Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2004 - C-195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3737
EuGH, 09.09.2004 - C-195/02 (https://dejure.org/2004,3737)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - C-195/02 (https://dejure.org/2004,3737)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - C-195/02 (https://dejure.org/2004,3737)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Obligatorische Registrierung und obligatorischer Umtausch - Voraussetzungen für die Verlängerung von Führerscheinen, die vor Umsetzung der Richtlinie ausgestellt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Obligatorische Registrierung und obligatorischer Umtausch - Voraussetzungen für die Verlängerung von Führerscheinen, die vor Umsetzung der Richtlinie ausgestellt ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Verkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 1 Absatz 2 und 7 Absatz 1 Buchstabe a sowie Anhang I Nummer 4 der Richtlinie 91/439/EWG über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG geänderten Fassung ; Verstoß gegen den ...

  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Art. 1; ; Richtlinie 91/... 439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Art. 8; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Anhang I Nr. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 96/47/EG des Rates vom 23. Juli 1996 geänderten Fassung Anhang Ia Nr. 3 Buchst. a; ; Reglamento de conductores (Verordnung über Fahrzeugführer) (Spanien) Art. 23; ; Reglamento de conductores (Verordnung über Fahrzeugführer) (Spanien) Art. 24

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrerlaubnisrecht: Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Obligatorische Registrierung und obligatorischer Umtausch - Voraussetzungen für die Verlängerung von Führerscheinen, die vor Umsetzung der Richtlinie ausgestellt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Obligatorische Registrierung und obligatorischer Umtausch - Voraussetzungen für die Verlängerung von Führerscheinen, die vor Umsetzung der Richtlinie ausgestellt ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Spanien

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.9.2004)

    Registrierungspflicht für Führerscheine in Spanien // Gute Nachrichten für "Mallorca-Rentner" und andere Ausländer

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein, Artikel 1, 4 und 7 sowie Anhang I - Spanische Rechtsvorschriften über die Gültigkeit von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheinen in Spanien - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    53 Was erstens den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung betrifft, so ist daran zu erinnern, dass in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 60).

    54 Zudem handelt es sich bei der Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine um eine klare und unbedingte Verpflichtung, und die Mitgliedstaaten verfügen nicht über einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 61).

    59 Zum einen hindert nämlich der Umstand, dass ein von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein im Aufnahmemitgliedstaat nicht registriert ist, die zuständigen Behörden des letztgenannten Staates nicht daran, bei Verkehrskontrollen die nationalen Bestimmungen betreffend die Gültigkeitsdauer der Führerscheine korrekt anzuwenden, indem sie die nach diesen Bestimmungen vorgesehene Gültigkeitsdauer zu dem im Führerschein angegebenen Ausstellungsdatum hinzurechnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 68, und Beschluss vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 27).

    Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 69, und Beschluss Krüger, Randnrn.

  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    41 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sei der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine "ohne jede Formalität" anzuwenden (Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94, Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26, und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41).

    Da die im vorliegenden Fall in Rede stehende Regelung keinen solchen obligatorischen Umtausch vorsehe, seien die vom Gerichtshof in seinen Urteilen Skanavi und Chryssanthakopoulos sowie Awoyemi aufgestellten Grundsätze nicht übertragbar.

  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    29 Ferner ergibt sich entgegen den Ausführungen der Kommission in der mündlichen Verhandlung aus dem Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939) nicht, dass der Umstand, dass sich die Streithilfeschrift des Vereinigten Königreichs nur auf eine der drei Rügen bezieht, auf die die Klage gestützt wird, diese Streithilfe unzulässig macht.

    30 Denn aus dem Urteil Kommission/Rat geht hervor, dass die Anträge aus dem Streithilfeschriftsatz in dieser Rechtssache auf Nichtigerklärung eines bestimmten Artikels einer Richtlinie aus Gründen gerichtet waren, die nichts mit denen zu tun hatten, auf die sich die Klägerin für ihren Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Richtlinie stützte, was den Gerichtshof zu der Entscheidung veranlasst hat, dass mit den Anträgen des Streithelfers nicht die Anträge, zu deren Unterstützung sie gestellt worden waren, unterstützt wurden.

