Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 03.04.2014 - C-301/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5631
EuGH, 03.04.2014 - C-301/12 (https://dejure.org/2014,5631)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - C-301/12 (https://dejure.org/2014,5631)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - C-301/12 (https://dejure.org/2014,5631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Neufestlegung des Status eines solchen Gebiets bei Auftreten von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Cascina Tre Pini

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Neufestlegung des Status eines solchen Gebiets bei Auftreten von ...

  • EU-Kommission

    Cascina Tre Pini Ss gegen Ministero dell"Ambiente e della Tutela del Territorio e del Mare und ander

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Consiglio di Stato - Italien. Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Neufestlegung des Status ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Neufestlegung des Status eines solchen Gebiets bei Auftreten von ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Aufhebung der Klassifizierung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung vorzuschlagen, wenn dieses endgültig nicht mehr geeignet ist, die Ziele der Habitatrichtlinie zu erfüllen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Habitatrichtlinie - Aufhebung der Klassifizierung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Naturschutzgebiet bleibt nicht zwangsläufig dauerhaft Naturschutzgebiet

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Cascina Tre Pini

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Consiglio di Stato - Auslegung der Art. 9 und 10 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - Gebiete von gemeinschaftlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 936
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    (vgl. Urteil Kommission/Spanien, C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 156 und 157).
  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    Das Unionsrecht verlangt jedoch, dass die nach den Bedingungen der nationalen Rechtsordnung getroffenen Maßnahmen insgesamt hinreichend wirksam sind, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften der Richtlinie 92/43 zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    Die Verletzung dieser Schutzpflicht für ein bestimmtes Gebiet durch einen Mitgliedstaat rechtfertigt nicht zwangsläufig die Aufhebung der Klassifizierung dieses Gebiets (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Irland, C-418/04, EU:C:2007:780, Rn. 83 bis 86).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    Wie die Generalanwältin in Nr. 39 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, sind Beschränkungen des Eigentums nämlich in der Regel durch das in der Richtlinie genannte Ziel des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt, solange das betreffende Gebiet durch seine Eigenschaften die Voraussetzungen erfüllt, die seine Klassifizierung zuließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kri?¾an u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 113 bis 115).
  • EuGH, 11.09.2001 - C-67/99

    DER GERICHTSHOF STELLT EINEN VERSTOSS FRANKREICHS, DEUTSCHLANDS UND IRLANDS GEGEN

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    Insoweit ergibt sich zwar aus den in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43 vorgesehenen Vorschriften über das Verfahren zur Bestimmung der Gebiete, die als BSG ausgewiesen werden könnten, dass die Mitgliedstaaten bei Vorschlägen von Gebieten über einen gewissen Spielraum verfügen, doch müssen sie dabei die in der Richtlinie festgelegten Kriterien beachten (vgl. u. a. Urteil Kommission/Irland, C-67/99, EU:C:2001:432, Rn. 33).
  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-301/12
    Insoweit verlangt das Unionsrecht nur, dass die Umsetzung der Richtlinie 92/43 - auch bezüglich dieser Benennung - in innerstaatliches Recht tatsächlich die vollständige Anwendung dieser Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Österreich, C-507/04, EU:C:2007:427, Rn. 89).
  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20

    Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers

    Anderes dürfte erst dann gelten, wenn ein Gebiet - gegebenenfalls auch als Folge einer erheblichen Beeinträchtigung von dritter Seite - endgültig nicht mehr geeignet ist, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der FFH-Richtlinie und der zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen Bestimmungen zu leisten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. April 2014 - C-301/12 [ECLI:EU:C:2014:214], Cascina Tre Pini - Rn. 29 f.).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-281/16

    Vereniging Hoekschewaards Landschap - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    In Ermangelung einer besonderen Regelung in der Habitat-Richtlinie ist zudem davon auszugehen, dass die Anpassung der Liste der GGB, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie vorschlagen, die Verkleinerung eines Gebiets, die nach dem gleichen Verfahren durchzuführen ist wie die Aufnahme des Gebiets in die Liste, einschließen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini, C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 26).

    Diese Auslegung wird durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs gestützt, wonach nicht umsonst Ressourcen für die Verwaltung eines Gebiets eingesetzt werden sollen, das sich für die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten als nutzlos erweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini, C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 28).

    Wenn die Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 1 der Habitat-Richtlinie eine Liste von Gebieten, die als GGB ausgewiesen werden könnten, vorschlagen, verfügen sie zwar über einen gewissen Spielraum (Urteil vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini, C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 27), doch können sie nicht über denselben Spielraum verfügen, wenn sie der Kommission vorschlagen, ein GGB zu verkleinern.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    24 Vgl. Urteile vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini (C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 42), vom 4. Oktober 2012, Kommission/Belgien (C-391/11, EU:C:2012:611, Rn. 31), und vom 16. Juli 2009, Horvath (C-428/07, EU:C:2009:458, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-281/16

    Vereniging Hoekschewaards Landschap - Umweltrecht - Richtlinie 92/43/EWG -

    7 Urteil vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini (C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 26).

