Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.2013 - C-101/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27759
EuGH, 17.10.2013 - C-101/12 (https://dejure.org/2013,27759)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.2013 - C-101/12 (https://dejure.org/2013,27759)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - C-101/12 (https://dejure.org/2013,27759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 21/2004 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen - Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung - Verpflichtung zur Führung eines Bestandsregisters - Gültigkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schaible

    Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 21/2004 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen - Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung - Verpflichtung zur Führung eines Bestandsregisters - Gültigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Schaible

    Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 21/2004 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen - Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung - Verpflichtung zur Führung eines Bestandsregisters - Gültigkeit - ...

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen; Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Stuttgart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen; Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Stuttgart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen ist rechtsgültig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzeltierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unternehmerische Freiheit - Schafe müssen Elektrochips tragen

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen ist rechtsgültig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Seuchenschutz hat Vorrang - Kennzeichnungspflicht für Schafe belastet Landwirte, ist aber zur Herkunftskontrolle notwendig

  • taz.de (Pressebericht, 17.10.2013)

    Unternehmerische Freiheit: Blöd für die Schafe

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierseuchen - Schafe und Ziegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen rechtmäßig - Maßnahmen verstoßen weder gegen unternehmerische Freiheit der Tierhalter noch gegen Grundsatz der Gleichbehandlung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Schaible

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Stuttgart - Gültigkeit von Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 41
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Der durch Art. 16 der Charta gewährte Schutz umfasst die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb, wie aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, Randnr. 42).

    52 Abs. 1 der Charta lässt jedoch Einschränkungen der Ausübung der Rechte und Freiheiten - wie der unternehmerischen Freiheit - zu, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Europäischen Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, Slg. 2010, I-11063, Randnr. 65, und Sky Österreich, Randnr. 48).

    Sie kann einer Vielzahl von Eingriffen der öffentlichen Gewalt unterworfen werden, die im allgemeinen Interesse die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beschränken können (vgl. in diesem Sinne Urteil Sky Österreich, Randnrn.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7027, Randnr. 45, vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, Randnr. 71, und Sky Österreich, Randnr. 50).

    Was eine etwaige Unverhältnismäßigkeit der streitigen Verpflichtungen betrifft, hatte der Unionsgesetzgeber die betroffenen Interessen - nämlich die unternehmerische Freiheit der Schaf- und Ziegenhalter einerseits und das allgemeine Interesse an der Bekämpfung von Schaf- und Ziegenseuchen andererseits - gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteile Volker und Markus Schecke und Eifert, Randnr. 77, sowie Sky Österreich, Randnr. 59).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteil vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 47).

    Da es sich um einen Rechtsetzungsakt der Union handelt, obliegt es dem Unionsgesetzgeber, das Vorliegen objektiver Kriterien, die als Rechtfertigung vorgebracht werden, darzutun und dem Gerichtshof die Informationen vorzutragen, deren er bedarf, um das Vorliegen dieser Kriterien zu überprüfen (vgl. Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 48).

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es dem Unionsgesetzgeber, wenn er ein komplexes System umstrukturieren oder schaffen muss, gestattet ist, einen schrittweisen Lösungsansatz zugrunde zu legen und entsprechend der erworbenen Erfahrung vorzugehen, sofern seine Entscheidung auf Kriterien gestützt ist, die objektiv sind und in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Regelung verfolgten Ziel stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnrn.

    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gesetzgeber zwar berechtigterweise auf ein solches schrittweises Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Kennzeichnung stützen durfte, dass er aber im Hinblick auf die Ziele der Verordnung Nr. 21/2004 die Notwendigkeit in Betracht ziehen muss, die eingeführten Maßnahmen insbesondere in Bezug auf den fakultativen oder zwingenden Charakter der elektronischen Kennzeichnung zu überprüfen (vgl. entsprechend Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 62).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    52 Abs. 1 der Charta lässt jedoch Einschränkungen der Ausübung der Rechte und Freiheiten - wie der unternehmerischen Freiheit - zu, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Europäischen Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, Slg. 2010, I-11063, Randnr. 65, und Sky Österreich, Randnr. 48).

    Was eine etwaige Unverhältnismäßigkeit der streitigen Verpflichtungen betrifft, hatte der Unionsgesetzgeber die betroffenen Interessen - nämlich die unternehmerische Freiheit der Schaf- und Ziegenhalter einerseits und das allgemeine Interesse an der Bekämpfung von Schaf- und Ziegenseuchen andererseits - gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteile Volker und Markus Schecke und Eifert, Randnr. 77, sowie Sky Österreich, Randnr. 59).

  • EuGH, 08.06.2010 - C-58/08

    Die Roamingverordnung ist gültig

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Hinsichtlich der gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Gültigkeit der Bestimmungen einer Verordnung ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wenn er die Verhältnismäßigkeit der durch diese Bestimmungen eingeführten Maßnahmen beurteilt, dem Unionsgesetzgeber bei der Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse ein weites Ermessen in Bereichen zubilligt, in denen er politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen treffen und komplexe Beurteilungen vornehmen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Randnrn.

