Rechtsprechung
EuGH, 09.09.1999 - C-374/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch - Unmittelbare Wirkung
- Europäischer Gerichtshof
Feyrer
- EU-Kommission
Feyrer
Richtlinie 85/73 des Rates, Artikel 2 Absatz 3 und Anhang, in der Fassung der Richtlinie 93/118
Landwirtschaft - Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften - Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch - Richtlinie 85/73 - Höhe der Gebühren - Für die einzelnen bestehende Möglichkeit, sich der Erhebung von höheren Gebühren als den ...
- EU-Kommission
Feyrer
- Wolters Kluwer
Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch; Höhe der Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch in einer Metzgerei; Herabsetzung der durch deutsches Recht auferlegten Gebühren auf die durch ...
- Judicialis
Richtlinie 85/73/EWG Art. 2 Abs. 3; ; Richtlinie 85/73/EWG Anhang Kapitel I Nr. 1; ; Richtlinie 85/73/EWG Anhang Kapitel I Nr. 4 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaft - Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften - Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch - Richtlinie 85/73 - Höhe der Gebühren - Für die einzelnen bestehende Möglichkeit, sich der Erhebung von höheren Gebühren als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - Auslegung der Richtlinie 85/73/EWG des Rates über die Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch und Geflügelfleisch (in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG) - ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, 182
- EuZW 2000, 22
- DVBl 1999, 1644
Wird zitiert von ... (135) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Der Gerichtshof hat in bezug auf die Entscheidung 88/408, an deren Stelle die Richtlinie getreten ist, bereits entschieden, daß die Tatsache allein, daß eine Entscheidung es den Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet ist, erlaubt, von klaren und genauen Bestimmungen dieser Entscheidung abzuweichen, diesen Bestimmungen nicht die unmittelbare Wirkung nehmen kann und daß insbesondere derartige Bestimmungen unmittelbare Wirkung haben können, wenn die Inanspruchnahme der insoweit eingeräumten Abweichungsmöglichkeiten einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich ist (Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156/91, Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. 1992, I-5567, Randnr. 15).Unter diesen Voraussetzungen hat der Gerichtshof entschieden, daß die Tatsache, daß den Mitgliedstaaten durch Artikel 2 Absatz 2 der Entscheidung 88/408 die Möglichkeit eingeräumt worden war, unter dem Vorbehalt, daß die im Anhang der Entscheidung genannten Voraussetzungen beachtet werden, von den in Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung festgesetzten Pauschalbeträge der Gebühr nach oben abzuweichen, der letztgenannten Bestimmung nicht die unmittelbare Wirkung nehmen kann (Urteil Hansa Fleisch Ernst Mundt, Randnrn.
In diesem Zusammenhang ergibt sich zunächst aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß es jedem Mitgliedstaat freisteht, die Zuständigkeiten auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht (Urteil Hansa Fleisch Ernst Mundt, Randnr. 23).
- EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Tögel
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-76/97, Tögel, Slg. 1998, I-5357, Randnr. 42) kann sich der einzelne in all den Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn der Staat die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzt.
- BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06
Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr; …
In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts den Ländern bzw. den Kommunalkörperschaften überlassen darf und dass dies auch für die Umsetzung der Richtlinie 85/73/EWG gilt (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs. C-156/91, Hansa Fleisch Ernst Mundt - Slg. I-5567, 5589 und vom 9. September 1999 - Rs. C-374/97, Feyrer - Slg. I-5153, 5167 ; BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2001 - BVerwG 3 BN 1.01 - LRE 41, 115, vom 21. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 9.01 - und vom 27. Juni 2002 - BVerwG 3 BN 4.01 -).Schließlich muss der Mitgliedstaat mit seinen besonderen Gebühren die entstehenden Kosten in dem jeweiligen Bemessungs- und Erhebungsgebiet, hier also im Gebiet des Beklagten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999, a.a.O. ), insgesamt decken; er darf sie jedenfalls nicht über-, wohl auch nicht unterschreiten (vgl. EuGH ebd. ; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6 S. 8 = NVwZ 2002, 486).
Die Harmonisierung des Rechts der Fleischuntersuchungsgebühren soll verhindern, dass Unterschiede bei der Finanzierung der Gebühren den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fleischerzeugnisse beeinträchtigen (Erwägungsgrund 5 zur Richtlinie 85/73/EWG vom 29. Januar 1985, ABl EG Nr. L 32 S. 14; vgl. EuGH, Urteile vom 9. September 1999 a.a.O. , …und vom 30. Mai 2002 a.a.O. ).
