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   EuGH, 16.03.2006 - C-94/05   

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https://dejure.org/2006,4599
EuGH, 16.03.2006 - C-94/05 (https://dejure.org/2006,4599)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - C-94/05 (https://dejure.org/2006,4599)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - C-94/05 (https://dejure.org/2006,4599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An Stärkeunternehmen gezahlte Prämien - Voraussetzungen für die Gewährung - Sanktionen - Verhältnismäßigkeit - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof

    Emsland-Stärke

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An Stärkeunternehmen gezahlte Prämien - Voraussetzungen für die Gewährung - Sanktionen - Verhältnismäßigkeit - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

  • EU-Kommission PDF

    Emsland-Stärke

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An Stärkeunternehmen gezahlte Prämien - Voraussetzungen für die Gewährung - Sanktionen - Verhältnismäßigkeit - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

  • EU-Kommission

    Emsland-Stärke

    Landwirtschaft , Kartoffeln , Finanzvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit und Auslegung des Art. 13 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 97/95 der Kommission vom 17. Januar 1995; Begriff des Anbauvertrags i.S.d. Verordnung; Frage der Beeinträchtigung der Rechtssicherheit durch Art. 13 Abs. 4 Verordnung Nr. 97/95; Bezug von Kartoffeln durch ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 97/95 Art. 13 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Emsland-Stärke

    Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An Stärkeunternehmen gezahlte Prämien - Voraussetzungen für die Gewährung - Sanktionen - Verhältnismäßigkeit - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2004 in Sachen Emsland-Stärke GmbH gegen Bezirksregierung Weser-Ems

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) - Auslegung von Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 97/95 der Kommission vom 17. Januar 1995 mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates hinsichtlich des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    56 Sodann ist festzustellen, dass die mit dieser Vorschrift geschaffene Sanktion nicht pauschaler Natur ist, sondern vom Umfang und von der Schwere der begangenen Unregelmäßigkeit abhängt, so wie es Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2988/95 vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 53).

    57 Im Hinblick schließlich auf die Bedeutung des mit Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung Nr. 97/95 verfolgten Zieles des Schutzes der Erzeuger und angesichts des weiten Ermessens, über das die Gemeinschaftsorgane auf diesem Gebiet verfügen, kann es nicht als ungerechtfertigt oder unverhältnismäßig angesehen werden, wenn eine abschreckende und wirksame Sanktion wie die in dem genannten Artikel vorgesehene in dem Fall verhängt wird, dass das Stärkeunternehmen, das eine Prämie beantragt, mit oder ohne Vorsatz eine unrichtige Erklärung bezüglich der Erzeugereigenschaft abgibt (vgl. in diesem Sinne Urteil National Farmers' Union u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 15.12.1987 - 326/85

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    Dieses Gebot der Rechtssicherheit gilt in besonderem Maße bei Vorschriften, die finanzielle Konsequenzen haben können (Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24).

    53 Was zweitens die Frage betrifft, ob die in Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung Nr. 97/95 vorgesehene Sanktion wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, so ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf ankommt, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-26/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 126).

  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    44 Zudem darf eine Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, nur dann verhängt werden, wenn sie auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruht (vgl. u. a. Urteile vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83, Könecke, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00, Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 52).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-110/03

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 -

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    43 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Grundsatz der Rechtssicherheit ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts, das insbesondere verlangt, dass eine Regelung klar und bestimmt ist, damit der Abgabenpflichtige seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und dementsprechend seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. u. a. Urteile vom 13. Februar 1996 in der RechtssacheC-143/93, Van Es Douane Agenten, Slg. 1996, I-431, Randnr. 27, und vom 14. April 2005 in der RechtssacheC-110/03, Belgien/Kommission, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    Folglich kann die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Zieles, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 13. November 1990 in der RechtssacheC-331/88, Fedesa, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 14).
  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    50 Es ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber im Bereich der Kontrollen und Sanktionen der auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts begangenen Unregelmäßigkeiten mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 eine Reihe allgemeiner Grundsätze aufgestellt und vorgeschrieben hat, dass grundsätzlich alle sektorbezogenen Verordnungen diese Grundsätze beachten müssen (Urteil vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache C-295/02, Gerken, Slg. 2004, I-6369, Randnr. 56).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-426/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    53 Was zweitens die Frage betrifft, ob die in Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung Nr. 97/95 vorgesehene Sanktion wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, so ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf ankommt, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-26/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 126).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    53 Was zweitens die Frage betrifft, ob die in Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung Nr. 97/95 vorgesehene Sanktion wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, so ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, darauf ankommt, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sind und das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-26/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 126).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-31/91

    Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    31 Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann nämlich nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmung angeführt werden, und das gemeinschaftsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zuständigen nationalen Behörde kann kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen, in den Genuss einer gemeinschaftsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteile vom 26. April 1988 in der Rechtssache 316/86, Krücken, Slg. 1988, 2213, Randnr. 24, und vom 1. April 1993 in den Rechtssachen C-31/91 bis C-44/91, Lageder u. a., Slg. 1993, I-1761, Randnr. 35).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.03.2006 - C-94/05
    Folglich kann die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Zieles, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 22, und vom 13. November 1990 in der RechtssacheC-331/88, Fedesa, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 14).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
  • EuGH, 13.02.1996 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

  • EuGH, 19.11.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 156/08

    Für Rückforderungen von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von Speisekartoffeln ist

    Insoweit sei ein beim Europäischen Gerichtshof anhängiges Vorabentscheidungsverfahren (C-94/05) von Bedeutung.

    Insoweit seien auch die dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen (C-94/05) entscheidungsrelevant.

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, S. 1-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Preises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus dem von der Klägerin genannten Vorabentscheidungsverfahren C-94/05.

    Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Verfahren inzwischen entschieden, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Bestimmung angeführt werden kann, und das gemeinschaftsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zuständigen nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen kann, in den Genuss einer gemeinschaftsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C-94/05 -, Slg. 2006, S. 1-2619).

  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Der Europäische Gerichtshof hat in dem gleich gelagerten Verfahren der Emsland Stärke GmbH entschieden, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare gemeinschaftsrechtliche Regelung - die Regelungen zur Erzeugereigenschaft und zum Anbauvertrag - angeführt werden kann und dass das rechtswidrige Verhalten der zuständigen nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen begründet (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - Rs. C-94/05, Emsland Stärke GmbH - Slg. I-2622 Rn. 30-32).

    Ausreichend sei, dass das Erreichen des Ziels - die Auszahlung des Mindestpreises an den tatsächlichen Erzeuger - gefährdet werde (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 36-38).

    Schließlich hat der Gerichtshof betont, dass bereits die Bewilligung von Prämien für Kartoffellieferungen, die nicht ordnungsgemäß durch einen Anbauvertrag mit einem Erzeuger gebunden sind, einen Schaden für den Haushalt der Union bewirke (EuGH, Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 163/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, S. 1-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Preises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Es kann gemäß Art. 13 Abs. 4 VO (EG) Nr. 97/95 selbst dann mit Sanktionen belegt werden, wenn es dabei das ihm zugeteilte Unterkontingent nicht überschritten hat (EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2006 - BVerwG 3 C 16.06 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2011 - 10 LB 159/08

    Zurückgenommener Bewilligungsbescheid über Ausgleichszahlungen für Erzeuger von

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, S. 1-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Preises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Es kann gemäß Art. 13 Abs. 4 VO (EG) Nr. 97/95 selbst dann mit Sanktionen belegt werden, wenn es dabei das ihm zugeteilte Unterkontingent nicht überschritten hat (EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2006 - BVerwG 3 C 16.06 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [A.] -, Slg. 2006, I-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang ist das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 27/10

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, I-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung;

    Dabei wäre allerdings zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof dem Unionsgesetzgeber im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik ein weites Gestaltungsermessen einräumt und seine Kontrolle darauf beschränkt, ob die betreffende Maßnahme zur Zielerreichung offensichtlich ungeeignet ist (EuGH, Urteile vom 16. März 2006 - Rs. C-94/05, Emsland Stärke - Slg. I-2619 Rn. 53 f., vom 24. Mai 2007 - Rs. C-45/05, Maatschap Schonewille-Prins - Slg. I-3997 Rn. 45, vom 17. Januar 2008 - Rs. C-37/06 und C-58/06, Viamex Agrar Handel und ZVK - Slg. I-69 Rn. 33 ff. und vom 21. Juli 2011 - Rs. C-150/10, Beneo Orafti - Slg. I-6843, Rn. 75 - 77).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 162/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, I-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2012 - 10 LB 188/08

    § 4a Abs. 1 Satz 5 Kartoffelstärkeprämienverordnung als entgegenstehende

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, I-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LB 160/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung

    Folglich kann ein Vertrag, der zwischen einem Stärkeunternehmen und einem Unternehmen geschlossen wurde, das die Kartoffeln unmittelbar oder mittelbar von Kartoffelerzeugern bezieht, nicht als Anbauvertrag im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden, auch wenn er als solcher bezeichnet worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006 - C 94/05 [Emsland-Stärke] -, Slg. 2006, I-2619).

