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   EuGH, 08.07.2010 - C-447/08, C-448/08   

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https://dejure.org/2010,744
EuGH, 08.07.2010 - C-447/08, C-448/08 (https://dejure.org/2010,744)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - C-447/08, C-448/08 (https://dejure.org/2010,744)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - C-447/08, C-448/08 (https://dejure.org/2010,744)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über Internet - Förderung von Spielen, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden - Tätigkeiten, die öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalten sind - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sjöberg

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über Internet - Förderung von Spielen, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden - Tätigkeiten, die öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalten sind - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gerdin

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über Internet - Förderung von Spielen, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden - Tätigkeiten, die öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalten sind - ...

  • EU-Kommission PDF

    Sjöberg

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über Internet - Förderung von Spielen, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden - Tätigkeiten, die öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalten sind - ...

  • EU-Kommission

    Sjöberg

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über Internet - Förderung von Spielen, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden - Tätigkeiten, die öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalten sind - ...

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr bei Veranstaltung von und Werbung für Glücksspiele[n]; Öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalte Tätigkeiten; Förderung von in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Spielen; Ungleichbehandlung; Strafverfahren gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    Freier Dienstleistungsverkehr bei Veranstaltung von und Werbung für Glücksspiele[n]; Öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalte Tätigkeiten; Förderung von in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Spielen; Ungleichbehandlung; Strafverfahren gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im Internet von privaten Veranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten zu Erwerbszwecken veranstaltet werden, steht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sjöberg

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über Internet - Förderung von Spielen, die in anderen Mitgliedstaaten veranstaltet werden - Tätigkeiten, die öffentlichen oder nicht gewinnorientierten Einrichtungen vorbehalten sind - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internet-Lotterie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schwedisches Internet-Glücksspielverbot rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zu Verboten von Glücksspielen privater Veranstalter aus anderen Mitgliedstaaten im Internet - Ahndung der Förderung von Glücksspielen ohne Genehmigung darf im eigenen Mitgliedsstaat nicht anders behandelt werden als außerhalb des Mitgliedstaats

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.7.2010)

    Begrenzung von Glücksspielen // Auch sittliche Gründe können Verbote rechtfertigen

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof verhandelt am 14. Januar 2010 österreichische und schwedische Glücksspiel-Vorlageverfahren

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Svea Hovrätt (Schweden), eingereicht am 13. Oktober 2008 - Otto Sjöberg Åklagaren

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Svea hovrätt - Auslegung der Art. 12 EG, 43 EG, 49 EG und 54 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die das strafbewehrte Verbot, die Teilnahme an einer Lotterie zu fördern, nur für den Fall vorsehen, dass die Lotterie in einem anderen Mitgliedstaat ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1088
  • NVwZ 2010, 1428 (Ls.)
  • GRUR Int. 2010, 992
  • EuZW 2010, 668
  • DÖV 2010, 781
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-447/08
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses herausgestellt wie die Ziele des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung, der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und der Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (vgl. Urteile vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 46, und Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 56).

    Das Strafrecht darf nämlich nicht die durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten beschränken (Urteil Placanica u. a., Randnr. 68).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass die Beschränkungen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verfolgung im Allgemeininteresse liegender Ziele anordnen, nicht diskriminierend angewandt werden dürfen (Urteile Placanica u. a., Randnr. 49, und Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 60).

    Im Rahmen eines gemäß diesem Artikel eingeleiteten Verfahrens ist die Auslegung der nationalen Vorschriften Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten und nicht des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteile Placanica u. a., Randnr. 36, und Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 37).

