Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 10.01.1995 | Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 11.08.1995 - C-1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2787
EuGH, 11.08.1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,2787)
EuGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,2787)
EuGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,2787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Cavarzere Produzioni Industriali u.a. / Ministero dell'Agricoltura e delle Foreste u.a.

    Verordnungen Nr. 1785/81 des Rates, Artikel 24 und 25 Absatz 2, und Nr. 193/82 des Rates, Artikel 2
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Zucker; Den Mitgliedstaaten durch Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1785/81 eingeräumte Befugnis zur Änderung der Quoten der Unternehmen; Voraussetzungen für die Ausübung; Ausübung nach dem Endtermin 1. März für das am ...

  • EU-Kommission

    Cavarzere Produzioni Industriali u.a. / Ministero dell'Agricoltura e delle Foreste u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Zucker; Grundregeln für die Übertragung von Quoten im Zuckersektor; Befugnis zur Änderung der Quoten der Unternehmen; Voraussetzungen für die Ausübung der Änderung der Quoten der Unternehmen; Ausübung neben einer im Anschluss an eine ...

  • Judicialis

    Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 23; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 24; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 25 Abs. 1; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 25 Abs. 2; ; Verordnungen Nr. 1785/... 81 Art. 25 Abs. 3; ; Verordnungen Nr. 1785/81 Art. 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Den Mitgliedstaaten durch Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1785/81 eingeräumte Befugnis zur Änderung der Quoten der Unternehmen - Voraussetzungen für die Ausübung - Ausübung nach dem Endtermin 1. März für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuGH, 14.03.2002 - C-340/98

    Italien / Rat

    Unter Berufung auf das Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnr. 21) macht sie geltend, dass Buchstabe und Geist des Artikels 3 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1785/81 dafür sprächen, dass es sich hier um eine Ausschlußfrist handele.

    Demgegenüber weist der Rat auf die Unterschiede hin, die zwischen der im Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. behandelten und der hier einschlägigen Regelung bestünden.

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. zugrunde liege, sei nach der gesamten im vorliegenden Fall anwendbaren Regelung insbesondere ausgeschlossen, dass die Sanktion für die Versäumung der fraglichen Frist sein könnte, dass der Rat seine Befugnis zur Preisfestsetzung für das betreffende Wirtschaftsjahr verliere.

    Daher hat im Unterschied zu der Frist, um die es im Urteil Cavarzere Produzioni Industriali u. a. ging und die nach Randnummer 21 des damaligen Urteils den Wirtschaftsteilnehmern im Zuckersektor die Gewissheit verschaffen sollte, dass sie über eine Frist von vier Monaten für ihre geschäftliche Planung verfügten, die Überschreitung des in Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 1785/81 festgelegten Zeitpunkts des 1. August nicht zur Folge, dass die Verordnung Nr. 1361/98 ungültig wäre, weil mit ihr die Interventionspreise nach diesem Zeitpunkt festgesetzt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6.

  • EuGH, 25.03.2004 - C-480/00

    Azienda Agricola Ettore Ribaldi

    38, 40 und 41) als auch des Zuckersektors (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94, Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • EuGH, 25.03.2004 - C-231/00

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER

    38, 40 und 41) als auch des Zuckersektors (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94, Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-5/01

    Belgien / Kommission

    22 ff. 44: - Zu diesem Kriterium siehe die Urteile in der Rechtssache 357/88 (zitiert in Fußnote 38), Randnr. 15, sowie vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni, Slg. 1995, I-2363, Randnr. 22).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-289/97

    Eridania

    Daher hat im Unterschied zu der Frist, um die es im Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363) ging, und die nach Randnummer 21 des damaligen Urteils den Wirtschaftsteilnehmern im Zuckersektor die Gewißheit verschaffen sollte, daß sie über eine Frist von vier Monaten für ihre geschäftliche Planung verfügten, die Überschreitung des in Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Verordnung Nr. 1785/81 festgelegten Zeitpunkts des 1. August nicht zur Folge, daß die Verordnung Nr. 1580/96 ungültig wäre, weil mit ihr die Interventionspreise nach diesem Zeitpunkt festgesetzt wurden.
  • EuGH, 20.11.2003 - C-416/01

