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   EuGH, 08.12.2006 - C-368/05 P   

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https://dejure.org/2006,34467
EuGH, 08.12.2006 - C-368/05 P (https://dejure.org/2006,34467)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2006 - C-368/05 P (https://dejure.org/2006,34467)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - C-368/05 P (https://dejure.org/2006,34467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

  • EU-Kommission PDF

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

    Verfahren - Verpflichtung des Gerichts, vor der Entscheidung über eine Einrede der Unzulässigkeit das mündliche Verfahren zu eröffnen - Fehlen (Artikel 114 §§ 1 bis 3 der Verfahrensordnung des Gerichts) (vgl. Randnr. 46)

  • EU-Kommission

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

    Außenbeziehungen , Angleichung der Rechtsvorschriften

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Polyelectrolyte Producers Group gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04, Polyelectrolyte Producers Group gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04, Polyelectrolyte Producers Group gegen Kommission und Rat, mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 22.07.2005 - T-376/04

    Polyelectrolyte Producers Group / Rat und Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2006 - C-368/05
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005, Polyelectrolyte Producers Group/Rat und Kommission (T-376/04), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 59/2004 vom 26. April 2004 zur Änderung des Anhangs II des EWR-Abkommens (ABl. L 277, S. 30) insoweit, als Norwegen gestattet wird, für den Stoff Acrylamid strengere als die in der Gemeinschaft angewendeten spezifischen Konzentrationswerte vorzuschreiben, und auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der anlässlich der Sitzung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses am 26. März 1999 abgegebenen gemeinsamen Erklärung zum EWR-Abkommen über die Überprüfungsklauseln im Bereich gefährlicher Stoffe (ABl. C 185, S. 6) sowie auf Ersatz des der Rechtsmittelführerin nach ihren Angaben infolge des Erlasses der angefochtenen Entscheidung entstandenen Schadens für unzulässig erklärt wurde.
  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

    Die Kommission beruft sich auf ihre Mitteilung 94/C 368/05 mit dem Titel "Leitlinien für die Beurteilung von Staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten", die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Dezember 1994 (ABl. C 368, S. 12) veröffentlicht wurde, und macht geltend, dass die Maßnahmen zugunsten von Seleco nicht der Denkweise eines normalen privaten Kapitalgebers entsprächen.
  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

    93 Von dieser rechtlichen Fehleinstufung abgesehen, habe die Kommission auch bei der Anwendung der in ihrer Mitteilung 94/C 368/05 ("Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten", ABl. 1994, C 368, S. 12) herausgestellten vier Voraussetzungen einen Rechtsfehler begangen, obwohl sie selbst eingeräumt habe, daß die Klägerin ein Unternehmen in Schwierigkeiten sei, das seine Gesundung nicht mit eigenen Mitteln bewirken könne.

    Zur Anwendung der Mitteilung 94/C 368/05, führt die Kommission aus, es sei üblich, den Fall einer Rettungsbeihilfe und den einer Umstrukturierungsbeihilfe zusammen zu untersuchen, da diese nur zwei Seiten ein und derselben Maßnahme seien, mit der das Unternehmen kurzfristig gerettet und seine Lebensfähigkeit langfristig wiederhergestellt werden solle.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

    67 Im Übrigen sei der Betrag einer großen Anzahl der Tilgungen von Schulden nach Artikel 32 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 2008/92 sowie der Umschuldungen von Verbindlichkeiten nach Artikel 5 des Gesetzes Nr. 2237/94 zu gering, um eine spürbare Auswirkung auf den innergemeinschaftlichen Handel nach der Bekanntmachung 94/C 368/05 der Kommission bezüglich der Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Dezember 1994 (ABl. C 368, S. 12; im Folgenden: Leitlinien) zu haben.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Wie sich aus Punkt IX der Begründung der streitigen Entscheidung ergibt, wurde die Beihilfe vielmehr als Beihilfe zur Umstrukturierung für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt, weil sie insbesondere mangels eines Umstrukturierungsprogramms, das die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherstellt, nicht die Voraussetzungen erfüllte, die in der Mitteilung 94/C 368/05 der Kommission über gemeinschaftliche Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. 1994 C 368, S. 12) festgelegt sind.
  • EuGH, 12.10.2000 - C-480/98