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-447/08
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel, die Veranstaltung von Glücksspielen zu Erwerbszwecken strengen Beschränkungen zu unterwerfen, von der Rechtsprechung anerkannt worden ist, da der Gerichtshof festgestellt hat, dass eine nationale Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, mit der vermieden werden soll, dass Lotterien ausschließlich auf gewerblicher Grundlage und von privaten Veranstaltern betrieben werden, denen die Erträge aus dieser Tätigkeit selbst zufließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnrn.
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 08.07.2010 - C-447/08
    Im Übrigen gilt die Dienstleistungsfreiheit sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch des Dienstleistungsempfängers (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Insbesondere müssen sie geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen angestrebten Ziels zu gewährleisten, und dürfen nicht über das hierfür Erforderliche hinausgehen (vgl. EuGH vom 30.11.1995 Rs. C-55/94 - Gebhard - RdNr. 37; EuGH vom 21.09.1999 Rs. C-124/97 - Läärä - RdNr. 31; EuGH vom 21.10.1999 Rs. C-67/98 - Zenatti - RdNr. 29; EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli u.a. - RdNr. 56; EuGH vom 06.03.2007 Rs. C-338/04 - Placanica - RdNr. 45; EuGH vom 10.03.2009 Rs. C-169/07 - Hartlauer - RdNr. 49; EuGH vom 08.07.2010 Rs. C-447/08 u.a. - Sjöberg u.a. - RdNr. 40; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-46/09 - Carmen Media - RdNr. 60; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a - RdNr. 93; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 5.10 RdNr. 32).

    Durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit darüber hinaus nur gerechtfertigt, wenn sie geeignet sind, die Verwirklichung der zu ihrer Rechtfertigung angeführten Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie tatsächlich dem Anliegen gerecht werden, diese Ziele in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (sog. Kohärenzgebot; vgl. EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli u.a. - RdNr. 67; EuGH vom 10.03.2009 Rs. C-169/07 - Hartlauer - RdNr. 55; EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional - RdNr. 61; EuGH vom 03.06.2010 Rs. C-258/08 - Ladbrokes Betting & Gaming - RdNr. 21; EuGH vom 08.07.2010 Rs. C-447/08 u.a. - Sjöberg u.a. - RdNr. 40; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-46/09 - Carmen Media - RdNrn.

    Schließlich dürfen Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, um den unionsrechtlichen Anforderungen zu genügen, nicht in diskriminierender Weise angewandt werden (vgl. EuGH vom 30.11.1995 Rs. C-55/94 - Gebhard - RdNr. 37; EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli u.a. - RdNr. 65; EuGH vom 06.03.2007 Rs. C-338/04 - Placanica - RdNr. 45; EuGH vom 10.03.2009 Rs. C-169/07 - Hartlauer - RdNr. 49; EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional - RdNr. 60; EuGH vom 08.07.2010 Rs. C-447/08 u.a. - Sjöberg u.a. - RdNr. 40; BVerwG vom 01.06.2011 Az. 8 C 5.10 RdNr. 32).

    30 f.; EuGH vom 11.09.2003 Rs. C-6/01 - Anomar - RdNr. 73; EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-243/01 - Gambelli u.a. - RdNr. 67; EuGH vom 06.03.2007 Rs. C-338/04 - Placanica - RdNr. 46; EuGH vom 08.09.2009 Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional - RdNr. 56; EuGH vom 03.06.2010 Rs. C-258/08 - Ladbrokes Betting & Gaming - RdNr. 26; EuGH vom 08.07.2010 Rs. C-447/08 u.a. - Sjöberg u.a. - RdNr. 46; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-46/09 - Carmen Media - RdNr. 45; EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a - RdNr. 74; EuGH vom 30.06.2011 Rs. C-212/08 - Zeturf - RdNr. 38; BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 14.09 RdNr. 69; BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 15.09 RdNr. 68).

