Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 18.07.2013 - C-426/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16786
EuGH, 18.07.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,16786)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,16786)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,16786)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt

  • Europäischer Gerichtshof

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt

  • EU-Kommission

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt“

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf nach Unternehmensübergang verhandelte und geschlossene Kollektivverträge; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court of the United Kingdom

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bindung des Betriebserwerbers an dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag nur bei Möglichkeit der Einflussnahme ("Alemo-Herron u.a.")

  • Betriebs-Berater

    Betriebserweber ist nicht an dynamische Tarifklauseln gebunden

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Tarifvertrag, Bezugnahmeklausel, Betriebsübergang: Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Dynamische Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergängen

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf nach Unternehmensübergang verhandelte und geschlossene Kollektivverträge; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court of the United Kingdom

  • datenbank.nwb.de

    Fortgeltung von Kollektivverträgen nach Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortgeltung von Kollektivverträgen nach Betriebsübergang (hier: dynamische Verweisung auf nach Betriebsübergang verhandelte und abgeschlossene Klauseln)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge bindet nicht immer den Erwerber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Dynamische Bezugnahmeklausel bei Betriebsübergängen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebserweber ist nicht an dynamische Tarifklauseln gebunden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebserwerber ist nicht an dynamische Tarifklauseln gebunden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine dynamische Verweisung auf Tarifverträge nach Betriebsübergang

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Geltung von dynamischen Verweisungsklauseln nach einem Betriebsübergang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geltung von dynamischen Verweisungsklauseln nach einem Betriebsübergang

Besprechungen u.ä. (4)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht des Betriebserwerbers zur Anwendung von arbeitsvertraglich vereinbarten Tarifverträgen, die der Erwerber nicht beeinflussen kann

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechung zu den arbeitsvertraglichen dynamischen Bezugnahmeklauseln auf dem Prüfstand?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aus für dynamische Bezugnahmeklauseln?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Killed by friendly fire?"

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 12. August 2011 - Mark Alemo-Herron u. a./Parkwood Leisure Ldt

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Supreme Court of the United Kingdom - Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1686
  • EuZW 2013, 747
  • NZA 2013, 835
  • BB 2013, 2035
  • BB 2013, 2483
  • DB 2013, 1851
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
    Der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) war der Auffassung, dass sich aus dem Urteil vom 9. März 2006, Werhof (C-499/04, Slg. 2006, I-2397), ergebe, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 den Erwerber nicht an Tarifverträge binde, die nach dem Übergang des Unternehmens zustande gekommen seien.

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ist nämlich die Frage, die der Gerichtshof im Urteil Werhof zu beantworten hatte, nicht die gleiche wie diejenige, die im Ausgangsverfahren zu entscheiden ist.

    Hierzu trägt es vor, dass das deutsche Recht, das in der dem Urteil Werhof zugrunde liegenden Rechtssache gegenständlich gewesen sei, in der Frage des Schutzes von Arbeitnehmern nach dem Übergang eines Unternehmens oder Betriebs einen "statischen" Ansatz verfolge.

    Besteht unter der im vorliegenden Fall gegebenen Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch gegen den Veräußerer auf Arbeitsbedingungen hat, die von einer dritten Partei als Tarifvertragspartner periodisch verhandelt und vereinbart werden, und dass dieser Anspruch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und veräußerndem Arbeitgeber nach nationalem Recht als dynamisch und nicht als statisch angesehen wird, nach Art. 3 der Richtlinie 2001/23 in Verbindung mit dem Urteil Werhof.

    Vorab ist festzustellen, dass das Urteil Werhof zu Art. 3 der Richtlinie 77/187 einige für das Ausgangsverfahren sachdienliche Ausführungen enthält.

