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Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2011 - C-297/10 und C 298/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,154
EuGH, 08.09.2011 - C-297/10 und C 298/10 (https://dejure.org/2011,154)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2011 - C-297/10 und C 298/10 (https://dejure.org/2011,154)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2011 - C-297/10 und C 298/10 (https://dejure.org/2011,154)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 28 - Tarifvertrag über die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats - Nach Maßgabe des Alters festgesetzte Vergütung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hennigs

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 28 - Tarifvertrag über die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats - Nach Maßgabe des Alters festgesetzte Vergütung - ...

  • EU-Kommission PDF

    Sabine Hennigs (C-297/10) gegen Eisenbahn-Bundesamt und Land Berlin (C-298/10) gegen Alexander Mai.

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 28 - Tarifvertrag über die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats - Nach Maßgabe des Alters festgesetzte Vergütung - ...

  • EU-Kommission

    Hennigs

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Einordnung in eine Vergütungsgruppe nach dem Alter mit europäischem Verfassungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Einordnung in eine Vergütungsgruppe nach dem Alter mit europäischem Verfassungsrecht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Altersdiskriminierung - unzulässige tarifvertragliche Entgeltstaffelung nach Altersstufen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Vergütung nach Lebensaltersstufen im öffentlichen Dienst

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Vergütung nach Lebensaltersstufen im öffentlichen Dienst

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Tarifvertrag

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Verbot der Diskriminierung wegen des Alters; Tarifvertrag über die Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats, der die Festsetzung der Vergütung nach Maßgabe des Alters abschafft ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessung der Einstellungsvergütung nach Altersstufen ist Verstoß gegen Verbot der Altersdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu Lebensalterstufen im öffentlichen Tarifrecht

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    BAT-Lebensaltersstufen sind europarechtswidrig

  • test.de (Pressebericht, 14.09.2011)

    Tarifvertrag BAT: Mehr Geld für junge Mitarbeiter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    AGG: Berlin muss Angestellten Gehalt nachzahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BAT-Lebensaltersstufen sind rechtswidrig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst -- können Angestellte stets die höchste Grundvergütung verlangen?

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Altersdiskriminierung durch an das Lebensalter anknüpfende Entgeltstaffeln (BAT): EuGH verkündet am 8. September 2011

Besprechungen u.ä. (4)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Urteil zum öffentlichen Dienst: Alter Tarifvertrag diskriminiert junge Mitarbeiter

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    BAT-Lebensaltersstufen sind europarechtswidrig

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung beim Gehalt

  • law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Altersdiskriminierung durch tarifliche Vergütung

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 16. Juni 2010 - Land Berlin gegen Alexander Mai

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 16. Juni 2010 - Sabine Hennigs gegen Eisenbahn-Bundesamt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesarbeitsgericht - Auslegung von Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 83 vom 30. März 2010, S. 389), wie er durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 512
  • EuZW 2011, 883
  • NZA 2011, 1100
  • DB 2012, 53
  • DÖV 2011, 896
 
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Wird zitiert von ... (237)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Sie verfügen, ebenso wie die Mitgliedstaaten, nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über ein weites Ermessen (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 68, und vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).

    Das Wesen durch Tarifvertrag erlassener Maßnahmen unterscheidet sich vom Wesen einseitig im Gesetz- oder Verordnungsweg von den Mitgliedstaaten erlassener Maßnahmen dadurch, dass die Sozialpartner bei der Wahrnehmung ihres in Art. 28 der Charta anerkannten Grundrechts auf Kollektivverhandlungen darauf geachtet haben, einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Rosenbladt, Randnr. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus der Tatsache, dass es den Sozialpartnern überlassen ist, einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen festzulegen, eine nicht unerhebliche Flexibilität ergibt, da jede der Parteien gegebenenfalls die Vereinbarung kündigen kann (vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 74, und Rosenbladt, Randnr. 67).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass die Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik darstellt (vgl. Urteile vom 3. Oktober 2006, Cadman, C-17/05, Slg. 2006, I-9583, Randnr. 34, und vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 47).

    34 und 35, und Hütter, Randnr. 47).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass die Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik darstellt (vgl. Urteile vom 3. Oktober 2006, Cadman, C-17/05, Slg. 2006, I-9583, Randnr. 34, und vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 47).

    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters in aller Regel zur Erreichung dieses Ziels angemessen ist, weil das Dienstalter mit der Berufserfahrung einhergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1989, Danfoss, 109/88, Slg. 1989, 3199, Randnrn. 24 und 25, Cadman, Randnrn.

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Sie verfügen, ebenso wie die Mitgliedstaaten, nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über ein weites Ermessen (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 68, und vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus der Tatsache, dass es den Sozialpartnern überlassen ist, einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen festzulegen, eine nicht unerhebliche Flexibilität ergibt, da jede der Parteien gegebenenfalls die Vereinbarung kündigen kann (vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 74, und Rosenbladt, Randnr. 67).

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters in aller Regel zur Erreichung dieses Ziels angemessen ist, weil das Dienstalter mit der Berufserfahrung einhergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1989, Danfoss, 109/88, Slg. 1989, 3199, Randnrn. 24 und 25, Cadman, Randnrn.
  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Insoweit hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit entschieden, dass die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der diese Einschränkung rechtfertigt, vorausgesetzt, dass die einschränkende Maßnahme nicht über das zur Wahrung des Besitzstands Erforderliche hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnrn.
  • EuGH, 01.03.2011 - C-236/09

    Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Durch ihren Übergangscharakter und ihre zeitliche Befristung unterscheidet sich die vorliegende Situation von dem Sachverhalt, zu dem das Urteil vom 1. März 2011, Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a. (C-236/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32), ergangen ist, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Möglichkeit einer unbefristeten Ausnahme vom Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts der Verwirklichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern zuwiderläuft.
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Deshalb müssen die Sozialpartner beim Erlass von Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich der im Bereich von Beschäftigung und Beruf das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisierenden Richtlinie 2000/78 fallen, diese Richtlinie beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 1993, Enderby, C-127/92, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 22).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Soweit das in Art. 28 der Charta proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, muss es im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line", C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 44, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 91).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Auszug aus EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
    Soweit das in Art. 28 der Charta proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, muss es im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line", C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 44, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 91).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    (3) Sowohl aus dem Titel, als auch aus den Erwägungsgründen und dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG folgt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem dem Betroffenen ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter das Alter - geboten wird (ua. EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist- og Økonomforbund] Rn. 23; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 49, Slg. 2011, I-7965) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Das Dienstalter geht nämlich mit der Berufserfahrung einher und diese befähigt den Arbeitnehmer im Allgemeinen, seine Arbeit besser zu verrichten (vgl. etwa EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 74; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34) .

    (4) Von einer solchen Honorierung der Berufserfahrung zu unterscheiden ist eine Bemessung des Arbeitsentgelts nach dem Lebensalter, die allerdings nicht den Vorgaben des AGG und denen des Unionsrechts entspricht, wie sie mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind und durch die Richtlinie 2000/78/EG (insbesondere deren Art. 2 und 6 Abs. 1) konkretisiert wurden (vgl. etwa EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 78; BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 13, BAGE 140, 1) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    cc) Sowohl aus dem Titel, als auch aus den Erwägungsgründen und dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG folgt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem dem Betroffenen ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter das Alter - geboten wird (ua. EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist- og Økonomforbund] Rn. 23; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 49, Slg. 2011, I-7965) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    cc) Sowohl aus dem Titel als auch aus den Erwägungsgründen und dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG folgt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem dem Betroffenen ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter das Alter - geboten wird (ua. EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist- og Økonomforbund] Rn. 23; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 49, Slg. 2011, I-7965) .
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Wie der Gerichtshof in Rn. 58 des Urteils Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560) festgestellt hat, unterscheidet sich in diesem Fall das Grundgehalt, das zwei am selben Tag in derselben Besoldungsgruppe eingestellte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Alter erhalten, aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Einstellung.

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass das Ziel der Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik darstellt (Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende Maßnahme dem Beamten einen stufenweisen Aufstieg in seiner Besoldungsgruppe nach Maßgabe seines fortschreitenden Lebensalters und damit seines Dienstalters ermöglicht, erfolgt aber die erstmalige Einstufung in eine bestimmte Stufe einer bestimmten Besoldungsgruppe eines Beamten ohne jede Berufserfahrung bei seiner Einstellung allein anhand seines Alters (Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 74 und 75).

    Wie der Gerichtshof in Rn. 77 des Urteils Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) festgestellt hat, folgt daraus in einem solchen Fall, dass die bei der Einstellung des Beamten stattfindende Einstufung in eine Grundgehaltsstufe anhand des Lebensalters über das hinausgeht, was zur Erreichung des von der deutschen Regierung angeführten legitimen Ziels - der Berücksichtigung der Berufserfahrung, die der Beamte vor seiner Einstellung erworben hat - erforderlich ist.

    Da das Vergleichsgehalt auf der Grundlage des von den Bestandsbeamten zuvor bezogenen, auf dem Besoldungsdienstalter beruhenden Gehalts festgelegt wurde, wurde mit dem durch das BerlBesÜG geschaffenen System eine diskriminierende Situation perpetuiert, in der Beamte allein wegen ihres Einstellungsalters ein geringeres Gehalt beziehen als andere Beamte, obwohl sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. entsprechend Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 84).

    Diese Ungleichbehandlung kann sich im Rahmen des BBesG Bln n. F. perpetuieren, da die endgültige Neueinstufung der Bestandsbeamten ausgehend von der Stufe oder der Überleitungsstufe vollzogen wurde, die dem jeweiligen Beamten zugewiesen worden war (vgl. entsprechend Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 85).

    Zunächst ist festzustellen, dass die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist (Urteile Kommission/Deutschland, C-456/05, EU:C:2007:755, Rn. 63, sowie Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 90).

    Was erstens den Kontext betrifft, in dem das BerlBesÜG erlassen wurde, ist darauf hinzuweisen, dass aus den Vorlageentscheidungen hervorgeht, dass die zuständigen nationalen Gesetzgeber das BBesG a. F. bereits vor Erlass des Urteils Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) aufgehoben und, um die mit ihm verbundene Diskriminierung wegen des Alters zu beseitigen, die Besoldungsregelung der Bundesbeamten und der Beamten des Landes Berlin reformiert hatten.

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem Urteil Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) zugrunde liege, könne das im Rahmen der Ausgangsverfahren anwendbare deutsche Recht keinen Anspruch der diskriminierten Beamten auf Zahlung des Unterschieds zwischen ihrer Besoldung und der Besoldung der Beamten begründen, denen aufgrund ihres Lebensalters die höchste Besoldungsstufe zugeordnet worden sei.

    Es ist festzustellen, dass die Art und der Umfang der den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 hinsichtlich einer nationalen Regelung wie dem BBesG a. F. obliegenden Verpflichtung mit der Verkündung des Urteils Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) erläutert und verdeutlicht worden sind.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zwar durch die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vornimmt, erforderlichenfalls erläutert und verdeutlicht wird, in welchem Sinn und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 58), doch ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob nicht Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78 in Bezug auf Rechtsvorschriften wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden obliegen, gleichwohl erst seit dem Urteil Hennigs und Mai (EU:C:2011:560), d. h. seit dem 8. September 2011, als klar und präzise angesehen werden konnten (vgl. entsprechend Urteil Hogan u. a., C-398/11, EU:C:2013:272, Rn. 51 und 52).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-773/18

    Land Sachsen-Anhalt () und juges) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik

    In seinem Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), hat der Gerichtshof entschieden, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta verankert und durch die Richtlinie 2000/78, insbesondere deren Art. 2 und Art. 6 Abs. 1, konkretisiert worden ist, es verbietet, innerhalb der jeweiligen Vergütungsgruppe die Grundvergütung eines Angestellten im öffentlichen Dienst bei dessen Einstellung nach seinem Alter zu bemessen.

