Rechtsprechung
EuGH, 08.02.2007 - C-435/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die zum Vermögen des Unternehmens gehört, aber entstanden ist, ...
- Europäischer Gerichtshof
Investrand
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die zum Vermögen des Unternehmens gehört, aber entstanden ist, ...
- EU-Kommission
Investrand
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die zum Vermögen des Unternehmens gehört, aber entstanden ist, ...
- EU-Kommission
Investrand
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzugsfähigkeit von Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung; Entstehen der Forderung vor Entstehung der Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Forderungsinhabers; Auslegung von Art. 17 ...
- Judicialis
EG Art. 234; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrecht: Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die zum Vermögen des Unternehmens gehört, aber ...
- datenbank.nwb.de
Recht auf Vorsteuerabzug: Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die zum Vermögen des Unternehmens gehört, aber entstanden ist, bevor der Forderungsinhaber mehrwertsteuerpflichtig wurde
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Eine irrtümlich in Rechnung gestellte Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, auch nicht im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Investrand
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Aufwendungen für Beratungsdienste im Rahmen eines schiedsgerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Höhe einer Forderung, die zum Vermögen des Unternehmens gehört, aber entstanden ist, ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umsatzsteuerbefreiung für Kreditvermittlung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 2. Dezember 2005 in dem Rechtsstreit Investrand BV gegen Staatssecretaris van Financiën
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 2
Entstehung; Geldforderung; Unternehmer; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 17 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...
Papierfundstellen
- DB 2007, 380
- DB 2007, 667
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 26.05.2005 - C-465/03
EINE AKTIENGESELLSCHAFT KANN DIE VORSTEUER AUF DIE LEISTUNGEN, DIE SIE IM RAHMEN …
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Das vorlegende Gericht ist jedoch der Auffassung, dass dieser Kassationsgrund nicht durchgreifen könne, da diese Beurteilung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Einklang stehe (Urteile vom 29. April 2004, EDM, C-77/01, Slg. 2004, I-4295, und vom 26. Mai 2005, Kretztechnik, C-465/03, Slg. 2005, I-4357).23 und 31, und Kretztechnik, Randnr. 36).
57 bis 62, und Kretztechnik, Randnr. 19).
Solche Handlungen stellen nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil ein mit ihnen möglicherweise erzieltes Ergebnis allein auf der Inhaberschaft der betreffenden Forderung beruht und keine Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kretztechnik, Randnr. 19).
Während im vorliegenden Fall kein Anhaltspunkt in den Akten die Annahme erlaubt, dass Investrand die betreffenden Beratungsdienste nicht in Anspruch genommen hätte, wenn sie keine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufgenommen hätte, hatten die im Urteil Kretztechnik fraglichen Beratungsdienste ihren Grund ausschließlich in der wirtschaftlichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Gesellschaft und der Kapitalerhöhung, die sie zur Aufstockung ihrer finanziellen Mittel zugunsten dieser Tätigkeit beschlossen hatte.
Im Unterschied zu den Beratungskosten, um die es im vorliegenden Ausgangsverfahren geht, hingen die im Urteil Kretztechnik in Rede stehenden Beratungskosten daher mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit der steuerpflichtigen Gesellschaft direkt und unmittelbar zusammen.
- EuGH, 08.06.2000 - C-98/98
Midland Bank
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Mit dem zweiten Kassationsgrund macht Investrand geltend, dass der Gerechtshof te Amsterdam das Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juni 2000, Midland Bank (C-98/98, Slg. 2000, I-4177), unzutreffend ausgelegt habe, indem er die Aufwendungen für die Beratungsdienste, die sie 1996 in Anspruch genommen habe, nicht in Zusammenhang mit den Tätigkeiten gesehen habe, die sie im Geschäftsjahr 1996 als Unternehmer ausgeübt habe, sondern ausschließlich in Zusammenhang mit dem Zeitraum, in dem der Verkauf der Anteile erfolgt sei und in dem sie die Unternehmereigenschaft noch nicht besessen habe.Nach ständiger Rechtsprechung muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 24, Abbey National, Randnr. 26, und vom 3. März 2005, Fini H, C-32/03, Slg. 2005, I-1599, Randnr. 26).