Dabei sollte die Harmonisierung gerade nicht so weit gehen, dass in sämtlichen Mitgliedstaaten dieselben Gebühren erhoben werden (EuGH, Urteil vom 9. September 1999 a.a.O. ); das wird schon durch die Möglichkeit eines jeden Mitgliedstaates belegt, die gemeinschaftsdurchschnittlichen Pauschalbeträge zu unter- oder zu überschreiten.
Im Urteil "Feyrer" (vom 9. September 1999 - Rs. C-374/97 - Slg. I-5153, 5167 ) hat der Europäische Gerichtshof zu der im wesentlichen wortgleichen Vorgängerfassung des Anhangs A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie 85/73/EWG entschieden, dass die den Mitgliedstaaten hierdurch eröffnete Möglichkeit zur Erhebung einer spezifischen Gebühr, die die tatsächlichen Kosten deckt, eine Befugnis ist, "von der sie unter der einzigen Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet", allgemein nach ihrem Ermessen Gebrauch machen können.
Wie gezeigt, hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat von der Ausnahmeregelung des Anhangs A Kapitel I Nr. 4 Buchstabe b der Richtlinie 85/73/EWG unter der einzigen Voraussetzung Gebrauch machen darf, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 a.a.O. …und vom 30. Mai 2002 a.a.O. ).
- OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und …
Zulässig - und aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts unbedenklich (…vgl. EuGH, Urt. v. 10. November 1992 - Rs. C-l56/91, NJW 1993, 315, 316; Urt. v. 9. September 1999 - Rs. C-374/97, NVwZ 2000, 182, 184 Ziff. 34 f.) - ist auch die Übertragung der Kompetenz zur rechtssatzmäßigen Festlegung des Gebührensatzes im Wege der Satzungsgebung an die kommunalen Gebietskörperschaften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. April 2000 - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21; s. auch Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2000 - 2 A 205/99.Z -, S. 5 f.).Das ergibt sich aus seinen Entscheidungen vom 10. November 1992 (Rs. C-156/91, NJW 1993, 315) und vom 9. September 1999 (Rs. C-374/97, NVwZ 2000, 182 ff.) zur Frage, ob sich ein Einzelner gegenüber einem Mitgliedstaat auf die EG-Pauschal gebühren berufen kann, um sich der Erhebung höherer Gebühren zu widersetzen.
Vorausssetzung hierfür ist aber, dass die Inanspruchnahme der insoweit eingeräumten Abweichungsmöglichkeiten einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich ist (…EuGH, Urt. v. 10. November 1992, a.a.O., Ziff. 15; Urt. v. 9. September 1999, a.a.O., Ziff. 24).
Hieraus hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. September 1999 (a.a.O., Ziff. 27, 28) zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung in Anhang Kapitel I Nr. 4 der Richtlinie 85/73/EWG in der durch die Richtlinie 93/118/EG vom 22. Dezember 1993 (ABl. Nr. L 340 S. 15) geänderten Fassung geschlossen, dass die Befugnis der Mitgliedstaaten, Beträge zu erheben, die die tatsächlichen Kosten decken, wenn diese höher als die in Nr. 1 festgelegten Pauschalbeträge sind, nicht Voraussetzungen unterliege, deren Beachtung einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich ist.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht es jedem Mitgliedstaat frei, die Zuständigkeit auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht (vgl. nur EuGH, Urt. v. 9. September 1999, a.a.O., Ziff. 34).
Vielmehr verdeutlicht Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie, wonach unbeschadet der Wahl der Behörde, die zur Erhebung der Gemeinschaftsgebühren ermächtigt ist, diese Gemeinschaftsgebühren an die Stelle jeder anderen Abgabe und Gebühr treten, die von den staatlichen, regionalen oder kommunalen Behörden der Mitgliedstaaten für die Untersuchungen und Kontrollen gemäß Art. 1 erhoben wird, dass die Erhebung der einschlägigen Gebühren sowohl auf nationaler als auch auf regionaler oder kommunaler Ebene erfolgen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 9. September 1999, a.a.O., Ziff. 35 f. zur insoweit entsprechenden Regelung des Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG in der durch die Richtlinie 93/118/EG geänderten Fassung).