    Spanien / Kommission

    Zu diesem Zweck hat sie genau die tatsächlichen Bedingungen der Rückforderung der durch die Entscheidung 91/1 für mit dem Gemeinsamen Marktunvereinbar erklärten Beihilfen und die Beschaffenheit der nach dieser Entscheidung gewährten Beihilfen sowie die Gründe erläutert, aus denen diese nicht unter die im Vertrag und in der Mitteilung 94/C 368/05 der Kommission mit dem Titel "Gemeinschaftsleitlinien für Beihilfen zugunsten der Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" (ABl. 1994, C 368, S. 12) vorgesehenen Ausnahmen fallen konnten.
  • EuGH, 13.03.2018 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel -

    Was erstens die Frage anbelangt, ob die Rechtsmittelführerin ein eigenes Interesse geltend machen kann, ist zum einen festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung - wie das Gericht in Rn. 21 des angefochtenen Beschlusses in Erinnerung gerufen hat - die Rolle, die ein Verband in einem Verfahren gespielt hat, das zum Erlass einer Handlung im Sinne des Art. 263 AEUV geführt hat, die Zulässigkeit einer von diesem Verband erhobenen Klage begründen kann, obwohl dessen Mitglieder von dieser Handlung nicht unmittelbar und individuell betroffen sind, insbesondere dann, wenn seine Stellung als Verhandlungsführer durch diese Handlung berührt wurde (Beschluss vom 8. Dezember 2006, Polyelectrolyte Producers Group/Kommission und Rat, C-368/05 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:771, Rn. 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.09.2008 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestehende oder

    108 und 109 der angefochtenen Entscheidung bemerkt die Kommission, dass das in Punkt 2.1 der Mitteilung 94/C 368/05 der Kommission über die Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 368, S. 12, im Folgenden: Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 1994) vorgesehene allgemeine Kriterium erfüllt sei.
  • EuGH, 19.09.2002 - C-113/00

    Spanien / Kommission

    Die spanische Regierung trägt hierzu vor, dass der durchschnittliche Betrag je Landwirt im vorliegenden Fall bei etwa 120 000 ESP liege, was weit niedriger sei als die Beträge in den gemeinschaftlichen De-minimis-Klauseln und insbesondere als der in der Mitteilung 94/C 368/05 der Kommission "Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten", veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Dezember 1994 (ABl. C 368, S. 12, im Folgenden: Leitlinien für Unternehmen in Schwierigkeiten), genannte Betrag.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

    22 - Vgl. u. a. Urteil vom 19. Januar 2006, AIT/Kommission (C-547/03 P, Slg. 2006, I-845, Randnr. 35), und Beschluss vom 8. Dezember 2006, Polyelectrolyte Producers Group/Rat und Kommission (C-368/05 P, Randnr. 46).
  • EuGH, 05.03.2020 - C-69/19

    Credito Fondiario / CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungsunion -

    Daher hat das Gericht zu Recht angenommen, dass die Unzulässigkeit der Klage nach ständiger Rechtsprechung zur Unzulässigkeit der auf Art. 277 AEUV gestützten Einrede der Rechtswidrigkeit führt (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1993, Donatab u. a./Kommission, C-64/93, EU:C:1993:266, Rn. 19 und 20, sowie vom 8. Dezember 2006, Polyelectrolyte Producers Group/Kommission und Rat, C-368/05 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:771, Rn. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-73/22

    Grupa Azoty u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Leitlinien

  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der

  • EuGH, 19.09.2002 - C-114/00

    Spanien / Kommission

  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuGH, 27.06.2012 - C-491/11

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuG, 04.11.2009 - T-20/03

    Kahla/Thüringen Porzellan GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

  • EuG, 06.10.1999 - T-110/97

    Kneissl Dachstein / Kommission

  • EuG, 12.10.2020 - T-416/20

    Comprojecto-Projectos e Construções u.a./ Gerichtshof der Europäischen Union u.a.

  • EuG, 25.09.2015 - T-533/14

    Kolarova / REA

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