisungsschutz des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 somit von dem durch Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG gewährten Schutz abweicht (zu dem nach der früheren Rechtslage gebotenen Gleichlauf siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 21.10.2004, Rs. C-136/03 "Dörr", Slg. 2005, I-4759, Rn. 59), ist daher eine Konsequenz des höheren Integrationsgrads, den die Europäische Union durch die Einführung der Unionsbürgerschaft und das Inkrafttreten der RL 2004/38/EG erreicht hat.
  • VG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 K 1763/03

    Kein Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsanspruchs bei nur

    Insoweit könne auf den Schlussantrag von Generalanwalt ... in seinem Schlussantrag vom 21.10.2004 - Rs. C-136/03 - ... und ... - zur österreichischen Rechtsordnung verwiesen werden.
  • VG Stuttgart, 05.08.2008 - 15 K 1081/06

    Anwendbarkeit der Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a Richtlinie 38/2004/EG

    Dass der Ausweisungsschutz des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 somit von dem durch Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG gewährten Schutz abweicht (zu dem nach der früheren Rechtslage gebotenen Gleichlauf siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 21.10.2004, Rs. C-136/03 "Dörr", Slg. 2005, I-4759, Rn. 59), ist daher eine Konsequenz des höheren Integrationsgrads, den die Europäische Union durch die Einführung der Unionsbürgerschaft und das Inkrafttreten der RL 2004/38/EG erreicht hat.
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