    Insbesondere stellt sie klar, dass der Erwerber in der Lage sein muss, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Werhof, Randnr. 31).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
    3 der Richtlinie 2001/23 in Verbindung mit Art. 8 dieser Richtlinie ist aber nicht dahin auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten zum Erlass von Maßnahmen ermächtigt, die zwar für die Arbeitnehmer günstiger sind, aber den Wesensgehalt des Rechts des Erwerbers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen können (vgl. entsprechend Urteil vom 6. September 2012, Deutsches Weintor, C-544/10, Randnrn.
  • EuGH, 27.09.2012 - C-179/11

    Ein Mitgliedstaat, der mit einem Asylantrag befasst ist, muss die

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
    Zweitens ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen der Richtlinie 2001/23 im Einklang mit den Grundrechten auszulegen sind, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) anerkannt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Cimade und GISTI, C-179/11, Randnr. 42).
  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
    Dieses Grundrecht umfasst insbesondere die Vertragsfreiheit, wie sich aus den Erläuterungen ergibt, die als Anleitung für die Auslegung der Charta der Grundrechte verfasst wurden (ABl. 2007, C 303, S. 17) und die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, Randnr. 42).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Zwar darf die Anwendung einer solchen Bestimmung in einer Richtlinie nach der jüngeren Rechtsprechung des EuGH nicht dazu führen, dass der Wesensgehalt des Rechts des Arbeitgebers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt wird (vgl. zu Art. 8 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen: EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 36) .
  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Hieraus ergibt sich insbesondere, dass der Erwerber in der Lage sein muss, nach dem Übergang die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 25, und vom 11. September 2014, Österreichischer Gewerkschaftsbund, C-328/13, EU:C:2014:2197, Rn. 29).

    Insbesondere impliziert Art. 3 der Richtlinie 2001/23 in Zusammenschau mit der unternehmerischen Freiheit, dass es dem Erwerber möglich sein muss, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens, an dem er beteiligt ist, seine Interessen wirksam geltend zu machen und die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 33).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Dass eine solche im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss (§ 1 Abs. 2 KSchG) , ist mit der vom EuGH in den Rechtssachen Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt und Alemo-Herron ua. (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - und 18. Juli 2013 - C-426/11 -) vorgenommenen Auslegung der RL 2001/23/EG vereinbar.

    (1) Der EuGH verlangt, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22) .

    (bb) Auch der EuGH verlangt für einen Betriebserwerber keine voraussetzungsfreien Änderungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Möglichkeit von "erforderlichen" Anpassungen (EuGH 27. April 2017 - C-680/15 und C-681/15 - [Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt] Rn. 22; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 25; so auch Bayreuther NJW 2017, 2158, 2159) .

    Auch in den von der Revision angeführten Urteilen des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 27; 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof]) war weder eine absenkende Angleichung der Entgelthöhe noch die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrags Gegenstand der Entscheidung; in beiden Fällen blieb es - bei "Obsiegen" des Arbeitgebers - im Ergebnis bei der statischen Anwendung des "unternehmensfremden" Tarifvertrags.

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Es bedarf - anders als zB im Recht des Vereinigten Königreichs, das der Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) zugrunde lag - keiner gesonderten individualvertraglichen Verweisung (§ 4 Abs. 1 TVG) .

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 -) entschieden, Art. 3 RL 2001/23 sei dahin gehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt sei vorzusehen, dass die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verwiesen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar seien, wenn dieser nicht die Möglichkeit habe, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.

    Sei dies nicht möglich, sei die Vertragsfreiheit des Betriebserwerbers in einem Ausmaß reduziert, dass dies den Wesensgehalt seines Grundrechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 31 ff.) .

    Das Recht auf negative Vereinigungsfreiheit ist - ebenso wie in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 31)  - nicht Gegenstand des Verfahrens.

    Soweit der Gerichtshof in den Entscheidungen Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 25) und Österreichischer Gewerkschaftsbund (11. September 2014 - C-328/13 - Rn. 29) darauf hingewiesen hat, die Richtlinie diene nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen, sondern sie solle auch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer einerseits und denen des Erwerbers andererseits gewährleisten, geht das vorlegende Gericht davon aus, dass dem kein abweichendes Verständnis der Richtlinie zugrunde liegt.

    Die Bindung an die aufgrund privatautonomer Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrags gewordenen Kollektivregelungen führt - anders als in dem dem Vorabentscheidungsverfahren Alemo-Herron ua. zugrunde liegenden Fall - nicht dazu, dass der Erwerber keine Möglichkeit hätte, sich von den in Bezug genommenen Arbeitsbedingungen zu lösen (zu diesem Erfordernis vgl. EuGH 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 33 ff.) .

