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Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.2014 - C-512/11, C-513/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1594
EuGH, 13.02.2014 - C-512/11, C-513/11 (https://dejure.org/2014,1594)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2014 - C-512/11, C-513/11 (https://dejure.org/2014,1594)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - C-512/11, C-513/11 (https://dejure.org/2014,1594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Mutterschaftsurlaub - Fortzahlung eines Arbeitsentgelts und/oder Anspruch auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN

    Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Mutterschaftsurlaub - Fortzahlung eines Arbeitsentgelts und/oder Anspruch auf eine ...

  • EU-Kommission

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN

    Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Mutterschaftsurlaub - Fortzahlung eines Arbeitsentgelts und/oder Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung bei Unterbrechung des Erziehungsurlaubs nach erneuter Schwangerschaft; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Työtuomioistuin

  • hensche.de

    Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung bei Unterbrechung des Erziehungsurlaubs nach erneuter Schwangerschaft; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Työtuomioistuin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Työtuomioistuin - Auslegung der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 316
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH - C-513/11 (anhängig)

    YTN

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    In den verbundenen Rechtssachen C-512/11 und C-513/11.

    Nokia Siemens Networks Oy (C-513/11).

    Zwischen dem Teknologiateollisuus ry und dem Ylemmät Toimihenkilöt (YTN) ry wurde ein Tarifvertrag geschlossen, der für den Zeitraum 2. Juli 2007 bis 30. April 2010 galt (im Folgenden: Tarifvertrag für den Sektor der Technologieindustrie) und dem die Parteien in der Rechtssache C-513/11 unterlagen.

    Aus der Vorlageentscheidung in der Rechtssache C-513/11 wie auch aus den von TSN und Nokia Siemens beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen geht hervor, dass § 8 des Tarifvertrags für den Sektor der Technologieindustrie in ständiger Praxis in dem Sinne angewandt wird, dass eine Arbeitnehmerin während eines Mutterschaftsurlaubs nur dann Anspruch auf ein Entgelt hat, wenn sie unmittelbar von der Arbeit oder einem bezahlten Urlaub in den Mutterschaftsurlaub wechselt.

    Rechtssache C-513/11.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. November 2011 sind die Rechtssachen C-512/11 und C-513/11 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein durch das Unionsrecht gewährleisteter Urlaub nicht den Anspruch auf einen anderen unionsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen (Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Rn. 33, vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Rn. 24, und vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 56).

    In diesem Kontext ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, zu berücksichtigen, dass eine neuerliche Schwangerschaft nicht stets vorhersehbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kiiski, Rn. 40 und 41).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Rn. 30, vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, Slg. 2010, I-9849, Rn. 39, und vom 30. Mai 2013, Worten, C-342/12, Rn. 30).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteile Fuß, Rn. 40, und Worten, Rn. 31).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-2089, Rn. 30, vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, Slg. 2010, I-9849, Rn. 39, und vom 30. Mai 2013, Worten, C-342/12, Rn. 30).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteile Fuß, Rn. 40, und Worten, Rn. 31).

  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Zum einen stellt die mit dieser Richtlinie umgesetzte Rahmenvereinbarung ein Engagement der Sozialpartner dar, im Wege von Mindestvorschriften Maßnahmen zu schaffen, um die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern, indem ihnen Gelegenheit geboten wird, ihre berufliche Verantwortung und ihre familiären Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren (Urteile vom 22. Oktober 2009, Meerts, C-116/08, Slg. 2009, I-10063, Rn. 35, und vom 16. September 2010, Chatzi, C-149/10, Slg. 2010, I-8489, Rn. 56).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-7/12

    Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass gemäß dieser Bestimmung nach dem Ende des Urlaubs die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu denselben Bedingungen ermöglicht werden muss wie sie in dem Zeitpunkt bestanden, als der Urlaub genommen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2013, Rie?¾niece, C-7/12, Rn. 32).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Zum einen stellt die mit dieser Richtlinie umgesetzte Rahmenvereinbarung ein Engagement der Sozialpartner dar, im Wege von Mindestvorschriften Maßnahmen zu schaffen, um die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern, indem ihnen Gelegenheit geboten wird, ihre berufliche Verantwortung und ihre familiären Verpflichtungen miteinander zu vereinbaren (Urteile vom 22. Oktober 2009, Meerts, C-116/08, Slg. 2009, I-10063, Rn. 35, und vom 16. September 2010, Chatzi, C-149/10, Slg. 2010, I-8489, Rn. 56).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-438/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Insoweit schließt diese Richtlinie, die Mindestvorschriften enthält, keineswegs die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten aus, den betreffenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz zu gewähren, indem sie Schutzmaßnahmen beibehalten oder treffen, die für die Arbeitnehmerinnen günstiger sind, sofern diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2001, Jiménez Melgar, C-438/99, Slg. 2001, I-6915, Rn. 37).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein durch das Unionsrecht gewährleisteter Urlaub nicht den Anspruch auf einen anderen unionsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen (Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Rn. 33, vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Rn. 24, und vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 56).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des

