Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2005 - C-422/02 P   

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https://dejure.org/2005,9085
EuGH, 27.01.2005 - C-422/02 P (https://dejure.org/2005,9085)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - C-422/02 P (https://dejure.org/2005,9085)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - C-422/02 P (https://dejure.org/2005,9085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen - Verordnung zur Einstellung der Antidumpingverfahren - Rückwirkung - Gleichbehandlung - Diskriminierungsverbot - Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit Ursprung in Japan

  • Europäischer Gerichtshof

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH gegen Rat der Europäischen Union.

    Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen - Verordnung zur Einstellung der Antidumpingverfahren - Rückwirkung - Gleichbehandlung - Diskriminierungsverbot - Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit Ursprung in Japan

  • EU-Kommission

    Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH gegen Rat der Europäischen Union

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Dumping

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-89/00 über die Abweisung einer Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 173/2000 zur Einstellung der Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter großer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 173/2000 des Rates vom 24. Januar 2000 zur Einstellung der Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit... Ursprung in Japan, der Republik Korea und Taiwan Art. 3 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern in der durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates vom 27. April 1998 Art. 7 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern in der durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates vom 27. April 1998 Art. 7 Abs. 7; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern in der durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates vom 27. April 1998 Art. 9 Abs. 4; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern in der durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates vom 27. April 1998 Art. 9 Abs. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern in der durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates vom 27. April 1998 Art. 11 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern in der durch die Verordnung (EG) Nr. 905/98 des Rates vom 27. April 1998 Art. 11 Abs. 3; ; Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994Art. 9 Abschnitt 9.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen - Verordnung zur Einstellung der Antidumpingverfahren - Rückwirkung - Gleichbehandlung - Diskriminierungsverbot - Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit Ursprung in Japan; Sachgebiete: Außenbeziehungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

    Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen - Verordnung zur Einstellung der Antidumpingverfahren - Rückwirkung - Gleichbehandlung - Diskriminierungsverbot - Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit Ursprung in Japan

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte erweiterte Kammer) vom 12. September 2002 in der Rechtssache T-89/00

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG) Nr 173/2000 Art 3 Abs 2
    Aluminim-Elektrolytkondensatoren; Antidumpingverfahren; Einfuhr; Japan; Korea; Taiwan

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 12. September 2002 in der Rechtssache T-89/00 (Europe Chemi-Con [Deutschland] GmbH/Rat) - Weigerung, Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 173/2000 des Rates vom 24. Januar 2000 zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-422/02
    "57 Somit hat die hinsichtlich der Erhebung von Antidumpingzöllen unterschiedliche Behandlung der Einfuhren aus Japan einerseits und der Einfuhren aus den Vereinigten Staaten und Thailand andererseits eine Rechtsgrundlage in der Grundverordnung und kann folglich nicht als Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung angesehen werden, wenn auch die Untersuchungen gleichzeitig über gleichartige Erzeugnisse mit Ursprung in verschiedenen Ländern betreffend den gleichen Untersuchungszeitraum durchgeführt wurden und zu vergleichbaren Ergebnissen hinsichtlich des Dumpings, der Schädigung und des Gemeinschaftsinteresses gelangten (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnrn.

    Insbesondere rügt sie, dass sich das Gericht auf das Urteil Sermes gestützt habe, da der Unterschied bei der in diesem Urteil herangezogenen Rechtsgrundlage wesentlich erheblicher als derjenige zwischen zwei Bestimmungen ein und derselben Verordnung des Rates sei.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-442/00

    Rodríguez Caballero

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-422/02
    Es handelt sich nämlich um zwei Bezeichnungen ein und desselben allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes, der es zum einen untersagt, gleiche Sachverhalte ungleich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, sofern nicht objektive Gründe eine solche Behandlung rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-442/00, Rodríguez Caballero, Slg. 2002, I-11915, Randnr. 32, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.09.2002 - T-89/00

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-422/02
    1 Die Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) beantragt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. September 2002 in der Rechtssache T-89/00 (Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, Slg. 2002, II-3651, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 173/2000 des Rates vom 24. Januar 2000 zur Einstellung der Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit Ursprung in Japan, der Republik Korea und Taiwan (ABl. L 22, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    47 Was die Frage angeht, ob die streitigen Maßnahmen eine gegen die Richtlinie verstoßende Diskriminierung darstellen, so ist daran zu erinnern, dass deren Bestimmungen, wonach sowohl der Betreiber als auch der Staat bei der Organisation des Netzzugangs nichtdiskriminierend vorgehen müssen, besonderer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sind (vgl. Urteil AEM und AEM Torino, Randnr. 58, und entsprechend in Bezug auf Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag [nach Änderung jetzt Artikel 34 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG] Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 67, sowie im Bereich von Antidumpingverfahren gegen Einfuhren aus Drittstaaten Urteil vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache C-422/02 P, Deutschland/Rat, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 11.02.2010 - C-373/08

    Hoesch Metals and Alloys - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 -

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass sich ein Überprüfungsverfahren grundsätzlich objektiv vom Verfahren der Ausgangsuntersuchung unterscheidet, das sich nach anderen Bestimmungen der Verordnung richtet (Urteil vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, Slg. 2005, I-791, Randnr. 49).

    Dagegen ist Gegenstand einer Ausgangsuntersuchung von Einfuhren gerade die Feststellung des Vorliegens, des Umfangs und der Auswirkungen angeblicher Dumpingpraktiken, auch wenn die Einleitung einer solchen Untersuchung durch ausreichende Beweise gerechtfertigt sein muss (Urteil Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, Randnr. 50).