    Soweit der Gerichtshof in der Rechtssache Alemo-Herron ua. dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen hat, dass es sich um den Übergang eines Unternehmens vom öffentlichen auf den privaten Sektor handelte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 26 f.) , ist für das hiesige Ausgangsverfahren auf einen weiteren wesentlichen tatsächlichen Unterschied hinzuweisen.

    Sei es dem Erwerber nicht möglich, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens seine Interessen wirksam geltend zu machen oder die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln, sei seine Vertragsfreiheit so erheblich reduziert, dass hierdurch der Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt sein könne (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 32 ff.) .

    Der Gerichtshof hat in der Entscheidung Alemo-Herron ua. ausgeführt, Art. 3 iVm. Art. 8 RL 2001/23 verwehre es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu erlassen, die zwar für die Arbeitnehmer günstiger seien, aber den Wesensgehalt des Rechts des Erwerbers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnten (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 36) .

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Im Hinblick auf den durch Art. 47 der Charta gewährten Schutz ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift nicht darauf abzielt, das in den Verträgen vorgesehene Rechtsschutzsystem und insbesondere die Bestimmungen über die Zulässigkeit direkter Klagen bei den Gerichten der Europäischen Union zu ändern, wie auch aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteile vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, Randnr. 42, und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a., C-426/11, Randnr. 32).
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Es bedarf - anders als zB im Recht des Vereinigten Königreichs, das der Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) zugrunde lag - keiner gesonderten individualvertraglichen Verweisung (§ 4 Abs. 1 TVG) .

    Der Gerichtshof hat in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 -) entschieden, Art. 3 RL 2001/23 sei dahin gehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt sei vorzusehen, dass die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verwiesen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar seien, wenn dieser nicht die Möglichkeit habe, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.

    Sei dies nicht möglich, sei die Vertragsfreiheit des Betriebserwerbers in einem Ausmaß reduziert, dass dies den Wesensgehalt seines Grundrechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 31 ff.) .

    Das Recht auf negative Vereinigungsfreiheit ist - ebenso wie in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 31)  - nicht Gegenstand des Verfahrens.

    Soweit der Gerichtshof in den Entscheidungen Alemo-Herron ua. (18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 25) und Österreichischer Gewerkschaftsbund (11. September 2014 - C-328/13 - Rn. 29) darauf hingewiesen hat, die Richtlinie diene nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen, sondern sie solle auch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer einerseits und denen des Erwerbers andererseits gewährleisten, geht das vorlegende Gericht davon aus, dass dem kein abweichendes Verständnis der Richtlinie zugrunde liegt.

    Die Bindung an die aufgrund privatautonomer Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrags gewordenen Kollektivregelungen führt - anders als in dem dem Vorabentscheidungsverfahren Alemo-Herron ua. zugrunde liegenden Fall - nicht dazu, dass der Erwerber keine Möglichkeit hätte, sich von den in Bezug genommenen Arbeitsbedingungen zu lösen (zu diesem Erfordernis vgl. EuGH 11. September 2014 - C-328/13 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 29; 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 33 ff.) .

    Soweit der Gerichtshof in der Rechtssache Alemo-Herron ua. dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen hat, dass es sich um den Übergang eines Unternehmens vom öffentlichen auf den privaten Sektor handelte (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 26 f.) , ist für das hiesige Ausgangsverfahren auf einen weiteren wesentlichen tatsächlichen Unterschied hinzuweisen.

    Sei es dem Erwerber nicht möglich, im Rahmen eines zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens seine Interessen wirksam geltend zu machen oder die die Entwicklung der Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer bestimmenden Faktoren mit Blick auf seine künftige wirtschaftliche Tätigkeit auszuhandeln, sei seine Vertragsfreiheit so erheblich reduziert, dass hierdurch der Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigt sein könne (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.] Rn. 32 ff.) .

