Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2003 - C-249/01   

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https://dejure.org/2003,306
EuGH, 19.06.2003 - C-249/01 (https://dejure.org/2003,306)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2003 - C-249/01 (https://dejure.org/2003,306)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - C-249/01 (https://dejure.org/2003,306)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss

  • Europäischer Gerichtshof

    Hackermüller

  • EU-Kommission PDF

    Werner Hackermüller gegen Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) und Wiener Entwicklungsgesellschaft mbH für den Donauraum AG (WED).

  • EU-Kommission

    Werner Hackermüller gegen Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) und Wiener Entwicklungsgesells

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge; Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss; Rechtsstreit wegen Nichtberücksichtigung eines Angebots im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Ausschluss eines Angebots wegen eines mangelnden Schadens muss im Nachprüfungsverfahren kontrolliert werden können

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1 Abs. 3
    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 - Personen, denen das Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen muss; Amtliche Sammlungen: Sammlung der Rechtsprechung 2003 Seite ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis bei fehlender Chance auf Zuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsanträge bei fehlender Chance auf Bezuschlagung des Angebotes unzulässig! (IBR 2003, 1092)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamts - Auslegung des Artikels 1 Absatz 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3399 (Ls.)
  • EuZW 2003, 629
  • NZBau 2003, 509
  • BauR 2003, 1782 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 541
  • ZfBR 2003, 793
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-249/01
    Es unterliegt nämlich keinem Zweifel, dass eine Entscheidung, mit der der Auftraggeber das Angebot eines Bieters noch vor der Auswahl des besten Angebots ausscheidet, eine Entscheidung darstellt, deren Nachprüfung nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 möglich sein muss, da diese Vorschrift auf alle Entscheidungen der Auftraggeber anwendbar ist, die den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen (u. a. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 37, und vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 68), und keine Beschränkung hinsichtlich der Natur und des Inhalts dieser Entscheidungen vorsieht (u. a. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnr. 35, und HI, Randnr. 49).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-249/01
    Zu diesem Zweck sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (u. a. Urteil Alcatel Austria u. a., Randnrn. 33 und 34, und Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99, Universale-Bau u. a., Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74).
  • EuGH, 23.01.2003 - C-57/01

    IM RAHMEN DER VERGABE ÖFFENTLICHER BAUAUFTRÄGE KANN EIN NATIONALES GESETZ ES

    Auszug aus EuGH, 19.06.2003 - C-249/01
    Es unterliegt nämlich keinem Zweifel, dass eine Entscheidung, mit der der Auftraggeber das Angebot eines Bieters noch vor der Auswahl des besten Angebots ausscheidet, eine Entscheidung darstellt, deren Nachprüfung nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 möglich sein muss, da diese Vorschrift auf alle Entscheidungen der Auftraggeber anwendbar ist, die den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen (u. a. Urteile vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00, HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 37, und vom 23. Januar 2003 in der Rechtssache C-57/01, Makedoniko Metro und Michaniki, Slg. 2003, I-1091, Randnr. 68), und keine Beschränkung hinsichtlich der Natur und des Inhalts dieser Entscheidungen vorsieht (u. a. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnr. 35, und HI, Randnr. 49).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.6.2003 - Rs C-249/01, zu 29., NZBau 2003, 509).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Im Bereich des Vergaberechts sei das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-249/01 ("Hackermüller") einschlägig.

    Er hat in dieser Hinsicht auch wiederholt betont, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 89/665/EWG verpflichtet sind, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch nachgeprüft werden können (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 22; Urteil vom 12. Dezember 2002 - Rs. C-470/99 - Universale-Bau, Slg. 2002, I-11617 Rn. 74; Urteil vom 28. Oktober 1999 - Rs. C-81/98 - Alcatel, Slg. 1999 I 7671 Rn. 33 ff.).

    Er hat jedoch ausgesprochen, dass es gegen Art. 1 Abs. 3 dieser Richtlinie verstößt, wenn einem Bieter der Zugang zu den nach der Richtlinie 89/665/EWG vorgesehenen Nachprüfungsverfahren mit der Begründung verwehrt wird, dass sein Angebot bereits aus anderen Gründen vom Auftraggeber auszuscheiden gewesen wäre und ihm daher durch die von ihm behauptete Rechtswidrigkeit kein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I-6319 Rn. 29).

