Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.2002 - C-10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4153
EuGH, 07.03.2002 - C-10/00 (https://dejure.org/2002,4153)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.2002 - C-10/00 (https://dejure.org/2002,4153)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 2002 - C-10/00 (https://dejure.org/2002,4153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Einfuhr von Waren, die aus Drittländern stammen und für San Marino bestimmt sind

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Verordnung Nr. 2144/87 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a; Richtlinie 79/623 des Rates, Artikel 2 Buchstabe a
    1. Zollunion - Abfertigung der in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren zum freien Verkehr - Spezifische Regelung für die Einfuhr von Waren nach San Marino - Keine Entstehung einer Zollschuld - Kein Entstehungstatbestand für Eigenmittel der Gemeinschaften

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Eigenmittel der Gemeinschaften ; Rechtsstreit betreffend die Zuordnung der durch Italien erhobenen Zölle auf Einfuhren nach San Marino zu den Eigenmitteln ...

  • Judicialis

    Beschluss 70/243/EGKS, EWG, Euratom vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 2 Abs. 1; ; Beschluss 7... 0/243/EGKS, EWG, Euratom vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 6 Abs. 1; ; Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2891/77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 1; ; Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2891/77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 2; ; Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2891/77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1; ; Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2891/77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 11; ; Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2891/77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Art. 18; ; Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft Art. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft Nr. 3 des Anhangs d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Zollunion - Abfertigung der in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren zum freien Verkehr - Spezifische Regelung für die Einfuhr von Waren nach San Marino - Keine Entstehung einer Zollschuld - Kein Entstehungstatbestand für Eigenmittel der Gemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - Versäumnis, der Kommission den Betrag von 29 223 322 226 ITL zur Verfügung zu stellen - Versäumnis, die Zinsen aus diesem Betrag zu zahlen - Einfuhr von Waren, die für die Republik San Marino bestimmt sind, aus ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Außerdem finde die erwähnte Beweislastverteilung eine Stütze in der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Regelungen über Eigenmittel, insbesondere zu Artikel 2 der Verordnungen Nrn. 2891/77 und 1552/89, der zufolge aus diesen Bestimmungen nicht abgeleitet werden könne, dass die Mitgliedstaaten die Feststellung der Forderungen, die einen Anspruch auf Eigenmittel der Gemeinschaften begründeten, unterlassen dürften, selbst wenn sie die betreffenden Forderungen bestritten (u. a. Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 37).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) dazu verpflichtet, der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern, die gemäß Artikel 155 EG-Vertrag (jetzt Artikel 211 EG) insbesondere darin bestehen, für die Anwendung des Vertrages sowie der von den Organen aufgrund des Vertrages getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen (u. a. Urteil vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-408/97, Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6417, Randnr. 16).

  • EuGH, 05.12.1996 - C-85/95

    Reisdorf / Finanzamt Köln-West

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Dieser Grundsatz habe sich im Steuerrecht der Gemeinschaft niedergeschlagen, insbesondere in Artikel 18 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1), der es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 5. Dezember 1996 in der Rechtssache C-85/95, Reisdorf, Slg. 1996, I-6257, Randnrn.
  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    8 und 9, und vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnrn.
  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Im Übrigen folge die betreffende Beweislastverteilung aus einem Grundsatz, der sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, wonach es, wenn die Kommission ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verlässlichkeit der von den nationalen Behörden durchgeführten Kontrollen glaubhaft mache, dem betreffenden Mitgliedstaat obliege, nachzuweisen, dass diese Kontrollen nicht zu einer ungerechtfertigten Verminderung der Beträge führten, die die Gemeinschaften als Eigenmittel erhielten (zur diskriminierenden Besteuerung, Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89, Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, und in der Rechtssache C-153/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, sowie zum Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft [EAGFL], Abteilung Garantie, Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Diese Verteilung der Beweislast könne auch auf Artikel 18 Absatz 1 dergenannten Verordnungen gestützt werden, nach dem die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die Prüfungen und Erhebungen in Bezug auf die Feststellung und Bereitstellung der Eigenmittel durchzuführen (u. a. Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.1991 - C-152/89