    Aus den Angaben des vorlegenden Gerichts ergibt sich ebenfalls, dass die deutschen Verwaltungsgerichte die Übertragbarkeit der im Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), entwickelten Grundsätze auf die Besoldungsbedingungen der Beamten und Richter unterschiedlich beurteilt haben.

    Das Land Sachsen-Anhalt führte hierzu u. a. aus, sie hätten die Zahlung der in § 15 Abs. 2 AGG vorgesehenen Entschädigung innerhalb der Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG geltend machen müssen, die am 8. September 2011, dem Tag der Verkündung des Urteils Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), begonnen habe.

    Zum anderen sei fraglich, ob die Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), für die Kläger der Ausgangsverfahren die Zweimonatsfrist nach § 15 Abs. 4 AGG für die Geltendmachung ihrer Rechte, im vorliegenden Fall durch Erhebung von Widersprüchen, in Lauf setzen konnte.

    - die Frist mit der Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), beginnt, obwohl der Betroffene nicht unter den Bundesangestelltentarifvertrag fällt, sondern seine persönliche Situation der in der Rechtssache entspricht, in der das Urteil vom 19. Juni 2014, Specht u. a. (C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005), ergangen ist, oder der in der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. September 2015, Unland (C-20/13, EU:C:2015:561), ergangen ist;.

    - das Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), von den betroffenen Beamten und Richtern (Arbeitnehmern) nur aus allgemeinen öffentlichen Quellen entnommen werden kann;.

    Der Beginn dieser Frist in Fällen wie den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden wurde gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) auf den Tag der Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), festgesetzt.

    Es stellt sich daher die Frage, ob die Kläger der Ausgangsverfahren ab dem Tag der Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), in der Lage waren, diesen diskriminierenden Charakter zu erkennen, wie das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung entschieden hat, dass die einschlägigen rechtlichen Gesichtspunkte in diesem Urteil hinreichend klar dargelegt worden seien.

    Hierzu hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Art und der Umfang der den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 hinsichtlich einer nationalen Regelung wie dem BBesG a. F. obliegenden Verpflichtung mit der Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), erläutert und verdeutlicht worden sind (Urteil vom 19. Juni 2014, Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 104).

    Dem vorlegenden Gericht zufolge fielen die Beamten und Richter des Landes Sachsen-Anhalt in dem in den Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitraum nicht unter die Regelung, um die es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), ergangen sei, sondern unter die Regelung, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 19. Juni 2014, Specht u. a. (C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005), sowie vom 9. September 2015, Unland (C-20/13, EU:C:2015:561), ergangen sind.

    Nach der Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), habe das Land Sachsen-Anhalt ebenso wie das Bundesministerium des Innern in seinen Rundschreiben vom 27. Januar und 23. März 2012 die Auffassung vertreten, dass dieses Urteil nicht auf seine Beamten oder Richter übertragbar sei, da es nur Angestellte betreffe.

    Schließlich geht aus den Vorlageentscheidungen hervor, dass die Kläger der Ausgangsverfahren weder zeitnah vom Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), Kenntnis genommen noch dessen Bedeutung in Bezug auf ihre eigene Besoldung erkannt haben.

    In den Rn. 81 bis 84 des vorliegenden Urteils ist nämlich darauf hingewiesen worden, dass das Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), nicht die für die Kläger des Ausgangsverfahrens geltende nationale Regelung betraf, dass das Land Sachsen-Anhalt und die zuständigen Bundesbehörden im Anschluss an die Verkündung dieses Urteils die Auffassung vertraten, dass dieses nicht auf Beamte und Richter übertragbar sei, und dass diese Auffassung bis zur Verkündung der Urteile vom 19. Juni 2014, Specht u. a. (C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 51), sowie vom 9. September 2015, Unland (C-20/13, EU:C:2015:561, Rn. 33 und 34), von der Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte geteilt wurde.

    Daher scheint das vorlegende Gericht zu Recht davon auszugehen, dass die Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), trotz der Klarstellungen und Präzisierungen in Bezug auf Art und Umfang der den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 obliegenden Verpflichtung, die darin vorgenommen wurden, die maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte für die Beurteilung der Vereinbarkeit der Vorschriften über die Besoldung der Beamten und Richter des Landes Sachsen-Anhalt mit diesen Bestimmungen weder für die zuständigen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt noch für die zuständigen Bundesbehörden oder für die Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte hinreichend geklärt hat.

    Unter diesen Umständen bestand die Gefahr, dass die Beamten und selbst die Richter des Landes Sachsen-Anhalt nicht innerhalb von zwei Monaten nach Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), erkennen konnten, dass oder in welchem Umfang sie diskriminiert worden waren.

    Diese Umstände begründen somit Zweifel daran, dass die Festsetzung des Beginns der in § 15 Abs. 4 AGG vorgesehenen Frist auf den Tag der Verkündung des Urteils vom 8. September 2011, Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560), die in Rn. 69 des vorliegenden Urteils genannten Kriterien hinreichend berücksichtigte, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Komplexität der anzuwendenden Rechtsvorschriften und die Zahl der möglicherweise betroffenen Personen.