    Der Gerichtshof hat in der Entscheidung Alemo-Herron ua. ausgeführt, Art. 3 iVm. Art. 8 RL 2001/23 verwehre es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu erlassen, die zwar für die Arbeitnehmer günstiger seien, aber den Wesensgehalt des Rechts des Erwerbers auf unternehmerische Freiheit beeinträchtigen könnten (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Rn. 36) .

  • LAG Bremen, 29.10.2015 - 2 Sa 15/15

    Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Bezugnahme auf die Anwendbarkeit

    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) sei nicht einschlägig.

    Ferner könne - wie sich aus der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) ergebe - eine dynamische Verweisung nicht angenommen werden, wenn der Erwerber eines Betriebs auf die in Bezug genommenen Tarifverträge nicht Einfluss nehmen könne.

    Einer Tarifdynamik stehe zudem die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) entgegen.

    Dem Anspruch der Klägerin stehe vorliegend auch nicht die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) entgegen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zwingt nicht zu einer europarechtskonformen Auslegung dahingehend, dass der Betriebserwerber an die dynamische Klausel nicht gebunden ist (vgl. LAG Hamm 11. Juni 2015 - 17 Sa 1584/14 - zitiert nach juris; Sächsisches LAG 24. März 2015 - 1 Sa 541/14 - NZA-RR 2015, 286 ; LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2014 - 26 Sa 1130/14 - zitiert nach juris; 3. Dezember 2014 - 24 Sa 1126/14 - AE 2015, 126; Hessisches LAG 10. Dezember 2013 - 8 Sa 537/13 - zitiert nach juris; vgl. auch BeckOK TV-L/Bepler TV-L Anh. zu § 1 Exkurs: Tarifbindung und Tarifgeltung Rn 57a; Forst, DB 2013, 1847, 1849 f; zweifelnd ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 127a; HWK/Willemsen/Müller-Bonanni 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 280a; Meyer Anm. zu EuGH AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 10; aA Latzel RdA 2014, 110, 117; Lobinger NZA 2013, 945, 947 f.; Willemsen/Grau NJW 2014, 12 ).

    aa) Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich von der der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) zugrunde liegenden zunächst bereits maßgeblich darin, dass es vorliegend nicht um einen Übergang eines Betriebs aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft geht.

    bb) Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem vorliegenden Verfahren und der Fallkonstellation der EuGH-Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) liegt darin, dass nach unbestrittenem Vortrag der Klägerin die Beklagte die Möglichkeit hat, nach § 5 Buchst. e der Satzung des K. Bremen vom 19. Dezember 1991 idF vom 6. Dezember 1999 beizutreten, und damit die zukünftige Tarifentwicklung aktiv zu beeinflussen.

    dd) Gegen eine Änderung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung unbedingter zeitdynamischer Bezugnahmeklauseln im Fall eines Betriebsübergangs auf einen nichttarifgebundenen Arbeitgeber im Licht der EuGH-Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) sprechen zudem Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Recht.

    Darin liegt ein wesentlicher Grund für eine Unübertragbarkeit der in der Entscheidung des EuGH vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) aufgestellten Grundsätze auf das deutsche Recht.

    (3) Dass im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes das in einer Änderungskündigung enthaltene Änderungsangebot sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 KSchG sein muss, ist auch mit der vom EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) vorgenommenen Auslegung der Betriebsübergangsrichtlinie vereinbar, da der Gerichtshof nur fordert, der Erwerber müsse in der Lage sein, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit "erforderlichen" Anpassungen vorzunehmen.

    In dieser Entscheidung hat der EuGH erkannt, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/23/EG sei dahingehend auszulegen, "dass in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen im Sinne dieser Bestimmung auch solche mit einem Kollektivvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen sind, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats trotz Kündigung dieses Vertrages weiter auf Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfasst waren, nachwirken, solange für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird." Der EuGH hat ausgeführt, dass diese Regelung im Hinblick auf die Möglichkeit, den beim Betriebserwerber weitergeltenden Kollektivvertrag durch Einzelvereinbarungen zu ändern, den Erwerber nicht "daran hindern würde, die für die Fortsetzung seiner Tätigkeit erforderlichen Anpassungen vorzunehmen." Damit stellt der EuGH auch hier wie in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) auf den Wesensgehalt des Rechts auf unternehmerische Freiheit ab.

