Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 15.10.2009 - C-196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1583
EuGH, 15.10.2009 - C-196/08 (https://dejure.org/2009,1583)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - C-196/08 (https://dejure.org/2009,1583)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - C-196/08 (https://dejure.org/2009,1583)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe der Wasserversorgung an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft - Transparentes öffentliches Verfahren - Bestimmung des privaten Partners, dem die Erbringung der Dienstleistung obliegt - Vergabe außerhalb ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Acoset

    Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe der Wasserversorgung an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft - Transparentes öffentliches Verfahren - Bestimmung des privaten Partners, dem die Erbringung der Dienstleistung obliegt - Vergabe außerhalb ...

  • EU-Kommission PDF

    Acoset

    Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe der Wasserversorgung an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft - Transparentes öffentliches Verfahren - Bestimmung des privaten Partners, dem die Erbringung der Dienstleistung obliegt - Vergabe außerhalb ...

  • EU-Kommission

    Acoset

    Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe der Wasserversorgung an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft - Transparentes öffentliches Verfahren - Bestimmung des privaten Partners, dem die Erbringung der Dienstleistung obliegt - Vergabe außerhalb ...

  • Wolters Kluwer

    Freihändige Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft unter der Voraussetzung der vorherigen Durchführung bestimmter Arbeiten; Acoset SpA gegen Conferenza Sindaci e Presidenza Prov. Reg. ATO Idrico Ragusa u.a.

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • energienetzrecht.de

    Zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe einer Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 43; EG Art. 49; EG Art. 86
    Freihändigen Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft unter der Voraussetzung der vorherigen Durchführung bestimmter Arbeiten; Acoset SpA gegen Conferenza Sindaci e Presidenza Prov. Reg. ATO Idrico Ragusa u.a.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Acoset

    Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe der Wasserversorgung an eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft - Transparentes öffentliches Verfahren - Bestimmung des privaten Partners, dem die Erbringung der Dienstleistung obliegt - Vergabe außerhalb ...

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Vergabe an gemischt öffentliche-private Gesellschaft

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Ausschreibungspflicht bei gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung an gemischt öffentlichprivate Gesellschaft

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Vergabe als Ganzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • vku.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine doppelte Ausschreibung bei Beauftragung neu gegründeter gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen (Dr. Nicole Weiß)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Doppelausschreibung bei Beauftragung einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft! (IBR 2010, 1079)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale della Sicilia (Italien) eingereicht am 14. Mai 2008 - ACOSET SPA / CONFERENZA SINDACI E PRESIDENZA PROVINCIA REGIONALE ATO IDRICO RAGUSA u. a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale della Sicilia - Auslegung der Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Beauftragung einer gemischten Gesellschaft mit der Wasserversorgung, bei der deren privater Gesellschafter, dem die Erbringung der Dienstleistung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 849
  • NZBau 2009, 804
  • BauR 2010, 957
  • VergabeR 2010, 478
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 24).

    Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinien 2004/18 und 2004/17 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 18).

    Zu den Vertragsbestimmungen, die speziell auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar sind, gehören auch die Art. 43 EG und 49 EG (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 19).

    Außer dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar, und zwar auch dann, wenn keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 20).

    Diese der genannten Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 21).

    Aus Art. 86 Abs. 1 EG folgt außerdem, dass die Mitgliedstaaten keine nationalen Rechtsvorschriften fortgelten lassen dürfen, die die Vergabe öffentlicher Dienstleistungskonzessionen ohne Ausschreibung ermöglichen, da eine solche Vergabe gegen die Art. 43 EG oder 49 EG oder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 23).

    Die Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie die allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, kommen jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle verrichtet, die ihre Anteile innehat (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 24).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Eine - auch minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt sei, schließe es auf jeden Fall aus, dass der öffentliche Auftraggeber über die Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausüben könne wie über seine eigenen Dienststellen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ohne Ausschreibung das Ziel eines freien und unverfälschten Wettbewerbs und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Interessenten beeinträchtigen würde, weil ein solches Verfahren einem am Kapital dieses Unternehmens beteiligten privaten Unternehmen einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen würde (Urteile Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 51, sowie vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 48).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Der Unterschied zwischen einem Dienstleistungsauftrag und einer Dienstleistungskonzession liegt in der Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen (vgl. u. a. Urteil vom 10. September 2009, WAZV Gotha, C-206/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 51).

