Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.2005 - C-29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,310
EuGH, 10.11.2005 - C-29/04 (https://dejure.org/2005,310)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - C-29/04 (https://dejure.org/2005,310)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - C-29/04 (https://dejure.org/2005,310)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abfallentsorgungsvertrag - Keine Ausschreibung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abfallentsorgungsvertrag - Keine Ausschreibung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abfallentsorgungsvertrag - Keine Ausschreibung

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Erbringung von Dienstleistungen der ökologischen Abfallwirtschaft; Begründung eines "In-house"-Verhältnisses zwischen der Stadtgemeinde und einer AbfallGmbH; Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ohne Ausschreibung; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: kein in-house-Geschäft bei gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften (EuGH)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Vergaberecht: Kein "Inhouse"-Geschäft bei kurz nach Vergabe erfolgter Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 11 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abfallentsorgungsvertrag - Keine Ausschreibung; Sachgebiete: Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    In-House-Geschäft oder Auftragsvergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abfallentsorgungsvertrag - Keine Ausschreibung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Mödling

    Ausschreibungspflicht oder In-house-Auftrag

  • heuking.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    In-House-Geschäfte

Besprechungen u.ä. (3)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    Generalanwalt zu vergabefreien In-House-Geschäften

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    Ausschreibungspflicht bei gestufter Privatisierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein In-House-Geschäft bei Aufspaltung von Privatisierungsvorgängen! (IBR 2006, 1090)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) - Vergabe eines Auftrags für die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 70
  • EuZW 2006, 96 (Ls.)
  • NZBau 2005, 704
  • DVBl 2006, 101
  • VergabeR 2006, 47
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
    25 Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).

    Eine Rüge, die in dieser Stellungnahme nicht erhoben wurde, ist also im Verfahren vor dem Gerichtshof unzulässig (vgl. u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 11).

    27 Zweitens muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 18, und vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, Randnr. 12).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Ausschreibung dann nicht obligatorisch sei, wenn die öffentliche Stelle, die öffentlicher Auftraggeber sei, über die fragliche von ihr verschiedene Einrichtung eine Kontrolle ausübe wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Einrichtung zugleich im Wesentlichen für die öffentliche Stelle oder die öffentlichen Stellen tätig sei, die ihre Anteile hielten.

    Die Kommission stützt ihre Auffassung, dass die Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien nur dann verneint werden könne, wenn der öffentliche Auftraggeber eine uneingeschränkte Kontrolle über den Auftragnehmer ausübe, auf das Urteil Teckal.

    34 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist, selbst wenn der Vertragspartner eine Einrichtung ist, die sich vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich unterscheidet, eine Ausschreibung allerdings dann nicht zwingend, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der oder den öffentlichen Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile Teckal, Randnr. 50, und vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03, Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 49).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
    34 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist, selbst wenn der Vertragspartner eine Einrichtung ist, die sich vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich unterscheidet, eine Ausschreibung allerdings dann nicht zwingend, wenn die öffentliche Stelle, die ein öffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der oder den öffentlichen Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehaben (vgl. Urteile Teckal, Randnr. 50, und vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03, Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 49).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
    25 Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-207/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.11.2005 - C-29/04
    27 Zweitens muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1997 in der Rechtssache C-207/96, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 18, und vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, Randnr. 12).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Eine entsprechende Überlegung gilt, wenn die Abtretung der Gesellschaftsanteile an der Tochtergesellschaft an einen Dritten zum Zeitpunkt der fraglichen Übertragung der Tätigkeiten auf diese bereits vorgesehen war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnrn.
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Sind die voneinander verschiedenen, aber zusammenhängenden Geschäfte über eine Grundstücksveräußerung und einen öffentlichen Bauauftrag vergaberechtlich als eine Einheit zu bewerten, wenn die Erteilung eines öffentlichen Bauauftrags im Zeitpunkt der Eingehung des Grundstücksvertrags beabsichtigt war und die Beteiligten bewusst eine in sachlicher - und gegebenenfalls auch in zeitlicher - Hinsicht enge Verknüpfung zwischen den Verträgen hergestellt haben (im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705)?.
  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Bei einem aus mehreren Schritten bestehenden Vorgang ist dieser im Hinblick auf diese Definition für eine etwaige Einstufung als öffentlicher Auftrag in seiner Gesamtheit sowie unter Berücksichtigung seiner Zielsetzung zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, EU:C:2005:670, Rn. 41).
  • EuGH, 28.05.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass ein aus mehreren Handlungen bestehender Vorgang für eine etwaige Einstufung als "öffentlicher Auftrag" im Sinne der genannten Bestimmung in seiner Gesamtheit und unter Berücksichtigung seiner Zielsetzung zu prüfen ist (vgl. entsprechend Urteile vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, EU:C:2005:670, Rn. 41, und vom 21. Dezember 2016, Remondis, C-51/15, EU:C:2016:985, Rn. 37).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Die auch nur minderheitliche Beteiligung eines privaten Unternehmens am Gesellschaftskapital schließt es auf jeden Fall aus, dass der öffentliche Auftraggeber über diese Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen (vgl. EuGH WuW/E Verg 1245 Tz. 37 - Carbotermo & Consorzio Alisei; Urt. v. 10.11.2005 - C-29/04, Slg. 2005, I-9705 = WuW/E Verg 1163 Tz. 49 - Mödling; WuW/E Verg 1025 Tz. 49 - Stadt Halle und RPL Lochau).
  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10

    Anteilsveräußerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung bei

    Es fehlt ihnen der Beschaffungscharakter, welcher aber Wesensmerkmal des öffentlichen Auftrages im Sinne von § 99 GWB ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2005, C-29/04 - Stadt Mödling, zitiert nach juris; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB, Bearbeitung 2006, § 99 GWB Rdn. 271; Dreher in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 99 UWG Rdn. 82; Drügemöller/Conrad, VergabeR 2008, 651, 653; Jasper/Arnold, NZBau 2006, 24, 25).

    Wenn der EuGH die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einem Dienstleistungserbringer durch die öffentliche Hand schlechthin als eine vergaberechtsrelevante Vertragsänderung angesehen hätte, hätte er sein Urteil in der Rechtssache Stadt Mödling vom 10. November 2005 (C-29/04, Slg. 2005, I - 09705 zitiert nach juris) allein hierauf stützen können.

    Er hat vielmehr eine Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Indizien im konkreten Einzelfall vorgenommen, was aber darauf schließen lässt, dass Anteilsabtretungen der öffentlichen Hand, die nicht unmittelbar mit einer Auftragsvergabe zusammen hängen, aus Sicht des Vergaberechts nicht per se ausschreibungspflichtig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2005, Stadt Mödling, C-29/04, Slg. 2005, I-09705 zitiert nach juris; Jasper/Arnold, NZBau 2006, 24, 26; Drügemöller/Conrad, VergabeR 2008, 651, 653) und damit auch keine wesentliche Vertragsänderung für ein zugrunde liegendes Vertragsverhältnis begründen können.

    (a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH setzt ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft, das bereits tatbestandlich nicht dem Anwendungsbereich des EG-Vergaberechts unterfällt, voraus, dass die den Auftrag erteilende Körperschaft der öffentlichen Hand über die betreffende Einrichtung eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt und die Einrichtung ihre Tätigkeit im wesentlichen für die öffentliche Stelle verrichtet, die ihre Anteile inne hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18. November 1999, C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121; EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005, C-26/03 - Stadt Halle und RPL Lochau - zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. November 20054, C-29/04, Stadt Modling, zitiert nach juris; EuGH, Urteil vom 10. September 2009, C-573/07, Sea-Srl und Comune di Ponte Nossa, zitiert nach juris).

    Ob ein ausschreibungspflichtiger Vorgang vorliegt, ist aus Gründen der Rechtssicherheit daher in der Regel anhand der objektiven Verhältnissen und Bedingungen zu prüfen, die zum Zeitpunkt der fraglichen Vergabe des öffentlichen Auftrages vorlagen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2005, C-29/04 - Stadt Mödling - Sgl.

    Eine auf Umgehung der vergaberechtlichen Bestimmungen und Verschleierung einer tatsächlich bestehenden Ausschreibungspflicht abzielende künstliche Konstruktion, wie sie der EuGH in dem in der Rechtssache Stadt Mödling getroffenen Urteil vom 10. November 2005 (C-29/04, Sgl.

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10.11.2005 - C-29/04, VergabeR 2006, 47 Rdnrn. 40 ff.) ist bei der Prüfung, ob ein vergabepflichtiger Auftrag erteilt werden soll, nicht nur auf den formell gerade zur Vergabe anzustehenden Vertrag abzustellen, vielmehr muss eine Zusammenschau verschiedener, aber zusammenhängender Verträge stattfinden.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08

    EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung

    Sind die voneinander verschiedenen, aber zusammenhängenden Geschäfte über eine Grundstücksveräußerung und einen öffentlichen Bauauftrag vergaberechtlich als eine Einheit zu bewerten, wenn die Erteilung eines öffentlichen Bauauftrags im Zeitpunkt der Eingehung des Grundstücksvertrages beabsichtigt war, und die Beteiligten bewusst eine in sachlicher - und gegebenenfalls auch in zeitlicher - Hinsicht enge Verknüpfung zwischen den Verträgen hergestellt haben (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 10.11.2005 - C-29/04, Rechtssache Stadt Mödling)?.

    ee) Hinsichtlich der Fallgestaltung, dass - wie im vorliegenden Fall - das Grundstück von einem Dritten (hier von der Antragsgegnerin) erworben, ein Bauauftrag (oder ein Baukonzessionsvertrag) hingegen mit der Kommune geschlossen wird, die die Planungshoheit über das betreffende Gebiet ausübt, hat der Senat auf die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Mödling verwiesen (EuGH, Urt. v. 10.11.2005 - C-29/04, Slg. 2005, I-9722 = NZBau 2005, 704 = VergabeR 2006, 47 = WuW/E Verg 1163).