    Auszug aus EuGH, 13.02.2014 - C-512/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein durch das Unionsrecht gewährleisteter Urlaub nicht den Anspruch auf einen anderen unionsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen (Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Rn. 33, vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Rn. 24, und vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Rn. 56).
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

  • EuGH, 08.03.2007 - C-45/06

    Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung

  • EuGH, 07.09.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2010/18/EU -

    Mit dieser Bestimmung wird folglich sichergestellt, dass die Rückkehr an den Arbeitsplatz im Anschluss an den Elternurlaub zu den Bedingungen erfolgt, die bestanden, als der Elternurlaub angetreten wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nähme man dem betreffenden Arbeitnehmer im Fall eines über die Mindestdauer von vier Monaten hinausgehenden Elternurlaubs die Gewähr, an den früheren Arbeitsplatz zurückkehren und die Rechte, die er erworben hatte oder dabei war zu erwerben, weiterhin in Anspruch nehmen zu können, hätte dies außerdem zur Folge, dass der Arbeitnehmer davon abgehalten würde, sich für eine Inanspruchnahme des ihm zustehenden Elternurlaubs zu entscheiden, wodurch die Wirksamkeit dieses Rechts sowie die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 2010/18 und der überarbeiteten Rahmenvereinbarung beeinträchtigt würden (Urteil vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 51) und damit dem Ziel der überarbeiteten Rahmenvereinbarung, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen, entgegengewirkt würde (Urteil vom 27. Februar 2014, Lyreco Belgium, C-588/12, EU:C:2014:99, Rn. 40).

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17

    Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von

    c) Der Kürzung der Urlaubsansprüche gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht auch nicht der unionsrechtliche Grundsatz entgegen, wonach ein durch das Unionsrecht gewährleisteter Urlaub den Anspruch auf einen anderen unionsrechtlich gewährleisteten Urlaub nicht beeinträchtigen darf (EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016, C-178/15, juris, zu Krankheitsurlaub; EuGH Urteil vom 13. Februar 2014, C-512/11 und 513/11, juris zur Entgeltzahlungspflicht während eines Mutterschaftsurlaubs, der während der Elternzeit in Anspruch genommen wird; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-116/06, Kiiski, juris; zur Unterbrechung der Elternzeit durch neuen Mutterschaftsurlaub; EuGH, Urteil vom 18. März 2004, C-342/01, Merino Gomes, juris, zum Zusammentreffen von Mutterschaftsurlaub und Jahresurlaub).

    Vielmehr bezeichnet der EuGH selbst den Zweck der Richtlinie zur Elternzeit gerade damit, es Personen, die gerade Eltern geworden sind, zu ermöglichen, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen, um sich ihren familiären Verpflichtungen zu widmen, und die Rückkehr auf den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014, C-512/11 und C-513/11, a.a.O., Rz. 39).

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 5 Sa 1516/17

    Zulässigkeit der Kürzung des Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme von Elternzeit

    cc) Der Kürzung der Urlaubsansprüche gem. § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG steht auch nicht der unionsrechtliche Grundsatz entgegen, wonach ein durch das Unionsrecht gewährleisteter Urlaub den Anspruch auf einen anderen unionsrechtlich gewährleisteten Urlaub nicht beeinträchtigen darf (EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016, C-178/15, juris, zu Krankheitsurlaub; EuGH Urteil vom 13. Februar 2014, C-512/11 und 513/11, juris zur Entgeltzahlungspflicht während eines Mutterschaftsurlaubs, der während der Elternzeit in Anspruch genommen wird; EuGH, Urteil vom 20. September 2007, C-116/06, Kiiski, juris; zur Unterbrechung der Elternzeit durch neuen Mutterschaftsurlaub; EuGH, Urteil vom 18. März 2004, C-342/01, Merino Gomes, juris, zum Zusammentreffen von Mutterschaftsurlaub und Jahresurlaub).