    Eine Dienstleistungskonzession liegt dann vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht zur Verwertung der Dienstleistung besteht und der Dienstleistungserbringer das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (vgl. u. a. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnrn. 29 und 31, sowie WAZV Gotha, Randnrn. 59 und 68).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Ein "öffentlicher Dienstleistungsauftrag" im Sinne der Richtlinien 2004/18 und 2004/17 umfasst eine Gegenleistung, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (vgl. u. a. Urteil vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 39).

    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 24).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    In einem solchen Fall ist eine Ausschreibung auch dann nicht zwingend, wenn der Vertragspartner eine vom öffentlichen Auftraggeber rechtlich getrennte Einrichtung ist (vgl. u. a. Urteil vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 36).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ohne Ausschreibung das Ziel eines freien und unverfälschten Wettbewerbs und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Interessenten beeinträchtigen würde, weil ein solches Verfahren einem am Kapital dieses Unternehmens beteiligten privaten Unternehmen einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen würde (Urteile Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 51, sowie vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Es ist klarzustellen, dass eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, während der gesamten Dauer der Konzession ihren Gesellschaftszweck unverändert beibehalten muss und dass eine wesentliche Änderung des Vertrags eine Verpflichtung zur Ausschreibung zur Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Ob ein Vorgang als "Dienstleistungskonzession" oder als "öffentlicher Dienstleistungsauftrag" einzustufen ist, ist ausschließlich anhand des Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31).
  • EuGH, 13.11.2008 - C-437/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    Eine Dienstleistungskonzession liegt dann vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht zur Verwertung der Dienstleistung besteht und der Dienstleistungserbringer das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (vgl. u. a. Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnrn. 29 und 31, sowie WAZV Gotha, Randnrn. 59 und 68).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
    In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Ausgangsrechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 34).
  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20

    Roma Multiservizi und Rekeep

    Im Urteil Acoset befasste sich der Gerichtshof, befragt nach einer unmittelbaren Vergabe eines lokalen integrierten Wasserversorgungsdienstes an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft, nicht mit der Frage, ob der Vertrag, der in Rede stand, einen gemischten Vertrag darstellte, dessen einzelne Teile untrennbar miteinander verbunden waren und somit ein unteilbares Ganzes bildeten.

    Jedoch lässt sich das Urteil Acoset nicht dahin auslegen, dass im Fall eines aus mehreren Teilen bestehenden Vertrags, bei dem ein Teil die Errichtung einer gemischt öffentlich-privaten Kapitalgesellschaft betrifft, dieser Teil nicht zu berücksichtigen wäre und nur die übrigen Teile zu prüfen wären.

    Somit ist das Urteil Acoset dahin zu verstehen, dass der Gerichtshof zum Ersten implizit die Auffassung vertreten hat, dass es sich um einen gemischten Vertrag handelte, dessen Teile ein unteilbares Ganzes bildeten, und zum Zweiten der Ansicht war, dass der Teil betreffend die lokale Gemeinwohldienstleistung den Hauptgegenstand des Vertrags darstellte.

    In Anbetracht des notwendigerweise individuellen Charakters der Bedingungen und Kriterien der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und/oder der beruflichen und fachlichen Befähigung(44) und in Übereinstimmung mit dem Urteil Acoset(45) lässt sich aus dieser Feststellung auch der Hinweis ableiten, dass die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Anforderungen an die öffentliche und private Beteiligung qualitative Auswahlkriterien darstellen.

    4 Vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2009, Acoset (C-196/08, im Folgenden: Urteil Acoset, EU:C:2009:628).

    Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Acoset den Begriff "gemischter Vertrag" nicht verwendete, so tat er dies doch in den Urteilen Club Hotel Loutraki u.

    Vgl. insoweit auch Urteil Acoset (Rn. 54 und 61).