  • EuGH, 14.10.2021 - C-231/20

    Landespolizeidirektion Steiermark u.a. (Machines à sous) - Vorlage zur

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Festlegung von Sanktionen im Bereich der Glücksspiele zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, dass aber das Unionsrecht dieser Zuständigkeit nach ständiger Rechtsprechung Schranken setzt, da solche Regelungen die durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten nicht beschränken dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2010, Sjöberg und Gerdin, C-447/08 und C-448/08, EU:C:2010:415, Rn. 49, sowie vom 19. November 2020, ZW, C-454/19, EU:C:2020:947, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch müssen die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2010, Sjöberg und Gerdin, C-447/08 und C-448/08, EU:C:2010:415, Rn. 39).

  • OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 2 U 36/22

    Erfolgreiche Klage gegen Online-Casino auf Rückzahlung von 60.595,95 EUR

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist anerkannt, dass den Mitgliedstaaten ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsraum zukommt, im Einklang mit ihrer jeweiligen Werteordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Gemeinschaftsgüter im Glücksspielbereich ergeben, und - unter Beachtung insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - die Ziele ihrer Politik festzulegen sowie das angestrebte Schutzniveau zu bestimmen (vgl. etwa EuGH, Beschluss vom 18.05.2021 - C-920/19 - Fluctus und Fluentum, NVwZ 2021, 1049, Rn. 27 ff.; Urteil vom 28.02.2018 - C-3/17 - Sporting Odds, BeckRS 2018, 1963, Rn. 22 ff., Urteil vom 15.09.2011 - C-347/09 - Dickinger und Ömer, MMR 2012, 54, Rn. 47 ff.; Urteil vom 08.07.2010, C-447 und 448/08 - Sjöberg und Gerdin, BeckRS 2010, 90873, Rn. 37 ff.; Urteil vom 03.06.2010 - C-203/08 - Betfair/Minister van Justitie, MMR 2010, 850, Rn. 26 ff.; Urteil vom 03.06.2010 - C-258/08 - Ladbrokes/ Stichting de Nationale Sporttotalisator, BeckRS 2010, 148173, Rn. 52; Urteil vom 08.09.2009 - C-42/07 - Liga Portuguesa, MMR 2009, 823, Rn. 57 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale

    60 - Urteile vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 8. Juli 2010, Sjöberg (C-447/08 und C-448/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).

    64 - Urteil Sjöberg (zitiert in Fn. 60, Randnr. 36).

  • VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 5 L 142/10

    Poker im Internet

    Poker ist nach allgemein herrschender Auffassung als ein Glücksspiel anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.07.2010 in den verbundenen Rechtssachen C - 447/08 und C - 448/08, Rdnr. 21; Hess. VGH, Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 8 A 985/08; Beschluss vom 07.08.2008, Az.: 8 B 522/08; OVG NRW, Beschluss vom 13.07.2010, Az.: 13 B 676/10; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10.08.2009, Az.: 11 ME 67/09; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 1 F 203.08; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 6 B 10778/08; Bay. VGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2069).

    Diese Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. zuletzt im Urteil vom 08.07.2010, a. a. O.).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union betont in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: Urteil vom 08.09.2009, Rs. C - 42/07; Urteile vom 03.06.2010, Rs. C - 2003/08 und 258/08; Urteil vom 08.07.2010, Rs. C - 447/08 und 448/08) die Autonomie der Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung, welche Erfordernisse sich im Einklang mit der eigenen Wertordnung aus dem Schutz der betroffenen Interessen, z. B. des Spieler- und Verbraucherschutzes, ergeben, und hält Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EGV (jetzt: Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hinsichtlich des Anbietens von Glücksspielen im Internet für gerechtfertigt, wenn sie geeignet sind, Spieltätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-176/11

    Werbung für ausländische Spielbanken darf unter bestimmten Voraussetzungen

    Speziell zur Glücksspielwerbung hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine nationale Regelung, die bewirkt, dass die Werbung in einem Mitgliedstaat für Glücksspiele, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig veranstaltet werden, verboten ist, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2010, Sjöberg und Gerdin, C-447/08 und C-448/08, Slg. 2010, I-6921, Randnrn.
  • VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09

    Sportwetten, Casinospiele und Poker im Internet

    Sportwetten, Poker und Casinospiele sind nach allgemein herrschender Auffassung Glücksspiele (vgl. EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 13 B 939/09; Bay.VGH, Beschluss vom 12.03.2010, Az.: 10 CS 09.1734).

