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Rechtsprechung
   EuGH, 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11   

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https://dejure.org/2012,25060
EuGH, 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 (https://dejure.org/2012,25060)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 (https://dejure.org/2012,25060)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 2012 - C-71/11, C-99/11 (https://dejure.org/2012,25060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus - Art. 2 Buchst. c - Flüchtlingseigenschaft - Art. 9 Abs. 1 - Begriff 'Verfolgungshandlungen' - Art. 10 Abs. 1 Buchst. b - Religion als ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Y

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus - Art. 2 Buchst. c - Flüchtlingseigenschaft - Art. 9 Abs. 1 - Begriff "Verfolgungshandlungen" - Art. 10 Abs. 1 Buchst. b - Religion als Verfolgungsgrund ...

  • EU-Kommission

    Y

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus - Art. 2 Buchst. c - Flüchtlingseigenschaft - Art. 9 Abs. 1 - Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ - Art. 10 Abs. 1 Buchst. b - Religion als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 Bst. b, RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 1 Bst. a, RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b, RL 2004/83/EG Art. 2 Bst. c
    Religionszugehörigkeit, Religionsgemeinschaft, religiöse Betätigung, öffentlichkeitswirksame religiöse Betätigung, Pakistan, Ahmadiyya, Ahmadi, Religionsfreiheit, Kernbereich, forum internum, forum externum

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    VISA - Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der Öffentlichkeit können eine Verfolgung wegen der Religion darstellen

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Asylrecht schützt nicht nur "Kernbereich” der Religionsfreiheit

  • zeit.de (Pressebericht, 05.09.2012)

    Religionsausübung: Deutsche Asylpraxis in Glaubensfragen gekippt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfolgung wegen öffentlicher Glaubensbetätigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Anerkennung als Flüchtling - Die tatsächliche Gefahr der Verfolgung wegen religiöser Handlungen reicht aus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der Öffentlichkeit können eine Verfolgung wegen der Religion darstellen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schwere Strafen wegen Glaubensausübung können Asylgrund sein

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht - Auslegung von Art. 2 Buchst. c und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 852
 
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Wird zitiert von ... (631)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
    Aus den Erwägungsgründen 3, 16 und 17 der Richtlinie geht hervor, dass die Genfer Konvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Voraussetzungen der Anerkennung als Flüchtling und über den Inhalt des Flüchtlingen zu gewährenden Schutzes erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a., C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, Slg. 2010, I-1493, Randnr. 52, sowie vom 17. Juni 2010, Bolbol, C-31/09, Slg. 2010, I-5539, Randnr. 37).

    Diese Auslegung muss zudem, wie dem zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie zu entnehmen ist, die Achtung der in der Charta anerkannten Rechte gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile Salahadin Abdulla u. a., Randnrn.

    Diese Beurteilung der Größe der Gefahr, die in allen Fällen mit Wachsamkeit und Vorsicht vorzunehmen ist (Urteil Salahadin Abdulla u. a., Randnr. 90), beruht ausschließlich auf einer konkreten Prüfung der Ereignisse und Umstände anhand der Regeln, die insbesondere in Art. 4 der Richtlinie enthalten sind.

  • EuGH, 17.06.2010 - C-31/09

    Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks

    Auszug aus EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
    Aus den Erwägungsgründen 3, 16 und 17 der Richtlinie geht hervor, dass die Genfer Konvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen der Richtlinie über die Voraussetzungen der Anerkennung als Flüchtling und über den Inhalt des Flüchtlingen zu gewährenden Schutzes erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a., C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, Slg. 2010, I-1493, Randnr. 52, sowie vom 17. Juni 2010, Bolbol, C-31/09, Slg. 2010, I-5539, Randnr. 37).