    Die Vertragsfreiheit, die der EuGH in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [A.-H. ua.], NZA 2013, 835 ) durch Art. 16 GRC als Bestandteil der geschützten Unternehmerfreiheit ansieht, ist durch die Bindung an eine von dem Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer vereinbarte unbedingte zeitdynamische Bezugnahmeklausel nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt (so auch LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Sa 1130/14 - Rn. 67 ff., zitiert nach juris; LAG Bremen 12. August 2015 - 3 Sa 16/15 -).

    Da es sich nicht um ein absolutes Recht handele, erfolge seine Anwendung sehr häufig in Gegenüberstellung zu anderen Grundrechten (siehe Schlussanträge des Generalanwalts P. C. V. vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache C-426/11 [A.-H. ua.], Celex-Nr. 62011CC0426, Rn. 50 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes

    Anderes ergibt sich nicht aus der "Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 8, AP Nr. 10 zu Richtlinie 2001/23/EG).
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    Sie sei aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) nicht an die dynamische Verweisung in § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 27. September 1994 gebunden.

    Durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) werde dessen Rechtskraft durchbrochen.

    c) Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten kann vorliegend dahinstehen, ob die Rechtskraft des Zweiten Teilversäumnisurteils des Arbeitsgerichts Essen vom 12. Februar 2010 (- 7 Ca 3925/09 -) durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union überhaupt durchbrochen werden kann und ob das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Juli 2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) überhaupt den Inhalt hat, den die Beklagte dieser Entscheidung entnimmt.

    Selbst wenn beides der Fall sein sollte, würde das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) nicht zu einer Durchbrechung der Rechtskraft des Zweiten Teilversäumnisurteils des Arbeitsgerichts Essen vom 12. Februar 2010 (- 7 Ca 3925/09 -) führen.

    Demnach wären Art. 16 GRC und das Urteil in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) hier nur zu beachten, wenn eine unionsrechtlich geregelte Fallgestaltung iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorläge.

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten ist die in § 2 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 27. September 1994 enthaltene Verweisung auch nicht vor dem Hintergrund der Richtlinie 2001/23/EG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (insb. EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - [Alemo-Herron ua.]) - die auch bei der Auslegung und Anwendung von § 613a BGB zu berücksichtigen wäre - und wegen der in Art. 16 GRC getroffenen Regelung als statische Verweisung auf den BAT zu verstehen.

    Da kein Unternehmensübergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG vorliegt, kann vorliegend auch dahinstehen, ob vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Alemo-Herron ua. (EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 -) an das Vorliegen einer sog. Gleichstellungsabrede geringere Anforderungen zu stellen sind, als bislang vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen wurde (vgl. dazu zuletzt BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21; 13. Mai 2015 - 4 AZR 244/14 - Rn. 20 mwN) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    65 Vgl. u. a. Urteile vom 22. Januar 2013, Sky Österreich (C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 42 f.), vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 32 bis 35), und vom 24. September 2020, YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) (C-223/19, EU:C:2020:753, Rn. 86).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 209/15

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 90/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

  • LAG Hamm, 11.06.2015 - 17 Sa 1584/14

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich bestehender Arbeitsverhältnisse

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1102/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 89/15

    Dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - Betriebs- bzw.

  • LAG Hamm, 18.12.2014 - 17 Sa 1103/14

    Umfang des Betriebsübergangs; Eintritt des Erwerbers in dynamische

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 543/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

  • ArbG Essen, 20.05.2014 - 2 Ca 5/14

    Dynamische Anwendung des Tarifwerks des TVöD auf das Arbeitsverhältnis; Bindung

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 167/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf kirchliche

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 631/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • EuGH, 26.03.2020 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15

    Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2016 - 5 Sa 153/15
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 383/14

    Betriebsübergang; Gesellschafterwechsel

  • LAG Sachsen, 02.02.2017 - 1 Sa 338/16

    Fortgeltung der AVR des Caritas-Verbandes bei Betriebsübergang auf einen nicht

  • LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18

    Equal-Pay - Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern - Richtlinienkonformität -