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Im Übrigen folge die betreffende Beweislastverteilung aus einem Grundsatz, der sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, wonach es, wenn die Kommission ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verlässlichkeit der von den nationalen Behörden durchgeführten Kontrollen glaubhaft mache, dem betreffenden Mitgliedstaat obliege, nachzuweisen, dass diese Kontrollen nicht zu einer ungerechtfertigten Verminderung der Beträge führten, die die Gemeinschaften als Eigenmittel erhielten (zur diskriminierenden Besteuerung, Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89, Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, und in der Rechtssache C-153/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, sowie zum Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft [EAGFL], Abteilung Garantie, Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnrn.
  • EuGH, 06.12.2001 - C-373/99

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Zur Ansicht der Kommission, die Rechtsprechung des Gerichtshofes, der zufolge die Beweislast im Bereich des EAGFL-Rechnungsabschlusses erleichtert werde, sei auf den vorliegenden Fall zu übertragen, ist festzustellen, dass diese Rechtsprechung, auch wenn sie sich auf die Mängel der von einem Mitgliedstaat durchgeführten Kontrollen bezieht, Entscheidungen betrifft, die die Kommission auf der Grundlage des Artikels 5 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 des Rates vom 22. Mai 1995 (ABl. L 125, S. 1) geänderten Fassung, trifft und mit denen sie pauschalierte Berichtigungen anordnet, die, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, grundsätzlich in Form eines Prozentsatzes der Ausgaben ausgedrückt werden, deren Übernahme durch die Gemeinschaft der Mitgliedstaat verlangt (u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in derRechtssache C-373/99, Griechenland/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.1991 - C-153/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
    Im Übrigen folge die betreffende Beweislastverteilung aus einem Grundsatz, der sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, wonach es, wenn die Kommission ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verlässlichkeit der von den nationalen Behörden durchgeführten Kontrollen glaubhaft mache, dem betreffenden Mitgliedstaat obliege, nachzuweisen, dass diese Kontrollen nicht zu einer ungerechtfertigten Verminderung der Beträge führten, die die Gemeinschaften als Eigenmittel erhielten (zur diskriminierenden Besteuerung, Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89, Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, und in der Rechtssache C-153/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, sowie zum Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft [EAGFL], Abteilung Garantie, Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    350 Vgl. u. a. Urteil vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, EU:C:2002:146), und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in den Rechtssachen Kommission/Finnland (C-284/05, C-294/05, C-372/05, C-387/05, C-409/05, C-461/05 und C-239/06, EU:C:2009:67, Nr. 168).

    352 Vgl. Urteil vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, EU:C:2002:146, Rn. 91).

    353 Urteil vom 7. März 2002 (C-10/00, EU:C:2002:146, Rn. 91).

    354 Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien (C-10/00, EU:C:2002:146, Rn. 44).

  • EuGH, 05.10.2006 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Das Gleiche gelte für den vierten Klageantrag, mit dem die Kommission nicht näher präzisierte Ausforschungen beantrage, obwohl der Gerichtshof allenfalls eine Verletzung der Informations- und Loyalitätsverpflichtungen feststellen könne (Urteil vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-10/00, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2357).

    Die Mitgliedstaaten treffe eine besondere Pflicht zur Kooperation (Urteil Kommission/Italien, Randnrn.

    47 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 23, und vom 27. April 2006 in der Rechtssache C-441/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 59) grenzen das von der Kommission an den Mitgliedstaat gerichtete Mahnschreiben und ihre mit Gründen versehene Stellungnahme den Streitgegenstand ab, so dass dieser nicht mehr erweitert werden kann.

    94 Zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in loyaler Zusammenarbeit mit der Kommission die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Feststellung eventueller Eigenmittel sicherzustellen, hat der Gerichtshof entschieden, dass der betreffende Mitgliedstaat aufgrund dieser speziell für den Bereich Prüfungen in Artikel 18 der Verordnung Nr. 1552/89 niedergelegten Verpflichtung insbesondere gehalten ist, der Kommission, wenn diese weitgehend auf seine Angaben angewiesen ist, in angemessener Weise Belege und andere nützliche Unterlagen vorzulegen, damit sie prüfen kann, ob und, wenn ja, inwieweit sich die fraglichen Beträge auf Eigenmittel der Gemeinschaften beziehen (Urteil Kommission/Italien vom 7. März 2002, Randnrn.