    53 und 54, Bolbol, Randnr. 38, sowie vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, Slg. 2011, I-13905, Randnr. 75).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
    53 und 54, Bolbol, Randnr. 38, sowie vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, Slg. 2011, I-13905, Randnr. 75).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Aus den Erwägungsgründen 3, 16 und 17 der Richtlinie 2004/83 geht hervor, dass die Genfer Konvention einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Voraussetzungen der Anerkennung als Flüchtling und über den Inhalt des Flüchtlingen zu gewährenden Schutzes erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Genfer Konvention auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien zu leiten (Urteil vom 5. September 2012, Y und Z, C-71/11 und C-99/11, Randnr. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was die Zurückhaltung betrifft, die die Person üben sollte, so versuchen die zuständigen Behörden nach der Systematik der Richtlinie bei der Prüfung, ob ein Antragsteller begründete Furcht vor Verfolgung hat, herauszufinden, ob die festgestellten Umstände eine solche Bedrohung darstellen, dass der Betroffene in Anbetracht seiner individuellen Lage begründete Furcht haben kann, tatsächlich Verfolgungshandlungen zu erleiden (vgl. in diesem Sinn Urteil Y und Z, Randnr. 76).

    Diese Beurteilung der Größe der Gefahr, die in allen Fällen mit Wachsamkeit und Vorsicht vorzunehmen ist (Urteil vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a., C 175/08, C 176/08, C 178/08 und C 179/08, Slg. 2010, I-1493, Randnr. 90), beruht ausschließlich auf einer konkreten Prüfung der Ereignisse und Umstände anhand der Regeln, die insbesondere in Art. 4 der Richtlinie enthalten sind (Urteil Y und Z, Randnr. 77).

    Keine dieser Regeln deutet darauf hin, dass bei der Beurteilung der Frage, wie groß die Gefahr ist, dass der Betreffende tatsächlich Verfolgungshandlungen in einem bestimmten Kontext erleiden wird, berücksichtigt werden müsste, ob der Antragsteller die Gefahr einer Verfolgung möglicherweise dadurch vermeiden kann, dass er beim Ausleben einer sexuellen Ausrichtung als Mitglied einer bestimmten sozialen Gruppe Zurückhaltung übt (vgl. entsprechend Urteil Y und Z, Randnr. 78).

    Allerdings ist daran zu erinnern, dass für die konkrete Bestimmung, welche Handlungen als Verfolgung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie betrachtet werden können, die Unterscheidung zwischen Handlungen, die in den Kernbereich des Auslebens einer sexuellen Ausrichtung - sofern ein solcher erkennbar ist - eingreifen und solchen, die dies nicht tun, unerheblich ist (vgl. entsprechend Urteil Y und Z, Randnr. 72).

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    (aa) Nach Art. 52 Abs. 1 der Charta sind Einschränkungen der Religionsfreiheit zwar möglich (EuGH 5. September 2012 - C-71/11, C-99/11 - Rn. 60) .
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Eine Verfolgungshandlung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/95/EU kann - im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 5. September 2012 (Rs. C-71/11 und C-99/11) - nicht nur in der schwerwiegenden Verletzung der Freiheit liegen, seine Religion im privaten Rahmen zu praktizieren (forum internum), sondern auch in der Freiheit, den Glauben öffentlich zu leben (forum externum).

    Der Gerichtshof hat die Vorlagefragen mit Urteil vom 5. September 2012 (Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612) beantwortet.

    2.3 Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat auf Vorlage des Senats durch Urteil vom 5. September 2012 (Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Eingriffe in die Religionsfreiheit als Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie angesehen werden können.

    Bei strafrechtsbewehrten Verboten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Ausländers an, denn ein Verbot, das erkennbar nicht durchgesetzt wird, begründet keine erhebliche Verfolgungsgefahr (so auch Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 19. April 2012 (Rs. C-71/11 und C-99/11, Rn. 82).