Das folgt aus der Vorgabe des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG für die Festlegung der Gemeinschaftsgebühren - von denen die Mitgliedstaaten nach Abs. 3 bis zur Höhe der tatsächlichen Untersuchungskosten abweichen können -, dass sie die Kosten decken, die die zuständige Behörde bei der Durchführung der betreffenden Untersuchungen und Kontrollen zu tragen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 9. September 1999, a.a.O., Ziff. 37-39).
Diese soll nämlich keine Gebühren in einheitlicher Höhe für die gesamte Gemeinschaft einführen, sondern Wettbewerbsverzerrungen verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln für die Finanzierung der durch das Gemeinschaftsrecht eingeführten Untersuchungen und Hygienekontrollen ergeben könnten (vgl. EuGH, Urt. v. 9. September 1999, a.a.O., Ziff. 40).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03 Das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") - rechtfertige keine andere Sichtweise.
Soweit sich die Klägerin gegen die rückwirkende Neuregelung der festgesetzten Gebühren auf ein ihr nach dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("Mundt") - zustehendes "Abwehrrecht" beruft, ist dem das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") -, Slg. I-5153, Rdn. 29, Leits.
Da die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG nach der Rechtsprechung des EuGH gemeinschaftsrechtlich unter dem alleinigen Vorbehalt steht, dass die erhobene Gebühr die tatsächlich entstanden Kosten nicht übersteigt, vgl. Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") -, Slg. I-5153, Rdn. 27, 31 f., zur Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG, die mit der hier maßgeblichen Richtlinie inhaltlich übereinstimmt, die Erfüllung der in Anhang A Kapitel I Nrn. 4 a und 5 a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG genannten Voraussetzungen also gerade nicht erforderlich ist, gehen die hierauf gerichteten Ausführungen der Klägerin fehl.
Ausgehend von der Forderung des EuGH im Urteil von vom 30. Mai 2002 - C- 284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - eine kostendeckende Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG müsse "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten" abdecken - vgl. EuGH, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn 65 -, wobei es sich um die "der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten" handeln muss - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - a.a.O., Slg. I-5153, Leits.
vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999, a.a.O., Slg. I-5153, Rdn 40.
Wie bereits ausgeführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") - entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG - nichts anderes gilt für die inhaltsgleiche Vorschrift der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG - "ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt" steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet und dass die zuständige Behörde von der Gebührenerhebung im Übrigen "nach ihrem Ermessen Gebrauch machen" kann.
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
58 bis 75), so dass die Möglichkeit, sich auf ihn zu berufen, der Annahme nicht entgegen steht, dass die geprüfte Bestimmung den Einzelnen Rechte verleiht, auf die sie sich vor Gericht berufen können und die die nationalen Gerichte gewährleisten müssen (vgl. entsprechend Urteile van Duyn, Randnr. 7, vom 10. November 1992, Hansa Fleisch Ernst Mundt, C-156/91, Slg. 1992, I-5567, Randnr. 15, vom 9. September 1999, Feyrer, C-374/97, Slg. 1999, I-5153, Randnr. 24, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnrn. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3670/03 Das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") - rechtfertige keine andere Sichtweise.
Soweit sich die Klägerin gegen die rückwirkende Neuregelung der festgesetzten Gebühren auf ein ihr nach dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("Mundt") - zustehendes "Abwehrrecht" beruft, ist dem das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") -, Slg. I-5153, Rdn. 29, Leits.
Da die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG nach der Rechtsprechung des EuGH gemeinschaftsrechtlich unter dem alleinigen Vorbehalt steht, dass die erhobene Gebühr die tatsächlich entstanden Kosten nicht übersteigt, vgl. Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") -, Slg. I-5153, Rdn. 27, 31 f., zur Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG, die mit der hier maßgeblichen Richtlinie inhaltlich übereinstimmt, die Erfüllung der in Anhang A Kapitel I Nrn. 4 a und 5 a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG genannten Voraussetzungen also gerade nicht erforderlich ist, gehen die hierauf gerichteten Ausführungen der Klägerin fehl.
Ausgehend von der Forderung des EuGH im Urteil von vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("Stratmann u.a.") - eine kostendeckende Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG müsse "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten" abdecken - vgl. EuGH, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn 65 -, wobei es sich um die "der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten" handeln muss - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - a.a.O., Slg. I-5153, Leits.
vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999, a.a.O., Slg. I-5153, Rdn 40.