    ACOR

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnr. 34) entschieden, dass die Ausnutzung des den Mitgliedstaaten durch Artikel 25 der Verordnung Nr. 1785/81 gewährten Spielraums und eine im Anschluss an eine Veräußerung von Unternehmen oder Fabriken erfolgende Änderung der Quoten gemäß Artikel 2 der Verordnung Nr. 193/82 nebeneinander möglich sind, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung jeder dieser Bestimmungen beachtet werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-416/01

    ACOR

    12: - Urteil Prantl (Randnr. 13), zitiert in Fußnote 8.13: - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-340/98

    Italien / Rat

    L 177, S. 4.6: - Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1999 - C-289/97

    Eridania

    (6) - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-1/94 (Slg. 1995, I-2363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2001 - C-340/98

    Italien / Rat

    L 177, S. 4.6: - Rechtssache C-1/94 (Cavarzere Produzioni Industriali u. a., Slg. 1995, I-2363).
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Rechtsprechung
   EuGH, 10.01.1995 - C-1/94 S-A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,46459
EuGH, 10.01.1995 - C-1/94 S-A (https://dejure.org/1995,46459)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.1995 - C-1/94 S-A (https://dejure.org/1995,46459)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - C-1/94 S-A (https://dejure.org/1995,46459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft; Pfändung von Vermögensgegenständen und Guthaben der Gemeinschaften

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Pfändung bei einem Gemeinschaftsorgan - Keine Einwände des als Drittschuldner von der Pfändung betroffenen Organs - Gegenstandslosigkeit des Antrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.04.1993 - C-182/91

    Forafrique Burkinabe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.01.1995 - C-1/94 SA
    3 Erhebt das betroffene Gemeinschaftsorgan gegen die Zwangsmaßnahme keine Einwände, nachdem ein Gläubiger beim Gerichtshof beantragt hat, die durch Artikel 1 des Protokolls gewährte Befreiung aufzuheben, so wird der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gegenstandslos und ist von diesem nicht zu prüfen (siehe insbesondere Beschluß vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 S-A, Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807, und Urteil vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91, Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161).
  • EuGH, 17.06.1987 - 1/87

    VORRECHTE UND BEFREIUNGEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - ANTRAG AUF ERTEILUNG

    Auszug aus EuGH, 10.01.1995 - C-1/94 SA
    3 Erhebt das betroffene Gemeinschaftsorgan gegen die Zwangsmaßnahme keine Einwände, nachdem ein Gläubiger beim Gerichtshof beantragt hat, die durch Artikel 1 des Protokolls gewährte Befreiung aufzuheben, so wird der Antrag auf Erteilung der Ermächtigung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gegenstandslos und ist von diesem nicht zu prüfen (siehe insbesondere Beschluß vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 1/87 S-A, Universe Tankship/Kommission, Slg. 1987, 2807, und Urteil vom 29. April 1993 in der Rechtssache C-182/91, Forafrique Burkinabe/Kommission, Slg. 1993, I-2161).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,23442
Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,23442)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.06.1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,23442)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - C-1/94 (https://dejure.org/1995,23442)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Cavarzere Produzioni Industriali SpA u. a. gegen Ministero dell'Agricoltura e delle Foreste u. a..

    Gemeinsame Marktorganisation - Zuckerquoten - Übertragung von einem Unternehmen auf andere

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.02.1982 - 258/80

    Rumi / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94
    ( 27 ) Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 258/80 (Rumi/Kommission, Slg. 1982, 487, Randnr. 11).
  • EuGH, 16.01.1979 - 151/78

    Sukkerfabriken Nykøbing

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94
    ( 23 ) Rechtssache 151/78 (Slg. 1979, 1, Randnr. 17).
  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1995 - C-1/94
    ( 5 ) Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84 (Eridania u. a., Slg. 1986, 117, Randnr. 19).
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