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Rechtsprechung
   EuGH, 24.03.2011 - C-71/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33538
EuGH, 24.03.2011 - C-71/11 (https://dejure.org/2011,33538)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - C-71/11 (https://dejure.org/2011,33538)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - C-71/11 (https://dejure.org/2011,33538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 18. Februar 2011 - Bundesrepublik Deutschland gegen Y

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.09.2012 - C-99/11

    Z

    Auszug aus EuGH, 24.03.2011 - C-71/11
    und in der Rechtssache C-99/11.

    Die Rechtssachen C-71/11 und C-99/11 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11, C-99/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5984
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11, C-99/11 (https://dejure.org/2012,5984)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - C-71/11, C-99/11 (https://dejure.org/2012,5984)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - C-71/11, C-99/11 (https://dejure.org/2012,5984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Y

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 9 - Begriff "Verfolgungshandlungen" - Bestehen einer begründeten Furcht vor ...

  • EU-Kommission

    Y

    Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge - Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling - Art. 9 - Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ - Bestehen einer begründeten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    VISA - Nach Ansicht von Generalanwalt Bot kann eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit eine "Verfolgungshandlung" darstellen, wenn der Asylbewerber aufgrund der Ausübung dieser Freiheit oder aufgrund des Verstoßes gegen sie in seinem Herkunftsland der ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11
    Diese Ersuchen sind ergangen in Streitsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge(3), und zwei pakistanischen Staatsangehörigen, Y (C-71/11) und Z (C-99/11), die die Anerkennung als Flüchtlinge begehren.

    Mit Bescheiden vom 4. Mai 2004 und vom 8. Juli 2004 lehnte das Bundesamt die von Y (C-71/11) und von Z (C-99/11) gestellten Asylanträge nach Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes ab und stellte fest, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Betroffenen ihr Herkunftsland aus begründeter Furcht vor Verfolgung verlassen hätten.

    Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seines Vorlagebeschlusses in der Rechtssache C-99/11 zwei in der Rechtsprechung entwickelte Leitlinien dargelegt(9).

    Unter diesen Umständen und um seine Zweifel zu beseitigen, hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, deren Wortlaut in den beiden Rechtssachen C-71/11 und C-99/11 nahezu identisch ist:.

  • BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung;

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11
    9 - Siehe auch die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 5. März 2009 (BVerwG 10 C 51.07), im Internet abrufbar unter http://www.bverwg.de.
  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11
    26 - Vgl. EGMR, Urteile vom 7. Juli 1989, Soering/Vereinigtes Königreich, Serie A Nr. 161, §§ 88 und 113, vom 4. Februar 2005, Mamatkoulov und Askarov/Türkei, Reports of Judgements and Decisions , 2005-I, § 91, vom 12. Mai 2010, Khodzhayev/Russland, §§ 89 bis 105, und vom 8. Juli 2010, Abdulazhon Isakov/Russland, §§ 106 bis 112 und §§ 120 bis 131.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11
    31 - Urteil vom 2. März 2010 (C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, Slg. 2010, I-1493).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-71/11
    12 - Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2010, DEB (C-279/09, Slg. 2010, I-13849, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2016 - C-188/15

    Nach Auffassung von Generalanwältin Sharpston stellt eine Unternehmenspraxis,

    80 - Vgl. dazu auch und in anderem Zusammenhang die Schlussanträge von Generalanwalt Bot in den verbundenen Rechtssachen Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:224, Nrn. 100 und 101), wo er ausführte, dass, wenn von dem Betroffenen verlangt würde, seinen Glauben zu verheimlichen, zu ändern oder davon Abstand zu nehmen, seinen Glauben öffentlich zu bekennen, ihn dies eines Grundrechts berauben würde, das ihm in Art. 10 der Charta garantiert wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-238/19

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge () und asile) - Vorlage zur

    52 Vgl. Schlussanträge meines geschätzten verstorbenen Freundes und Kollegen Generalanwalt Bot in den verbundenen Rechtssachen Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:224, Nrn. 21 und 22).

