Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.2007 - C-411/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27
EuGH, 16.10.2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,27)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,27)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,27)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Umfang Tarifvertrag, der die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hat Diskriminierung aufgrund des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Umfang - Tarifvertrag, der die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hat - Diskriminierung ...

  • EU-Kommission PDF

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Umfang - Tarifvertrag, der die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hat - Diskriminierung ...

  • EU-Kommission

    Palacios de la Villa

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Sozialvorschriften

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 3; Gleichbehandlungrichtlinie 2000/78/EG; EG Art. 56, 43, 234
    Europarechtliche Zulässigkeit tarifvertraglicher Bestimmungen über zwingende Altersgrenze für Ruhestandsbeginn

  • Wolters Kluwer

    Zwangsversetzung in den Ruhestand bei Vollendung des 65. Lebensjahres als Diskriminierung wegen des Alters; Zwangsweise Versetzung in den Ruhestand als Regelung über Beschäftigungsbedingungen und Arbeitsbedingungen; Objektive Angemessenheit einer Regelung und Verfolgung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässigkeit von tarifvertraglichen "Zwangspensionierungsklauseln" nach der Gleichbehandlungsrichtlinie

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG Art. 13 EG; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen - tarifvertraglichen - Regelung über Zwangsversetzung in den Ruhestand vor dem Hintergrund des Verbots der Altersdiskriminierung; Félix Palacios de la Villa gegen Cortefiel Servicios SA

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begrenzungen der Lebensarbeitszeit aus Gründen der Beschäftigungspolitik ist keine Diskriminierung wegen des Alters ? Absicherung durch Altersrente zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE MITGLIEDSTAATEN EINE UNGLEICHBEHANDLUNG WEGEN DES ALTERS VORSEHEN DÜRFEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Umfang - Tarifvertrag, der die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hat - Diskriminierung ...

  • dbb.de PDF, S. 19 (Leitsatz)

    Diskriminierung wegen Alters

  • rechtsfreund.at (Kurzinformation)

    EuGH zu Ungleichbehandlung wegen Alters

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2007

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersgrenzen im Tarifvertrag können zulässig sein - Zwangsruhestand mit 65 Jahren ist gerechtfertigt, wenn dadurch die Arbeitslosigkeit eingedämmt werden soll

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.10.2007)

    Zwangsruhestand im Rentenalter // Klauseln im Interesse der Arbeitsförderung gerechtfertigt

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • uni-koeln.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Fall Palacios: Kehrtwende im Recht der Altersdiskriminierung? (Felipe Temming; NZA 2007, 1193)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Juzgado de lo Social Nr. 33 Madrid vom 14. November 2005 in dem Rechtsstreit Félix Palacios de la Villa gegen Cortefiel Servicios SA, José María Sanz Corral und Martín Tebar Less

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social Nr. 33 Madrid (Spanien) - Auslegung von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3339
  • ZIP 2007, 2280
  • EuZW 2007, 762
  • NZA 2007, 1219
  • FamRZ 2008, 33 (Ls.)
  • BB 2007, 2629
  • BB 2007, 941
  • DB 2007, 2427
 
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Wird zitiert von ... (305)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 63).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
    In seinem Urteil vom 15. Januar 1998, Schöning-Kougebetopoulou (C-5/96, Slg. 1998, I-47), habe der Gerichtshof im Übrigen eine Tarifvertragsbestimmung für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklärt, weil sie eine Diskriminierung enthalte, und insoweit festgestellt, dass das nationale Gericht in einem solchen Fall auf die Mitglieder der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung anzuwenden habe wie auf die übrigen Arbeitnehmer, ohne die Beseitigung dieser Bestimmung durch Tarifverhandlungen oder ein anderes Verfahren verlangen oder abwarten zu müssen.
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
    Zudem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten darstellt (vgl. u. a. Urteil vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 39), und diese Wertung muss offensichtlich auch für Instrumente der nationalen Arbeitsmarktpolitik gelten, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen die Chancen auf Eingliederung in das Erwerbsleben verbessern sollen.
  • EuGH - C-5/96 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 16.10.2007 - C-411/05
    In seinem Urteil vom 15. Januar 1998, Schöning-Kougebetopoulou (C-5/96, Slg. 1998, I-47), habe der Gerichtshof im Übrigen eine Tarifvertragsbestimmung für mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar erklärt, weil sie eine Diskriminierung enthalte, und insoweit festgestellt, dass das nationale Gericht in einem solchen Fall auf die Mitglieder der durch diese Diskriminierung benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung anzuwenden habe wie auf die übrigen Arbeitnehmer, ohne die Beseitigung dieser Bestimmung durch Tarifverhandlungen oder ein anderes Verfahren verlangen oder abwarten zu müssen.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    So hat der EuGH den Unanwendbarkeitsausspruch in der Sache Mangold mit dem Verbot der Altersdiskriminierung begründet, das auf den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts beruhe (22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 78, Slg. 2005, I-9981; vgl. dagegen den nicht primärrechtlichen Prüfungsmaßstab in EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 42 ff., Slg. 2007, I-8531; siehe auch 23. September 2008 - C-427/06 - [Bartsch] Rn. 23 f., NZA 2008, 1119; zu den Fragen des Verstoßes gegen Primärrecht BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 253/07 (A) - Rn. 32, 35 und 41).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    In diesem Sinne werden dort, wo der Gerichtshof dem Fachrecht einen weiten Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten entnimmt, die grundrechtlichen Maßstäbe, insbesondere auch der Verhältnismäßigkeit, grobmaschig darauf beschränkt, dass die Maßnahmen nicht "unvernünftig" sein dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 68 ff.; Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, EU:C:2010:601, Rn. 41, 51, 69).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne des Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person wegen eines der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 50, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei der Wahl der Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfügen (vgl. Urteile Mangold, Randnr. 63, und Palacios de la Villa, Randnr. 68).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05   

