Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 13.09.2011 - C-447/09   

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https://dejure.org/2011,67
EuGH, 13.09.2011 - C-447/09 (https://dejure.org/2011,67)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - C-447/09 (https://dejure.org/2011,67)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - C-447/09 (https://dejure.org/2011,67)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Verkehrsflugzeugführer - Tarifvertrag - Klausel zur automatischen Beendigung der Arbeitsverträge bei Vollendung des 60. Lebensjahres

  • Europäischer Gerichtshof

    Prigge u.a.

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Verkehrsflugzeugführer - Tarifvertrag - Klausel zur automatischen Beendigung der Arbeitsverträge bei Vollendung des 60. Lebensjahres

  • EU-Kommission PDF

    Reinhard Prigge und andere gegen Deutsche Lufthansa AG.

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Verkehrsflugzeugführer - Tarifvertrag - Klausel zur automatischen Beendigung der Arbeitsverträge bei Vollendung des 60. Lebensjahres

  • EU-Kommission

    Prigge u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 2 Abs. 5 RL 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Notwendigkeit einer Altersgrenze von 60 Jahren bezüglich der Berufsausübung durch Piloten für die öffentliche ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbotene Altersdiskriminierung - unzulässige tarifvertragliche Zwangspensionierung von Piloten bei Vollendung des 60. Lebensjahrs

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Altersgrenze für Verkehrspiloten

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Altersgrenze für Verkehrspiloten

  • hensche.de

    Diskriminierung: Alter, Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Verbot der Diskriminierung wegen des Alters; Notwendigkeit einer Altersgrenze von 60 Jahren bezüglich der Berufsausübung durch Piloten für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Gesundheit; Möglichkeit zur Herabsetzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - 60-Jahre-Altersgrenze für Piloten ist unzulässig!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbot der Diskriminierung wegen Alters (hier: Verkehrsflugzeugführer) ? Tarifliche Klausel zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 60 unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    EuGH kippt starre Altersgrenze von 60 Jahren für Lufthansapiloten

  • faz.net (Pressemeldung, 13.09.2011)

    Klage gegen Lufthansa: EU kippt Zwangsruhestand für Piloten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze für Piloten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tarifliche Altersgrenze für Piloten von 60 Jahren verstößt gegen EU-Recht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung wegen des Alters eines Verkehrspiloten

  • taz.de (Pressebericht, 14.09.2011)

    Bis 65 über den Wolken

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht kippt Tarif-Altersgrenze für Lufthansa-Piloten

  • ronald-schmid.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für Piloten

  • osborneclarke.com (Zusammenfassung)

    Tarifliche Altersgrenzen - Ein Verstoß gegen EU-Recht?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Flugverbot für Piloten ab 60 ist altersdiskriminierend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze von Piloten: Altersgrenze ist rechtswidrig!

  • juve.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung von Piloten: Lufthansa verliert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsverbot für Verkehrspiloten ab dem 60. Lebensjahr stellt Altersdiskriminierung dar - Beschränkung der Berufsausübung nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausreichend

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersgrenze für Piloten: Mit 60 ist noch lange nicht Schluss

  • fr-online.de (Pressekommentar, 14.09.2011)

    Lex Lufthansa

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sind feste Altersgrenzen für alle Berufsgruppen pauschal noch haltbar?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Altersgrenze für Piloten

  • law-journal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europarechtswidrigkeit der tariflichen Altersgrenzen von Piloten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 18. November 2009 - Reinhard Prigge, Michael Fromm, Volker Lambach gegen Deutsche Lufthansa AG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesarbeitsgericht - Auslegung von Art. 2 Abs. 5, Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3209
  • ZIP 2011, 1882
  • EuZW 2011, 751
  • NZA 2011, 1039
  • NJ 2012, 130
  • DB 2011, 2205
  • DÖV 2011, 896
  • NZG 2011, 1182
 
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Wird zitiert von ... (218)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen muss (vgl. Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, Slg. 2010, I-1, Randnr. 35).

    Unbestreitbar nehmen diese Fähigkeiten auch mit zunehmendem Alter ab (vgl. in diesem Sinne für den Beruf des Feuerwehrmanns Urteil Wolf, Randnr. 41).