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (Urteile Midland Bank, Randnr. 30, Abbey National, Randnr. 28, und vom 27. September 2001, Cibo Participations, C-16/00, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31).
Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. u. a. Urteile Midland Bank, Randnrn.
Angesichts der oben in Randnr. 24 wiedergegebenen Rechtsprechung ist indessen weiter zu prüfen, ob es sich bei den im Ausgangsverfahren fraglichen Kosten, wie Investrand unter Hinweis auf das Urteil Midland Bank geltend macht, um allgemeine Aufwendungen handelt, die deshalb direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit der Steuerpflichtigen zusammenhängen, weil die Forderung, auf die sie sich beziehen, zum Vermögen des von ihr betriebenen Unternehmens gehört.
- EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Abbey National
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal, C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24).Nach ständiger Rechtsprechung muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 24, Abbey National, Randnr. 26, und vom 3. März 2005, Fini H, C-32/03, Slg. 2005, I-1599, Randnr. 26).
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (Urteile Midland Bank, Randnr. 30, Abbey National, Randnr. 28, und vom 27. September 2001, Cibo Participations, C-16/00, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31).
- EuGH, 27.09.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (Urteile Midland Bank, Randnr. 30, Abbey National, Randnr. 28, und vom 27. September 2001, Cibo Participations, C-16/00, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31). - EuGH, 03.03.2005 - C-32/03
Fini H
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Nach ständiger Rechtsprechung muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (vgl. Urteile Midland Bank, Randnr. 24, Abbey National, Randnr. 26, und vom 3. März 2005, Fini H, C-32/03, Slg. 2005, I-1599, Randnr. 26). - EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
EDM
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Das vorlegende Gericht ist jedoch der Auffassung, dass dieser Kassationsgrund nicht durchgreifen könne, da diese Beurteilung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs in Einklang stehe (Urteile vom 29. April 2004, EDM, C-77/01, Slg. 2004, I-4295, und vom 26. Mai 2005, Kretztechnik, C-465/03, Slg. 2005, I-4357). - EuGH, 20.06.1996 - C-155/94
Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Im Ausgangsverfahren ist in Übereinstimmung mit dem vorlegenden Gericht festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Verkauf von Anteilen nicht selbst eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie darstellt und daher nicht in deren Anwendungsbereich fällt (vgl. u. a. Urteile vom 20. Juni 1996, Wellcome Trust, C-155/94, Slg. 1996, I-3013, Randnrn. - EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal, C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24). - EuGH, 14.02.1985 - 268/83
Rompelman / Minister van Financiën
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, vom 15. Januar 1998, Ghent Coal Terminal, C-37/95, Slg. 1998, I-1, Randnr. 15, und vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 24). - EuGH, 26.06.2003 - C-305/01
MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring
Auszug aus EuGH, 08.02.2007 - C-435/05
Wie die niederländische Regierung in der mündlichen Verhandlung dargelegt hat, kann sich Investrand insoweit nicht auf das Urteil vom 26. Juni 2003, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring (C-305/01, Slg. 2003, I-6729), stützen.
- BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
c) Eine Holding kann die von ihr für den Bezug von Dienstleistungen auf der Eingangsstufe entrichtete Mehrwertsteuer nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn entweder die Eingangsumsätze direkt und unmittelbar mit zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen zusammenhängen oder wenn die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen der Holding gehören und --als solche-- Kostenelemente der von ihr erbrachten Dienstleistungen sind (…vgl. EuGH-Urteile --Cibo Participations-- in Slg. 2001, I-6663, BFH/NV Beilage 2002, 6, Rz 31; vom 26. Mai 2005 C-465/03 --Kretztechnik--, Slg. 2005, I-4357, UR 2005, 382, Rz 35 f.; vom 8. Februar 2007 C-435/05 --Investrand--, Slg. 2007, I-1315, BFH/NV Beilage 2007, 289, Rz 23 f.; --Securenta-- in Slg. 2008, I-1597, BStBl II 2008, 727, Rz 27;… --SKF-- in Slg. 2009, I-10413, BFH/NV 2009, 2099, Rz 57 f.; --Portugal Telecom-- in HFR 2012, 1119, UR 2012, 762, Rz 36 f.; BFH-Urteil in BFHE 236, 258, BStBl II 2012, 844, Rz 21).Diese Eingangsleistungen hatten mithin nicht --wie für einen (vollständigen) Vorsteuerabzug erforderlich-- ihren "ausschließlichen Entstehungsgrund" (vgl. EuGH-Urteil --Investrand-- in Slg. 2007, I-1315, BFH/NV Beilage 2007, 289, Rz 33;… Senatsurteil vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 38) in der späteren Erbringung der (steuerbaren und steuerpflichtigen) Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften.
- EuGH, 10.11.2016 - C-432/15
Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck oder ihrem Ergebnis, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (…vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1985, Rompelman, 268/83, EU:C:1985:74, Rn. 19, und vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, EU:C:2007:87, Rn. 22). - BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
c) Eine Holding kann die von ihr für den Bezug von Dienstleistungen auf der Eingangsstufe entrichtete Mehrwertsteuer nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn entweder die Eingangsumsätze direkt und unmittelbar mit zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätzen zusammenhängen oder wenn die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen der Holding gehören und --als solche-- Kostenelemente der von ihr erbrachten Dienstleistungen sind (…vgl. EuGH-Urteile --Cibo Participations-- in Slg. 2001, I-6663, BFH/NV Beilage 2002, 6, Rz 31; vom 26. Mai 2005 C-465/03 --Kretztechnik--, Slg. 2005, I-4357, UR 2005, 382, Rz 35 f.; vom 8. Februar 2007 C-435/05 --Investrand--, Slg. 2007, I-1315, BFH/NV Beilage 2007, 289, Rz 23 f.; --Securenta-- in Slg. 2008, I-1597, BStBl II 2008, 727, Rz 27;… --SKF-- in Slg. 2009, I-10413, BFH/NV 2009, 2099, Rz 57 f.; --Portugal Telecom-- in HFR 2012, 1119, UR 2012, 762, Rz 36 f.; BFH-Urteil in BFHE 236, 258, BStBl II 2012, 844, Rz 21).Diese Eingangsleistungen hatten mithin nicht --wie für einen (vollständigen) Vorsteuerabzug erforderlich-- ihren "ausschließlichen Entstehungsgrund" (vgl. EuGH-Urteil --Investrand-- in Slg. 2007, I-1315, BFH/NV Beilage 2007, 289, Rz 33;… Senatsurteil vom 14. März 2012 XI R 8/10, BFH/NV 2012, 1667, Rz 38) in der späteren Erbringung der (steuerbaren und steuerpflichtigen) Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften.
