Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 20.10.1993 - C-10/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,847
EuGH, 20.10.1993 - C-10/92 (https://dejure.org/1993,847)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.1993 - C-10/92 (https://dejure.org/1993,847)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - C-10/92 (https://dejure.org/1993,847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren; Anrufung des Gerichtshofes; Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung; Beurteilung durch das nationale Gericht

  • EU-Kommission

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem innerhalb der Europäischen Gemeinschaften; Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Unmittelbare Wirkung der Art. 10 und 22 Abs. 4 und 5 der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Italien: Umsatzsteuer-Anzahlung

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 10; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 4; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung - Beurteilung durch das nationale Gericht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neue Urteile des EuGH - 9. Entstehung des Steueranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Feststellung des Nettobetrags der Mehrwertsteuer - Abschlagszahlung auf diesen Betrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 55
  • BB 1994, 82
  • DB 1994, 26
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 20.10.1993 - C-10/92
    14 Es ist jedoch einzuräumen, daß die vorherige Durchführung einer streitigen Verhandlung nicht zu den Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 177 EWG-Vertrag gehört und daß es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts ist, zu beurteilen, ob der Beklagte vor Erlaß eines Vorlagebeschlusses zu hören ist (vgl. Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77, Simmenthal, Slg. 1978, 1453).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 20.10.1993 - C-10/92
    33 Zur Beantwortung dieser Frage genügt es, auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zur unmittelbaren Wirkung der Richtlinien hinzuweisen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53).
  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 20.10.1993 - C-10/92
    Der Gerichtshof hat nämlich in seinem Urteil vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Slg. 1982, 33, Randnr. 7) den Grundsatz aufgestellt, daß er nicht befugt ist, nachzuprüfen, ob die Entscheidung, durch die er angerufen worden ist, den nationalrechtlichen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren entspricht.
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Der erkennende Senat berücksichtigt dabei auch, dass "auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer die Steuerpflichtigen als Steuereinnehmer für Rechnung des Staates tätig werden" (EuGH-Urteil Balocchi vom 20. Oktober 1993 C-10/92, EU:C:1993:846, Rz 25; vgl. auch EuGH-Urteil Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06, EU:C:2008:105, Rz 21).
  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    (1) Die Umsatzsteuer ist unter Berücksichtigung ihrer unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2006/12/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem eine Verbrauchsteuer und dabei zugleich eine indirekte Steuer, bei der dem Unternehmer die Aufgabe zukommt, "öffentliche Gelder" als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates" zu vereinnahmen (Urteile des Europäischen Gerichtshofs --EuGH-- Balocchi vom 20. Oktober 1993 C-10/92, EU:C:1993:846, Rz 25, und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06, EU:C:2008:105, Rz 21; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Oktober 2013 V R 31/12, BFHE 243, 451, BStBl II 2015, 674, unter II.2.c).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    Denn der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat ausdrücklich entschieden, dass "auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer die Steuerpflichtigen als Steuereinnehmer für Rechnung des Staates tätig werden" und dabei Regelungen der Richtlinie als gerechtfertigt angesehen, nach denen vermieden werden soll, "daß sich in ihren Händen im Laufe eines Steuerzeitraums erhebliche Mengen öffentlicher Gelder ansammeln" (EuGH-Urteil Balocchi vom 20. Oktober 1993 C-10/92, EU:C:1993:846, Randziffer 25).
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-10/92   

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https://dejure.org/1993,25918
Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-10/92 (https://dejure.org/1993,25918)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - C-10/92 (https://dejure.org/1993,25918)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - C-10/92 (https://dejure.org/1993,25918)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Maurizio Balocchi gegen Ministero delle Finanze dello Stato.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Feststellung des Nettobetrags der Mehrwertsteuer - Abschlagszahlung auf diesen Betrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-10/92
    In seinem Urteil vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Sig. 1982, 33), in der die Zulässigkeit eines Vorlagebeschlusses mit der Begründung bestritten wurde, das vorlegende Gericht sei nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt, hat der Gerichtshof unter Randnummer 7 festgestellt, daß er.
  • EuGH, 10.07.1984 - 42/83

    Dansk Denkavit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-10/92
    Herr Balocchi ist der Ansicht, diese Auffassung werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 42/83 (Dansk Denkavit, Slg. 1984, 2649) bestätigt, in dem der Gerichtshof (Randnr. 19) von der "Regelungsbefugnis [der Mitgliedstaaten] für die Festsetzung der Fristen von der Verwirklichung des Steuertatbestands bis zur Zahlung der Steuer" gesprochen habe.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-10/92
    Wie die Kommission ausführt, steht seit dem Urteil des Gerichthofes vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker/Finanzamt Münster-Innenstadt, Slg. 1982, 53; siehe insbesondere Randnrn. 29 und 30) fest, daß die Mitgliedstaaten für die Durchführung bestimmter Vorschriften der Sechsten Richtlinie zwar über einen verhältnismäßig weiten Ermessensspielraum verfügen, daß sich die einzelnen aber dessenungeachtet vor den innerstaatlichen Gerichten auf diejenigen Bestimmungen der Richtlinie berufen können, die hinreichend klar, genau und unbedingt sind.
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1993 - C-10/92
    Unzweifelhaft kann ein Ersuchen um Vorabentscheidung auch in nicht streitigen Verfahren gestellt werden, siehe das Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 70/77 (Simmenthai, Slg. 1978, 1453, insbesondere Randnrn. 8 bis 11).
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