    Diese Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08).

    Der Europäische Gerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: Urteil vom 08.09.2009, Rs. C - 42/07; Urteile vom 03.06.2010, Rs. C - 203/08 und 258/08; Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08) die Autonomie der Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung, welche Erfordernisse sich im Einklang mit der eigenen Wertordnung aus dem Schutz der betroffenen Interessen, z. B. des Spieler- und Verbraucherschutzes, ergeben, und hält Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG hinsichtlich des Anbietens von Glücksspielen im Internet für gerechtfertigt, wenn sie geeignet sind, Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen.

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Die Zulassungsschrift entbehrt zudem jeglicher Ausführungen, aus welchen Gründen dies in Bezug auf das wirtschaftliche Interesse der Spielhallenbetreiber gemessen an den Rechtfertigungsgründen unverhältnismäßig sein soll (vgl. zur Verhältnismäßigkeit des § 26 Abs. 1GlüStV (vgl. OVG NW, B.v. 19.12.2016 - 4 B 1048/16 - juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Bbg., U.v. 11.6.2015 - 1 B 5.13 - juris Rn. 189; vgl. zur Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Werbungsbeschränkungsnorm des § 5 GlüStV: BVerfG, B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 39 ff.), zumal anerkannt ist, dass die Mitgliedstaaten auf dem besonderen Gebiet der Glücksspiele über ein weites Ermessen nicht nur hinsichtlich des Niveaus des Schutzes der öffentlichen Ordnung und des Verbrauchers, das sie auf ihrem Hoheitsgebiet schaffen wollen, sondern ebenso hinsichtlich der dabei zu verwendenden Mittel verfügen (stRspr., vgl. bereits zu Geldspielautomaten: EuGH, U.v. 21.9.1999 - C-124/97 - juris Rn. 35 bis 39; vgl. zur Verhältnismäßigkeit eines im Bereich des Glückspiels, wenngleich in einem anderen nationalen regulatorischen Kontext, sogar allein für EU-Wirtschaftsteilnehmer geltenden absoluten Werbeverbots (vgl. EuGH, U.v. 8.7.2010 - C-447/08 u.a. - juris Rn. 40 ff.).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Die Zulassungsschrift entbehrt zudem jeglicher Ausführungen, aus welchen Gründen dies in Bezug auf das wirtschaftliche Interesse der Spielhallenbetreiber gemessen an den Rechtfertigungsgründen unverhältnismäßig sein soll (vgl. zur Verhältnismäßigkeit des § 26 Abs. 1GlüStV (vgl. OVG NW, B.v. 19.12.2016 - 4 B 1048/16 - juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Bbg., U.v. 11.6.2015 - 1 B 5.13 - juris Rn. 189; vgl. zur Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Werbungsbeschränkungsnorm des § 5 GlüStV: BVerfG, B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 39 ff.), zumal anerkannt ist, dass die Mitgliedstaaten auf dem besonderen Gebiet der Glücksspiele über ein weites Ermessen nicht nur hinsichtlich des Niveaus des Schutzes der öffentlichen Ordnung und des Verbrauchers, das sie auf ihrem Hoheitsgebiet schaffen wollen, sondern ebenso hinsichtlich der dabei zu verwendenden Mittel verfügen (stRspr., vgl. bereits zu Geldspielautomaten: EuGH, U.v. 21.9.1999 - C-124/97 - juris Rn. 35 bis 39; vgl. zur Verhältnismäßigkeit eines im Bereich des Glückspiels, wenngleich in einem anderen nationalen regulatorischen Kontext, sogar allein für EU-Wirtschaftsteilnehmer geltenden absoluten Werbeverbots (vgl. EuGH, U.v. 8.7.2010 - C-447/08 u.a. - juris Rn. 40 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10