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Denn das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen muss im Geltungsbereich des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line", C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 44, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 91).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Sozialpartner keine öffentlich-rechtlich verfassten Einrichtungen sind (vgl. im Zusammenhang von Art. 3 Abs. 10 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen [ABl. 1997, L 18, S. 1] Urteil Laval un Partneri, Randnr. 84).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Ziele, die als "legitim" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sind (vgl. Urteile vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 46, und vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 41).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Darüber hinaus ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78, soweit er es ermöglicht, vom Diskriminierungsverbot abzuweichen, eng auszulegen (vgl. entsprechend in Bezug auf die Diskriminierung wegen des Geschlechts die Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 36, und vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 23, sowie hinsichtlich Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78 in diesem Sinne Urteil Petersen, Randnr. 60).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Darüber hinaus ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78, soweit er es ermöglicht, vom Diskriminierungsverbot abzuweichen, eng auszulegen (vgl. entsprechend in Bezug auf die Diskriminierung wegen des Geschlechts die Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 36, und vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 23, sowie hinsichtlich Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78 in diesem Sinne Urteil Petersen, Randnr. 60).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass die Ziele, die als "legitim" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sind (vgl. Urteile vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 46, und vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 41).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Auch der Wortlaut dieser Bestimmung führt zu einem solchen Ansatz (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2010, Petersen, C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 60).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Hinsichtlich der Anwendung der Richtlinie 2000/78 ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die Existenz eines Verbots der Diskriminierung wegen des Alters anerkannt hat, das als ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts anzusehen ist und durch die Richtlinie 2000/78 für den Bereich Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, Slg. 2010, I-365, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Denn das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen muss im Geltungsbereich des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line", C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 44, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 91).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus EuGH, 13.09.2011 - C-447/09
    Dabei ist zu beachten, dass der Umstand, dass die nationale Regelung - im vorliegenden Fall nach den Angaben des vorlegenden Gerichts § 14 Abs. 1 TzBfG - aus einem sachlichen Grund zulassen kann, dass ein Tarifvertrag bei Erreichen eines bestimmten Alters die automatische Beendigung von Arbeitsverträgen vorsieht, nichts daran ändert, dass der betreffende Tarifvertrag dem Recht der Union und insbesondere der Richtlinie 2000/78 zu entsprechen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Dabei wird es zu beachten haben, dass sich sowohl § 8 AGG als auch § 10 AGG als für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Alters, darstellen (vgl. hierzu etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 72 und 81, Slg. 2011, I-8003; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569) , weshalb den Arbeitgeber - hier die Beklagten - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in den Bestimmungen enthaltenen Voraussetzungen trifft (zur Darlegungs- und Beweislast nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. etwa EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 83, Slg. 2011, I-6919) .

    Stellt ein Merkmal, das insbesondere mit dem Alter zusammenhängt, eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar, kann eine unterschiedliche Behandlung zudem nur unter sehr begrenzten Bedingungen gerechtfertigt sein (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 71, Slg. 2011, I-8003) .

    Das Landesarbeitsgericht wird bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG zudem zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .

    (1) § 10 AGG dient der Umsetzung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG in das nationale Recht (dazu auch BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 21, BAGE 147, 279) , wobei die Richtlinie ihrerseits das primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 75, Slg. 2005, I-9981; BVerfG 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - Rn. 63, BVerfGE 139, 19) sowie das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 38, Slg. 2011, I-8003; BVerfG 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - aaO) .

    Ziele, die als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sind - obgleich die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG enthaltene Aufzählung nicht erschöpfend ist (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 80, Slg. 2011, I-8003) - wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung nur solche, die mit der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung im Zusammenhang stehen, und damit nur rechtmäßige Ziele aus dem Bereich "Sozialpolitik" (vgl. EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 81, aaO; dazu auch BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 36, BAGE 152, 134; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 26 mwN, BAGE 147, 89) .