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    cc) Sowohl aus dem Titel, als auch aus den Erwägungsgründen und dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG folgt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem dem Betroffenen ein wirksamer Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter das Alter - geboten wird (ua. EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist- og Økonomforbund] Rn. 23; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 49, Slg. 2011, I-7965) .
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten;

    Nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris) festgestellt hatte, das durch § 27 BAT in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum Bundesangestelltentarifvertrag geschaffene Vergütungssystem verstoße wegen Altersdiskriminierung gegen Unionsrecht, erließ das Niedersächsische Finanzministerium am 3. April 2012 Verfahrenshinweise und informierte mit Schreiben vom 16. April 2012 den niedersächsischen Landesvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dass die Besoldungsstellen der niedersächsischen Landesverwaltung Anträge und Widersprüche, mit denen Ansprüche auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt geltend gemacht würden, unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung ruhend stellten.

    Auch die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs nach § 15 Abs. 1 AGG und des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs lägen nicht vor, denn diese verschuldensabhängigen Ansprüche kämen erst für den Zeitraum ab dem 8. September 2011 in Betracht, weil erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) die Rechtslage hinreichend geklärt gewesen sei und dem Gesetzgeber erst seitdem der Vorwurf gemacht werden könne, er habe schuldhaft mit seinen besoldungsrechtlichen Regelungen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen bzw. der Verstoß gegen Unionsrecht sei hinreichend qualifiziert.

    Soweit bezweifelt werde, ob für den Beginn der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG auf den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) abzustellen sei, wäre jedenfalls auf dessen Urteil vom 19. Juni 2014 in der Sache Specht (- C-501/12 -, juris) abzustellen.

    Das Ziel der Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, stellt - wie schon im Urteil vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris) ausgeführt - in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik dar.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist - vor dem Hintergrund des § 15 Abs. 4 AGG - die entscheidungserhebliche Rechtslage (bereits) durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) geklärt worden mit der Folge, dass die Ausschlussfrist mit Ablauf des 8. November 2011 geendet hat (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 53).

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage des Beginns der Zwei-Monatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG folgt der erkennende Senat nicht mehr der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, soweit dieses angenommen hat, die entscheidungserhebliche Rechtslage sei bereits durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) hinreichend geklärt worden.

    Das Urteil vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris) habe nicht die für die Kläger des Ausgangsverfahrens geltende nationale Regelung betroffen.

    Die danach erforderliche Prüfung der Umstände ergibt, dass den Beamten des Landes Niedersachsen die Ausübung der ihnen durch § 15 Abs. 2 AGG verliehenen Rechte im Falle einer Festlegung des Beginns der in § 15 Abs. 4 AGG vorgesehenen Frist auf die Verkündung des Urteils in Sachen Hennigs und Mai (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) am 8. September 2011 übermäßig erschwert würde.

    Mit Personalrundschreiben Nr. 11/12 vom 5. November 2012 hat die Beklagte allein über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris) informiert und mitgeteilt, es sei zu klären, ob diese Rechtsprechung auf die besoldungsrechtlichen Regelungen der Beamten zu übertragen sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht - hier: Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in Bezug auf das Lebensalter durch das Besoldungssystem nach §§ 27, 28 BBesG a. F. - erst für den Zeitraum ab Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) angenommen werden.

    Ausweislich des Erlasses habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung, Erfahrungsstufen rückwirkend zum 1. September 2011 einzuführen, an dem Datum der Verkündung des grundlegenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Specht -, juris) orientiert.

    Der niedersächsische Gesetzgeber hat die Neuregelung zum 1. September 2011 anknüpfend an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) getroffen.

    Bereits in seinem Urteil vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris) hat der Europäische Gerichtshof zu Übergangsregelungen - allerdings im Hinblick auf Tarifangestellte - entschieden, dass die Wahrung des Besitzstandes einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Einschränkung des Benachteiligungsverbotes rechtfertigt, sofern die einschränkende Maßnahme nicht über das zur Wahrung des Besitzstandes Erforderliche hinausgeht (vgl. EuGH, Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 90 ff.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Honorierung von Berufserfahrung, die den Arbeitnehmer befähigt, "seine Arbeit besser zu verrichten", in der Regel ein rechtmäßiges Ziel (vgl. EuGH, Urteil vom 17.10.1989 - C-109/88, Danfoss -, juris Rn. 24 f.; Urteil vom 3.10.2006 -17/05, Cadman -, juris Rn. 34; Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 72; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 48).

    Der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters ist in der Regel zur Erreichung dieses Ziels ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel, denn die Anciennität geht mit der Berufserfahrung einher (EuGH, Urteil vom 17.10.1989 - C-109/88, Danfoss - juris Rn. 24; Urteil vom 3.10.2006 - C-17/05, Cadman -, juris Rn. 35; Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 74; EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 50).

    Auch wenn der Senat hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, wonach die Rechtslage zur Frage der Altersdiskriminierung des damaligen Besoldungssystems bereits durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -) hinreichend geklärt worden sei mit der Folge, dass die Ausschlussfrist mit Ablauf des 8. November 2011 geendet habe (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 53), und nunmehr der Überzeugung ist, dass eine solche Klärung erst durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) erfolgt ist, so dass die Ausschlussfrist erst mit Ablauf des 19. August 2014 geendet hat, liegt keine Divergenz vor.

  • BAG, 22.09.2022 - 8 AZR 209/21

    I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um

    Zwar unterscheidet sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Wesen durch Tarifvertrag erlassener Maßnahmen vom Wesen einseitig im Gesetz- oder Verordnungsweg von den Mitgliedstaaten erlassener Maßnahmen dadurch, dass die Sozialpartner bei der Wahrnehmung ihres in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden Charta) anerkannten Grundrechts auf Kollektivverhandlungen darauf geachtet haben, einen Ausgleich zwischen ihren jeweiligen Interessen festzulegen (EuGH 19. September 2018 - C-312/17, EU:C:2018:734 - [Bedi] Rn. 68; 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560 - [Hennigs und Mai] Rn. 66 mwN) .