  • LAG Hamm, 23.07.2015 - 8 Sa 1756/14

    Umfang des Eintritts des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten zum

  • LAG Nürnberg, 07.03.2019 - 5 Sa 230/18

    Zurückweisung der Berufung

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - 4 BVL 5004/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • ArbG Essen, 09.04.2014 - 6 Ca 186/14

    Keine

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund

  • EuGH, 11.09.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19

    Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • ArbG Hagen, 19.03.2015 - 4 Ca 10/15

    Zahlung von Vergütungsdifferenzbeträgen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme

  • LAG Sachsen, 17.03.2016 - 6 Sa 632/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15

    AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 7 Sa 249/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Hessen, 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 538/13

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main - 8 Sa 537/13 - v. 10.12.2013

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 19 Sa 1654/14

    Eingruppierung eines Krankenpflegers in einer ehemals im Besitz des Landes

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-344/18

    ISS Facility Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Hamm, 23.07.2015 - 8 Sa 542/15
  • LAG Saarland, 09.04.2014 - 2 Sa 143/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Altvertrag - Betriebsübergang - Verbandsaustritt -

  • LAG Bremen, 12.08.2015 - 3 Sa 16/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf die zwischen den Tarifvertragsparteien

  • LAG Sachsen, 24.03.2015 - 1 Sa 541/14

    Höhe der Vergütung für Luftsicherheitsassistenten mit Tätigkeit nach § 5 LuftSiG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 7 Sa 285/20

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • EuGH, 28.04.2015 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1135/13

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2014 - 5 Sa 96/14

    Bindungswirkung einer kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel auf den BAT-O/TV-L

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 537/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider

  • LAG Sachsen, 20.09.2016 - 1 Sa 485/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die arbeitsvertraglich vereinbarten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2015 - 9 Sa 411/15

    Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich einer dynamischen Bezugnahme

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 56/13

    Anwendbarkeit tarifvertraglicher Vergütungsregelungen durch betriebliche Übung

  • EuG, 13.12.2018 - T-247/17

    Azarov / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 57/13
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 280/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 540/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17

    TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2014 - 4 Sa 1357/14

    Auslegung - Verweisungsklausel - Betriebsübergang

  • ArbG Düsseldorf, 05.09.2016 - 6 Ca 2332/16
  • ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14

    Keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2018 - 5 Sa 295/17

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 8 Sa 539/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang -

  • EuGH, 16.02.2023 - C-675/21

    Strong Charon

  • LAG Köln, 23.09.2013 - 2 Sa 242/13

    Eingruppierung, Überleitung, Altenpflegerhelferin

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 26 Sa 349/13

    Vergütungsfolgen bei Übergang von BA auf Optionskommune nach § 6c Abs. 1 Satz 1

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - 7 Sa 38/15

    Vergütungsabsenkung durch firmenbezogenen Verbandstarifvertrag -

  • LAG Köln, 02.08.2016 - 12 Sa 78/16

    Rechtsfolgen der Fusion gesetzlicher Krankenkassen

  • EuG, 06.11.2018 - T-560/17

    Fortischem/ Parlament und Rat

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2018 - 6 Sa 379/17

    Dynamische Verweisung auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag: Auswirkungen beim

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Sachsen, 16.08.2016 - 3 Sa 606/15

    Bindung des Betriebsübernehmers an die in Arbeitsverträgen in Bezug genommenen

  • ArbG Düsseldorf, 23.12.2015 - 8 Ca 4305/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Zahlung der tariflichen Vergütung; Anpassung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2014 - 19 Sa 42/13

    Anerkennungstarifvertrag - Bezugnahmeklausel - betriebliche Übung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • ArbG Essen, 13.03.2014 - 1 Ca 81/14

    Keine

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12

    Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1851
Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,1851)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,1851)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - C-426/11 (https://dejure.org/2013,1851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 Abs. 3 - Tarifvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt - Dynamische Klauseln, die auf geltende oder künftige Kollektivverträge ...

  • EU-Kommission

    Alemo-Herron u.a.

    Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 3 Abs. 3 - Tarifvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt - Dynamische Klauseln, die auf geltende oder künftige Kollektivverträge ...