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleich behandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter auch das Alter - bietet (vgl. u. a. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 42, vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 39, und vom 13. November 2014, Vital Pérez, C-416/13, EU:C:2014:2371, Rn. 28).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    aa) Sowohl § 8 AGG als auch § 10 AGG stellen sich als für den Arbeitgeber günstige Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, hier des Alters, dar (vgl. hierzu etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 72 und 81, Slg. 2011, I-8003; 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, Slg. 2009, I-1569) , weshalb den Arbeitgeber - hier die Beklagte - bereits nach den allgemeinen Regeln des nationalen Rechts die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in den Bestimmungen enthaltenen Voraussetzungen trifft (zur Darlegungs- und Beweislast nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. etwa EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 83, Slg. 2011, I-6919) .

    Stellt ein Merkmal, das insbesondere mit dem Alter zusammenhängt, eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung dar, kann eine unterschiedliche Behandlung zudem nur unter sehr begrenzten Bedingungen gerechtfertigt sein (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 71, Slg. 2011, I-8003) .

    Das Landesarbeitsgericht wird bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG zudem zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .

    (1) § 10 AGG dient der Umsetzung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG in das nationale Recht (dazu auch BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 21, BAGE 147, 279) , wobei die Richtlinie ihrerseits das primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts (EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 75, Slg. 2005, I-9981; BVerfG 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - Rn. 63, BVerfGE 139, 19) sowie das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters konkretisiert (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 38, Slg. 2011, I-8003; BVerfG 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 - aaO) .

    Ziele, die als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sind - obgleich die in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG enthaltene Aufzählung nicht erschöpfend ist (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 80, Slg. 2011, I-8003) - wegen der als Beispiele genannten Bereiche Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung nur solche, die mit der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung im Zusammenhang stehen, und damit nur rechtmäßige Ziele aus dem Bereich "Sozialpolitik" (vgl. EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 81, aaO; dazu auch BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 36, BAGE 152, 134; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 26 mwN, BAGE 147, 89) .

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Prigge u.a.

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Art. 2 Abs. 5 - Art. 4 Abs. 1 - Art. 6 Abs. 1 - Art. 21 und 28 der Charta der Grundrechte - Tarifvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis der Piloten einer ...

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    Prigge u.a.

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Art. 2 Abs. 5 - Art. 4 Abs. 1 - Art. 6 Abs. 1 - Art. 21 und 28 der Charta der Grundrechte - Tarifvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis der Piloten einer ...

  • EU-Kommission

    Prigge u.a.

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Art. 2 Abs. 5 - Art. 4 Abs. 1 - Art. 6 Abs. 1 - Art. 21 und 28 der Charta der Grundrechte - Tarifvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis der Piloten einer ...

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    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Art. 2 Abs. 5 - Art. 4 Abs. 1 - Art. 6 Abs. 1 - Art. 21 und 28 der Charta der Grundrechte - Tarifvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis der Piloten einer ...

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    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Art. 2 Abs. 5 - Art. 4 Abs. 1 - Art. 6 Abs. 1 - Art. 21 und 28 der Charta der Grundrechte - Tarifvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis der Piloten einer ...

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Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Generalanwalt beanstandet tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    Dies ist zumindest seit dem Urteil Mangold aus dem Jahr 2005 bekannt, in dem der Gerichtshof dies entschieden hat, und wird hier auch in keiner Weise in Frage gestellt.

    Mit anderen Worten, auch wenn die im Urteil Mangold getroffene (und im Urteil Kücükdeveci(12) bekräftigte) Feststellung, dass das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der "seinen Ursprung in verschiedenen völkerrechtlichen Verträgen und den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten hat"(13), weiterhin volle Gültigkeit hat, wurde dieser Grundsatz in der "Charta von Lissabon" positiviert, und die Möglichkeiten und Grenzen dieses Verbots richten sich daher nunmehr nach ihr(14).

    3 - An dieser Stelle soll der Hinweis genügen, dass diese Rechtsprechung, die mit dem Urteil vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981), ihren Anfang genommen hat und in zahlreichen späteren Urteilen bestätigt worden ist, diesen Aspekt des Diskriminierungsverbots stark weiterentwickelt hat, ohne dabei zu versäumen, seine Spezifität hervorzuheben.

    13 - Urteile Mangold (Randnr. 74) und Kücükdeveci (Randnr. 21).

    Eher mittelbar wird diese Auffassung auch durch den 25. Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/78 und die Urteile Mangold (Randnr. 63), Palacios de la Villa (Randnr. 68) und Petersen (Randnrn. 48 bis 50) gestützt.