    Vielmehr hat er betont, dass eine Entscheidung, mit der der Auftraggeber das Angebot eines Bieters noch vor der Auswahl des besten Angebotes ausscheidet, eine Entscheidung darstellt, deren Nachprüfung nach Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG möglich sein muss, da diese Vorschrift auf alle Entscheidungen der Auftraggeber anwendbar ist, die den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Auftragswesens unterliegen, und keine Beschränkung hinsichtlich der Natur und des Inhalts dieser Entscheidungen vorsieht (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 24 m.w.N.).

    Ferner hat er ausgeführt, dass dem betroffenen Bieter durch eine derartige Entscheidung über den Ausschluss ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2003 - Rs. C-249/01 - Hackermüller, Slg. 2003 I 6319 Rn. 25).

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003, C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004, X ZB 7/04).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hackermüller

  • EU-Kommission PDF

    Werner Hackermüller gegen Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) und Wiener Entwicklungsgesellschaft mbH für den Donauraum AG (WED).

  • EU-Kommission

    Werner Hackermüller gegen Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) und Wiener Entwicklungsgesells

    Angleichung der Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    L 209, S. 1.4: - Vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 46) und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98 (Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.

    16: - Vgl. Urteile Alcatel Austria u. a., Randnr. 35, und HI, Randnr. 49.17: - C-327/00, beim Gerichtshof anhängig.

    21: - Urteil Alcatel Austria u. a., Randnr. 34. Vgl. auch vorstehend genannte Urteile HI, Randnr. 52, und Universale-Bau, Randnr. 74. Hervorhebung durch den Verfasser.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01

    GAT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    5: - Vgl. Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-411/00 (Swoboda, Slg. 2002, I-0000), Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73), meine Schlussanträge vom 18. April 2002 in der Rechtssache Swoboda sowie Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 10. Oktober 2002 in der Rechtssache C-315/01 (GAT, beim Gerichtshof anhängig).

    19: - C-315/01, beim Gerichtshof anhängig.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    1989, C 15, S. 8.11: - Siehe oben, Nr. 12.12: - Urteil vom 18. Juni 2002 in der Rechtssache C-92/00 (HI, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 67).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    In diesem Sinne auch Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-470/99 (Universale-Bau, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 72).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    22: - Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-513/99 (Concordia Bus Finland, Slg. 2002, I-7213, Randnr. 81).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-230/05

    L / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    Während der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie 87/C 230/05 des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsregeln im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge, der am 1. Juli 1987 vorgelegt wurde(9), keine Angaben zu den Eigenschaften der zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens berechtigten Personen enthielt, bestimmte der am 25. November 1988 vorgelegte geänderte Vorschlag(10) in Artikel 1, dass "ein Unternehmer oder Lieferant, der sich an einem Verfahren zur Vergabe öffentlicher Liefer- oder Bauaufträge beteiligt, sowie ein hierzu bevollmächtigter Dritter" über einen Rechtsbehelf verfügen müsse.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-390/98

    Banks

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    In diesem Sinne hat der Gerichtshof auch hinsichtlich eines Gegenstands, der nicht speziell durch die Richtlinie 89/665 geregelt wird - nämlich der Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung -, entschieden, dass sich dieser Zeitpunkt nach dem nationalen Recht eines jeden Mitgliedstaats bestimme, "wobei die anwendbaren nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. im Wege der Analogie Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 121, und in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29)"(12).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    In diesem Sinne hat der Gerichtshof auch hinsichtlich eines Gegenstands, der nicht speziell durch die Richtlinie 89/665 geregelt wird - nämlich der Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über den Widerruf einer Ausschreibung -, entschieden, dass sich dieser Zeitpunkt nach dem nationalen Recht eines jeden Mitgliedstaats bestimme, "wobei die anwendbaren nationalen Regelungen nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die Regelungen für entsprechende innerstaatliche Nachprüfungsverfahren (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. im Wege der Analogie Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-390/98, Banks, Slg. 2001, I-6117, Randnr. 121, und in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29)"(12).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    L 209, S. 1.4: - Vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96 (Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 46) und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98 (Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-411/00

    Felix Swoboda

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2003 - C-249/01
    5: - Vgl. Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-411/00 (Swoboda, Slg. 2002, I-0000), Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73), meine Schlussanträge vom 18. April 2002 in der Rechtssache Swoboda sowie Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 10. Oktober 2002 in der Rechtssache C-315/01 (GAT, beim Gerichtshof anhängig).
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