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass, soweit das in Art. 28 der Charta proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, dieses im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden muss (EuGH 19. September 2018 - C-312/17, EU:C:2018:734 - [Bedi] Rn. 69; 8. September 2011 - C - 297/10 und C - 298/10, EU:C:2011:560 - [Hennigs und Mai] Rn. 67 mwN) .

    Deshalb müssen die Sozialpartner beim Erlass von Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich von Bestimmungen des Unionsrechts fallen, das Unionsrecht beachten (vgl. zur Richtlinie 2000/78/EG: EuGH 19. September 2018 - C-312/17, EU:C:2018:734 - [Bedi] Rn. 70; 12. Dezember 2013 - C-267/12, EU:C:2013:823 - [Hay] Rn. 27 mwN; 8. September 2011 - C - 297/10 und C - 298/10, EU:C:2011:560 - [Hennigs und Mai] Rn. 68 mwN) .

  • VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15

    Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 -

    Es sei aufgrund neuerer Rechtsprechung (u. a. EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10 und C-298/10) davon auszugehen, dass die besoldungsrechtlich geregelte Bezahlung nach Stufen altersdiskriminierend sei.

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C- 297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, a.a.O.; a.. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Daher stellt ein solches Vergütungssystem eine im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters dar (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C- 297/10).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierungerhalten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13; a. A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Daher stellt ein solches Vergütungssystem eine im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters dar (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, a.a.O.; a.. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Daher stellt ein solches Vergütungssystem eine im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters dar (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13; a. A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Daher stellt ein solches Vergütungssystem eine im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters dar (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10).

    Es sei aufgrund neuerer Rechtsprechung (u. a. EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10 und C-298/10) davon auszugehen, dass die besoldungsrechtlich -3- geregelte Bezahlung nach Stufen altersdiskriminierend sei.

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C- 297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, a.a.O.; a.A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Daher stellt ein solches Vergütungssystem eine im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters dar (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C- 297/10).

    Durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10) haben die Besoldungsempfänger Kenntnis über die Altersdiskriminierung erhalten (BVerwG, a.a.O.; a.A. OVG Saarland, Urt. v. 06.08.2015 - 1 A 290/14, das für den Beginn der Ausschlussfrist auf den 19.06.2014 abstellt).

    Daher stellt ein solches Vergütungssystem eine im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters dar (EuGH, Urt. v. 08.09.2011 - C-297/10).

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

  • ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22

    Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff,

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16

    Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 9/12

    Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12

    Regelungen zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin und das europarechtliche

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • ArbG Bonn, 23.10.2019 - 5 Ca 1201/19

    Keine Entschädigung bei rechtsmissbräuchlicher Bewerbung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10

    Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 1972/15

    Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11

    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 215.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • VG Berlin, 13.11.2012 - 7 K 323.12

    Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union; Verbot ungerechtfertigter

  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

  • VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12

    Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-311/21

    TimePartner Personalmanagement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leiharbeit -

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14

    Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter;

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 15.1829

    Frist zur Geltendmachung von Entschädigung wegen Verstoßes der Besoldung gegen

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Entschädigung;

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13

    Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13

    Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13

    Beamte; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig;

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1896

    Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung; Lebensalter; Geltendmachung;

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.692

    Kein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bei Diskriminierung wegen an das

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 696/17

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2015 - 9 K 2555/13

    Für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gilt § 287 Abs. 1 ZPO.

  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 183/16

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 65/18

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17

    Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15

    Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13

    Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 32.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 47.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 38/15

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 1 A 861/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3414/12

    Trotz Altersdiskriminierung kein Geldersatz

  • VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1667/14

    Besoldung und Versorgung - altersdiskriminierende Besoldung

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10

    Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 1 A 2493/15

    Zahlungsanspruch eines Beamten aus dem unionsrechtlichen Haftungsanspruch wegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12

    Specht - Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters -

  • LAG Hessen, 09.10.2013 - 2 Sa 729/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst

  • VG Halle, 28.07.2016 - 5 A 238/15

    Widerspruch eines Beamten gegen eine altersdiskriminierende Besoldung;

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • VG Magdeburg, 17.04.2018 - 5 A 491/17

    Altersdiskriminierende Besoldung

  • VG Trier, 25.09.2012 - 1 K 858/12

    Soldatenbesoldung - Einstufung in höchste Grundgehaltsstufe wegen

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

  • VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung für Richter

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 104/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09

    Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen

  • VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12

    Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung

  • LAG Niedersachsen, 11.02.2016 - 6 Sa 421/15

    Stufenzuordnung eines Lehrers unter Berücksichtigung einschlägiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13

    Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung nach der höchsten Stufe seiner

  • EuGH, 07.02.2019 - C-49/18

    Escribano Vindel

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3415/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Schadensersatz; Entschädigung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-417/13

    Starjakob - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Ungleichbehandlung wegen des

  • VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
  • VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476

    Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG

  • BVerwG, 30.05.2012 - 6 PB 7.12

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Beamtenverhältnis auf Widerruf;

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12

    Regelungen zur Überleitung der Bestandsbeamten des Landes Berlin in das ab August

  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 1 L 64/13

    Überleitung von Bestandsbeamten in eine höhere Stufe nach dem BesVersRErgG

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 707/13

    Entwicklung einer Ausgleichszulage bei Höhergruppierungen

  • OVG Sachsen, 06.01.2017 - 2 A 233/16

    Altersdiskriminierende Besoldung

  • LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13

    Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG, Zuordnung zu einer Lebensaltersstufe,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2012 - 17 Sa 1119/12

    Altersdiskriminierung durch Vergütung nach Lebensaltersstufen

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 5.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2012 - 18 Sa 1120/12

    Anspruch auf Vergütung nach höchster Lebensaltersstufe - Betriebsübergang -

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • VG Meiningen, 20.08.2015 - 1 K 364/13