    Zwar muss der Unionsgesetzgeber, selbst wenn er über ein solches Ermessen verfügt, seine Entscheidung auf objektive Kriterien stützen und bei der Beurteilung der mit verschiedenen möglichen Maßnahmen verbundenen Belastungen prüfen, ob die mit der gewählten Maßnahme angestrebten Ziele negative Folgen, selbst wenn sie beträchtlich sind, für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Vodafone u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Schließlich erfasst nach ständiger Rechtsprechung das Diskriminierungsverbot etwaige Ungleichbehandlungen, die sich von einem Mitgliedstaat zum anderen aus den Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, nicht, wenn diese Rechtsvorschriften alle Personen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, gleichermaßen betreffen (Urteil vom 16. Juli 2009, Horvath, C-428/07, Slg. 2009, I-6355, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-373/11

    Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou -

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dieser Grundsatz zwar im Rahmen der Auslegung unionsrechtlicher Vorschriften entwickelt wurde, um die Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot zu beurteilen, dass jedoch für die Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Vorschrift, die den Mitgliedstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum gewährt, aufgrund dessen sie diese unterschiedlichen Rechtsvorschriften erlassen, nichts anderes gelten kann (vgl. entsprechend Urteil vom 19. September 2013, Panellinios Syndesmos Viomichanion Metapoiisis Kapnou, C-373/11, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.2006 - C-313/04

    Franz Egenberger - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 -

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Die in Art. 20 der Charta niedergelegte Gleichheit vor dem Gesetz ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, nach dem vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2006, Franz Egenberger, C-313/04, Slg. 2006, I-6331, Randnr. 33).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-309/10

    Agrana Zucker - Zucker - Befristete Umstrukturierungsregelung für die

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Wenn der Unionsgesetzgeber künftige Auswirkungen einer zu erlassenden Regelung zu beurteilen hat, die nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden können, kann seine Beurteilung nur beanstandet werden, wenn sie sich im Licht der Informationen, über die er zum Zeitpunkt des Erlasses der betreffenden Regelung verfügte, als offensichtlich fehlerhaft erweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 38, und vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Wenn der Unionsgesetzgeber künftige Auswirkungen einer zu erlassenden Regelung zu beurteilen hat, die nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden können, kann seine Beurteilung nur beanstandet werden, wenn sie sich im Licht der Informationen, über die er zum Zeitpunkt des Erlasses der betreffenden Regelung verfügte, als offensichtlich fehlerhaft erweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 38, und vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 45).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-545/11

    Agrargenossenschaft Neuzelle - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
    Folglich beschränkt sich die Kontrolle durch den Gerichtshof auf die Prüfung der Frage, ob der Unionsgesetzgeber die Grenzen seines Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, Slg. 2011, I-1655, Randnr. 80, und vom 14. März 2013, Agrargenossenschaft Neuzelle, C-545/11, Randnr. 43).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-37/06

    Viamex Agrar Handel - Verordnung (EG) Nr. 615/98 - Richtlinie 91/628/EWG -

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

  • EuGH, 19.06.2008 - C-219/07

    Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel - Art. 30 EG -

  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem

  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Danach verlangt er, "dass die Handlungen der Organe geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist" (vgl. grundlegend EuGH, Urteil vom 29. November 1956, Fédération Charbonnière, C-8/55, Slg. 1956, I-302 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11550 ; Urteil vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7062 ; Urteil vom 22. Januar 2013, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50; Urteil vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29; Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights, C-293/12 u.a., EU:C:2014:238, Rn. 46).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane geeignet sind, die mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele zu erreichen, und nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung dieser Ziele geeignet und erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, Volker und Markus Schecke und Eifert, EU:C:2010:662, Rn. 74, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 71, Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 50, und Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. etwa EuGH, Urteile vom 22. Januar 2013 - C-283/11 - "Sky Österreich" Rn. 47; vom 17. Oktober 2013 - C-101/12 - "Schaible" Rn. 27 und vom 30. Juni 2016 - C-134/15 - "Lidl" Rn. 31.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12   

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https://dejure.org/2013,11044
Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12 (https://dejure.org/2013,11044)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.05.2013 - C-101/12 (https://dejure.org/2013,11044)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - C-101/12 (https://dejure.org/2013,11044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schaible

    Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 21/2004 - Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen - Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20 der Charta - Verhältnismäßigkeit - Gleichheit

  • EU-Kommission

    Schaible

    Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 21/2004 - Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen - Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 20 der Charta - Verhältnismäßigkeit - Gleichheit“

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Stuttgart

  • rechtsportal.de

    Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Stuttgart

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12
    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1998, Safety Hi-Tech (C-284/95, Slg. 1998, I-4301, Randnr. 51), und vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 58).

    66 - Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (Randnr. 47).

    72 - Vgl. Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (Randnr. 57).

  • EuGH, 28.07.2011 - C-309/10

    Agrana Zucker - Zucker - Befristete Umstrukturierungsregelung für die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12
    16 - Vgl. Urteile vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker (C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 44), und vom 21. Juli 2011, Beneo-Orafti (C-150/10, Slg. 2011, I-6843, Randnr. 77).

    27 - Vgl. aus jüngerer Zeit Urteil Agrana Zucker (Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-101/12
    17 - Vgl. Urteile vom 13. November 1990, FEDESA u. a. (C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 17), und vom 17. Juli 1997, Affish (C-183/95, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 42), und Association Kokopelli (Randnr. 40).

    22 - Urteil Affish (Randnr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

    13 - Vgl. in diesem Zusammenhang die Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Schaible (C-101/12, EU:C:2013:334, Nr. 24).

    27 - Vgl. u. a. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen S.P.C.M. u. a. (C-558/07, EU:C:2009:142, Nrn. 74 ff.) und Association Kokopelli (C-59/11, EU:C:2012:28, Nr. 61) und von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Schaible (C-101/12, EU:C:2013:334, Nr. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-40/21

    Agenția Naționala de Integritate - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    45 Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Schaible (C-101/12, EU:C:2013:334, Nrn. 23 bis 26).
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