    Vielmehr bezeichnet der EuGH selbst den Zweck der Richtlinie zur Elternzeit gerade damit, es Personen, die gerade Eltern geworden sind, zu ermöglichen, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen, um sich ihren familiären Verpflichtungen zu widmen, und die Rückkehr auf den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014, C-512/11 und C-513/11, a.a.O., Rz. 39).

  • EuGH, 18.11.2020 - C-463/19

    In einem nationalen Tarifvertrag darf ein zusätzlicher Mutterschaftsurlaub

    Außerdem schließt die Richtlinie 92/85, die Mindestvorschriften enthält, keineswegs die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten aus, den schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen einen weiter gehenden Schutz zu gewähren, indem sie Schutzmaßnahmen beibehalten oder treffen, die für diese günstiger sind, sofern diese Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind (Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 37, sowie vom 14. Juli 2016, Ornano, C-335/15, EU:C:2016:564, Rn. 35).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-531/15

    Otero Ramos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 4 Abs.

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 32).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Betriu Montull, C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. Februar 2014, TSN und YTN, C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2018 - C-12/17

    Dicu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

    32 Vgl. Urteil vom 13. Februar 2014, TSN und YTN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 39).

    34 Vgl. auch Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 38), und vom 7. September 2017, H. (C-174/16, EU:C:2017:637, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und

    24 - Urteile Boyle u. a. (EU:C:1998:506, Rn. 36) und Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 36).

    28 - Vgl. entsprechend Urteile Jiménez Melgar (C-438/99, EU:C:2001:509, Rn. 37) und Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN (EU:C:2014:73, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-531/15

    Otero Ramos

    32 - Vgl. beispielsweise Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. September 2014, B. (C-394/13, EU:C:2014:2199, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 - Vgl. beispielsweise Urteile vom 13. Februar 2014, TSN und YTN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 19. September 2013, Betriu Montull (C-5/12, EU:C:2013:571, Rn. 40 und 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-174/16

    H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überarbeitete Rahmenvereinbarung über den

    33 Vgl. entsprechend Urteil vom 13. Februar 2014, TSN und YTN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 49 und 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    11 Urteil vom 13. Februar 2014, TSN und YTN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   EuGH, 17.11.2011 - C-512/11   

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https://dejure.org/2011,69428
EuGH, 17.11.2011 - C-512/11 (https://dejure.org/2011,69428)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - C-512/11 (https://dejure.org/2011,69428)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - C-512/11 (https://dejure.org/2011,69428)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH - C-513/11 (anhängig)

    YTN

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-512/11
    Les affaires C-512/11 et C-513/11 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt.
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   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11, C-513/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2059
Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11, C-513/11 (https://dejure.org/2013,2059)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.02.2013 - C-512/11, C-513/11 (https://dejure.org/2013,2059)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - C-512/11, C-513/11 (https://dejure.org/2013,2059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN

    Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 92/85/EWG - Voraussetzungen der vollen Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubs - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 2006/54/EG - Elternurlaub - Richtlinie 96/34/EG - Tarifvertrag

  • EU-Kommission

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN

    Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 92/85/EWG - Voraussetzungen der vollen Lohnfortzahlung während des Mutterschaftsurlaubs - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 2006/54/EG - Elternurlaub - Richtlinie 96/34/EG - Tarifvertrag“

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    In den vorliegenden Rechtssachen ist daher zu klären, ob eine Arbeitnehmerin, die während des Erziehungsurlaubs von ihrem im Urteil Kiiski festgestellten Recht Gebrauch macht, in den Mutterschaftsurlaub zu wechseln, aus dem Unionsrecht auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung ableiten kann.

    2 - Urteil vom 20. September 2007, Kiiski (C-116/06, Slg. 2007, I-7643).

    16 - Urteil Kiiski (zitiert in Fn. 2, Randnr. 31).

    18 - Urteil Kiiski (zitiert in Fn. 2, Randnr. 32).

    43 - Urteil Kiiski (zitiert in Fn. 2, Randnr. 20).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    20 - Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 33), vom 21. Oktober 1999, Lewen (C-333/97, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 22), und vom 1. Juli 2010, Gassmayr (C-194/08, Slg. 2010, I-6281, Randnr. 84).

    22 - Urteil Gassmayr (zitiert in Fn. 20, Randnr. 88).

    23 - Urteil Gassmayr (zitiert in Fn. 20, Randnr. 86).

    26 - Urteil Gassmayr (zitiert in Fn. 20, Randnr. 90): Wenn nationale Vorschriften über den von der Richtlinie vorgesehenen Mindestschutz hinaus eine Entgeltzahlung vorsehen, stellt es keinen Verstoß gegen die Richtlinie 92/85 dar, wenn bestimmte Entgeltbestandteile fehlen.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    31 - Urteil vom 16. Juli 2009, Gómez-Limón Sánchez-Camacho (C-537/07, Slg. 2009, I-6525, Randnr. 54.

