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   EuGH, 01.02.2007 - C-71/06   

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EuGH, 01.02.2007 - C-71/06 (https://dejure.org/2007,43740)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - C-71/06 (https://dejure.org/2007,43740)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - C-71/06 (https://dejure.org/2007,43740)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 7. Februar 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass aller erforderlichen Vorschriften, um der Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, zur Aufhebung der Richtlinien ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen für den Handel mit EDV

    Dann kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug beansprucht werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (vgl. dazu die grundlegenden Entscheidungen des EuGH, Urt. v. 27.9.2007 - C-409/04, BStBl II 2009, 70 - Teleos; EuGH, Urt. v. 21.2.2008 - C- 71/06, DStR 2008, 450 - Netto Supermarkt).
  • FG Nürnberg, 19.09.2019 - 11 K 168/16

    Zur abweichenden Festsetzung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege

    Dann kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug beansprucht werden, wenn der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (vgl. dazu die grundlegen-den Entscheidungen des EuGH, Urt. v. 27.9.2007 - C-409/04, BStBl II 2009, 70 - Teleos; EuGH, Urt. v. 21.2.2008 - C- 71/06, DStR 2008, 450 - Netto Supermarkt).
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