    64 Vgl. z. B. (zur religiösen Überzeugung) Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den verbundenen Rechtssachen Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:224, Nr. 28).

  • VG Karlsruhe, 09.08.2017 - A 4 K 6228/17

    Verfolgung Homosexueller in Nigeria

    Eine Verfolgung bleibt nämlich auch dann eine Verfolgung, wenn der Betroffene nach Rückkehr in sein Herkunftsland die Möglichkeit hat, sich bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten diskret zu verhalten, indem er seine Sexualität und seine politischen Ansichten sowie seine Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft verheimlicht oder davon Abstand nimmt, nach seiner sexuellen Ausrichtung zu leben" (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2013, aaO, Rn. 48 unter Hinweis auf den Schlussantrag von Generalanwalt Bot vom 19.04.2012 - Verb. Rs. C-71/11 und C-99/11 -, Rn. 103 ff.)".

    Es ist somit zu unterscheiden zwischen dem Fall, dass eine Person bei der Ausübung eines ihrer Grundrechte einer Beschränkung oder einer Diskriminierung ausgesetzt ist und aus persönlichen Gründen oder zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen oder ihres sozialen Status auswandert, und dem Fall, dass die Person einer so schwerwiegenden Beschränkung unterliegt, dass sie Gefahr läuft, dadurch ihrer wichtigsten Rechte beraubt zu werden, ohne den Schutz ihres Herkunftslands erlangen zu können (so Generalanwalt Bot, Schlussantrag vom 19.04.2012, aaO, Rn. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17

    Fathi

    Vgl. - im gleichen Sinne - Schlussanträge von Generalanwalt Bot in den verbundenen Rechtssachen Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:224, Nr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-608/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jean Richard de la Tour handelt es sich bei den

    43 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den verbundenen Rechtssachen Y und Z (C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:224, Nr. 56).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 K 3521/17

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Ahmadis

    Bei strafrechtsbewehrten Verboten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Aus länders an, denn ein Verbot, das erkennbar nicht durchgesetzt wird, begründet keine erhebliche Verfolgungsgefahr (so auch Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 19. April 2012 (Rs. C-71/11 und C-99/11, Rn. 82, BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, juris).
  • VG Berlin, 25.08.2023 - 33 K 242.19

    Turkmenistan: keine Gruppenverfolgung der Zeugen Jehovas

    Bei strafrechtsbewehrten Ver boten kommt es insoweit maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungspraxis im Herkunftsland des Ausländers an, denn ein Verbot, das erkennbar nicht durchgesetzt wird, begründet keine erhebliche Verfolgungsgefahr (BVerwG, a.a.O., Rn. 28 unter Bezugnahme auf Generalanwalt beim EuGH Bot in seinen Schlussanträgen vom 19. April 2012, Rs. C-71/11 und C-99/11, Rn. 82).
  • VG Hannover, 19.09.2018 - 3 A 11422/17

    Christentum; Flüchtkingseigenschaft; Flüchtlingsanerkennung; forum externum;

    Folglich ist bei der Bestimmung der Handlungen, die auf Grund ihrer Schwere verbunden mit der ihrer Folgen für den Betroffenen als Verfolgung gelten können, nicht darauf abzustellen, in welche Komponente der Religionsfreiheit eingegriffen wird, sondern auf die Art der Repressionen, denen der Betroffene ausgesetzt ist, und deren Folgen, wie der Generalanwalt in Nr. 52 seiner Schlussanträge ausgeführt hat (BeckRS 2012, 81409).
  • VG Magdeburg, 12.10.2012 - 5 A 302/11MD
    Dabei ist es nicht zumutbar, von seinen religiösen Betätigungen Abstand zu n e h m e n , um nicht verfolgt zu werden (so Generalanwalt Bot, S c h l u s s a n - trag v o m 19.4.2012, E u G H , Az: C-71/11 und C - 9 9 / 1 1 , juris).
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