    47 - Urteil Gómez-Limón Sánchez-Camacho (zitiert in Fn. 31, Randnr. 39).

    48 - Urteil Gómez-Limón Sánchez-Camacho (zitiert in Fn. 31, Randnr. 40).

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 20), vom 30. März 2004, Alabaster (C-147/02, Slg. 2004, I-3101, Randnr. 46), sowie Gassmayr (zitiert in Fn. 20, Randnr. 82).

    28 - Vgl. die Urteile Gillespie u. a. (zitiert in Fn. 21, Randnr. 16), Boyle u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 39) und Alabaster (zitiert in Fn. 21, Randnr. 45).

    29 - Vgl. die Formulierungen in den Urteilen Gillespie u. a. (zitiert in Fn. 21, Randnr. 17), Boyle u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 40), Alabaster (zitiert in Fn. 21, Randnr. 46), vom 8. September 2005, McKenna (C-191/03, Slg. 2005, I-7631, Randnr. 50), sowie Parviainen (zitiert in Fn. 24, Randnr. 40).

  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a. (C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 20), vom 30. März 2004, Alabaster (C-147/02, Slg. 2004, I-3101, Randnr. 46), sowie Gassmayr (zitiert in Fn. 20, Randnr. 82).

    27 - Urteil Alabaster (zitiert in Fn. 21, Randnr. 44).

    41 - Urteil Alabaster (zitiert in Fn. 21, Randnr. 50 sowie Tenor).

  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    20 - Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 33), vom 21. Oktober 1999, Lewen (C-333/97, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 22), und vom 1. Juli 2010, Gassmayr (C-194/08, Slg. 2010, I-6281, Randnr. 84).

    25 - Urteil Boyle u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 36).

    40 - Urteil Boyle u. a. (zitiert in Fn. 20).

  • EuGH - C-513/11 (anhängig)

    YTN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    Nach § 8 des in der Rechtssache C-513/11 zwischen den Parteien anwendbaren Tarifvertrags für die höheren Angestellten der Technologieindustrie wird für den Mutterschaftsurlaub das volle Entgelt für drei Monate gezahlt.

    Dem Vorabentscheidungsersuchen C-513/11 liegt ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitnehmerin, Jenni Novamo, arbeitet seit dem 6. Juni 2005 bei der Gesellschaft Nokia Siemens Networks Oy. Sie ging am 8. März 2008 in Mutterschaftsurlaub und teilte später mit, dass sie für die Zeit vom 19. März 2009 bis 4. April 2011 Erziehungsurlaub nehmen werde.

    14 - In der Rechtssache C-513/11 heißt es in der Vorlagefrage nicht explizit, dass es um einen unbezahlten Erziehungsurlaub geht, dies ergibt sich aber aus dem Vorlagebeschluss.

  • EuGH, 08.09.2005 - C-191/03

    McKenna - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    29 - Vgl. die Formulierungen in den Urteilen Gillespie u. a. (zitiert in Fn. 21, Randnr. 17), Boyle u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 40), Alabaster (zitiert in Fn. 21, Randnr. 46), vom 8. September 2005, McKenna (C-191/03, Slg. 2005, I-7631, Randnr. 50), sowie Parviainen (zitiert in Fn. 24, Randnr. 40).

    34 - Urteil McKenna (zitiert in Fn. 29).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-471/08

    Parviainen - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Schutz der Sicherheit und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    24 - Vgl. Urteil vom 1. Juli 2010, Parviainen (C-471/08, Slg. 2010, I-6533, Randnr. 51).

    39 - Urteil Parviainen (zitiert in Fn. 24).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-333/97

    Lewen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
    20 - Urteile vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 33), vom 21. Oktober 1999, Lewen (C-333/97, Slg. 1999, I-7243, Randnr. 22), und vom 1. Juli 2010, Gassmayr (C-194/08, Slg. 2010, I-6281, Randnr. 84).

