Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 05.03.2009 - C-388/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,149
EuGH, 05.03.2009 - C-388/07 (https://dejure.org/2009,149)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - C-388/07 (https://dejure.org/2009,149)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - C-388/07 (https://dejure.org/2009,149)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Entlassung wegen Versetzung in den Ruhestand - Rechtfertigung

  • Europäischer Gerichtshof

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Entlassung wegen Versetzung in den Ruhestand - Rechtfertigung

  • EU-Kommission PDF

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Entlassung wegen Versetzung in den Ruhestand - Rechtfertigung

  • EU-Kommission

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Entlassung wegen Versetzung in den Ruhestand - Rechtfertigung“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Grundsätze hinsichtlich des Verbots der Altersdiskriminierung - [The Queen auf Antrag von The Incorporated Trustees of the National Council on Ageing (Age Concern England) gegen Secretary of State for Business Enterprise and Regulatory Reform]

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Entlassung eines Arbeitnehmers wegen Eintritts in den Ruhestand - Rechtfertigungsgründe

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Grundsätze hinsichtlich des Verbots der Altersdiskriminierung - [The Queen, auf Antrag von The Incorporated Trustees of the National Council on Ageing (Age Concern England) gegen Secretary of State for Business, Enterprise and Regulatory Reform]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN DIE ENTLASSUNG VON ARBEITNEHMERN WEGEN VERSETZUNG IN DEN RUHESTAND GESTATTEN KÖNNEN

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Altersgrenze 65 mit Gemeinschaftsrecht vereinbar

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Diskriminierung wegen des Alters - Entlassung wegen Versetzung in den Ruhestand - Rechtfertigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlassung zum Rentenbeginn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur den Voraussetzungen einer Entlassung wegen Versetzung in Ruhestand - Eine Maßnahme, die sozialpolitische Ziele von Allgemeininteresse verfolgt, kann rechtmäßig sein

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Entlassung in die Rente diskriminierend? - Age Concern England

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 9. August 2007 - The Queen on the application of the Incorporated Trustees of the National Council for Ageing ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Queen's Bench Division, Administrative Court (Vereinigtes Königreich) - Auslegung der Art. 2 Abs. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 340
  • NZA 2009, 305
 
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Wird zitiert von ... (204)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    Nach Erlass des Urteils vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa (C-411/05, Slg. 2007, I-8531), haben alle Beteiligten, die Erklärungen vor dem Gerichtshof abgegeben haben, übereinstimmend erklärt, dass die Verordnung in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78 falle.

    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2000/78 einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder in Beschäftigung und Beruf gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter auch das Alter - bietet (vgl. Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 42).

    Dieser Erwägungsgrund beschränkt sich jedoch auf die Klarstellung, dass die Richtlinie nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten tangiert, das Alter für den Eintritt in den Ruhestand zu bestimmen, und steht in keiner Weise der Anwendung der Richtlinie auf nationale Maßnahmen entgegen, mit denen die Bedingungen geregelt werden, unter denen ein Arbeitsvertrag endet, wenn das auf diese Weise festgesetzte Ruhestandsalter erreicht wird (Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 44).

    Infolgedessen lässt sich aus Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 nicht ableiten, dass eine nationale Regelung, die nicht die Ziele genau angibt, die nach dieser Bestimmung als rechtmäßig angesehen werden könnten, von einer Rechtfertigung nach dieser Bestimmung ohne Weiteres ausgeschlossen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 56).

    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, ist allerdings wichtig, dass andere, aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (Urteil Palacios de la Villa, Randnr. 57).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften macht unter Hinweis auf das Urteil von 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 75), sowie auf Art. 21 Abs. 1 der am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierten Charta der Menschenrechte der Europäischen Union (ABl. C 364, S. 1) geltend, dass der Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts sei und dass jede Ausnahme von diesem Grundsatz durch einen sozialpolitischen öffentlichen Zweck gerechtfertigt sein müsse.

    Dazu ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Mittel zur Erreichung der Ziele ihrer Sozialpolitik über einen weiten Wertungsspielraum verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mangold, Randnr. 63).

  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    Der Gerichtshof kann jedoch in seiner Vorabentscheidung gegebenenfalls bestimmte Punkte klarstellen, um dem nationalen Gericht eine Richtschnur für seine Auslegung zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2006, Asnef-Equifax und Administración del Estado, C-238/05, Slg. 2006, I-11125, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    So hat der Gerichtshof befunden, dass die Durchführung einer Richtlinie je nach ihrem Inhalt in einem Mitgliedstaat über allgemeine Grundsätze oder einen allgemeinen rechtlichen Rahmen erfolgen kann, sofern diese geeignet sind, die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich zu gewährleisten, und sofern die sich aus diesen allgemeinen Grundsätzen oder diesem allgemeinen rechtlichen Rahmen ergebende Rechtslage, soweit eine Bestimmung dieser Richtlinie Rechte Einzelner begründen soll, hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 9. April 1987, Kommission/Italien, 363/85, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7).
  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    So hat der Gerichtshof befunden, dass die Durchführung einer Richtlinie je nach ihrem Inhalt in einem Mitgliedstaat über allgemeine Grundsätze oder einen allgemeinen rechtlichen Rahmen erfolgen kann, sofern diese geeignet sind, die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich zu gewährleisten, und sofern die sich aus diesen allgemeinen Grundsätzen oder diesem allgemeinen rechtlichen Rahmen ergebende Rechtslage, soweit eine Bestimmung dieser Richtlinie Rechte Einzelner begründen soll, hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 9. April 1987, Kommission/Italien, 363/85, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-216/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bei der Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Wirksamkeit zu gewährleisten, wobei sie aber über einen weiten Wertungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Mittel verfügen (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2006, Kommission/Irland, C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
    Allgemeine Behauptungen, dass eine bestimmte Maßnahme geeignet sei, der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung zu dienen, genügen nicht, um darzutun, dass das Ziel dieser Maßnahme eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen könne, und lassen nicht den Schluss zu, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet seien (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez, C-167/97, Slg. 1999, I-623, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne des Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person wegen eines der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 50, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass die Ziele, die als "rechtmäßig" iSv. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG angesehen werden können, im Allgemeininteresse stehende Ziele sind, die sich von rein individuellen Beweggründen, die der Situation des Arbeitsgebers eigen sind, wie Kostenreduzierung oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, unterscheiden (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - [Fuchs/Köhler] Rn. 52, Slg. 2011, I-6919; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Sollte dies der Fall sein, wäre auch eine mittelbare Diskriminierung gerechtfertigt, da die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung sind (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 62, 65, 66, Slg. 2009, I-1569; BAG 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 35 mwN, BAGE 131, 298) .