  • EuGH, 27.11.2003 - C-66/03

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    82 Denn nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-66/03, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 12).
  • EuGH, 29.01.2004 - C-253/01

    Krüger

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    59 Zum einen hindert nämlich der Umstand, dass ein von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein im Aufnahmemitgliedstaat nicht registriert ist, die zuständigen Behörden des letztgenannten Staates nicht daran, bei Verkehrskontrollen die nationalen Bestimmungen betreffend die Gültigkeitsdauer der Führerscheine korrekt anzuwenden, indem sie die nach diesen Bestimmungen vorgesehene Gültigkeitsdauer zu dem im Führerschein angegebenen Ausstellungsdatum hinzurechnen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 68, und Beschluss vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607) entschieden, dass eine Regelung der obligatorischen Registrierung, mit der die Beachtung der von einer Richtlinie geschaffenen Pflichten oder zugebilligten Befugnisse gewährleistet werden solle, nur insoweit mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei, als mit ihr die vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten gewahrt würden.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (vgl. insbesondere Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-340/96, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1999, I-2023, Randnr. 36).
  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    Eine solche Registrierung stehe im Übrigen mit den durch die Urteile vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78 (Choquet, Slg. 1978, 2293) sowie Skanavi und Chryssanthakopoulos aufgestellten Grundsätzen im Einklang.
  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    Zudem sei entsprechend der Entscheidung des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99 (Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193) die Registrierung als notwendig anzusehen und erscheine als natürliche Folge der Ausübung der Zuständigkeiten, die die Richtlinie 91/439 den Mitgliedstaaten gebe.
  • EuGH, 22.04.1999 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (vgl. insbesondere Urteile vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/91, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-340/96, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1999, I-2023, Randnr. 36).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Ihr käme - im Hinblick auf den Aufwand und etwaige Kosten - jedenfalls eine mittelbar diskriminierende Wirkung zu (vgl. zur Unzulässigkeit selbst eines Registrierungserfordernisses EuGH, Urteil vom 9. September 2004 - C-195/02 [ECLI:EU:C:2004:498], Kommission/Spanien - Rn. 55).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines

    Entsprechende Vorschriften enthält die Fahrerlaubnis-Verordnung seit der Aufhebung der Registrierungspflicht nicht mehr (vgl. zur Unionsrechtswidrigkeit einer Registrierungsverpflichtung EuGH, Urteil vom 9. September 2004 - C-195/02 [ECLI:EU:C:2004:498] - Slg. 2004, I-7857 Rn. 53 ff.).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    60 und 61, sowie vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-195/02, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-7857, Randnrn.
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    Nur mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis, die in den Europäischen Führerschein-Richtlinien sprachlich überwiegend als Ausstellung des Führerscheins bezeichnet wird, oder in manchen Fällen mit einer Erneuerung, die nach deutschem Sprachgebrauch eine Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bedeutet (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 1 FeV), ist eine Eignungsprüfung verbunden (vgl. EuGH, U.v. 9.9.2004 - C-195/02 - Slg 2004, I-7858 = juris Leitsatz 3).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    Ihr käme - im Hinblick auf den Aufwand und etwaige Kosten - jedenfalls eine mittelbar diskriminierende Wirkung zu (vgl. zur Unzulässigkeit selbst eines Registrierungserfordernisses EuGH, Urteil vom 9. September 2004 - C-195/02 [ECLI:EU:C:2004:498], Kommission/Spanien - Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-121/07

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Zudem erkannte der Gerichtshof im Urteil Kommission/Spanien (C-278/01) an, dass technische Erwägungen, die eine kurzfristige Durchführung des zuvor nach Art. 226 EG ergangenen Urteils des Gerichtshofs erschweren, bei der Festlegung des Koeffizienten für die Dauer berücksichtigt werden dürfen(26).