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass sich ein Überprüfungsverfahren grundsätzlich vom Verfahren der Ausgangsuntersuchung unterscheidet, das sich nach anderen Bestimmungen der Grundverordnung richtet (vgl. in diesem Sinne Urteile Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, EU:C:2005:56, Rn. 49, und Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, Rn. 65), da der Gerichtshof bereits die Auffassung vertreten hat, dass einige dieser Bestimmungen nach der allgemeinen Systematik und den Zwecken der Regelung keine Anwendung auf das Überprüfungsverfahren finden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoesch Metals and Alloys, EU:C:2010:68, Rn. 77).

    Dagegen ist Gegenstand einer Ausgangsuntersuchung von Einfuhren gerade die Feststellung des Vorliegens, des Umfangs und der Auswirkungen angeblicher Dumpingpraktiken (Urteil Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, EU:C:2005:56, Rn. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch

    45 - Die Diskriminierungsverbote sind nur spezielle Ausprägungen des allgemeinen Grundsatzes der Gleichbehandlung, siehe insbesondere das Urteil vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con (Deutschland)/Rat (C-422/02 P, EU:C:2005:56, Rn. 33).
  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter

    Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung verbietet es, gleiche Sachverhalte ungleich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, sofern nicht objektive Gründe eine solche Behandlung rechtfertigen (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, Slg. 2005, I-791, Randnr. 33).
  • EuG, 17.02.2011 - T-55/08

    UEFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des

    Zunächst dürfen nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung zum einen gleiche Sachverhalte nicht ungleich und zum anderen unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern nicht objektive Gründe eine solche Behandlung rechtfertigen (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, Slg. 2005, I-791, Randnr. 33).
  • EuG, 28.04.2015 - T-169/12

    CHEMK und KF / Rat

    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass sich ein Überprüfungsverfahren grundsätzlich vom Verfahren der Ausgangsuntersuchung unterscheidet, das sich nach anderen Bestimmungen der Grundverordnung richtet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, Slg, EU:C:2005:56, Rn. 49, und vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg, EU:C:2010:68, Rn. 65), da der Gerichtshof bereits die Auffassung vertreten hat, dass einige dieser Bestimmungen nach der allgemeinen Systematik und den Zwecken der Regelung keine Anwendung auf das Überprüfungsverfahren finden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoesch Metals and Alloys, EU:C:2010:68, Rn. 77).

    Dagegen ist Gegenstand einer Ausgangsuntersuchung von Einfuhren gerade die Feststellung des Vorliegens, des Umfangs und der Auswirkungen angeblicher Dumpingpraktiken (Urteil Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, oben in Rn. 59 angeführt, EU:C:2005:56, Rn. 50).

  • EuG, 20.11.2017 - T-618/15

    Voigt / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung der

    Hinzuzufügen ist, dass Art. 21 der Charta, der die Grundlage für den auf das Verbot der Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit oder wegen der ethnischen Herkunft gestützten Klagegrund bildet, eine besondere Ausprägung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Léger, C-528/13, EU:C:2015:288, Rn. 48) und dass dieser Grundsatz und das Diskriminierungsverbot zwei Bezeichnungen ein und desselben allgemeinen Rechtsgrundsatzes sind, der es untersagt, zum einen gleiche Sachverhalte ungleich und zum anderen unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, sofern nicht objektive Gründe eine solche Behandlung rechtfertigen (Urteil vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, EU:C:2005:56, Rn. 33).
  • EuG, 25.10.2011 - T-190/08

    CHEMK und KF / Rat - Dumping - Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in der

    Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung dürfen zum einen gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und zum anderen unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, sofern nicht objektive Gründe eine solche Behandlung rechtfertigen (Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 2005, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, C-422/02 P, Slg. 2005, I-791, Randnr. 33).
  • EuG, 18.10.2016 - T-351/13

    Crown Equipment (Suzhou) und Crown Gabelstapler / Rat

    En revanche, lorsque des importations sont soumises à une enquête initiale, l'objet de celle-ci est précisément de déterminer l'existence, le degré et l'effet de tout dumping allégué [voir, en ce sens, arrêts du 27 janvier 2005, Europe Chemi-Con (Deutschland)/Conseil, C-422/02 P, EU:C:2005:56, point 50 ; du 11 février 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, EU:C:2010:68, points 65 et 66, et du 28 avril 2015, CHEMK et KF/Conseil, T-169/12, EU:T:2015:231, points 59 et 60].
  • EuG, 05.07.2023 - T-126/21

    Nevinnomysskiy Azot und NAK "Azot"/ Kommission

  • EuG, 20.11.2017 - T-452/15

    Petrov u.a. / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung des

  • EuG, 13.07.2022 - T-194/20

    JF/ EUCAP Somalia

  • EuG, 11.09.2018 - T-654/16

    Foshan Lihua Ceramic / Kommission - Dumping - Einfuhren von Keramikfliesen mit

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-422/02 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-422/02 P (https://dejure.org/2004,26739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH gegen Rat der Europäischen Union.

    Rechtsmittel - Antidumpingmaßnahmen - Verordnung zur Einstellung der Antidumpingverfahren - Rückwirkung - Gleichbehandlung - Diskriminierungsverbot - Einfuhren bestimmter großer Aluminium-Elektrolytkondensatoren mit Ursprung in Japan

  • EU-Kommission

    Europe Chemi-Con (Deutschland) GmbH gegen Rat der Europäischen Union

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Dumping

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 12.09.2002 - T-89/00

    Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-422/02
    das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-89/00 insoweit aufzuheben, als der erste Klagegrund zurückgewiesen wurde;.

    13 - Urteil in der Rechtssache T-89/00, Europe Chemi-Con (Deutschland), Slg. 2002, II-3651.

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-422/02
    20 - Urteil vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-239/99 (Slg. 2001, I-1197, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-422/02
    16 - Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88 (Slg. 1990, I-3027, Randnrn.
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