    Ungleichbehandlung bei Besoldung kommunaler Wahlbeamter

  • VG Köln, 05.08.2015 - 23 K 4502/12
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 419/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 149/10

    Rückkehrrecht - Rechtsfolgen - Dynamisierung der individuellen Zwischenstufe

  • VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 26 K 8357/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Bamte; Schadenersatz; Besoldungsdienstalter;

  • VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1549/14

    Besoldung und Versorgung; hier: altersdiskriminierende Besoldung

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 566/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 15.17

    Aufrechterhaltung der Grundsätze zu den Rechtsfolgen der altersdiskriminierenden

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 33.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 9 K 4475/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 2 A 350/16

    Diskriminierende Besoldung; Entschädigung; Antragsfrist

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2013 - 9 K 2193/12

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • ArbG Cottbus, 04.04.2012 - 2 Ca 1842/11

    Altersdiskriminierung nach BAT-Ost aufgrund Lebensaltersstufen mit großer

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-703/17

    Krah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Senior

  • VG Bayreuth, 28.06.2016 - B 5 K 15.328

    Dienstrechtsreform in Bayern zum 1.1.2011: Überleitungsregelung in Art. 106 Abs.

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2599/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-533/13

    AKT - Leiharbeit - Richtlinie 2008/104/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbote oder

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.452

    Kein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2596/15

    Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der

  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29.

  • VG Meiningen, 30.05.2013 - 1 K 68/11

    Überleitung des Erfahrungsdienstalters eines (Bestands-)Beamten nach dem

  • LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16

    Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 685/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12

    Lebensaltersstufen; unzulässige Anschlussberufung - Altersdiskriminierende

  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 687/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12 3 Sa 1092/12 3 Sa 29/13

    Lebensalterstufen im BAT - unzulässige Altersdiskriminierung

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 1/17

    Ungleichbehandlung bei der Einordnung von B(estandsb)eamten und neu eingestellten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15

    Nachvollziehbarkeit des nach § 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG LSA geregelten

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2597/15

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14

    Sieht eine tarifliche Übergangsregelung für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt ihres

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2598/15

    Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 72/10

    Altersdiskriminierung durch § 28 BBesG -Besoldungsdienstalter

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 1 U 244/07

    Voraussetzung eines Staatshaftunganspruch wegen Verletzung Europäischen Rechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-928/19

    EPSU/ Kommission - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Sozialpolitik - Art.

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

  • LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13

    Lebensaltersstufen im BAT als Altersdiskriminierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1530/12

    Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" -

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 64/10

    Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Besoldungsdienstalter

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 65/10

    Nachträgliche höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 5 Sa 248/12

    Vergütungsansprüche, Eingruppierung, BAT, TV-UKN, Überleitung, Entgeltgruppe,

  • VG Lüneburg, 15.02.2012 - 1 A 106/10

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Dienstaltersstufen

  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16

    Besoldung; Altersdiskriminierung

  • VG Frankfurt/Main, 25.07.2013 - 9 K 1391/13

    Nachzahlung der Besoldung - Verbot der Altersdiskriminierung; Nachzahlung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 11 Sa 987/12

    Betriebsübergang - Altvertrag - Gleichstellungsabrede - Lebensaltersstufen - § 27

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - 16 Sa 1529/12

    Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen im BAT-O - "Anpassung nach oben" -

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    (Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

  • VG Magdeburg, 17.01.2018 - 8 A 289/16

    Besoldung, Altersdiskriminierung

  • VG Arnsberg, 29.05.2015 - 13 K 3070/12

    Beantragung der Neufestsetzung einer beamtenrechtlichen Besoldung auf Grundlage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 18 Sa 118/13

    Zinsanspruch auf Vergütungsdifferenzen

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - 1 A 2070/15

    Zulassung der Berufung bzgl. der Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 7 Sa 384/15

    Vergütung - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT- Lebensaltersstufen -

  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 3 ZB 18.387

    Rückwirkende Stufenfestsetzung unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2013 - 26 Sa 2387/12

    Diskriminierende Altersstufenregelung in Tarifvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2012 - 4 Sa 90/12

    Entgelt, Vergütung, höhere, Altersdiskriminierung, Tarifvertrag, Besitzstand

  • VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2022 - 1 L 40/22

    Altersdiskriminierende Besoldung; Darlegung ernstlicher Richtigkeitszweifel im

  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16

    Besoldung; Altersdiskriminierung

  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 387/16

    Entschädigung einer Bundesbeamtin wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Bayreuth, 24.03.2015 - B 5 K 12.458

    Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.484

    Besoldungseinbußen eines Beamten bei einem Bundeslandwechsel - erfolgloser

  • VG Magdeburg, 02.03.2017 - 8 A 231/16

    Besoldung; Altersdiskriminierung

  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - 2 A 126/11

    Besoldung nach Dienstalterstufen, Diskriminierung, Zulassung der Berufung

  • VG München, 01.02.2023 - M 5 K 20.5702

    Benachteiligung durch mit Bundelandwechsel einhergehendem Systemwechsel

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300

    Angemessene Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • VG Greifswald, 14.10.2015 - 6 A 1139/12

    Besoldung eines Beamten; Diskriminierung durch altersabhängige Besoldung

  • VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 14.537

    Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist

  • VG Trier, 03.03.2015 - 1 K 2015/14

    Keine Besoldung aus der Endstufe für Regierungsobersekretär wegen

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 21.11

    Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 170.12

    Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 369.12

    Besoldung der Beamten des Landes Berlin - Verstoß gegen das europarechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2022 - 1 L 40/22

    Antrag auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung; Darlegung

  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2012 - 12 L 1304/12

    Beförderung, Stellenbesetzung, Anforderungsprofil, Konstitutiv,

  • VG Hannover, 16.11.2012 - 13 A 4677/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsdienstalter;