    ii) Sind die voneinander verschiedenen, aber zusammenhängenden Geschäfte über eine Grundstücksveräußerung und einen öffentlichen Bauauftrag vergaberechtlich als eine Einheit zu bewerten, wenn die Erteilung eines öffentlichen Bauauftrags im Zeitpunkt der Eingehung des Grundstücksvertrages beabsichtigt war, und die Beteiligten bewusst eine in sachlicher - und gegebenenfalls auch in zeitlicher - Hinsicht enge Verknüpfung zwischen den Verträgen hergestellt haben (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 10.11.2005 - C-29/04, Rechtssache Stadt Mödling)?.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Anteile der den Zuschlag erhaltenden Gesellschaft, die bisher vollständig vom öffentlichen Auftraggeber gehalten wurden, kurz nach Vergabe des betreffenden Auftrags an diese Gesellschaft im Rahmen einer künstlichen Gestaltung zur Umgehung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften an ein privates Unternehmen übertragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnrn.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-484/04

    DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS

    24 Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 25).

    25 Daraus folgt erstens, dass der Gegenstand einer Klage nach Artikel 226 EG durch das dort vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt wird und dass die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage daher auf die gleichen Rügen gestützt sein müssen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 26).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (vgl. Urteil vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-147/03, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-5969, Randnr. 24).

    26 Zweitens muss die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteile vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 12, und vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, Randnr. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2009 - C-451/08

    Helmut Müller - Öffentliche Bauaufträge - Öffentliche Baukonzessionen - Verkauf

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-340/04

    Carbotermo und Consorzio Alisei - Öffentliches Auftragswesen - Richtlinie

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 17 Verg 3/13

    Vor Zuschlagserteilung Änderungen vereinbart: de-facto-Vergabe?

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 Verg 1/22

    Betriebsführung AZV

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08

    Verkauf eines Gemeindegrundstücks mit Bauverpflichtung: Ausschreibungspflichtige

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG - Transparenzerfordernisse -

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2007 - Verg 2/07

    Beiladung sonstiger Dritter durch das Beschwerdegericht

  • EuGH, 19.04.2018 - C-65/17

    Oftalma Hospital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

  • KG, 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

    Vergabeverfahren: Pflicht zur Einhaltung der Vergabebestimmungen, wenn ein

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05

    Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers

  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Neuausschreibung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • VK Münster, 08.06.2012 - VK 6/12

    Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

  • OLG Brandenburg, 13.03.2008 - Verg W 4/08

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses bzgl. einer Verlängerung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08

    Acoset - Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-484/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Arbeitszeit - Tägliche und wöchentliche

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • VK Thüringen, 24.01.2008 - 360-4003.20-4253/2007-034-GTH
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04

    ANAV - Öffentliche Unternehmen - Nationale Regelung, die örtliche Einrichtungen

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

  • VK Thüringen, 23.02.2007 - 360-4003.20-62/2007-001-G

    Öffentliche Auftraggebereigenschaft einer kommunal zum Zweck der Erfüllung

  • VK Baden-Württemberg, 16.07.2007 - 1 VK 23/07

    Loseweise Vergabe erforderlich?

  • VK Thüringen, 17.02.2006 - 360-4003.20-001/06-G-S

    Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Schaffung eines auf die Abfallentsorgung in

  • VK Thüringen, 17.02.2006 - 360-4003.20-001/06-G
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18095
Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04 (https://dejure.org/2005,18095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.04.2005 - C-29/04 (https://dejure.org/2005,18095)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. April 2005 - C-29/04 (https://dejure.org/2005,18095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Von der Stadtgemeinde Mödling ohne Ausschreibung auf europäischer ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Von der Stadtgemeinde Mödling ohne Ausschreibung auf europäischer ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • ibr-online

    In-House-Geschäft oder Auftragsvergabe?

Besprechungen u.ä. (2)

  • dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)

    EuGH zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsfreies In-House-Geschäft durch Aufspaltung von Privatisierungsvorgängen? (IBR 2005, 1173)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04
    6- Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Léger zum Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE, Slg. 2000, I-11037, Nr. 59).

    8 - Vgl. Urteile ARGE, zitiert in Fußnote 6, Randnr. 40, und Urteil Teckal, zitiert in Fußnote 5.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04
    9 - Vgl. Urteil vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).
  • EuGH, 22.04.1999 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04
    3 - Vgl. u. a. Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55) und Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-340/96 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1999, I-2023, Randnr. 36).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04
    5 - Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2005 - C-29/04
    3 - Vgl. u. a. Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 55) und Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-340/96 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1999, I-2023, Randnr. 36).
  • EuG, 28.04.2015 - T-137/13

    Saferoad RRS / HABM (MEGARAIL) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Demnach fallen unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 solche Zeichen und Angaben, die im normalen Gebrauch aus der Sicht des Verbrauchers dazu dienen können, eine Ware oder Dienstleistung wie die, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:C:2005:247, Rn. 24).
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