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    Was zunächst die Rechtsprechung anbelangt, scheint sich in der Rechtsprechung des Gerichtshofs vom Urteil Palacios de la Villa bis zum Urteil Rosenbladt eine Tendenz abzuzeichnen, wonach tarifvertragliche Klauseln, die das Ende des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erwerb eines Anspruchs auf Altersrente vorsehen, nach der Richtlinie zulässig sind, da sie implizit - vereinfacht formuliert - dem rechtmäßigen Ziel dienen, nachfolgenden Generationen beim Zugang zum Recht auf Arbeit den Vorrang zu lassen(46).

    Im Urteil Rosenbladt hat der Gerichtshof nämlich entschieden, dass ein Tarifvertrag die automatische Beendigung von Arbeitsverträgen selbst zu einem Zeitpunkt vorsehen darf, zu dem eindeutig feststeht, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Ausübung der fraglichen Arbeit weiterhin erfüllt sind, vorausgesetzt, dass bereits die Möglichkeit besteht, eine Altersrente zu beziehen.

    Vgl. dazu, ebenfalls im Zusammenhang mit dem nahenden Eintritt in den Ruhestand, Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa (C-411/05, Slg. 2007, I-8531), vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569), vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt (C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 18. November 2010, Georgiev (verbundene Rechtssachen C-250/09 und C-268/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    42 - Vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 68, und vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt (C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).

    46 - Urteil Rosenbladt (Randnrn. 43 und 48).

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    Was zunächst die Rechtsprechung anbelangt, scheint sich in der Rechtsprechung des Gerichtshofs vom Urteil Palacios de la Villa bis zum Urteil Rosenbladt eine Tendenz abzuzeichnen, wonach tarifvertragliche Klauseln, die das Ende des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erwerb eines Anspruchs auf Altersrente vorsehen, nach der Richtlinie zulässig sind, da sie implizit - vereinfacht formuliert - dem rechtmäßigen Ziel dienen, nachfolgenden Generationen beim Zugang zum Recht auf Arbeit den Vorrang zu lassen(46).

    Vgl. dazu, ebenfalls im Zusammenhang mit dem nahenden Eintritt in den Ruhestand, Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa (C-411/05, Slg. 2007, I-8531), vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569), vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt (C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 18. November 2010, Georgiev (verbundene Rechtssachen C-250/09 und C-268/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    15 - Urteile Kücükdeveci (Randnr. 27), vom 16. Oktober 2007, Chacón Navas (C-13/05, Slg. 2007, I-8531), und vom 30. April 1996, P. gegen S. (C-13/94, Slg. 1996, I-2143).

    42 - Vgl. Urteile Palacios de la Villa, Randnr. 68, und vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt (C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).

  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    35 - Vgl. dazu entsprechend die Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston (222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 36), und vom 26. Oktober 1999, Sirdar (C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 23), die eine enge Auslegung von Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207 (in der ursprünglichen Fassung) verlangen, der der hier geprüften Bestimmung entspricht, aber nur auf Diskriminierungen wegen des Geschlechts anzuwenden ist (nach der Änderung durch die Richtlinie 2002/73 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2003 findet sich diese Bestimmung nunmehr in Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 76/207 und ähnelt ihrem Wortlaut nach mehr Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass sich zwar "kein allgemeiner dem EWG-Vertrag immanenter Vorbehalt für Maßnahmen ableiten [lässt], die im Interesse der öffentlichen Sicherheit getroffen werden" (und es insbesondere "für Maßnahmen zur Organisation der Streitkräfte, die mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit begründet werden, keinen allgemeinen Vorbehalt gegenüber dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen" gibt), dass jedoch der Ausschluss von Frauen von der Ausübung bestimmter Tätigkeiten wie der eines Polizisten bei schweren inneren Unruhen (Urteil Johnston, Randnrn. 36 und 37) oder der eines Gefängnisaufsehers (Urteil vom 30. Juni 1988, Kommission/Frankreich, 318/86, Slg. 1988, 3559, Randnrn. 11 bis 18) oder der Ausschluss vom Dienst in Kampfeinheiten der Royal Marines (Urteil Sirdar, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    29 - Urteile vom 15. Januar 1998, Schöning-Kougebetopoulou (C-15/96, Slg. 1998, I-47), vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich (C-35/97, Slg. 1998, I-5325), vom 16. September 2004, Merida (C-400/02, Slg. 2004, I-8471), vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union ("Viking Line") (C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 54), vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 98), und Kommission/Deutschland (Randnrn. 42 bis 47).