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https://dejure.org/2007,6443
Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,6443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,6443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - C-411/05 (https://dejure.org/2007,6443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung aufgrund des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Unmittelbare Wirkung - Verpflichtung zur Nichtanwendung entgegenstehenden nationalen Rechts

  • EU-Kommission PDF

    Palacios de la Villa

    Richtlinie 2000/78/EG des Rates - Art. 6 - Allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts - Diskriminierung aufgrund des Alters - Zwangsversetzung in den Ruhestand - Unmittelbare Wirkung - Verpflichtung zur Nichtanwendung entgegenstehenden nationalen Rechts

  • EU-Kommission

    Palacios de la Villa

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Sozialvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 198
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 26.02.1986 - 262/84

    Beets-Proper / Van Lanschot Bankiers

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05
    13 - Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1986, Vera Mia Beets-Proper (262/84, Slg. 1986, 773), und M. H. Marshall (152/84, Slg. 1986, 723).

    14 - Vgl. Urteile Vera Mia Beets-Proper (angeführt in Fn. 13, Randnr. 34) und M. H. Marshall (angeführt in Fn. 13, Randnr. 32).

    15 - Vgl. Urteile Vera Mia Beets-Proper (angeführt in Fn. 13, Randnr. 36) und M. H. Marshall (angeführt in Fn. 13, Randnr. 34).

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05
    Jedenfalls scheint der Gerichtshof selbst dies im Urteil Grant zu sagen, in dem er die Schlussfolgerung gezogen hat, dass das Gemeinschaftsrecht nach seinem damaligen Stand eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht erfasste(32).

    32 - Vgl. Urteil vom 17. Februar 1998, Grant (C-249/96, Slg. 1998, I-621, Randnr. 48).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-411/05
    37 - Vgl. u. a. Urteile H. Marshall (angeführt in Fn. 13, Randnr. 48), vom 14. Juli 1994, Faccini Dori (C-91/92, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 20), und vom 7. Januar 2004, Urteil Wells (C-201/02, Slg. 2004, I-723, Randnr. 56).

    38 - Vgl. Urteil Faccini Dori (angeführt in Fn. 37, Randnr. 24).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 387/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vggl. EuGH 22. November 200 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - aaO).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ; zur Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2000/78/EG aufgrund der Begründungserwägungen siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 15. Februar 2007 zur Rs. C-411/05, Palacios, Ziff. 51, 65).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • ArbG Berlin, 22.08.2007 - 86 Ca 1696/07

    Lebensaltersstufen benachteiligend nach AGG

    Die Gleichsetzung von Konkretisierung und Ausgestaltung eines allgemeinen Grundsatzes mit einer unmittelbaren Ableitbarkeit ist jedoch verfehlt (vgl. auch zutreffend Generalanwalt des EuGH Mazák im Schlussantrag vom 15.2. 2007 in der Rechtssache C-411/05 - Félix Palacios de la Villa/Cortefiel Servicios SA - EuZW 2007, 198 = juris; vgl. dazu auch Reich, EuZW 2007, 198; Waas, EuZW 2007, 359; a.A. wohl Wank, Festschrift Wißmann [2005], 599 (600)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 B 12/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt Mazak in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass das BSG in dem zur Altersgrenze anhängigen Verfahren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C - 411/05 abwarten will.

  • SG Marburg, 10.10.2007 - S 12 KA 268/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsende bei Erreichen der Altersgrenze von

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt C. in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass das BSG in dem zur Altersgrenze anhängigen Verfahren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C - 411/05 abwarten will.

  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 418/07

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigter Arzt - Klagebefugnis gegen Aufhebung

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt Mazak in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass das BSG in dem zur Altersgrenze anhängigen Verfahren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C - 411/05 abwarten will.

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 595/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

    Ein etwa - inhaltlich mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates übereinstimmender - allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak 29. März 2007 - C-80/06 - skeptisch offenbar: Schlussanträge des Generalanwalts Mazak 15. Februar 2007 - C-411/05 -) steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Regelungen, die an das Lebensalter anknüpfen, nicht im Wege, so lange sie durch legitime Ziele gerechtfertigt sind (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - L 11 B 17/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Es kann dahinstehen, ob die Richtlinie 2000/78/EG nach Ablauf der Umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung entfaltet (bejahend Husmann a.a.O. S. 62 f; allgemein zu den Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendung einer Richtlinie Nettesheim in Grabitz/Hilf, Art. 249 EGV (Aug. 2002), Rn. 155 ff) und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V außer Acht zu lassen ist oder ob sich aus dem Verbot der Diskriminierung wegen Alters als einem allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts entsprechend der Ansicht des EuGH in dem Urteil vom 22.11.2005 ("Mangold" - C 144/04, Slg. 2005, I-9981, Randziffer 75; kritisch dazu der Generalanwalt Mazak in seinen Schlussanträgen vom 15.02.2007 in der Rechtssache C - 411/05, Randziffer 97) die Unanwendbarkeit des § 97 Abs. 7 Satz 3 SGB V herleiten ließe.
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 594/06

    betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-55/07

    Michaeler und Subito - Gleichbehandlung - Allgemeine Rechtsgrundsätze - Teilzeit-

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09

    Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

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