  • VG München, 27.06.2017 - M 21 K 15.2367

    Erfolglose Klage auf Neuberechnung der Besoldung eines Majors

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.693

    Unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung bei der Besoldung von Richtern

  • VG Potsdam, 23.07.2015 - 2 K 2835/14

    Besoldung und Versorgung

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 162.12

    Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union

  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.566

    Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung

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Rechtsprechung
   EuGH, 24.09.2010 - C-298/10   

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https://dejure.org/2010,76658
EuGH, 24.09.2010 - C-298/10 (https://dejure.org/2010,76658)
EuGH, Entscheidung vom 24.09.2010 - C-298/10 (https://dejure.org/2010,76658)
EuGH, Entscheidung vom 24. September 2010 - C-298/10 (https://dejure.org/2010,76658)
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Wird zitiert von ... (43)

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Das Dienstalter geht nämlich mit der Berufserfahrung einher und diese befähigt den Arbeitnehmer im Allgemeinen, seine Arbeit besser zu verrichten (vgl. etwa EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 74; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34) .

    (4) Von einer solchen Honorierung der Berufserfahrung zu unterscheiden ist eine Bemessung des Arbeitsentgelts nach dem Lebensalter, die allerdings nicht den Vorgaben des AGG und denen des Unionsrechts entspricht, wie sie mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind und durch die Richtlinie 2000/78/EG (insbesondere deren Art. 2 und 6 Abs. 1) konkretisiert wurden (vgl. etwa EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai] Rn. 78; BAG 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 13, BAGE 140, 1) .

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    So können die Berufsausbildung (EuGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - C-309/97 -, juris), die von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten (EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 -, juris) und Faktoren, wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - C-381/99 -, juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - C-427/11 -, juris) eine unterschiedliche Vergütung für Arbeitnehmerinnen, die die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen.
  • ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach

    Soweit auch Recht auf Kollektivverhandlungen Bestandteil des Unionsrechts ist, muss dieses im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (s. nur EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, C-297/10, C-298/10 -, juris m.w.N.) .

    Zu welchem Zeitpunkt Beschäftigte nach der ersten Stufenzuordnung einer höheren Stufe zugeordnet werden, d.h. die nächste Stufe erreichen, regelt § 16 Abs. 3 TV-L. Hierfür erforderlich sind bestimmte durchgehende Tätigkeitszeiten der Beschäftigten ununterbrochen bei "ihrem Arbeitgeber innerhalb derselben Entgeltgruppe", d.h. maßgeblich sind engere Voraussetzungen als nur eine einschlägige Berufserfahrung (vgl. zur Zulässigkeit der Anknüpfung an diese solche Berufserfahrung EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10, C-297/10, C-298/10 -, juris) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 1972/15

    Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende

    vgl. EuGH, Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10 -, juris, Rn. 99.
  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

    Diese durch den Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 für § 27 Abschnitt A BAT erfolgte Klärung (EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - [Hennigs und Mai], Slg. 2011, I-7965, S. 12; zu §§ 27, 28 BbesG aF 19. Juni 2014 - C-501/12 ua. - [Specht ua.] Rn. 42 ff.; sh. auch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - Rn. 16) , trifft für die insoweit inhaltsgleiche Regelung des § 26 Abs. 2 DRK-TV-O gleichermaßen zu.

    Zudem ist das berechtigte Vertrauen dieses Arbeitnehmerkreises auf die Wirksamkeit der Vergütungsordnung zu schützen, welches weder von dem DRK W noch von dem Beklagten nach Inkrafttreten des AGG am 1. August 2006 oder nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Hennigs und Mai (8. September 2011 - 2 C-297/10 und 2 C-298/10 - Slg. 2011, I-7965) mitbestimmungsgemäß geändert wurde.

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Ein Kriterium, das auf die Betriebszugehörigkeit oder die Berufserfahrung abstellte, wäre zur Erreichung dieses Ziels geeigneter (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Rn. 77, Slg. 2011, I-7965) .

    Ob die Erstreckung der in der BV 2008 vorgesehenen Übergangsregelungen über deren Geltungsbereich hinaus auf die vor dem 1. November 2002 eingetretenen Arbeitnehmer den Anforderungen von § 1 AGG genügt hätte (vgl. zur Zulässigkeit befristeter Übergangsregelungen EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Rn. 99, Slg. 2011, I-7965) und unter Beachtung von § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und § 77 Abs. 3 BetrVG möglich gewesen wäre, kann dahingestellt bleiben.

    Die Auslegung des den Vorschriften des AGG zugrunde liegenden unionsrechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 8. September 2011 in den Rechtssachen Hennigs und Mai (- C-297/10 und C-298/10 - Slg. 2011, I-7965) geklärt.

  • VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12

    Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung;

    Die entscheidungserhebliche Rechtslage ist hier durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Hennigs und Mai (Rs. C-297/10 und C-298/10, Slg. 2011, I 7965) am 08.09.2011 geklärt worden (Anschluss an: BVerwG, Urteile vom 30.10.2014 - 2 C 3.13 -, - 2 C 6.13 -, - 2 C 36.13 - u.a.).

    Mit individualisiertem Musterschreiben vom 23.12.2011, bei der Beklagten eingegangen am 28.12.2011, beantragte der Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 08.09.2011 - Rs. C-297/10 und C-298/10 Hennigs und Mai -), sein Grundgehalt rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis 30.04.2009 nach der höchsten Besoldungsstufe zu bemessen und ihm den Differenzbetrag auszuzahlen.

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 08.09.2011 - Rs. C-297/10 und C-298/10 Hennigs und Mai -) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 -, BAGE 140, 1-14) zu der unzulässigen Eingruppierung nach dem Lebensalter gemäß Bundesangestelltentarif (BAT) seien nicht auf das Bundesbesoldungsgesetz a.F. übertragbar.