    29 Vgl. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie 2014/24. Vgl. auch in diesem Sinne Urteil Acoset (Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Vgl. Urteil Acoset (Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    35 Vgl. entsprechend Urteil Acoset (Rn. 42).

    45 Vgl. Rn. 59 des Urteils Acoset: "... doch kann dem abgeholfen werden durch die Beachtung der in den [Rn.] 46 bis 49 des vorliegenden Urteils genannten Anforderungen bei der Auswahl des privaten Gesellschafters und die Festlegung der Kriterien für seine Eignung, denn die Bewerber müssen neben ihrer Fähigkeit, Anteilseigner zu werden, vor allem ihre technische Fähigkeit zur Erbringung der Dienstleistung sowie die wirtschaftlichen und sonstigen Vorteile nachweisen, die sich aus ihrem Angebot ergeben." In diesem Urteil hat der Gerichtshof die Bedeutung der qualitativen Auswahlkriterien betreffend die Fähigkeit zur Wahrnehmung einer Dienstleistung oder einer Konzession hervorgehoben (vgl. in diesem Sinne Brown, A., "Selection of the Private Participant in a Public-Private Partnership which is Entrusted with a Public Services Concession: Acoset (Case C-196/08)", Public Procurement Law Review , Bd. 2, 2010, S. 4), ohne jedoch die qualitativen Auswahlkriterien betreffend die Fähigkeit, ein privater Gesellschafter der zu gründenden gemischten Gesellschaft zu werden, unberücksichtigt zu lassen.

    53 Vgl. Urteil Acoset (Rn. 63).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 23/16

    Durchführung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich der Erbringung von

    Die Rechtsprechung des EuGH stellt allein auf "private Unternehmen" (EuGH, Urteil v. 15.10.2009, C-196/08 - Acoset SpA, Rn. 56; Urteil v. 11.05.2005, C-26/03 - Stadt Halle, Rn. 51 f.; Urteil v. 06.04.2006, C-410/04 - ANAV, Rn. 31), "privatwirtschaftliche Einrichtungen" (Urteil v. 19.06.2014, C-574/12, Rn. 38) oder "Privatpersonen" (Urteil v. 10.09.2009, C-573/07 - Sea Srl, Rn. 53) ab.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Alternativ dazu hätten sich die beteiligten Kommunen freilich ebenfalls zu einer einheitlichen Auftragsvergabe entschließen können (so auch EuGH, Urt. v. 15.10.2009 - C-196/08, Acoset, VergabeR 2010, 478, 484, Rn. 58 ff.).

    Dies kann neben der Dauer der Vergabeverfahren zu Rechtsunsicherheit sowie dazu führen, dass Unternehmen und öffentliche Stellen von einer Gründung - national sowie nach Unionsrecht förderungswürdiger - institutionalisierter öffentlich-privater Partnerschaften abgehalten werden (vgl. EuGH, Urt. v. 15.10.2009 - C-196/08, Acoset, Rn. 61 unter Bezugnahme auf Rn. 85 der Schlussanträge des Generalanwalts sowie auf Rn. 59, 46 bis 49 des Urteils), infolgedessen der Wettbewerb beeinträchtigt werden kann, und Bewerber um Konzessionsvergaben, und zwar allein wegen der Trennung der Vergabeverfahren, im Wettbewerb ungleich behandelt und diskriminiert werden können.

    Die Vergabe von Wegenutzungsrechten wird darum - bei Vorliegen einer eindeutigen Binnenmarktrelevanz - so die ständige Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 15.10.2009 - C- 196/08, Acoset, Rn. 46 ff.) - nach unionsrechtlichen Prinzipien die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, (Ex-ante-) Transparenz und der Herstellung eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit zu beachten haben, wobei darauf hinzuweisen bleibt, dass die Schwelle der Binnenmarktrelevanz in Fällen der vorliegenden Art tendenziell eher niedrig anzusetzen sein sollte (vgl. EuGH, Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, Parking Brixen, NZBau 2005, 644 - Binnenmarktrelevanz beim Betrieb eines Parkplatzes mit 200 Stellplätzen bejaht).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Insoweit ist sogleich darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31, und vom 15. Oktober 2009, Acoset, C-196/08, Slg. 2009, I-9913, Randnr. 38).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Allerdings hat es der EuGH (Urteil vom 15.10.2009 - C-196/08, NZBau 2010, 797) hinsichtlich einer Dienstleistungskonzession für zulässig erachtet, dass zunächst die Privatisierung einer Tochtergesellschaft mit der offen gelegten Absicht einer Auftragsvergabe an diese ordnungsgemäß ausgeschrieben wird und sodann die Auftragsvergabe ohne erneute Ausschreibung erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16

    Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!

    Grundlage für die an die Auswahlentscheidung zu stellenden verfahrensbezogenen und materiellen Anforderungen, sind hier - sich in Teilen überschneidend - das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot, der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Form des Willkürverbots (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03, zitiert nach juris, Tz. 64) und die primärrechtlichen Grundsätze des AEUV, insbesondere Art. 49 AEUV ("Niederlassungsfreiheit") und Art. 56 AEUV ("Dienstleistungsfreiheit"), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit (EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - C-196/08, zitiert nach juris, Tz. 49; Brüning, in: Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Aufl., § 149 GWB Rn. 40).

    Diese Rechtsansicht, für die sich möglicherweise die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anführen lässt (vgl. EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - C-196/08), führt hier aber zu keinem für die Antragsgegnerin günstigeren Ergebnis.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber im weitesten Sinne auf der Grundlage der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das Transparenzgebot zu wahren (s. zuletzt Urteile vom 10.09.2009 - C-206/08 - Eurawasser, NZBau 2009, 729 = EuZW 2009, 810 Rdnr. 44, vom 15.10.2009 - C-196/08 - Acoset, NZBau 2009, 804 = EuZW 2009, 849 Rdnrn. 46 ff. für Dienstleistungskonzessionen, vom 23.12.2009 - C-376/09 - Serrantoni und Consorzio stabile edili, Rdnrn. 21 ff., 31 ff. für einen Unterschwellenwertauftrag).
  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

    Denn die Anlage von privatem Kapital in einem Unternehmen beruht auf anderen (mit privaten Interessen zusammenhängenden) Überlegungen als die im öffentlichen Interesse liegenden Ziele des öffentlichen Auftraggebers (so EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014, Rs. C-574/12, und vom 11. Januar 2005, Rs. C-26/03) bzw. das am Kapital der Inhouse-Einrichtung beteiligte private Unternehmen würde sich sonst einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen (so: 32. Erwägungsgrund der RL 2014/24/EU und EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 und vom 11. Januar 2005 , jeweils aaO.; vom 22. Dezember 2010, Rs. C-215/09, und vom 15. Oktober 2009, Rs. C-196/08).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-215/09

    Mehiläinen und Terveystalo Healthcare - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Eine - auch minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Grundkapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, schließt jedoch aus, dass dieser über die Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausüben kann wie über seine eigenen Dienststellen (vgl. u. a. Urteile vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Randnr. 46, und vom 15. Oktober 2009, Acoset, C-196/08, Slg. 2009, I-9913, Randnr. 53).

    Wie in Punkt 2.1 der oben genannten Mitteilung der Kommission ausgeführt wird, kann im Übrigen die Tatsache, dass eine private Partei und ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens zusammenarbeiten, nicht dazu führen, dass die rechtlichen Bestimmungen über öffentliche Aufträge bei der Vergabe eines solchen Auftrags an die betreffende private Partei oder das gemischtwirtschaftliche Unternehmen unbeachtet bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil Acoset, Randnr. 57).