    30 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Lewen (zitiert in Fn. 20, Randnr. 35).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Thibault

  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2010 - C-149/10

    Chatzi - Richtlinie 96/34/EG - Elternurlaub - Dauer des zu gewährenden

  • EuGH, 16.02.2006 - C-294/04

    Sarkatzis Herrero - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung von Männern und

  • EuGH, 22.10.2009 - C-116/08

    DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER

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Rechtsprechung
   EuGH - C-513/11   

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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 917/16

    Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses -

    Ob diese Auslegung auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben geboten wäre, kann dahingestellt bleiben (vgl. zur Frage eines erforderlichen Arbeitsantritts - allerdings ausgehend von der Richtlinie 96/34/EG - EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-512/11 und C-513/11, C-512/11, C-513/11 -, juris; vgl. im Übrigen zu nationalen Regelungsspielräumen zu Lohnersatzleistungen im Falle schwangerschaftsbedingt unterbleibender Arbeitsleistung ErfK/Schlachter MuSchG § 11 Rn. 6 m.w.N.).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Sozialpolitik - Richtlinie

    In den verbundenen Rechtssachen C-512/11 und C-513/11.

    Nokia Siemens Networks Oy (C-513/11).

    Zwischen dem Teknologiateollisuus ry und dem Ylemmät Toimihenkilöt (YTN) ry wurde ein Tarifvertrag geschlossen, der für den Zeitraum 2. Juli 2007 bis 30. April 2010 galt (im Folgenden: Tarifvertrag für den Sektor der Technologieindustrie) und dem die Parteien in der Rechtssache C-513/11 unterlagen.

    Aus der Vorlageentscheidung in der Rechtssache C-513/11 wie auch aus den von TSN und Nokia Siemens beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen geht hervor, dass § 8 des Tarifvertrags für den Sektor der Technologieindustrie in ständiger Praxis in dem Sinne angewandt wird, dass eine Arbeitnehmerin während eines Mutterschaftsurlaubs nur dann Anspruch auf ein Entgelt hat, wenn sie unmittelbar von der Arbeit oder einem bezahlten Urlaub in den Mutterschaftsurlaub wechselt.

    Rechtssache C-513/11.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. November 2011 sind die Rechtssachen C-512/11 und C-513/11 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17

    Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von

    Vielmehr bezeichnet der EuGH selbst den Zweck der Richtlinie zur Elternzeit gerade damit, es Personen, die gerade Eltern geworden sind, zu ermöglichen, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen, um sich ihren familiären Verpflichtungen zu widmen, und die Rückkehr auf den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014, C-512/11 und C-513/11, a.a.O., Rz. 39).
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 5 Sa 1516/17

    Zulässigkeit der Kürzung des Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme von Elternzeit

    Vielmehr bezeichnet der EuGH selbst den Zweck der Richtlinie zur Elternzeit gerade damit, es Personen, die gerade Eltern geworden sind, zu ermöglichen, ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen, um sich ihren familiären Verpflichtungen zu widmen, und die Rückkehr auf den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014, C-512/11 und C-513/11, a.a.O., Rz. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Mutterschaftsurlaub -

    Nach § 8 des in der Rechtssache C-513/11 zwischen den Parteien anwendbaren Tarifvertrags für die höheren Angestellten der Technologieindustrie wird für den Mutterschaftsurlaub das volle Entgelt für drei Monate gezahlt.

    Dem Vorabentscheidungsersuchen C-513/11 liegt ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitnehmerin, Jenni Novamo, arbeitet seit dem 6. Juni 2005 bei der Gesellschaft Nokia Siemens Networks Oy. Sie ging am 8. März 2008 in Mutterschaftsurlaub und teilte später mit, dass sie für die Zeit vom 19. März 2009 bis 4. April 2011 Erziehungsurlaub nehmen werde.

    14 - In der Rechtssache C-513/11 heißt es in der Vorlagefrage nicht explizit, dass es um einen unbezahlten Erziehungsurlaub geht, dies ergibt sich aber aus dem Vorlagebeschluss.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich

    41 - Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass derzeit mehrere Rechtssachen beim Gerichtshof anhängig sind, die Vorlagen des Työtuomioistuin (finnisches Arbeitsgericht) betreffen, ein Gericht, das seinem Statut nach dem Arbetsdomstol und dem Arbejdsret ähnlich ist, nämlich die Rechtssache AKT (C-533/13) und die verbundenen Rechtssachen Ylemmät Toimihenkilöt YTN und Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN (C-513/11 und C-512/11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-363/12

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl lässt sich für Eltern eines im Rahmen

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den beim Gerichtshof anhängigen verbundenen Rechtssachen Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN (C-512/11 und C-513/11, Nrn. 47 und 48).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN

    Les affaires C-512/11 et C-513/11 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14

    Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und

    24 - Urteile Boyle u. a. (EU:C:1998:506, Rn. 36) und Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN (C-512/11 und C-513/11, EU:C:2014:73, Rn. 36).
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