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   EuGH, 01.08.2003 - C-28/02   

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https://dejure.org/2003,85502
EuGH, 01.08.2003 - C-28/02 (https://dejure.org/2003,85502)
EuGH, Entscheidung vom 01.08.2003 - C-28/02 (https://dejure.org/2003,85502)
EuGH, Entscheidung vom 01. August 2003 - C-28/02 (https://dejure.org/2003,85502)
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 19.09.2002 - C-113/00

    Spanien / Kommission

    Diese Auffassung wird im Übrigen gestützt durch die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Februar 2000 (ABl. C 28, S. 2) veröffentlichte Mitteilung 2000/C 28/02 der Kommission "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor".
  • VG Würzburg, 10.11.2010 - W 6 K 09.149

    Abgabe; Bescheid über Stabilisierungsfonds; Deutscher Weinfonds; bioenergetischer

    Vor diesem Hintergrund ist auch ein Verstoß gegen die vom Kläger angeführte Richtlinie 301/C 252/03 (Amtsblatt EU v. 12.09.2001, S. 5) in Verbindung mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor 2000/C 28/02 (Amtsblatt EU v. 01.02.2000, S. 2) nicht erkennbar.
  • VG Würzburg, 10.11.2010 - W 6 K 09.209

    Weinabsatzförderungsabgabe; Abgabenbescheid; Bayerischer Weinfonds;

    Vor diesem Hintergrund ist auch ein Verstoß gegen die vom Kläger angeführte Richtlinie 301/C 252/03 (Amtsblatt EU v. 12.09.2001, S. 5) in Verbindung mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor 2000/C 28/02 (Amtsblatt EU v. 01.02.2000, S. 2) nicht erkennbar.
  • EuG, 09.07.2007 - T-6/06

    wheyco / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anreizelement - Nichtigkeitsklage -

    Wegen ihrer Höhe war daher der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (Mitteilung 2000/C 28/02 der Kommission) (ABl. 2000, C 28, S. 2, im Folgenden: Gemeinschaftsrahmen) gemäß Ziffer 4.2.6 dieser Mitteilung und Art. 88 Abs. 3 EG anwendbar.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-69/05

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, vor dem 1. Juli 2001 und bis spätestens 30. Juni 2002 die Jahresberichte über alle in den Jahren 2000 und 2001 im Agrarsektor bestehenden staatlichen Beihilferegelungen zu unterbreiten - Artikel 88 Absatz 1 EG und Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 88 EG) (ABl. L 83, S. 1) - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (2000/C 28/02) (ABl. C 28, S. 2; berichtigte Fassung ABl. C 232, S. 19).
  • EuG, 14.04.1994 - T-10/93

    A. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einstellung -

    8 Mit Schreiben vom 12. Juni 1992 legte der Kläger gegen die Entscheidung vom 16. März 1992 eine Beschwerde im Sinne von Artikel 90 Absatz 2 des Statuts ein, zu deren Begründung er sich u. a. auf die Schlußfolgerungen 89/C 28/02 des Rates und der im Rat vereinigten Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten vom 15. Dezember 1988 über AIDS-Aufklärung im Betrieb (ABl. 1989, C 28, S. 2; im folgenden: Schlußfolgerungen des Rates und der Gesundheitsminister) berief, wonach ein "HIV-Infizierter ohne Krankheitssymptome... als voll arbeitsfähiger normaler Arbeitnehmer zu betrachten und zu behandeln" ist.
  • EuG, 20.10.2011 - T-579/08

    Eridania Sadam / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Wirtschaftliche Nachteile, die unmittelbar durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor - Beihilfen für den Ausgleich von Schäden an der landwirtschaftlichen Erzeugung oder landwirtschaftlichen Produktionsmitteln - Geltungsbereich (Art. 87 Abs. 2 Buchst. b EG; Mitteilung 2000/C 28/02 der Kommission) (vgl. Randnrn. 58, 61-71).
  • EuG, 14.12.2005 - T-200/04

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen zum Ausgleich von Schäden zum Nachteil der landwirtschaftlichen Erzeugung - Beihilfen für Verarbeitungsbetriebe oder Verarbeitungstätigkeiten und zum Ersatz der durch eine Tierseuche verursachten Schäden - Beihilfen für Genossenschaften, die Käse herstellen - Ausschluss (Mitteilung 2000/C 28/02 der Kommission, Nummer 11) (vgl. Randnrn. 46-49).
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