Wie bereits ausgeführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") - entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG - nichts anderes gilt für die inhaltsgleiche Vorschrift der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG - "ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt" steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet und dass die zuständige Behörde von der Gebührenerhebung im Übrigen "nach ihrem Ermessen Gebrauch machen" kann.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3672/03 Das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") - rechtfertige keine andere Sichtweise.
Soweit sich die Klägerin gegen die rückwirkende Neuregelung der festgesetzten Gebühren auf ein ihr nach dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("Mundt") - zustehendes "Abwehrrecht" beruft, ist dem das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") -, Slg. I-5153, Rdn. 29, Leits.
Da die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG nach der Rechtsprechung des EuGH gemeinschaftsrechtlich unter dem alleinigen Vorbehalt steht, dass die erhobene Gebühr die tatsächlich entstanden Kosten nicht übersteigt, vgl. Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") -, Slg. I-5153, Rdn. 27, 31 f., zur Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG, die mit der hier maßgeblichen Richtlinie inhaltlich übereinstimmt, die Erfüllung der in Anhang A Kapitel I Nrn. 4 a und 5 a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG genannten Voraussetzungen also gerade nicht erforderlich ist, gehen die hierauf gerichteten Ausführungen der Klägerin fehl.
Ausgehend von der Forderung des EuGH im Urteil von vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("Stratmann u.a.") - eine kostendeckende Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG müsse "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten" abdecken - vgl. EuGH, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn 65 -, wobei es sich um die "der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten" handeln muss - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - a.a.O., Slg. I-5153, Leits.
vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999, a.a.O., Slg. I-5153, Rdn 40.
Wie bereits ausgeführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("Feyrer") - entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG - nichts anderes gilt für die inhaltsgleiche Vorschrift der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG - "ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt" steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet und dass die zuständige Behörde von der Gebührenerhebung im Übrigen "nach ihrem Ermessen Gebrauch machen" kann.
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen - …
Dass mit dem Außerkrafttreten des § 24 FlHG auch der bundeseinheitlich geltende Maßstab entfallen sei, mag erörtert werden können, dass ein solcher aber nach der "Feyrer-Entscheidung" des EuGH (Urteil vom 9.9.1999, NVwZ 2000, 182 f.) gefordert sei, wie dies mit in der Berufungsverhandlung vorgebracht worden ist, ist indes nicht zutreffend.Sie begegnet unter kompetenzrechtlichen Erwägungen keinen Bedenken (vgl. dazu auch das o.a. Urteil des EuGH vom 9.9.1999, C- 374/97 - (Feyrer) Slg. 1999, I-5153 = NVwZ 2000, 182 ff. m. Anm. Kunze NVwZ 2001, 291).
Denn es steht jedem Mitgliedsstaat frei, die Zuständigkeiten auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte durch Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen (dazu EuGH, Urteil vom 9.9.1999, C-374/97, a.a.O.), sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht.
Denn diese Erwägung ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9.9.1999 C-374/97, a.a.O.) jedenfalls für die Richtlinie 85/73/EWG nicht tragend.
Wie bereits dargelegt, ist nach der RL 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EWG nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9.9.1999 C-374/97, a.a.O.) der Mitgliedstaat bzw. die von ihm für zuständig erklärte kommunale Behörde berechtigt, Gebühren zu erheben, die die tatsächlichen Kosten umfassen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3669/03 Das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") - rechtfertige keine andere Sichtweise.
Soweit sich die Klägerin gegen die rückwirkende Neuregelung der festgesetzten Gebühren auf ein ihr nach dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 ("N. ") - zustehendes "Abwehrrecht" beruft, ist dem das Urteil des EuGH vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") -, Slg. I-5153, Rdn. 29, Leits.
Da die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG nach der Rechtsprechung des EuGH gemeinschaftsrechtlich unter dem alleinigen Vorbehalt steht, dass die erhobene Gebühr die tatsächlich entstanden Kosten nicht übersteigt, vgl. Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") -, Slg. I-5153, Rdn. 27, 31 f., zur Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG, die mit der hier maßgeblichen Richtlinie inhaltlich übereinstimmt, die Erfüllung der in Anhang A Kapitel I Nrn. 4 a und 5 a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG genannten Voraussetzungen also gerade nicht erforderlich ist, gehen die hierauf gerichteten Ausführungen der Klägerin fehl.
