Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2007 - C-288/05   

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https://dejure.org/2007,5884
EuGH, 18.07.2007 - C-288/05 (https://dejure.org/2007,5884)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - C-288/05 (https://dejure.org/2007,5884)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - C-288/05 (https://dejure.org/2007,5884)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz 'ne bis in idem' - Begriff 'dieselbe Tat' - Geschmuggelte Zigaretten - Einfuhr in mehrere Vertragsstaaten - Strafverfolgung in verschiedenen Vertragsstaaten - Begriff der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kretzinger

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz "ne bis in idem" - Begriff "dieselbe Tat" - Geschmuggelte Zigaretten - Einfuhr in mehrere Vertragsstaaten - Strafverfolgung in verschiedenen Vertragsstaaten - Begriff der "Vollstreckung" ...

  • EU-Kommission PDF

    Kretzinger

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz "ne bis in idem" - Begriff "dieselbe Tat" - Geschmuggelte Zigaretten - Einfuhr in mehrere Vertragsstaaten - Strafverfolgung in verschiedenen Vertragsstaaten - Begriff der "Vollstreckung" ...

  • EU-Kommission

    Kretzinger

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Würdigung der Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in einem Vertragsstaat sowie in der Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat; Auslegung von Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen über den schrittweisen Abbau der ...

  • Judicialis

    SDÜ Art. 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SDÜ Art. 54
    Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz 'ne bis in idem' - Begriff 'dieselbe Tat' - Geschmuggelte Zigaretten - Einfuhr in mehrere Vertragsstaaten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kretzinger

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Grundsatz "ne bis in idem" - Begriff "dieselbe Tat" - Geschmuggelte Zigaretten - Einfuhr in mehrere Vertragsstaaten - Strafverfolgung in verschiedenen Vertragsstaaten - Begriff der "Vollstreckung" ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 30. Juni 2005 in der Strafsache gegen Jürgen Kretzinger.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung des Artikels 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3412
  • NStZ 2008, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-436/04

    Van Esbroeck - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-288/05
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits in Randnr. 36 des Urteils vom 9. März 2006, Van Esbroeck (C-436/04, Slg. 2006, I-2333), zum einen festgestellt, dass das einzige maßgebende Kriterium für die Anwendung von Art. 54 SDÜ das der Identität der materiellen Tat ist, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes unlösbar miteinander verbundener Tatsachen; zum anderen hat er in Randnr. 42 desselben Urteils festgestellt, dass das Kriterium unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse gilt (vgl. auch Urteil vom 28. September 2006, Van Straaten, C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnrn.

    Hierzu ist festzustellen, dass wegen der fehlenden Harmonisierung der nationalen Strafvorschriften Erwägungen, die auf dem geschützten rechtlichen Interesse beruhen, ebenso viele Hindernisse für die Freizügigkeit im Schengen-Raum errichten würden, wie es Strafrechtssysteme in den Vertragsstaaten gibt (vgl. Urteil Van Esbroeck, Randnr. 35).

    Daher ist zu bekräftigen, dass sich die zuständigen nationalen Instanzen, die festzustellen haben, ob eine Identität der materiellen Tat vorliegt, auf die Prüfung zu beschränken haben, ob die Tat einen Komplex von Tatsachen darstellt, die in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbunden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Van Esbroeck, Randnr. 38), ohne dass es auf Erwägungen im Hinblick auf das geschützte rechtliche Interesse ankommt.

    Soweit es um einen Fall wie den im Ausgangsverfahren geht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die strafbaren Handlungen, die in der Ausfuhr und der Einfuhr derselben illegalen Waren bestehen und in verschiedenen Vertragsstaaten des SDÜ strafrechtlich verfolgt worden sind, Vorgänge sind, die unter den Begriff "dieselbe Tat" im Sinne von Art. 54 SDÜ fallen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Van Esbroeck, Randnr. 42, und Van Straaten, Randnr. 51, sowie vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 57).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-288/05
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits in Randnr. 36 des Urteils vom 9. März 2006, Van Esbroeck (C-436/04, Slg. 2006, I-2333), zum einen festgestellt, dass das einzige maßgebende Kriterium für die Anwendung von Art. 54 SDÜ das der Identität der materiellen Tat ist, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes unlösbar miteinander verbundener Tatsachen; zum anderen hat er in Randnr. 42 desselben Urteils festgestellt, dass das Kriterium unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse gilt (vgl. auch Urteil vom 28. September 2006, Van Straaten, C-150/05, Slg. 2006, I-9327, Randnrn.