    DHL International - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    49 - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Juli 2010, Sjöberg und Gerdin (C-447/08 und C-448/08, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    52 - Vgl. Urteile Sjöberg und Gerdin (Randnr. 40 und die dort angeführte Rechstsprechung) und vom 3. März 2011, Kommission/Belgien (C-134/10, Slg. 2011, I-0000, Randnrn. 43 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

  • OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10

    Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-148/13

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston wird der Handlungsspielraum der

  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 1 S 154.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-475/12

    UPC DTH - Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 1 S 221.10

    Sportwetten eines Internetveranstalters in Berlin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 S 141.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-178/22

    Procura della Repubblica presso il Tribunale di Bolzano - Vorlage zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2010 - 1 S 204.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 S 86.10

    Sportwetten; Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - 1 S 83.10

    Ordnungsrecht: Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.04.2012 - C-176/11

    HIT und HIT LARIX - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Regelung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-778/18

    Association française des usagers de banques - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2010 - C-447/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73766
EuGH, 09.09.2010 - C-447/08 (https://dejure.org/2010,73766)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2010 - C-447/08 (https://dejure.org/2010,73766)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2010 - C-447/08 (https://dejure.org/2010,73766)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 992 (Ls.)
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.11.2008 - C-447/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39205
EuGH, 07.11.2008 - C-447/08 (https://dejure.org/2008,39205)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2008 - C-447/08 (https://dejure.org/2008,39205)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2008 - C-447/08 (https://dejure.org/2008,39205)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08, C-448/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13109
Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08, C-448/08 (https://dejure.org/2010,13109)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - C-447/08, C-448/08 (https://dejure.org/2010,13109)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - C-447/08, C-448/08 (https://dejure.org/2010,13109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sjöberg

    Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet - Verbot, die Teilnahme an einer im Ausland veranstalteten Lotterie zu fördern - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Schutz der öffentlichen Ordnung - Diskriminierungsverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Gerdin

    Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet - Verbot, die Teilnahme an einer im Ausland veranstalteten Lotterie zu fördern - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Schutz der öffentlichen Ordnung - Diskriminierungsverbot

  • EU-Kommission PDF

    Sjöberg

    Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet - Verbot, die Teilnahme an einer im Ausland veranstalteten Lotterie zu fördern - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Schutz der öffentlichen Ordnung - Diskriminierungsverbot

  • EU-Kommission

    Sjöberg

    Glücksspiele - Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet - Verbot, die Teilnahme an einer im Ausland veranstalteten Lotterie zu fördern - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Schutz der öffentlichen Ordnung - Diskriminierungsverbot“

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Auffassung von Generalanwalt Bot stehen die schwedischen Rechtsvorschriften, die es verbieten, Glücksspiele zu fördern, die von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen über das Internet angeboten werden, mit dem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    11 - Urteil vom 24. März 1994, Schindler (C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 60).

    12 - Urteile Schindler (Randnr. 61) sowie Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (Randnr. 60).

    20 - Urteile Schindler (Randnr. 61) und Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (Randnr. 60).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    14 - Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a. (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 39).

    15 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Läärä u. a. (Randnrn. 39 bis 41) und Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (Randnr. 67).

    16 - Urteil Läärä u. a. (Randnr. 37).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    21 - Urteil vom 9. März 1978 (106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 24).
  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    Vgl. auch Urteil des EFTA-Gerichtshofs vom 14. März 2007, EFTA-Überwachungsbehörde/Norwegen (E-1/06, EFTA Court Report 2007, S. 7, Randnr. 51).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    10 - Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a. (C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    Vgl. auch Urteil vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
    6 - Urteil vom 6. November 2003 (C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 62).
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