  • EuGH, 08.03.2022 - C-213/19

    Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf

    Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten, da die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Eigenmittel der Union zu überwachen, weitgehend auf deren Angaben angewiesen ist, ihr Belege und andere nützliche Unterlagen unter angemessenen Bedingungen vorlegen, damit sie prüfen kann, ob und, wenn ja, inwieweit bestimmte Beträge als Eigenmittel zum Haushalt der Union gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2002, Kommission/Italien, C-10/00, EU:C:2002:146, Rn. 88 und 91, und vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission, C-575/18 P, EU:C:2020:530, Rn. 65).

    Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kommission im Einklang mit der ihr durch Art. 17 Abs. 1 EUV zugewiesenen Rolle als Hüterin der Verträge dafür zu sorgen hat, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen im Bereich der Eigenmittel der Union ordnungsgemäß erfüllen (Urteil vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission, C-575/18 P, EU:C:2020:530, Rn. 65), und dass die Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet sind, der Kommission die Erfüllung ihrer Überwachungsaufgabe zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2002, Kommission/Italien, C-10/00, EU:C:2002:146, Rn. 88),.

    Überdies müssen die Mitgliedstaaten, wenn - wie es bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Bereich der Eigenmittel der Union der Fall ist - die Kommission weitgehend auf deren Angaben angewiesen ist, ihr Belege und andere nützliche Unterlagen unter angemessenen Bedingungen vorlegen, damit sie prüfen kann, ob die Eigenmittel der Union unter Beachtung dieser Verpflichtungen ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2002, Kommission/Italien, C-10/00, EU:C:2002:146, Rn. 88 und 91).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

    Was insbesondere den Bereich der Eigenmittel betrifft, so hat der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-10/00 festgestellt, dass eine Verpflichtung - welche speziell in den Bestimmungen bezüglich der Kontrolle der Eigenmittel niedergelegt worden ist - besteht, in loyaler Zusammenarbeit mit der Kommission die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Feststellung der Eigenmittel sicherzustellen(37).

    31 - Insbesondere in den Artikeln 17 Absatz 1 sowie 18 Absatz 2 der Eigenmittelverordnung; vgl. das Urteil vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-10/00 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2357, Randnr. 90).

    33 - Urteil in der Rechtssache C-10/00 (zitiert in Fußnote 31), Randnr. 89.

    37 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-10/00 (zitiert in Fußnote 31), Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS

    122 - Dies ergibt sich u. a. aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, Slg. 2002, I-2357).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05

    Kommission / Deutschland

    122 - Dies ergibt sich u. a. aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, Slg. 2002, I-2357).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-275/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes

    Im Übrigen sei das Königreich Belgien nach Artikel 10 EG zur Zusammenarbeit verpflichtet und hätte daher der Kommission diese Auskünfte erteilen müssen (vgl. Urteil vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-10/00, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2357, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien

    122 - Dies ergibt sich u. a. aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, Slg. 2002, I-2357).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-461/05

    Kommission / Dänemark

    122 - Dies ergibt sich u. a. aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, Slg. 2002, I-2357).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien

    122 - Dies ergibt sich u. a. aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 7. März 2002, Kommission/Italien (C-10/00, Slg. 2002, I-2357).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-294/05

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-409/05

    Kommission / Griechenland

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,29037
Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-10/00 (https://dejure.org/2001,29037)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.11.2001 - C-10/00 (https://dejure.org/2001,29037)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - C-10/00 (https://dejure.org/2001,29037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,29037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Einfuhr von Waren, die aus Drittländern stammen und für San Marino bestimmt sind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2001 - C-10/00
    L 208, S. 38.15: - Vgl. entsprechend Rechtssache C-278/98 (Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnrn.
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