    Was die Argumente von Oulun kaupunki betrifft, wonach "[d]er jetzige Vertrag der Stadt ... vorteilhaft und wettbewerbsfähig" sei und "gute Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit [des Gemeinschaftsunternehmens] geschaffen [würden]", ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ohne Ausschreibung das Ziel eines freien und unverfälschten Wettbewerbs und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Interessenten beeinträchtigen würde, weil ein solches Verfahren einem am Kapital dieses Unternehmens beteiligten privaten Unternehmen einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen würde (Urteil Acoset, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Dies führt zwar auf der einen Seite dazu, dass die ... Entsorgung GmbH - wie auch vom 4. Senat in seiner Entscheidung vom 10. September 2015 angenommen wurde - wegen der privatwirtschaftlichen Beteiligung im Verhältnis zum Antragsgegner auch bereits für den Entsorgungsvertrag ein Dritter im Sinne des Vergaberechts war (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Januar 2015 - C-26/03 [Halle] -, juris, Rn. 52; 10. November 2005 - C-29/04 [Mödling] -, juris, Rn. 31ff.; 15. Oktober 2009 - C-196/08 [Acoset] -, juris, Rn. 53).

    Denn die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge stehen einer solchen freihändigen Vergabe an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, wenn diese Gesellschaft eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wurde und der private Gesellschafter, der auch die Durchführung der Dienstleistung übernehmen soll, seinerseits unter Beachtung des Vergaberechts ausgewählt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-196/08 [Acoset] - juris, Rn. 63).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 11 N 103.17

    Vertraglicher Anspruch auf Übereignung von Fernwärmeverteilungsanlagen gegen

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2013 - 15 Verg 11/12

    Autobahnraststätte - Vergaberecht: Vergabe einer Konzession zur Errichtung und

  • EuGH, 12.05.2022 - C-719/20

    Comune di Lerici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2020 - 27 U 3/20

    Vergabe einer Stromnetzkonzession: Bieter haben Anspruch auf Akteneinsicht!

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

  • VK Münster, 08.06.2012 - VK 6/12

    Vergabeverfahren nach GWB/SektVO ./. Konzessionsvergaben nach EnWG

  • EuGH, 01.08.2022 - C-332/20

    Roma Multiservizi und Rekeep

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Rettungsdienstleistungen -

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - Verg 33/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 13.01.2022 - C-110/20

    Ein Mitgliedstaat kann innerhalb der von ihm festgelegten geografischen Grenzen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8213
Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08 (https://dejure.org/2009,8213)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.06.2009 - C-196/08 (https://dejure.org/2009,8213)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - C-196/08 (https://dejure.org/2009,8213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Acoset

    Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der integrierten öffentlichen Wasserversorgung an eine gemischt öffentlich-private Gesellschaft - Auswahl des mit der Ausführung beauftragten privaten Gesellschafters in einem öffentlichen ...

  • EU-Kommission PDF

    Acoset

    Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der integrierten öffentlichen Wasserversorgung an eine gemischt öffentlich-private Gesellschaft - Auswahl des mit der Ausführung beauftragten privaten Gesellschafters in einem öffentlichen ...

  • EU-Kommission

    Acoset

    Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der integrierten öffentlichen Wasserversorgung an eine gemischt öffentlich-private Gesellschaft - Auswahl des mit der Ausführung beauftragten privaten Gesellschafters in einem öffentlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08
    33), und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randr.

    49 - Urteile vom 10. November 1998, BFI Holding (C-360/96, Slg. 1998, I-6821), und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585).

    66 - Urteile vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, Randnr. 62, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).

    71 - Urteile Parking Brixen und Carbotermo.

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08
    49 - Urteile vom 10. November 1998, BFI Holding (C-360/96, Slg. 1998, I-6821), und vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585).

    76 - Wie sich aus dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 und dem neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 sowie u. a. den Urteilen des Gerichtshofs vom 22. Juni 1989, Fratelli Costanzo (103/88, Slg. 1989, 1839, Randnr. 18 a.E.), vom 10. November 1998, BFI Holding, Randnr. 41, vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 16), vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich (C-237/99, Slg. 2001, I-939, Randnr. 41), Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 44, und Carbotermo, Randnr. 58, ergibt.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08
    54 - Der Ausschluss der Konzessionen aus dem Bereich der Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen zeichnete sich in dem Beschluss des Gerichtshofs vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung (C-358/00, Slg. 2002, I-4685), ab, doch das Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745), stellte die Bauaufträge unter die Ägide der Regelung der traditionellen Sektoren.

    72 - Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.

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