Ausgehend von der Forderung des EuGH im Urteil von vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 ("T. u.a.") - eine kostendeckende Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG müsse "sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten" abdecken - vgl. EuGH, a.a.O., Slg. I-4611, Rdn 65 -, wobei es sich um die "der zuständigen kommunalen Behörde tatsächlich entstandenen Untersuchungskosten" handeln muss - vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - a.a.O., Slg. I-5153, Leits.
vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999, a.a.O., Slg. I-5153, Rdn 40.
Wie bereits ausgeführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 ("G. ") - entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr nach Anhang A Kapitel I Nr. 4 b der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG - nichts anderes gilt für die inhaltsgleiche Vorschrift der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 96/43/EG - "ohne weitere Voraussetzungen unter dem alleinigen Vorbehalt" steht, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet und dass die zuständige Behörde von der Gebührenerhebung im Übrigen "nach ihrem Ermessen Gebrauch machen" kann.
- EuGH, 19.03.2009 - C-270/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …
Die Kommission macht weiter geltend, dass das Urteil vom 9. September 1999, Feyrer (C-374/97, Slg. 1999, I-5153), das die Bundesrepublik Deutschland für ihren Standpunkt anführt, im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei.Sodann ist darauf hinzuweisen, dass eine Auslegung von Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b der Richtlinie 85/73 dahin gehend, dass eine in Anwendung dieser Vorschrift erhobene Gebühr sich nicht aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen darf, durch das Urteil Feyrer widerlegt wird.
Daraus folgt, dass diese Gebühr auch insoweit nicht im Widerspruch zu Anhang A Kapitel I Nr. 4 Buchst. b der Richtlinie 85/73 steht (vgl. in diesem Sinne Urteil Feyrer, Randnrn.
Was zweitens das Ziel der Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht durch die Einführung einer Gebühr in für die gesamte Europäische Gemeinschaft einheitlicher Höhe, sondern durch den Erlass harmonisierter Normen im Bereich der Finanzierung der Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch geschieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Feyrer, Randnr. 40).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02
Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …
vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C- 374/97 - (Anton Feyrer ./. Landkreis Rottal-Inn), Rdnrn. 20-29 des Urteils, NVwZ 2000, 182 ff.vgl. zum gesamten Vorstehenden: EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C - 374/97 - Rdnrn. 33 - 41, a.a.O. zur RL 93/118/EG; BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 B 145.01 -, a.a.O., zur RL 96/43/EG.
vgl. so ausdrücklich: EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C - 374/97 -, a.a.O, Rdnrn. 27, 39 zur im hier interessierenden Zusammenhang im wesentlichen inhaltsgleichen RL 85/73/EWG i.d.F. der RL 93/118/EG.
vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C - 374/97 -, Rdnrn. 27, 31, a.a.O zur im hier interessierenden Zusammenhang im wesentlichen inhaltsgleichen RL 85/73/EWG i.d.F. der RL 93/118/EG.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4232/02
Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …
- VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05
Fleischbeschaugebühr, Trichinenuntersuchung, Gebührenberechnung
- BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99
Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und …
- VGH Bayern, 25.05.2010 - 4 ZB 06.3361
Satzung der Stadt Straubing vom 5. Februar 2003
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08
Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …
- VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01
Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
- EuGH, 19.03.2009 - C-309/07
Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche …
- VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00
Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer …
- VG Stuttgart, 15.07.2010 - 4 K 419/09
Festsetzung von Fleischhygienegebühren - Umsetzung von Richtlinien des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10808/01
- BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99
Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von …
- VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 4 K 942/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung erhöhter Fleischbeschauungsgebühren
- VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 5769/99
Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Fleischbeschaugebühren; Beurteilung der …
- BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99
Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für …
- VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 4 K 1216/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erhöhten Fleischbeschaugebühr
- VG Frankfurt/Oder, 15.12.2008 - 4 K 216/05
- VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 589/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08
Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften …
- VG Stade, 30.04.2010 - 6 A 806/09
Gebühren für eine amtliche Untersuchung der Schlachtung von Schweinen, Rindern, …
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.998
Satzung der Stadt Bayreuth vom 26. September 2003 über die Erhebung von Gebühren …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 5 N 14.06
Fleischhygiene: Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung
- VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 2127/98
- VG Arnsberg, 28.01.2003 - 11 K 3140/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines …
- BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99
Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08
Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche …
- BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 5.01
Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 679/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15
Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …
- VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00
Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr
- BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 1.12
Fleischuntersuchung; Fleischhygiene; Gebühr; Gebührenerhebung; Bemessung von …
- BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00
Klärungsbedürftigkeit einer Frage nach der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht - …
- OLG Hamm, 31.01.2007 - 11 U 90/05
Schadensersatzansprüche wegen amtspflichtwidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit …
- VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09
Fleischuntersuchungsgebühr
- VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09
Gebührenbescheide für Schlachtungen; Gebührenbescheide für Schlachtungen
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16
Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der …
- VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1204/11
Gebührenbescheid für Fleischuntersuchung aufgrund von tatsächlich angefallenen …
- VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06
Fleischuntersuchungsgebühr
- BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 44.05
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ermächtigung der …
- BVerwG, 31.07.2002 - 3 B 145.01
Vereinbarkeit einer Kompetenzübertragung auf kommunale Stellen zur Erhebung …
- VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2044/09
Fleischuntersuchungsgebühr
- EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende …
- BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19
Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum; …
- BVerwG, 27.06.2005 - 3 B 52.05
Umsetzung einer Gemeinschaftsrichtlinie durch die Länder - Umsetzung einer …
- VGH Hessen, 02.06.2005 - 5 UZ 1197/04
Trichinenschau; Untersuchungsgebühr; Umsetzung von EG-Richtlinien; Rückwirkung
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.2285
Fleischhygiene-Gebührensatzungen der Stadt Ansbach vom 4. Dezember 2002, 9. Mai …
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10319/02
- VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 4771/00
Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Einstellung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2561/97
Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung sowie Gebühren für die …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17
Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle; …
- BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 76.06
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des …
- BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 7.01
Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache …
- BVerwG, 28.06.2002 - 3 BN 6.01
Befugnis zur flächendeckenden Abweichung von EG-Pauschalgebühren als Rechtssache …
- VG Gießen, 05.04.2001 - 7 E 1231/98
FLEISCHUNTERSUCHUNGSGEBÜHREN; FLEISCHBESCHAUGEBÜHREN; RICHTLINIE; …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- BVerwG, 31.07.2002 - 3 B 120.01
Selbstständiges Abweichen der Bundesländer in flächendeckender Form von …
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98
Fleischbeschaugebühr
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- BGH, 27.01.2011 - III ZR 337/09
Fleischgebühren
- BVerwG, 20.05.2019 - 3 B 3.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 09.10.2006 - 3 B 75.06
Voraussetzungen der Erhebung einer gesonderten Gebühr (oder Teilgebühr) für die …
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12
Fleischuntersuchungsgebühren
- BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 5.12
Erhebung von Gebühren für fleischhygiene-rechtliche Kontrollen; Rechtmäßigkeit …
- VG Düsseldorf, 17.01.2001 - 7 L 3087/00
Durchführung von Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen in einer …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 9.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 8.19
Unionsrechtliche Vorgaben zur Erhebung von Gebühren für amtliche …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 6.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 29.03.2005 - 3 BN 1.04
Zulässigkeit der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 5.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 7.19
Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; Festsetzung einer …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 10.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 4.19
Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - 9 A 3308/02
Gebührenfestsetzungen für die bakteriologischen Untersuchungen an geschlachteten …
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2008 - 2 S 1173/07
Erhebung von Fleischhygienegebühren
- BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 84.02
Berechnung der Gebühren für Geflügelhygienekontrollen als Gegenstand der …
- BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 2.12
Erhebung von Gebühren für fleischhygiene-rechtliche Kontrollen; Rechtmäßigkeit …
- BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 3.12
Erhebung von Gebühren für fleischhygiene-rechtliche Kontrollen; Rechtmäßigkeit …
- BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 4.12
Erhebung von Gebühren für fleischhygiene-rechtliche Kontrollen; Rechtmäßigkeit …
- VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1978/13
Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - 17 A 3510/03
Zulässigkeit der Erhebung von über die EG-Pauschalbeträge hinausgehenden Gebühren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1290/93
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von …
- VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 3138/08
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche Kontrollen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 2229/97
Gebühren für die Überwachung der Zerlegung von im eigenen Betrieb gewonnenem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 1449/93
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von …
- VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2031/00
Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung an Schweinen einer …
- VG Münster, 28.06.2002 - 7 K 5015/94
Schutz des Vertrauens in den Fortbestand einer Rechtsnorm als Grundlage für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5782/94
Erhebung von Gebühren für durchgeführte amtliche Schlachttieruntersuchungen und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5269/94
Zulässigkeit der Heranziehung des Inhabers eines Schlachttierbetriebes zu den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2492/03
Kompetenz zur Regelung der Gebühren für fleischhygienerechtliche Untersuchungen; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-430/07
Exportslachterij J. Gosschalk & Zoon - Gemeinsame Agrarmarktorganisation - …
- BVerwG, 12.07.2002 - 6 B 13.02
- BVerwG, 21.06.2002 - 3 BN 9.01
Zulässigkeit flächenmäßiger Abweichungen kommunaler Gebühren von den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 714/00
Anfechtungsklage gegen die Erhebung von Gebühren ; Angleichung an den für den …
- VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau
- OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
Fleischbeschau; Fleischuntersuchung; Gebühr; Normenkontrollantrag; …
- VG Augsburg, 09.05.2018 - Au 6 K 17.1312
Berechnung von Fleischhygienegebühren
- BVerwG, 19.06.2003 - 3 B 168.02
Überprüfung der Auslegung eines landesrechtlichen Gebührengesetzes durch das …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.12.1999 - 2 M 26/99
Aufschiebende Wirkung gegen Gebührenbescheid; Vorbringen zu Zulassungsgründen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 3201/97
Durchführung einer Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung ; Regelung …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
Kommission / Deutschland
- VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 10.1783
Fleischhygienegebühren für den Zeitraum Juni 2004 und Juli 2004; Satzung des …
- VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10
Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage
- VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 86/08
Heranziehung eines EG-Schlachthofes zu Gebühren für erbrachte …
- VG Minden, 22.01.2009 - 9 K 842/08
Anforderungen an die Bemessung der Gebühren für fleischhygienerechtliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06
Fleischuntersuchungsgebühren
- BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 57.03
Landesrechtlicher Umsetzungsakt für die Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2002 - 12 A 10773/02
Nacherhebung der Fleischbeschaugebühr
- VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 4027/00
Anforderungen an die Bemessung eines Gebührenbescheids für amtlich durchgeführte …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-284/00
Stratmann
- VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche …
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10320/02
- BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 56.03
Ermächtigungsgrundlage und gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit der Erhebung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2003 - 2 L 113/02
Weiterhin keine Rückwirkung von § 4 Abs. 2 des allgemeinen Gebührenordnung …
- BVerwG, 10.07.2003 - 3 B 58.03
Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Fleischuntersuchungsgebühren
- VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06
Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- VG Münster, 16.11.2007 - 7 K 710/04
Erhebung von Gebühren für die Vornahme von Schlachttieruntersuchungen und …
- VG Minden, 15.05.2003 - 9 K 1671/02
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer kommunalen Satzung über die Erhebung von …
- VGH Bayern, 02.03.2009 - 4 ZB 07.1089
Fleischhygienegebühr; Bekanntmachung der Satzung des Landkreises; …
- VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-374/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Feyrer
- EU-Kommission
Anton Feyrer gegen Landkreis Rottal-Inn.
Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch - Unmittelbare Wirkung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.10.1997 - 4 B 96.3727
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-374/97
- EuGH, 09.09.1999 - C-374/97
- VGH Bayern, 02.08.2000 - 4 B 96.3727
- BVerwG, 16.11.2000 - 1 B 102.00
- BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00
Wird zitiert von ...
- VG Arnsberg, 28.01.2003 - 11 K 3140/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung eines …
vgl. hierzu Schlussantrag des Generalanwalts vom 18.03.1999 in der Rechtssache C-374/97 (Anton Feyrer/Landkreis Rottal-Inn) Tz. 34, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Slg.) Teil I - 1999, 5163 sowie Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 04.02.1998 Tz. 40 in der gleichen Rechtssache (ohne Fundstelle).vgl. Urteil vom 09.09.1999 - Rs. C-374/97 (Anton Feyrer/Landkreis Rottal-Inn) Tzn.
vgl. Schlussantrag des Generalanwalts vom 18.03.1999 in der Rechtssache C-374/97 (Anton Feyrer/Landkreis Rottal-Inn) , aaO. Tz. 38; wie hier bereits Urteil der Kammer vom 06.11.1995 - 11 K 3668/94 - .