Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 29.10.1998 - C-230/97   

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https://dejure.org/1998,812
EuGH, 29.10.1998 - C-230/97 (https://dejure.org/1998,812)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.1998 - C-230/97 (https://dejure.org/1998,812)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - C-230/97 (https://dejure.org/1998,812)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Führerschein - Auslegung der Richtlinie 80/1263/EWG - Nichterfüllung der Verpflichtung eines Staatsangehörigen eines Drittlandes, den ihm von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein des Mitgliedstaats seines neuen Wohnsitzes umzutauschen - ...

  • verkehrslexikon.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Awoyemi

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Awoyemi

    EG-Vertrag, Artikel 48 und 52; Richtlinie 80/1263 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1
    1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Führerschein - Angehöriger eines Drittstaats, der Inhaber eines Führerscheins nach dem EG-Muster ist - Nichterfuellung der Verpflichtung, den vom Ursprungsmitgliedstaat ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein des ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Awoyemi

  • Wolters Kluwer

    Führen eines Kraftfahrzeugs, ohne Inhaber eines gültigen Führerscheins zu sein; Nichterfüllung der Verpflichtung eines Staatsangehörigen eines Drittlandes, den ihm von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein des Mitgliedstaats seines neuen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; Erste Richtlinie 80/1263/EWG Art. 8 Abs. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Führerschein - Angehöriger eines Drittstaats, der Inhaber eines Führerscheins nach dem EG-Muster ist - Nichterfuellung der Verpflichtung, den vom Ursprungsmitgliedstaat ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Hof van cassatie - Auslegung der Ersten Richtlinie 80/1263/EWG des Rates vom 4. Dezember 1980 zur Einführung eines EG-Führerscheins (ABl. L 375, S. 1) und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Das Gericht bezieht sich außerdem auf das Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94 (Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929), das allerdings in einer Rechtssache ergangen sei, die Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft betroffen habe, während es im vorliegenden Fall um einen Angehörigen eines Drittlandes gehe, der Inhaber eines Führerscheins sei, der von einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Betreffenden aufgenommen habe, ausgestellt worden sei.

    Mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung bleiben die Mitgliedstaaten daher befugt, Verstöße gegen diese Verpflichtung mit Sanktionen zu belegen (vgl. Urteil Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 36).

    Zwar dürfen die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung angesichts der Auswirkung, die das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf die tatsächliche Ausübung eines selbständigen oder unselbständigen Berufes, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu bestimmten Tätigkeiten oder Ämtern hat, auf diesem Gebiet keine zur Schwere der Zuwiderhandlung außer Verhältnis stehende Strafe verhängen, die ein Hindernis für die Freizügigkeit schaffen würde (vgl. Urteil Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnrn.

    Infolgedessen galt die in Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 80/1263 vorgesehene Verpflichtung zum Umtausch des Führerscheins bis zum 1. Juli 1996, da die Bestimmungen der Richtlinie 91/439 keine Rückwirkung haben (in diesem Sinne Urteil Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 28).

    Was sodann die Frage betrifft, ob diese Bestimmungen der Richtlinie 91/439 so genau und unbedingt sind, daß sich ein einzelner vor einem nationalen Gericht auf sie berufen kann, so ist zum einen festzustellen, daß Artikel 1 Absatz 2 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsieht (vgl. Urteil Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 26), und zum anderen, daß Artikel 8 Absatz 1 die Verpflichtung des Inhabers eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Führerscheins, diesen innerhalb der Einjahresfrist des Artikels 8 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 80/1263 umzutauschen, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet hat, durch eine bloße Möglichkeit ersetzt, da diese Verpflichtung in der neunten Begründungserwägung der Richtlinie 91/439 als Hindernis für die Freizügigkeit bezeichnet worden ist.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Somit sind die Vorlagefragen zu beantworten, da das nationale Gericht sowohl zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils notwendig ist, als auch, ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 15, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 13, und Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 18).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-341/94