    Die entscheidungserhebliche Rechtslage ist hier durch die Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai am 08.09.2011 (EuGH, Urteil vom 08.09.2011 - Rs. C-297/10 und C-298/10 Hennigs und Mai -, ECLI:EU:C:2011:560, Slg. 2011, I-7965) geklärt worden (BVerwG, Urteile vom 30.10.2014 - 2 C 3.13 -, Rn. 52 f. und - 2 C 6.13 -, Rn. 51 f. m.w.N.), auf das zudem das vom Kläger im Dezember 2011 verwendete Musterschreiben erkennbar Bezug nahm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 36.13 - juris, Rn. 19 f.; Urteil vom 20.05.2015 - 2 A 9.13 -, juris, Rn. 12 f.).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob und wann der betroffene Beamte persönlich die Entscheidungen des Gerichtshofes in Sachen Hennigs und Mai (Rs. C-297/10 und C-298/10, Slg. 2011, I-7965) zur Kenntnis genommen hat, sondern nur auf die objektive Klärung der Rechtsfrage.

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 460/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Ein Kriterium, das auf die Betriebszugehörigkeit oder die Berufserfahrung abstellte, wäre zur Erreichung dieses Ziels geeigneter (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Rn. 77, Slg. 2011, I-7965) .

    Ob die Erstreckung der in der BV 2008 vorgesehenen Übergangsregelungen über deren Geltungsbereich hinaus auf die vor dem 1. November 2002 eingetretenen Arbeitnehmer den Anforderungen von § 1 AGG genügt hätte (vgl. zur Zulässigkeit befristeter Übergangsregelungen EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Rn. 99, Slg. 2011, I-7965) und unter Beachtung von § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und § 77 Abs. 3 BetrVG möglich gewesen wäre, kann dahingestellt bleiben.

    Die Auslegung des den Vorschriften des AGG zugrunde liegenden unionsrechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 8. September 2011 in den Rechtssachen Hennings und Mai (- C-297/10 und C-298/10 - Slg. 2011, I-7965) geklärt.

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 459/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

    Ein Kriterium, das auf die Betriebszugehörigkeit oder die Berufserfahrung abstellte, wäre zur Erreichung dieses Ziels geeigneter (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Rn. 77, Slg. 2011, I-7965) .

    Ob die Erstreckung der in der BV 2008 vorgesehenen Übergangsregelungen über deren Geltungsbereich hinaus auf die vor dem 1. November 2002 eingetretenen Arbeitnehmer den Anforderungen von § 1 AGG genügt hätte (vgl. zur Zulässigkeit befristeter Übergangsregelungen EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Rn. 99, Slg. 2011, I-7965) und unter Beachtung von § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und § 77 Abs. 3 BetrVG möglich gewesen wäre, kann dahingestellt bleiben.

    Die Auslegung des den Vorschriften des AGG zugrunde liegenden unionsrechtlichen Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 8. September 2011 in den Rechtssachen Hennings und Mai (- C-297/10 und C-298/10 - Slg. 2011, I-7965) geklärt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

    Mit Fax vom 13.12.2012 legte der Kläger - insbesondere unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 08.09.2011, Rs. C-297/10 und C-298/10 ) sowie die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2011 (- 6 AZR 148/09 - und - 6 AZR 481/09 -) - Widerspruch gegen die Besoldungshöhe ein und führte aus, die besoldungsrechtlich geregelte Bezahlung nach Stufen sei altersdiskriminierend.

    Dessen Voraussetzungen sind nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Urteil vom 30.10.2014 - 2 C 3.13 -, Juris), der sich der Senat auch für den Bereich der Richterbesoldung anschließt, erst mit der Verkündung des Urteils des EuGH in Sachen Hennigs und Mai (Rs. C-297/10 und C-298/10) am 08.09.2011 erfüllt.

  • VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1896

    Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung; Lebensalter; Geltendmachung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13

    Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des

  • VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15

    Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 -

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs.

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 15.1829

    Frist zur Geltendmachung von Entschädigung wegen Verstoßes der Besoldung gegen

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

  • VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476

    Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • VG Köln, 05.08.2015 - 23 K 4502/12
  • VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 26 K 8357/12

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Bamte; Schadenersatz; Besoldungsdienstalter;

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 15.17

    Aufrechterhaltung der Grundsätze zu den Rechtsfolgen der altersdiskriminierenden

  • VG Halle, 28.07.2016 - 5 A 238/15

    Widerspruch eines Beamten gegen eine altersdiskriminierende Besoldung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 1/17

    Ungleichbehandlung bei der Einordnung von B(estandsb)eamten und neu eingestellten

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14

    Sieht eine tarifliche Übergangsregelung für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt ihres

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13

    Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2016 - 1 A 2070/15

    Zulassung der Berufung bzgl. der Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.10.2012 - 18 Sa 1120/12

    Anspruch auf Vergütung nach höchster Lebensaltersstufe - Betriebsübergang -

  • VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
  • VG Bayreuth, 24.03.2015 - B 5 K 12.458

    Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.484

    Besoldungseinbußen eines Beamten bei einem Bundeslandwechsel - erfolgloser

  • VG Magdeburg, 02.03.2017 - 8 A 231/16

    Besoldung; Altersdiskriminierung

  • VG München, 01.02.2023 - M 5 K 20.5702

    Benachteiligung durch mit Bundelandwechsel einhergehendem Systemwechsel

  • VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 14.537

    Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 198/16

    Diskriminierende Besoldujng

  • VG München, 27.06.2017 - M 21 K 15.2367

    Erfolglose Klage auf Neuberechnung der Besoldung eines Majors

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.693

    Unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung bei der Besoldung von Richtern

  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.452

    Kein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.566

    Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung

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Rechtsprechung
   EuGH, 24.09.2010 - C-297/10   

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https://dejure.org/2010,33530
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