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   EuGH, 05.11.2002 - C-321/01 P   

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https://dejure.org/2002,13447
EuGH, 05.11.2002 - C-321/01 P (https://dejure.org/2002,13447)
EuGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - C-321/01 P (https://dejure.org/2002,13447)
EuGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - C-321/01 P (https://dejure.org/2002,13447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrana Zucker und Stärke / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Agrana Zucker und Stärke / Kommission

    Gemeinsame Erklärung Nr. 31, der Schlussakte des Vertrages über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden beigefügt
    Staatliche Beihilfen - Prüfung durch die Kommission - Österreichischen oder finnischen Unternehmen gewährte Beihilfen - Gemeinsame Erklärung Nr. 31 zur Verarbeitungsindustrie in Österreich und Finnland, der Schlussakte des Vertrages über den Beitritt beigefügt - ...

  • EU-Kommission

    Agrana Zucker und Stärke / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. September 1998 über geplante Beihilfen Österreichs an die Agrana Stärke-GmbH für die Errichtung und den Umbau von Stärkeproduktionsanlagen; Berücksichtigung der ...

  • Judicialis

    EG-Satzung des Art. 49; ; Entscheidung 1999/342/EG; ; Verordnung (EG) Nr. 951/97 Art. 16 Abs. 5; ; Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Fin... nland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge Art. 151 Abs. 1; ; Gemeinsame Erklärung Nr. 31 zur Verarbeitungsindustrie in der Republik Österreich und der Republik Finnland, die der Schlussakte des Vertrages über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Prüfung durch die Kommission - Österreichischen oder finnischen Unternehmen gewährte Beihilfen - Gemeinsame Erklärung Nr. 31 zur Verarbeitungsindustrie in Österreich und Finnland, der Schlussakte des Vertrages über den Beitritt beigefügt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-187/99, mit der dieses eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 1999/342/EG über geplante Beihilfen Österreichs an die Firma Agrana für die Errichtung und den Umbau von Stärkeproduktionsanlagen abgewiesen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 07.06.2001 - T-187/99

    Agrana Zucker und Stärke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-321/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-187/99 (Agrana Zucker und Stärke/Kommission, Slg. 2001, II-1587) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch M. Erhart und D. Triantafyllou als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Agrana Zucker und Stärke AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 20. August 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-187/99 (Agrana Zucker und Stärke/Kommission, Slg. 2001, II-1587, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 1999/342/EG der Kommission vom 30. September 1998 über geplante Beihilfen Österreichs an die Agrana Stärke-GmbH für die Errichtung und den Umbau von Stärkeproduktionsanlagen (ABl. 1999, L 131, S. 61, im Folgenden: streitige Entscheidung) als unbegründet abgewiesen hat.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Im Übrigen wird die Verbindung der Abschlussprüfungstätigkeit mit Beratungstätigkeiten, vor allem im juristischen Bereich, auch innerhalb des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer in Frage gestellt, wie das Grünbuch 96/C 321/01 der Kommission über "Rolle, Stellung und Haftung des Abschlussprüfers in der Europäischen Union" (ABl. 1996, C 321, S. 1; vgl. insbesondere Randnrn. 4.12 bis 4.14) belegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16

    Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als

    Ist der Betroffene nach der Entziehung seiner Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland keiner von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats angeordneten Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterzogen worden, kann dieser nach Ablauf einer im Aufnahmemitgliedstaat angeordneten Sperrfrist von seiner ausländischen Fahrerlaubnis erst dann wieder in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen, wenn er den Nachweis der Wiedererlangung seiner Fahreignung geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014, a. a. O. unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/01 -, a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

    27 - Vgl. Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001, Agrana Zucker und Stärke/Kommission (T-187/99, Slg. 2001, II-1587), und Beschluss des Gerichtshofs vom 5. November 2002, Agrana Zucker und Stärke/Kommission (C-321/01 P, Slg. 2002, I-10027).
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