    Dabei wird es zu beachten haben, dass sich sowohl § 8 AGG als auch § 10 AGG als für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Alters, darstellen (vgl. hierzu etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 72 und 81, Slg. 2011, I-8003; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569) , weshalb den Arbeitgeber - hier die Beklagten - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in den Bestimmungen enthaltenen Voraussetzungen trifft (zur Darlegungs- und Beweislast nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. etwa EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 83, Slg. 2011, I-6919) .

    Dabei ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass eine nationale Vorschrift den Arbeitgebern bei der Verfolgung der sozialpolitischen Ziele einen gewissen Grad an Flexibilität einräumt (EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 52, Slg. 2011, I-6919; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569) .

    Derartige allgemeine Behauptungen lassen nämlich nicht den Schluss zu, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 77, Slg. 2011, I-6919; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 51, Slg. 2009, I-1569; 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 65, Slg. 2005, I-9981; vgl. auch BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 35, BAGE 131, 61) .

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07   

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https://dejure.org/2008,28833
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07 (https://dejure.org/2008,28833)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.2008 - C-388/07 (https://dejure.org/2008,28833)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 2008 - C-388/07 (https://dejure.org/2008,28833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Nationale Rechtsvorschriften, die es Arbeitgebern erlauben, Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wegen Versetzung in den Ruhestand zu ...

  • EU-Kommission PDF

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Nationale Rechtsvorschriften, die es Arbeitgebern erlauben, Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wegen Versetzung in den Ruhestand zu ...

  • EU-Kommission

    Age Concern England

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Diskriminierung aus Gründen des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Nationale Rechtsvorschriften, die es Arbeitgebern erlauben, Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wegen Versetzung in den Ruhestand zu ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    15 - Vgl. z. B. Urteile vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 76), und vom 15. November 2001, Kommission/Italien (C-49/00, Slg. 2001, I-8575, Randnr. 21).

    17 - Vgl. z. B. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, in Fn. 15 angeführt, Randnr. 76, und vom 18. Januar 2001, Kommission/Italien (C-162/99, Slg. 2001, I-541, Randnr. 22).

  • EuGH, 07.03.1996 - C-278/93

    Freers und Speckmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    9 - Vgl. z B. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, Slg. 1999, I-623, Randnr. 68), und vom 7. März 1996, Freers und Speckmann (C-278/93, Slg. 1996, I-1165, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    9 - Vgl. z B. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1999, Seymour-Smith und Perez (C-167/97, Slg. 1999, I-623, Randnr. 68), und vom 7. März 1996, Freers und Speckmann (C-278/93, Slg. 1996, I-1165, Randnr. 24).
  • EuGH, 18.01.2001 - C-162/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    17 - Vgl. z. B. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, in Fn. 15 angeführt, Randnr. 76, und vom 18. Januar 2001, Kommission/Italien (C-162/99, Slg. 2001, I-541, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    5 - Urteil vom 11. September 2007 (C-227/04 P, Slg. 2007, I-6767), wenngleich der Gerichtshof seine Entscheidung letztlich allein auf der Grundlage einer Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts traf.
  • EuGH, 09.11.2006 - C-216/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    16 - Vgl. z. B. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2006, Kommission/Irland (C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26), und vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 18).
  • EuGH, 15.11.2001 - C-49/00

    Commission v Italy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    15 - Vgl. z. B. Urteile vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 76), und vom 15. November 2001, Kommission/Italien (C-49/00, Slg. 2001, I-8575, Randnr. 21).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    4 - Urteil vom 22. November 2005 (C-144/04, Slg. 2005, I-9981).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    6 - Urteil vom 16. Oktober 2007 (C-411/05, Slg. 2007, I-8531).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2008 - C-388/07
    16 - Vgl. z. B. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2006, Kommission/Irland (C-216/05, Slg. 2006, I-10787, Randnr. 26), und vom 25. Juli 1991, Emmott (C-208/90, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

    Wegen einer Erörterung der "abweichenden" Eigenart des Alters als einem "Verdachtsgrund" vgl. zum Beispiel Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der den Rechtssachen Palacios de la Villa (C-411/05, EU:C:2007:106, Nrn. 61 bis 64), und Age Concern England (C-388/07, EU:C:2008:518, Nrn. 73 bis 75), und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Lindorfer/Rat (C-227/04 P, EU:C:2005:656, Nrn. 83 ff.).
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