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   EuGH, 29.11.2007 - C-10/06 P   

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EuGH, 29.11.2007 - C-10/06 P (https://dejure.org/2007,19127)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - C-10/06 P (https://dejure.org/2007,19127)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - C-10/06 P (https://dejure.org/2007,19127)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Voraussetzung gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts - Begriff 'Dienst für einen anderen Staat'

  • Europäischer Gerichtshof

    De Bustamante Tello / Rat

    Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Voraussetzung gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission PDF

    De Bustamante Tello / Rat

    Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Voraussetzung gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts - Begriff "Dienst für einen anderen Staat"

  • EU-Kommission

    De Bustamante Tello / Rat

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Judicialis

    Statut der Beamten Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Rafael De Bustamante Tello gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 25. Oktober 2005 in der Rechtssache T-368/03, Rafael De Bustamente Tello gegen Rat der Europäischen Union, eingelegt am 9. Januar 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. Oktober 2005 in der Rechtssache T-368/03, Bustamante Tello/Rat, durch das eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 28. Juli 2003 abgewiesen wird, mit der dem Kläger die in Artikel 4 des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.06.2007 - C-424/05

    Kommission / Hosman-Chevalier - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. vom Grad seiner Integration in die neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).

    Durch die Gewährung der Auslandszulage sollen somit die faktischen Ungleichheiten ausgeglichen werden, die zwischen Beamten, die in die Gesellschaft des Dienststaats integriert sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist, bestehen (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 36).

    In einer solchen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage erfüllenden Situation befindet sich auch ein Beamter, der zwar während eines sechs Monate vor seinem Dienstantritt ablaufenden Zeitraums von fünf Jahren im europäischen Hoheitsgebiet des Staates, in dem sein Dienstort liegt, seinen Wohnsitz gehabt oder eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat, aber im Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation gestanden hat (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 37).

    Der Dienst "für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation" hat nämlich zur Folge, dass das spezifische Band des Betreffenden zu diesem anderen Staat oder dieser internationalen Organisation bestehen bleibt und so verhindert, dass ein dauerhaftes Band zum Dienststaat geknüpft wird und es dadurch zu einer hinreichenden Integration des Betreffenden in die Gesellschaft dieses Staates kommt (Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 38).

    Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass zwar nicht nur dann davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende Beamte im Dienst für "einen anderen Staat" gestanden hat, wenn er bei der Zentralverwaltung dieses anderen Staates beschäftigt war, dass aber seine funktionelle Eingliederung in die Ständige Vertretung dieses Staates ein entscheidender Gesichtspunkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Hosman-Chevalier, Randnr. 42).

  • EuG, 30.03.1993 - T-4/92

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Damit sei es aber von seiner früheren Rechtsprechung, und zwar konkret von seinem Urteil vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 34), abgewichen, in dem es entschieden habe, dass diese Bestimmung als Ausnahme von einer Ausnahme weit auszulegen sei.

    Was die Begründetheit betrifft, führt der Rat erstens zu der auf die enge Auslegung der Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts und die Verkennung der Position des Gerichts im Urteil Vardakas/Kommission gestützten Rüge des Rechtsmittelführers aus, dass dieses Urteil losgelöst von seinem Kontext und im Kontrast zu einer ständigen Rechtsprechung geltend gemacht werde, wonach die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, durch die Ansprüche auf Geldleistungen begründet würden, eng auszulegen seien (Urteil des Gerichts vom 30. November 1994, Dornonville de la Cour/Kommission, T-498/93, Slg. ÖD 1994, I-A-257 und II-813, Randnr. 38).

  • EuG, 25.10.2005 - T-368/03

    De Bustamante Tello / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr de Bustamante Tello die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005, de Bustamante Tello/Rat (T-368/03, Slg. ÖD 2005, I-A-321 und II-1439, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 28. Juli 2003 über die Versagung der Auslandszulage nach Art. 4 Abs. 1 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Statut) und der damit verbundenen Zulagen (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 15.09.1994 - C-452/93

    Magdalena Fernández / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. vom Grad seiner Integration in die neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit ergibt (vgl. Urteile vom 15. September 1994, Magdalena Fernández/Kommission, C-452/93 P, Slg. 1994, I-4295, Randnr. 20, und vom 21. Juni 2007, Kommission/Hosman-Chevalier, C-424/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 35).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.09.2005 - T-72/04

    Hosman-Chevalier / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel

    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Durch den Ausschluss des Dienstes für den betreffenden Mitgliedstaat, der über die Autonomen Gemeinschaften geleistet werde, vom Anwendungsbereich dieser Ausnahme werde aber im angefochtenen Urteil der Grund für diese Bestimmung außer Acht gelassen und außerdem eine Diskriminierung eingeführt zwischen denjenigen Beamten, die den Dienst für diesen Staat im Rahmen einer Ständigen Vertretung über die Zentralverwaltung geleistet hätten, denen der Anspruch auf die Auslandszulage zuerkannt werde (Urteil des Gerichts vom 13. September 2005, Hosman-Chevalier/Kommission, T-72/04, Slg. 2005, II-3265, Randnr. 40), und den Beamten, die diesen Dienst über die Verwaltung einer Autonomen Gemeinschaft geleistet hätten.
  • EuG, 30.11.1994 - T-498/93
    Auszug aus EuGH, 29.11.2007 - C-10/06
    Was die Begründetheit betrifft, führt der Rat erstens zu der auf die enge Auslegung der Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts und die Verkennung der Position des Gerichts im Urteil Vardakas/Kommission gestützten Rüge des Rechtsmittelführers aus, dass dieses Urteil losgelöst von seinem Kontext und im Kontrast zu einer ständigen Rechtsprechung geltend gemacht werde, wonach die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, durch die Ansprüche auf Geldleistungen begründet würden, eng auszulegen seien (Urteil des Gerichts vom 30. November 1994, Dornonville de la Cour/Kommission, T-498/93, Slg. ÖD 1994, I-A-257 und II-813, Randnr. 38).
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