    Dieses Verbot bezweckt zum einen - wie aus der vierten Begründungserwägung dieser Verordnung hervorgeht - das Kontingent zu schützen, indem es die Kontrolle der von den Stärkeunternehmen gekauften Kartoffelmenge durch die zuständigen nationalen Behörden erleichtert (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

    Das Erfordernis eines unmittelbar mit den Erzeugern geschlossenen Anbauvertrags ist das einzige Mittel, um zu verhindern, dass ein Teil des Kaufpreises, der von dem Stärkeunternehmen tatsächlich gezahlt worden ist, von Zwischenhändlern vereinnahmt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 10 LB 161/08

    Erzeugervereinigung i.S.d. Art. 1 Buchst. d VO Nr. 97/95/EG als eine auf gewisse

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 157/08

    Hinreichende Bestimmtheit zurückgenommener Bewilligungsbescheide über

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2024 - 8 A 10277/23

    Landwirtschaftliche Subventionen; Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide

  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-681/11

    Schenker & Co. u.a. - Wettbewerb - Kartelle - Art. 85 EWG, Art. 81 EG und Art.

  • EuGH, 14.05.2009 - C-34/08

    Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • EuGH, 26.10.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft -

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

  • EuGH, 06.10.2021 - C-544/19

    ECOTEX BULGARIA

  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das

  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 147/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von

  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 146/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von

  • VG Oldenburg, 26.06.2007 - 12 A 3900/05

    Adressat; Anbauvertrag; Antragsverfahren; Aufhebung; Ausgleichszahlung; Beihilfe;

  • VG Lüneburg, 27.02.2007 - 4 A 20/06

    Anbauflächen für Stärkekartoffeln; Anbauvertrag; Bekantmachungsadressat;

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2016 - 10 LB 3/16

    Anderweitige Verpflichtung; Baumreihe; Baumschutz; Betriebsprämie;

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 4.15

    Mutterkuhprämie; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

  • FG Hamburg, 08.11.2013 - 4 K 109/11

    Ausfuhrerstattung: Schutz von Rindern beim Eisenbahntransport - Grenzen des

  • EuGH, 07.04.2011 - C-153/10

    Sony Supply Chain Solutions (Europe)

  • EuGH, 21.06.2007 - C-158/06

    ROM-projecten - Strukturfonds - Rückzahlung einer Gemeinschaftsbeihilfe wegen

  • VG Lüneburg, 27.02.2007 - 4 A 19/06

    Anbauflächen für Stärkekartoffeln; Anbauvertrag; Ausgleichszahlung; Auskünfte

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-321/05

    Kofoed - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für Fusionen,

  • FG Hamburg, 30.09.2016 - 4 K 157/15

    Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das

  • VG Potsdam, 13.09.2011 - 3 K 1902/07

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen,

  • EuGH, 14.09.2006 - C-496/04

    Slob - Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge -

  • BVerwG, 04.01.2022 - 3 B 14.21

    Auszahlung einer Zuwendung nach dem Programm zur Förderung im ländlichen Raum

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11

    Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2019 - 12 A 1144/17
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2015 - 10 LB 31/13

    Auflagenverstoß; ELER; Ermessen; Falschangabe; absichtliche Falschangabe;

  • EuG, 04.10.2018 - T-272/16

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2018 - C-120/17

    Ministru kabinets

  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RN 5 K 15.593

    Unter den Begriff der ein Ereignis auslösenden Bedingung fallen nur von der

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Schutz der finanziellen

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08

    Festsetzung von Zinsen auf einen Sanktionsbetrag

  • EuGH, 13.03.2008 - C-384/06

    Gemeente Rotterdam - Strukturfonds - Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr.

  • FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 150/16

    Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-606/10

    ANAFE - Verordnung Nr. 562/2006 - Schengener Grenzkodex - Art. 13 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2010 - C-365/08

    Agrana Zucker - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 1 K 1092/09

    Erhebung der Milchabgabe verstößt nicht gegen höherrangiges Recht keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 284/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 223/16

    Marktordnungsrecht: Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend das

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 285/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • VG Lüneburg, 20.11.2007 - 4 A 91/06

    Altersklasse; Altersnachweis; Bestandsregister; Bestandsverzeichnis; Bewilligung;

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