    8 Urteile vom 11. September 2001, Kommission/Irland (C-67/99, EU:C:2001:432, Rn. 33), Kommission/Deutschland (C-71/99, EU:C:2001:433, Rn. 26) und Kommission/Frankreich (C-220/99, EU:C:2001:434, Rn. 30), sowie vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini (C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 27).

    18 Urteil vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini (C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 27, 30 und 32 bis 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19

    Vereinbarkeit einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Erst wenn ein Gebiet endgültig nicht mehr zur Verwirklichung der Ziele der FFH-Richtlinie beitragen kann, ist ein Mitgliedstaat verpflichtet bei der Kommission die Aufhebung der Klassifizierung dieses Gebietes zu beantragen, weil ansonsten die weitere Beschränkung der Nutzung des Gebiets das Eigentumsrecht verletzen könnte (vgl. zum Ganzen: EuGH, Urteil vom 3. April 2014 - C-301/12 -, juris, Rn. 29f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen - Habitatrichtlinie - Besondere Schutzgebiete - Gebiet, das

    16 - Urteil Cascina Tre Pini (C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 34 mit Verweis auf das Urteil Kommission/Spanien [C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 156 und 157]).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-434/22

    Latvijas valsts mezi - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der natürlichen

    50 Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2007:780, Rn. 83 bis 88), und vom 3. April 2014, Cascina Tre Pini (C-301/12, EU:C:2014:214, Rn. 32).
  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3
    Anderes dürfte erst dann gelten, wenn ein Gebiet - gegebenenfalls auch als Folge einer erheblichen Beeinträchtigung von dritter Seite - endgültig nicht mehr geeignet ist, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der FFH-Richtlinie und der zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen Bestimmungen zu leisten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. April 2014 - C-301/12 [ECLI:EU:C:2014:214], Cascina Tre Pini - Rn. 29 f.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13437
Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12 (https://dejure.org/2013,13437)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.06.2013 - C-301/12 (https://dejure.org/2013,13437)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - C-301/12 (https://dejure.org/2013,13437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Cascina Tre Pini

    Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Aufhebung der Klassifizierung - Eigentum - Prüfung auf Antrag - Anhörung - Zuständige Behörden

  • EU-Kommission

    Cascina Tre Pini

    Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Aufhebung der Klassifizierung - Eigentum - Prüfung auf Antrag - Anhörung - Zuständige Behörden“

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Neufestlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für den Umweltschutz auf Antrag eines Eigentümers

  • rechtsportal.de

    Neufestlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für den Umweltschutz auf Antrag eines Eigentümers; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio di Stato

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12
    16), sowie vom 14. Januar 2010, Stadt Papenburg (C-226/08, Slg. 2010, I-131, Randnr. 30).

    19 f., und Stadt Papenburg, Randnr. 31.

    20 - Urteil Stadt Papenburg (zitiert in Fn. 18, Randnrn. 31 und 32).

    25 - Urteile Stadt Papenburg (zitiert in Fn. 18, Randnr. 30) und Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 23, Randnr. 125).

  • EuGH, 11.09.2001 - C-67/99

    DER GERICHTSHOF STELLT EINEN VERSTOSS FRANKREICHS, DEUTSCHLANDS UND IRLANDS GEGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12
    14 - Urteile vom 11. September 2001, Kommission/Irland (C-67/99, Slg. 2001, I-5757, Randnr. 33), Kommission/Deutschland (C-71/99, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 26) und Kommission/Frankreich (C-220/99, Slg. 2001, I-5831, Randnr. 30).

    23 - Urteile Kommission/Irland (zitiert in Fn. 22, Randnrn. 250 f.) und vom 24. November 2011, Kommission/Spanien (C-404/09, Slg. 2011, I-11853, Randnr. 122).

    33 - Urteile Kommission/Irland (zitiert in Fn. 22, Randnr. 157) und vom 14. Oktober 2010, Kommission/Österreich (C-535/07, Slg. 2010, I-9483, Randnr. 60).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-355/97

    Beck und Bergdorf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12
    11 - Urteile vom 7. September 1999, Beck und Bergdorf (C-355/97, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22), vom 15. Mai 2003, Salzmann (C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 31), und Åkerberg Fransson (zitiert in Fn. 10, Randnr. 40).

    12 - Urteile Beck und Bergdorf (zitiert in Fn. 11, Randnr. 22) und Åkerberg Fransson (zitiert in Fn. 10, Randnr. 40).

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