    Soweit es um einen Fall wie den im Ausgangsverfahren geht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die strafbaren Handlungen, die in der Ausfuhr und der Einfuhr derselben illegalen Waren bestehen und in verschiedenen Vertragsstaaten des SDÜ strafrechtlich verfolgt worden sind, Vorgänge sind, die unter den Begriff "dieselbe Tat" im Sinne von Art. 54 SDÜ fallen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Van Esbroeck, Randnr. 42, und Van Straaten, Randnr. 51, sowie vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 57).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2007 - C-288/05
    Soweit es um einen Fall wie den im Ausgangsverfahren geht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die strafbaren Handlungen, die in der Ausfuhr und der Einfuhr derselben illegalen Waren bestehen und in verschiedenen Vertragsstaaten des SDÜ strafrechtlich verfolgt worden sind, Vorgänge sind, die unter den Begriff "dieselbe Tat" im Sinne von Art. 54 SDÜ fallen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Van Esbroeck, Randnr. 42, und Van Straaten, Randnr. 51, sowie vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, Slg. 2006, I-9199, Randnr. 57).
  • EuGH, 27.05.2014 - C-129/14

    Es verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte, dass im Schengen-Raum das

    Sie soll nämlich u. a. verhindern, dass ein in einem ersten Vertragsstaat rechtskräftig Verurteilter, wenn dieser Staat die verhängte Strafe nicht hat vollstrecken lassen, nicht mehr wegen derselben Tat in einem zweiten Vertragsstaat verfolgt werden kann und somit letztlich einer Strafe entgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kretzinger, C-288/05, EU:C:2007:441, Rn. 51).

    Was die Frage angeht, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Sachlage der ebenfalls in Art. 54 SDÜ vorgesehenen Bedingung entspricht, wonach die Sanktion, damit der Grundsatz ne bis in idem zur Anwendung kommen kann, "gerade vollstreckt" werden muss, so steht fest, dass Herr Spasic noch gar nicht damit begonnen hat, seine Freiheitsstrafe in Italien zu verbüßen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kretzinger, EU:C:2007:441, Rn. 63).

  • OLG Nürnberg, 19.03.2014 - 2 Ws 98/14

    Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen einer Entscheidung über die Fortdauer von

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der Umstand, dass eine rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafe nach Übergabe eines Verurteilten durch einen anderen Staat im Urteilsstaat vollstreckt werden könnte, die Auslegung des Begriffs der Vollstreckung im Sinne von Art. 54 SDÜ nicht beeinflussen (EUGH Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-288/05 - Kretzinger, NJW 2007, 3412 Rdn. 63).

    (1) Mit der Auslegung der Formulierungen "gerade vollstreckt" und "bereits vollstreckt" befasst sich - soweit ersichtlich - nur eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die zur Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung und zu der vom Bundesgerichtshof vorgelegten Frage der Polizei- und Untersuchungshaft ergangen ist (vgl. Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-288/05 - Kretzinger, Slg 2007, I-6442 = NJW 2007, 3412).

    Anschließend, nach Ablauf der Bewährungszeit, ist die Strafe als "bereits vollstreckt" im Sinne von Art. 54 SDÜ anzusehen (EUGH Urteil vom 18.07.2007, a. a. O.., Rdn. 42).

    Folglich sei die von einem Gericht eines Vertragsstaats verhängte Sanktion nicht im Sinne von Art. 54 SDÜ "bereits vollstreckt" worden oder werde "gerade vollstreckt", wenn der Angeklagte kurzfristig in Polizei- und/oder Untersuchungshaft genommen worden ist und dieser Freiheitsentzug nach dem Recht des Urteilsstaats auf eine spätere Vollstreckung der Haftstrafe anzurechnen wäre (EUGH Urteil vom 18.07.2007, a. a. O.. Rdn. 49 f. und 52).

    Demgegenüber soll die in Art. 54 SDÜ vorgesehene Vollstreckungsbedingung verhindern, dass ein in einem ersten Vertragsstaat rechtskräftig Verurteilter dann, wenn dieser Staat die verhängte Strafe nicht hat vollstrecken lassen, nicht mehr wegen derselben Tat verfolgt werden kann und somit letztlich einer Strafe entgeht (EuGH Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-288/05 - Kretzinger, Slg 2007, I-6442 = NJW 2007, 3412 Rdn. 51).