  • Wolters Kluwer

    Weitergeltung arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf gegenwärtige und künftige Kollektivverträge bei Betriebsübergang; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court

  • rechtsportal.de

    Weitergeltung arbeitsvertraglicher Klauseln mit dynamischem Verweis auf gegenwärtige und künftige Kollektivverträge bei Betriebsübergang; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des britischen Supreme Court

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-209/91

    Rask und Christensen / ISS Kantineservice

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11
    6 - Vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988, Daddy's Dance Hall (324/86, Slg. 1988, 739, Randnr. 9), vom 25. Juli 1991, D'Urso u. a. (C-362/89, Slg. 1991, 1-4105, Randnr. 9), und vom 12. November 1992, Watson Rask und Christensen (C-209/91, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 26).

    8 - Vgl. u. a. Urteile Watson Rask und Christensen, Randnr. 27, und vom 6. November 2003, Martin u. a. (C-4/01, Slg. 2003, I-12859, Randnr. 41).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-362/89

    D'Urso u.a. / Marelli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11
    6 - Vgl. u. a. Urteile vom 10. Februar 1988, Daddy's Dance Hall (324/86, Slg. 1988, 739, Randnr. 9), vom 25. Juli 1991, D'Urso u. a. (C-362/89, Slg. 1991, 1-4105, Randnr. 9), und vom 12. November 1992, Watson Rask und Christensen (C-209/91, Slg. 1992, I-5755, Randnr. 26).

    7 - Vgl. u. a. Urteile D'Urso u. a., Randnr. 9, vom 27. November 2008, Juuri (C-396/07, Slg. 2008, I-8883, Randnr. 33), und vom 12. November 1998, Europièces (C-399/96, Slg. 1998, I-6965, Randnr. 37).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2013 - C-426/11
    29 - Urteile vom 29. März 2012, 1nterseroh Scrap and Metals Trading (C-1/11, Randnr. 44), vom 24. November 2011, Scarlet Extended (C-70/10, Randnr. 50), und vom 16. Februar 2012, SABAM (C-360/10, Randnr. 48).

    31 - Urteile in den Rechtssachen Scarlet, Randnr. 50, und SABAM, Randnr. 48.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15

    AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49

    Zweitens - und dies schließt sich an den vorhergehenden Punkt an und gilt selbst in Fällen einer "überschießenden Umsetzung" - hatte der Gerichtshof unlängst im Urteil Alemo-Herron u. a. den Schutz der Arbeitnehmer und die Rechte des Arbeitgebers im Hinblick auf die Unionsvorschriften über die Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer im Fall eines Unternehmensübergangs in ein Gleichgewicht zu bringen.

    10 - Insoweit ist der hier vorliegende Fall von den Sachverhalten der Urteile vom 16. Juli 2009, Mono Car Styling (C-12/08, EU:C:2009:466, Rn. 35 und 36), und vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36), abzugrenzen.

    22 - Vgl. insoweit Urteil vom 18. Juli 2013, Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 30 bis 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    32 - Urteil vom 18. Juli 2013 (C-426/11, EU:C:2013:521, Rn. 36) im Gegensatz zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Cruz Villalón in jener Rechtssache (C-426/11, EU:C:2013:82, Nrn. 55 und 57).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Da es sich um kein absolutes Recht handelt, erfolgt seine Anwendung sehr häufig in Gegenüberstellung zu anderen Grundrechten (Schlussanträge des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón vom 19. Februar 2013 in der Rechtssache C-426/11, EUR-Lex - 62011CC0426 - DE, Rn. 50 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17

    TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

    Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:82, Nr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

    Wie Generalanwalt Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:82, Nr. 51) ausgeführt hat, schützen aber trotz dieser engen Verbindung das Grundrecht auf Eigentum und die unternehmerische Freiheit unterschiedliche rechtliche Situationen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-183/22

    Saint-Louis Sucre (Reconnaissance d'une organisation de producteurs) - Vorlage

    Als Beispiel für die Entsprechung von Art. 11 EMRK und Art. 12 Abs. 1 der Charta vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Alemo-Herron u. a. (C-426/11, EU:C:2013:82, Nrn. 42 ff.).
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