    Strafverfahren gegen Allain

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Somit sind die Vorlagefragen zu beantworten, da das nationale Gericht sowohl zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils notwendig ist, als auch, ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 15, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 13, und Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 18).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Somit sind die Vorlagefragen zu beantworten, da das nationale Gericht sowohl zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils notwendig ist, als auch, ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 15, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 13, und Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 18).
  • EuGH, 25.06.1992 - C-147/91

    Strafverfahren gegen Ferrer Laderer

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Ein Staatsangehöriger eines Drittlandes, der sich in einer Lage wie der von Herrn Awoyemi befindet, kann sich jedoch nicht mit Erfolg auf die Vorschriften über die Freizügigkeit berufen, die nach ständiger Rechtsprechung nur für die Angehörigen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niederlassen wollen, oder für die Angehörigen dieses Staates gelten, die sich in einer Lage befinden, die einen Anknüpfungspunkt zu einer vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Situation aufweist (vgl. z. B. Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91, Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 7).
  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Für die Frage, ob die vorgenannten Bestimmungen der Richtlinie 91/439 unmittelbare Wirkung haben, ist darauf hinzuweisen, daß sich ein einzelner nach ständiger Rechtsprechung in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder unrichtig in nationales Recht umsetzt (vgl. z. B. Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 7).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Somit sind die Vorlagefragen zu beantworten, da das nationale Gericht sowohl zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils notwendig ist, als auch, ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 15, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 13, und Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 18).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
    Somit sind die Vorlagefragen zu beantworten, da das nationale Gericht sowohl zu beurteilen hat, ob eine Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils notwendig ist, als auch, ob die Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, erheblich sind (in diesem Sinne Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93, Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 10, vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnr. 15, vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94, Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 13, und Skanavi und Chryssanthakopoulos, a. a. O., Randnr. 18).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Folglich habe Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie unmittelbare Wirkung (Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 43).

    45 Nach ständiger Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (Urteile Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26, sowie Awoyemi, Randnr. 41).

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile Awoyemi, Randnr. 42, und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 61).

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Zum anderen war Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 91/439, wonach jede Person nur Inhaber eines einzigen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins sein kann, bei Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis im Jahr 1994 nicht einschlägig, da diese Richtlinie erst mit Wirkung vom 1. Juli 1996, dem Zeitpunkt, zu dem die Richtlinie 80/1263 aufgehoben wurde, anzuwenden war (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 33).

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile Awoyemi, Randnrn.

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es dem vorlegenden Gericht jedochnicht, für die Zwecke der Anwendung des nationalen Rechts nach einem Grundsatzseines Strafrechts die günstigeren Bestimmungen der Richtlinie 96/71 zuberücksichtigen, auch wenn das Gemeinschaftsrecht keine dahin gehendeVerpflichtung enthält (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 38).
  • EuGH, 26.10.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie

    Mangels einer einschlägigen Unionsregelung bleiben die Mitgliedstaaten somit grundsätzlich befugt, Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage eines den Anforderungen des in der Richtlinie 2006/126 vorgesehenen Musters entsprechenden Führerscheins zu ahnden, die sie den Personen auferlegen können, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Kraftfahrzeug führen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Februar 1996, Skanavi und Chryssanthakopoulos, C-193/94, EU:C:1996:70, Rn. 36, sowie vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, EU:C:1998:521, Rn. 25).

    Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in diesem Bereich keine Sanktion vorsehen, die das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das den Unionsbürgern durch Art. 21 AEUV verliehen wird und dessen Ausübung die Richtlinie 2006/126 erleichtern soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Februar 1996, Skanavi und Chryssanthakopoulos, C-193/94, EU:C:1996:70, Rn. 36, vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, EU:C:1998:521, Rn. 26, sowie vom 26. April 2012, Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 77), oder die in den Art. 45, 49 und 56 AEUV gewährleisteten Grundfreiheiten beeinträchtigen würde.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    25 Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
  • BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in einer Reihe von Entscheidungen, die zum Teil bereits vor den hier beanstandeten behördlichen Maßnahmen ergangen sind, den Grundsatz ausgesprochen, dass Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsehe und den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auferlege, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf Maßnahmen zulasse, die zu ergreifen seien, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile vom 29. Oktober 1998 - Rs. C-230/97 - Awoyemi - Slg. 1998, I-6795, 6809 Rn. 41 f; vom 10. Juli 2003 - Rs. C-246/00 - Kommission/Niederlande - Slg. 2003, I-7504, 7528 Rn. 61; vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01 - Kapper - Slg. 2004, I-5225, 5243 = NJW 2004, 1725, 1726 Rn. 45; nach dem behördlichen Einschreiten in dieser Sache Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05 - Halbritter/Freistaat Bayern - NJW 2006, 2173, 2174 Rn. 25; vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05 - Kremer - NJW 2007, 1863, 1864 Rn. 27).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 1998, Awoyemi, C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    27 Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • BFH, 03.09.2020 - I R 80/16

    Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16

    I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige

  • OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Umtausch der nationalen

  • EuGH, 29.01.2004 - C-253/01

    Krüger

  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

  • EuG, 27.09.2006 - T-322/01

    Roquette Frères / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-192/99

    Kaur

  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06

    Zerche

  • EuGH, 09.09.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

  • EuGH, 26.06.2008 - C-343/06

    Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger

  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

  • OLG Köln, 04.11.2004 - Ss 182/04

    Fahren des Inhabers eines EU-Führerscheins ohne Fahrerlaubnis

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-321/07

    Schwarz - Anerkennung von Führerscheinen - Besitz zweier Führerscheine -

  • VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03

    Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur

  • EuGH, 26.06.2008 - C-335/06

    Schubert - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 8 Abs. 2 und 4 - Führerschein - Gegenseitige

  • EuGH, 23.11.1999 - C-376/96

    Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr

  • VG Stade, 29.10.2007 - 1 A 2467/06
  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-230/97   

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https://dejure.org/1998,17060
Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-230/97 (https://dejure.org/1998,17060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Awoyemi

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Ibiyinka Awoyemi.

    Führerschein - Auslegung der Richtlinie 80/1263/EWG - Nichterfüllung der Verpflichtung eines Staatsangehörigen eines Drittlandes, den ihm von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein des Mitgliedstaats seines neuen Wohnsitzes umzutauschen - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-341/94

    Strafverfahren gegen Allain

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-230/97
    (11) - Siehe u. a. Urteile vom 23. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361) und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94 (Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 12).

    (15) - Vgl. insbesondere Urteil Allain (a. a. O., Randnr. 29).

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-230/97
    (11) - Siehe u. a. Urteile vom 23. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361) und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-341/94 (Allain, Slg. 1996, I-4631, Randnr. 12).

    (12) - Siehe Urteile Bordessa u. a. (Randnr. 10) und Allain (Randnr. 13), a. a. O.

  • EuGH, 12.12.1989 - 265/88

    Strafverfahren gegen Messner

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-230/97
    17 Ausserdem haben Sie klargestellt, daß mangels einer Gemeinschaftsregelung, die für den Fall der Nichterfuellung der Umtauschverpflichtung die Verhängung von Sanktionen vorsieht, die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich weiter zum Erlaß von Rechtsvorschriften befugt seien, daß jedoch "[n]ach einer ständigen Rechtsprechung zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die für die Feststellung des Aufenthaltsrechts einer durch das Gemeinschaftsrecht geschützten Person verlangt werden, ... die Mitgliedstaaten ... keine unverhältnismässige Sanktion vorsehen [dürfen], die ein Hindernis für die Freizuegigkeit schaffen würde, was namentlich bei einer Freiheitsstrafe der Fall ist (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Meßner, Slg. 1989, 4209, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES

    Generalanwalt Léger hat sie in seinen Schlussanträgen vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-230/97 (Awoyemi, Slg. 1998, I-6784, Nrn. 31 und 32) unter Verweis auf frühere Rechtsprechung verneint.
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