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 342/04

    Ne bis in idem nach dem Schengener Abkommen (Strafklageverbrauch; Anwendung auf

    Der EuGH hat auf das Vorabentscheidungsersuchen hin mit Urteil vom 18. Juli 2007 in der Rechtssache C-288/05, Kretzinger, ZfZ 2007, 302 (im Folgenden: Vorabentscheidung) wie folgt entschieden:.

    bb) Ausgehend von den Maßstäben der Vorabentscheidung des EuGH (ZfZ 2007, 302) bildet die hier durchgeführte, von Anfang so geplante "Schmuggelfahrt" von Griechenland nach Italien eine einheitliche Tat im Sinne des Art. 54 SDÜ.

  • BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17

    Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher

    a) Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - C-187/01 und C-385/01 - Gözütok und Brügge - vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini - vom 28. September 2006 - C-150/05 - Van Straaten - vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412 und vom 18. Juli 2007 - C-367/05 - Kraaijenbrink -, NStZ 2008, 164; Beschluss vom 22. Dezember 2008 - C-491/07 - Turansky -, NStZ-RR 2009, 109; Urteil vom 16. November 2010 - C-261/09 Mantello -, NJW 2011, 983) gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff.

    bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird im Sinne von Art. 54 SDÜ eine Strafe auch dann "gerade vollstreckt', wenn im Erstverfolgungsstaat auf eine Freiheitsstrafe erkannt worden ist, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412, 3414 Rn. 42 und 44).

    Auch in einer solchen Konstellation gebietet der Gedanke, dass die Handlungsfreiheit eines Verurteilten erheblich beeinträchtigt ist, solange die Bewährungszeit läuft, die Annahme des Vollstreckungselements (vgl. dazu die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kretzinger (Rs. C-288/05) vom 5. Dezember 2006 Rn. 49; siehe auch Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 7. Aufl., § 10 Rn. 81), zumal die faktische Unmöglichkeit für den Angeklagten, sich nach Rumänien zu begeben, aus der in Deutschland gegen ihn nach der Überstellung durch die spanischen Justizbehörden seit dem 6. Juni 2016 vollzogenen Untersuchungshaft in dieser Sache resultierte.

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    bb) Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ in mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - C-187/01 - Gözütok und Brügge - vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini - vom 28. September 2006 - C-150/05 - Van Straaten - vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412; vom 18. Juli 2007 - C-367/05 - Kraaijenbrink -, NStZ 2008, 164; vom 22. Dezember 2008 - C-491/07 - Turansky -, NStZ-RR 2009, 109; vom 16. November 2010 - C-261/09 Mantello -, NJW 2011, 983) gilt im Rahmen dieser Vorschrift indes ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff.

    Dies war der Fall etwa bei einer Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus einem Vertragsstaat (Belgien) und anschließender Einfuhr in einen anderen Vertragsstaat (Norwegen) (EuGH, Urteil vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck -, NJW 2006, 1781) sowie bei der Übernahme geschmuggelten ausländischen Tabaks in Griechenland und dessen Einfuhr nach und Besitz in Italien, wobei von Anfang an der Plan bestand, den Tabak nach Verbringung in den ersten Vertragsstaat zu seinem endgültigen Bestimmungsort zu transportieren (EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger -, NJW 2007, 3412; BGH, aaO, NJW 2008, 2931).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

    4 - Vgl. Urteil Kretzinger (C-288/05, EU:C:2007:441, Rn. 39).

    47 - Urteil Kretzinger (EU:C:2007:441, Rn. 51).

    103 - Urteil Kretzinger (EU:C:2007:441, Rn. 42).

  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 7 Ws 294/22

    Kein Verfahrenshindernis wegen Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54

    Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ in mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - C-187/01 - Gözütok und Brügge; vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck = NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini; vom 28. September 2006 - C-150/05 - Van Straaten; vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger = NJW 2007, 3412; vom 18. Juli 2007 - C-367/05 - Kraaijenbrink = NStZ 2008, 164; vom 22. Dezember 2008 - C-491/07 - Turansky = NStZ-RR 2009, 109; vom 16. November 2010 - C-261/09 Mantello = NJW 2011, 983) gilt im Rahmen dieser Vorschrift indes ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff.

    Im Hinblick auf den Tatbegriff existiert eine die nationalen Gerichte verbindliche Auslegung in mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - C-187/01 - Gözütok und Brügge; vom 9. März 2006 - C-436/04 - Van Esbroeck = NJW 2006, 1781; vom 28. September 2006 - C-467/04 - Gasparini; vom 28. September 2006 - C-150/05 - Van Straaten; vom 18. Juli 2007 - C-288/05 - Kretzinger = NJW 2007, 3412; vom 18. Juli 2007 - C-367/05 - Kraaijenbrink = NStZ 2008, 164; vom 22. Dezember 2008 - C-491/07 - Turansky = NStZ-RR 2009, 109; vom 16. November 2010 - C-261/09 Mantello = NJW 2011, 983), worauf der Senat bereits in den obigen Ausführungen Bezug genommen hat.

  • OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21

    Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher

    Auch steht § 83 Abs. 1 Nr. 1 IRG nicht entgegen, da weder eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt noch Untersuchungshaft als vollstreckte Strafe gilt (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-288/05 und EuGH, Urteil vom 3. April 2019 - C-617/17).(Rn.55).

    Soweit der Verfolgte annähernd vier Jahre Untersuchungshaft im Mitgliedsstaat Spanien verbüßt hat, stellt dies - entgegen dem Vortrag der Rechtsbeistände - kein Auslieferungshindernis dar, da Untersuchungshaft wegen des eindeutigen Wortlautes des § 83 Abs. 1 Nr. 1 IRG und des bloßen Sicherungszwecks dieser Maßnahme nicht als vollstreckte Strafe gilt (EuGH, Urteil vom 18.07.2007, C-288/05; Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 83 Rn.3; OLG Celle, Beschluss vom 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18 -, Rn. 25, juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09

    Mantello - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

    20 - Urteil vom 18. Juli 2007, Kretzinger (C-288/05, Slg. 2007, I-6441).

    42 - Urteil Kretzinger (Randnr. 34).

  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 54 SDÜ ist der dort verwendete Tatbegriff unionsrechtlich autonom auszulegen; es kommt maßgeblich auf die "Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes unlösbar miteinander verbundener Tatsachen' an, der "unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen oder von dem geschützten rechtlichen Interesse' zu verstehen ist (vgl. nur EuGH, Urteile vom 9. März 2006, C-436/04, Van Esbroeck, Slg. 2006, I-2333 ff. und vom 18. Juli 2007, C-288/05, Kretzinger, Slg. 2007, I-6442-6494 Rn. 36; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 StR 342/04, BGHSt 52, 275; weit.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19

    Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher

  • OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09

    Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 302/19

    Transnationales ne bis in idem (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

  • BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19

    Verbot der transnationalen Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (Begriff der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-571/17

    Ardic

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2015 - C-486/14

    Kossowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2008 - C-297/07

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS VERBOT, WEGEN DERSELBEN TAT ZWEIMAL

  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 AuslA 49/09

    Zulässigkeit der Auslieferung bei Verurteilung wegen derselben Tat in der

  • OLG Celle, 23.05.2018 - 2 AR (Ausl) 21/18

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Polen

  • LG Mannheim, 05.06.2019 - 23 KLs 616 Js 21611/11

    Schengener Durchführungsübereinkommen: Anwendbarkeit des Verbots der

  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 4 AuslA 108/09

    Auslieferung; Iran; Italien; Doppelbestrafungsverbot; Auslieferungshindernis

  • OLG Brandenburg, 26.01.2012 - 2 Ws 20/12

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 4 AuslA 114/08
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kretzinger

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Ne bis in idem - "dieselbe Tat"- Strafvollstreckung - Berücksichtigung früherer Strafen - Zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe - Untersuchungshaft - Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und ...

  • EU-Kommission PDF

    Kretzinger

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Ne bis in idem - "dieselbe Tat"- Strafvollstreckung - Berücksichtigung früherer Strafen - Zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe - Untersuchungshaft - Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und ...

  • EU-Kommission

    Kretzinger

    Justiz und Inneres

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
    41 - Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 2003 in den Rechtssachen C-187/01 und C-385/01 (Slg. 2003, I-1345).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
    11 - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-150/05 (Van Straaten, Slg. 2006, I-0000) und in der Rechtssache C-467/04 (Gasparini, Slg. 2006, I-0000).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-150/05

    van Straaten - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
    11 - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. September 2006 in der Rechtssache C-150/05 (Van Straaten, Slg. 2006, I-0000) und in der Rechtssache C-467/04 (Gasparini, Slg. 2006, I-0000).
  • EGMR, 10.11.2004 - 56581/00

    SEJDOVIC v. ITALY

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
    39 - Die auf Strafverfahren in Abwesenheit des Angeklagten anwendbaren Grundsätze sind kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Sejdovic/Italien, Große Kammer, 56581/00, Rep.
  • EGMR, 24.07.2003 - 48183/99
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2006 - C-288/05
    23 - Vgl. z. B. Smirnova/Russland, 46133/99 und 48183/99, Rep.
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