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Nach ständiger Rechtsprechung sind der bloße Erwerb, das bloße Halten und der bloße Verkauf von Aktien an sich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Sechsten Richtlinie (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, EDM, C-77/01, Slg. 2004, I-4295, Randnr. 59, und vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, Slg. 2007, I-1315, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.03.2008 - C-437/06
Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich …
Was die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien oder atypischen stillen Beteiligungen angeht, berechtigt die hierauf entrichtete Mehrwertsteuer nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn die betreffenden Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (vgl. Urteile vom 22. Februar 2001, Abbey National, C-408/98, Slg. 2001, I-1361, Randnr. 28, vom 27. September 2001, Cibo Participations, C-16/00, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 31, und vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, Slg. 2007, I-1315, Randnr. 23). - EuGH, 17.10.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Folglich müssen, damit die entrichtete Mehrwertsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer abgezogen werden kann, die Ausgaben grundsätzlich ausschließlich in der beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit begründet sein, hier also in der Erbringung mehrwertsteuerpflichtiger Geschäftsführungsleistungen gegenüber der Zielgesellschaft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, EU:C:2007:87, Rn. 33 und 36…, vom 13. März 2008, Securenta, C-437/06, EU:C:2008:166, Rn. 29 und 30, …sowie vom 16. Juli 2015 Larentia + Minerva und Marenave Schiffahrt, C-108/14 und C-109/14, EU:C:2015:496, Rn. 25). - BFH, 06.05.2010 - V R 29/09
Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von …
Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören (…EuGH-Urteile Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 30;… Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 28;… vom 27. September 2001 C-16/00, Cibo Participations, Slg. 2001, I-6663 Rdnr. 31, und vom 8. Februar 2007 C-435/05, Investrand, Slg. 2007, I-1315 Rdnr. 23).Derartige Kosten hängen dann direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. EuGH-Urteile Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnrn. 23 und 31; vom 26. Mai 2005 C-465/03, Kretztechnik, Slg. 2005, I-4357 Rdnr. 36, und Investrand in Slg. 2007, I-1315 Rdnr. 24).
- EuGH, 22.10.2015 - C-126/14
Sveda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen (vgl. in diesem Sinne Urteile Investrand, C-435/05, EU:C:2007:87, Rn. 24, und SKF, C-29/08, EU:C:2009:665, Rn. 58). - EuGH, 21.02.2013 - C-104/12
Becker - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. a - Recht auf …
Zum anderen habe der Gerichtshof entschieden, dass auch zu beachten sei, ob die bezogene Leistung ihren ausschließlichen Entstehungsgrund in den der Steuer unterliegenden Tätigkeiten des Steuerpflichtigen habe (Urteil vom 8. Februar 2007, 1nvestrand, C-435/05, Slg. 2007, I-1315, Randnr. 33). - FG München, 28.01.2009 - 3 K 3141/05
Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen …
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, bestehen, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechts bestimmt werden kann (z.B. EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, Rn. 23 m.w.N., Slg 2007, I-01315, UR 2007, 225).Das Recht auf Abzug der für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichteten Mehrwertsteuer ist nur dann gegeben, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der versteuerten, zum Abzug berechtigenden Ausgangsumsätze gehören ( EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, a.a.O.).
b) Ein Recht auf Vorsteuerabzug wird auch bei Fehlen eines direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen angenommen, wenn die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen eines Unternehmers gehören und - als solche - Bestandteile des Preises der von ihm gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen sind ( EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, Rn. 23 m.w.N., a.a.O.).
aa) Voraussetzung für das Vorliegen von Allgemeinkosten ist, dass diese Kosten für Zwecke der steuerpflichtigen Tätigkeiten der Klägerin aufgewendet wurden ( EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, Rn. 23 m.w.N., a.a.O.).
Nur in dieser Höhe können Eingangsumsätze somit rechnerisch auch Preisbestandteil geworden sein (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Februar 2007 Rs. C-435/05, Investrand BV, Rn. 24, a.a.O.).
- BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17
Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der …
- BFH, 22.12.2011 - V R 29/10
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug …
- BFH, 13.12.2017 - XI R 3/16
Zum Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine …
- FG Köln, 29.01.2015 - 6 K 3255/13
Vorsteuerabzug aus d. Aufwendungen für die Erstellung eines Vereinsheftes eines …
- FG Niedersachsen, 19.04.2018 - 5 K 285/16
Rechtsstreit um die Zurechnung von Vorsteuern zu dem nichtwirtschaftlichen …
- FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 16 K 411/07
Zulässigkeit des unternehmerischen Vorsteuerabzugs im Falle eines nicht …
- FG Niedersachsen, 30.01.2019 - 11 K 87/18
Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten …
- FG Köln, 29.01.2015 - 7 K 25/13
Vorsteuer aus Insolvenzverwaltervergütung in vollem Umfang abzugsfähig
- BFH, 30.03.2021 - V B 63/20
Aussetzung der Vollziehung; Umfang des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding; …
- EuGH, 29.10.2009 - C-174/08
NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 - …
- BFH, 08.09.2010 - XI R 31/08
Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Dienstleistungen zur Erfüllung …
- EuGH, 06.09.2012 - C-496/11
Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art. …
- FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03
Umfang des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen, weitgehend durch Zuschüsse …
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 23/10
Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen - Wirtschaftliche …
- EuGH, 22.12.2010 - C-277/09
RBS Deutschland Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf …
- FG Niedersachsen, 04.02.2010 - 16 K 17/09
Aufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen einer Holding an Unternehmen als …
- FG München, 23.07.2008 - 3 K 4255/04
Kein Vorsteuerabzug für die Kosten der Entsorgung von sog. Fehleinwürfen in den …
- FG Nürnberg, 23.02.2021 - 2 K 826/20
Kein Vorsteuerabzug für Dachreparatur wegen Schäden durch Installation einer …
- BFH, 07.12.2022 - XI R 16/21
Photovoltaik-Anlage: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
- FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07
Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw. …
- FG Köln, 15.03.2017 - 9 K 2995/15
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren - Rechtsanwaltskosten
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 3736/07
Vorsteuerabzug aus Vergütungsrechnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2735/10
Vorsteuerabzug einer Holding aus Leistungsbezügen im Zusammenhang mit …
- FG München, 24.04.2013 - 3 K 734/10
1. Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen …
- EuGH, 01.10.2020 - C-405/19
Vos Aannemingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Gemeinsames …
- FG München, 24.07.2013 - 3 K 3274/10
Unternehmerische Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße durch eine Gemeinde
- FG Schleswig-Holstein, 23.10.2013 - 4 K 90/13
Vorsteuerabzug bei Sanierung eines asbesthaltigen Daches zur Errichtung einer …
- FG Hessen, 17.06.2010 - 1 K 3632/05
Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs ist entscheidend für …
- FG München, 21.04.2010 - 3 K 2780/07
Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen Vereins aus den …
- EuGH, 06.03.2008 - C-98/07
Nordania Finans und BG Factoring - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 …
- FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 5 K 150/06
Abzug von Vorsteuern aus Rechnungen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer AG und …
- FG Sachsen, 15.03.2017 - 2 K 1510/16
Kein Vorsteuerabzug eines Künstlers aus den ihm gegenüber im Ausland erbrachten …
- FG München, 26.08.2015 - 2 K 1687/14
Vorsteuerabzug aus Entschädigungszahlung für vorzeitige Vertragsauflösung
- EuGH, 27.10.2011 - C-504/10
Tanoarch - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug - Übertragung …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06
Securenta - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-132/16
Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investments - Vorabentscheidungsersuchen - …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 12 K 1944/09
Kann ein Steuerpflichtiger die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die ihm bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14
Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08
AB SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-95/07
Ecotrade - Mehrwertsteuer - Reverse-Charge-Mechanismus - Irrtümlich als befreit …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-277/09
RBS Deutschland Holding - Auslegung von Art. 17 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2012 - C-234/11
TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 185 und 187 der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-484/06
Koninklijke Ahold - Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2012 - C-299/11
Gemeente Vlaardingen - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung eines "im …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 1562/08
Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG - Kein …
- FG Düsseldorf, 16.05.2012 - 5 K 3311/10
Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach einer Beurteilung der Ausgangsumsätze aus …
- FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09
Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und …
- FG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 12 V 2023/09
Abzug der Umsatzsteuer als Vorsteuer i.R.e Berechnung einer Begebung einer …