    32 - Im Urteil Laval un Partneri hat der Gerichtshof, wenn auch in einem ganz anderen Zusammenhang, auf das Verhältnis zwischen Tarifverträgen und Maßnahmen der öffentlichen Ordnung Bezug genommen und ausgeführt, dass sich die Sozialpartner, "die keine öffentlich-rechtlich verfassten Einrichtungen" seien, im Rahmen von Kollektivverhandlungen nicht auf Art. 3 Abs. 10 der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen berufen können, "um Gründe der öffentlichen Ordnung mit dem Ziel geltend zu machen, darzutun, dass eine kollektive Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende gemeinschaftsrechtskonform sei" (Randnr. 84).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    So hat der Gerichtshof im Urteil Age Concern England ausdrücklich entschieden, dass sich "aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78 [ergibt], dass die Ziele, die als "rechtmäßig" im Sinne dieser Bestimmung und damit als geeignet angesehen werden könnten, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung [sind]" (Randnr. 46)(41).

    Vgl. dazu, ebenfalls im Zusammenhang mit dem nahenden Eintritt in den Ruhestand, Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa (C-411/05, Slg. 2007, I-8531), vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569), vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt (C-45/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und vom 18. November 2010, Georgiev (verbundene Rechtssachen C-250/09 und C-268/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    Vgl. in ähnlichem Sinne Urteil vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg (C-319/06, Slg. 2008, I-4323).
  • EuGH, 30.01.1985 - 143/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    26 - Urteile vom 30. Januar 1985, Kommission/Dänemark (143/83, Slg. 1985, 427, Randnr. 8), und vom 10. Juli 1986, Kommission/Italien (235/84, Slg. 1986, 2291, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    30 - Urteile vom 8. April 1976, Defrenne (43/75, Slg. 1976, 455, Randnr. 39), vom 27. Juni 1990, Kowalska (C-33/89, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 12), vom 7. Februar 1991, Nimz (C-184/89, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11), vom 21. Oktober 1999, Lewen (C-333/97, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 26), vom 18. November 2004, Sass (C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Randnr. 25), und vom 9. Dezember 2004, Hlozek (C-19/02, Slg. 2004, I-11491, Randnr. 43).
  • EuGH, 08.11.1983 - 165/82

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09
    Vgl. auch Urteil vom 8. November 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (165/82, Slg. 1983, 3431, Randnr. 11).
  • EuGH, 10.07.1986 - 235/84

    Kommission / Italien

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • EuGH, 21.09.1999 - C-219/97

    Drijvende Bokken

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

  • EuGH, 30.06.1988 - 318/86

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 21.09.1999 - C-115/97

    'Brentjens'''

  • EuGH, 24.09.1998 - C-35/97

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 11.09.2007 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen -

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • EuGH, 16.09.2004 - C-400/02

    Merida - Artikel 39 EG - Tarifvertrag - Überbrückungsbeihilfe für die ehemaligen

  • EuGH, 21.09.2000 - C-222/98

    van der Woude

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    Generalanwalt P. Cruz Villalón hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:321) festgestellt, dass ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, nämlich das Diskriminierungsverbot, seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in der "Charta von Lissabon" positiviert ist (Nr. 26 der Schlussanträge).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2017 - C-190/16

    Fries - Verkehrspolitik - Luftverkehr - Verordnung Nr. 1178/2011 der Kommission -

    33 Zur Bedeutung dieser internationalen Normen vgl. Urteil vom 13. September 2011, Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:573, Rn. 73), und Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:321, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-396/18

    Cafaro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Inhaber einer Pilotenlizenz, die das

    29 Vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Prigge u. a. (C-447/09, EU:C:2011:321, Nr. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-427/11

    Kenny u.a. - Gleiches Entgelt - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts -

    12 - Vom 19. Mai 2011 (C-447/09, Urteil vom 13. September 2011, Slg. 2011, I-8003, Nr. 46).
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