    9 - Urteile vom 26. Juni 2001, Kommission/Italien (C-212/99, Slg. 2001, I-4923, Randnr. 34), und vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-195/02, Slg. 2004, I-7857, Randnr. 82).

    27 - Vgl. Urteile Kommission/Spanien (C-278/01, oben in Fn. 26 angeführt, Randnr. 59) und Kommission/Portugal (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 48).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-119/04

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN ZUM ZWEITEN MAL WEGEN FEHLENDER ANERKENNUNG

    25 Einleitend ist daran zu erinnern, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der aus dem Gemeinschaftsrecht folgenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 34, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-195/02, Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-7857, Randnr. 82).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-422/05

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

          Insoweit ist daran zu erinnern, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der aus dem Gemeinschaftsrecht folgenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 26. Juni 2001, Kommission/Italien, C-212/99, Slg. 2001, I-4923, Randnr. 34, vom 9. September 2004, Kommission/Spanien, C-195/02, Slg. 2004, I-7857, Randnr. 82, und vom 18. Juli 2006, Kommission/Italien, C-119/04, Slg. 2006, I-6885, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-147/03

    Kommission / Österreich

    3 - Siehe u. a. Urteil vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-195/02 (Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-369/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    61 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2006, Kommission/Italien (C-119/04, Slg. 2006, I-6885, Randnr. 25), und vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-195/02, Slg. 2004, I-7857, Randnr. 82).
  • VG Augsburg, 29.05.2017 - Au 7 K 16.280

    Keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis

  • VG Stade, 29.10.2007 - 1 A 2467/06
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21364
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02 (https://dejure.org/2004,21364)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-195/02 (https://dejure.org/2004,21364)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-195/02 (https://dejure.org/2004,21364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Obligatorische Registrierung und obligatorischer Umtausch - Voraussetzungen für die Verlängerung von Führerscheinen, die vor Umsetzung der Richtlinie ausgestellt ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien

    Verkehr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-155/91

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    Auch das Urteil des Gerichtshofes vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (14) steht dem nicht entgegen.

    14 - Kommission/Rat (Slg. 1993, I-939).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    17 - Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60) sowie Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02 (Silva Carvalho, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20) und vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01 (Krüger, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

    18 - Urteile Skanavi und Chryssanthakopoulos (Randnr. 26), Awoyemi (Randnr. 42) und Kommission/Niederlande (Randnr. 61) sowie Beschlüsse Silva Carvalho (Randnr. 20) und Krüger (Randnr. 25).

  • EuGH, 29.01.2004 - C-253/01

    Krüger

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    17 - Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60) sowie Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02 (Silva Carvalho, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20) und vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01 (Krüger, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-408/02

    Da Silva Carvalho

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    17 - Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60) sowie Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02 (Silva Carvalho, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20) und vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01 (Krüger, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    17 - Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60) sowie Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02 (Silva Carvalho, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20) und vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01 (Krüger, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    20 bis 22), vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 36) und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98 (Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnrn.
  • EuGH, 09.10.2001 - C-377/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    20 bis 22), vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-150/94 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1998, I-7235, Randnr. 36) und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-377/98 (Niederlande/Parlament und Rat, Slg. 2001, I-7079, Randnrn.
  • EuGH, 09.07.1998 - C-323/97

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT DAS KÖNIGREICH BELGIEN, WEIL ES ANDEREN UNIONSBÜRGERN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    30 - Vgl. u. a. Urteil vom 9. Juli 1998 in der Rechtssache C-323/97 (Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-4281).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    17 - Urteile vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26), vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 41) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60) sowie Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02 (Silva Carvalho, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20) und vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01 (Krüger, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-58/94

    Niederlande / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
    13 - Vgl. u. a. Urteile vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 (Niederlande/Rat, Slg. 1996, I-2169, Randnrn.
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