Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 07.10.2004 - C-103/02   

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https://dejure.org/2004,5196
EuGH, 07.10.2004 - C-103/02 (https://dejure.org/2004,5196)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2004 - C-103/02 (https://dejure.org/2004,5196)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - C-103/02 (https://dejure.org/2004,5196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG - Begriff der Abfallmenge - Befreiung von der Genehmigungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG - Begriff der Abfallmenge - Befreiung von der Genehmigungspflicht

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1, 9, 10 und 11 der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG und aus Artikel 3 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle durch den Erlass einer ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 1; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15... . Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 4; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 9 Abs. 1; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 9; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 10; ; Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 Art. 11; ; Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle Art. 3; ; Dekrets des Umweltministeriums vom 5. Februar 1998 zur Bezeichnung der nichtgefährlichen Abfälle, die den vereinfachten Verwertungsverfahren im Sinne der Art. 31 und 33 des Gesetzesdekrets Nr. 22 vom 5. Februar 1997 unterliegen (Italien) Art. 5 Abs. 1; ; Dekrets des Umweltministeriums vom 5. Februar 1998 zur Bezeichnung der nichtgefährlichen Abfälle, die den vereinfachten Verwertungsverfahren im Sinne der Art. 31 und 33 des Gesetzesdekrets Nr. 22 vom 5. Februar 1997 unterliegen (Italien) Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG - Begriff der Abfallmenge - Befreiung von der Genehmigungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Italien

  • forumz.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    EU-Kommission leitet Schritte wegen Verstößen gegen Umweltrecht ein

Besprechungen u.ä. (3)

  • forumz.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Kommission leitet Schritte wegen Verstößen gegen Umweltrecht ein

  • forumz.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Kommission leitet Schritte wegen Verstößen gegen Umweltrecht ein

  • forumz.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Kommission leitet Schritte wegen Verstößen gegen Umweltrecht ein

Sonstiges (2)

  • forumz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    EU-Kommission leitet Schritte wegen Verstößen gegen Umweltrecht ein

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 1, 9, 10 und 11 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 - Verstoß gegen Artikel 3 der Richtlinie 91/689/EWG ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-194/01

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-103/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann das Bestehen nationaler Vorschriften die Umsetzung durch spezifische Maßnahmen des Gesetzgebers nur dann überflüssig machen, wenn diese Vorschriften tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-194/01, Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 27.02.2002 - C-6/00

    ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM

    Auszug aus EuGH, 07.10.2004 - C-103/02
    Das entscheidende Merkmal für eine Abfallverwertungsmaßnahme liegt darin, dass ihr Hauptzweck darauf gerichtet ist, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfüllen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen, wodurch natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (Urteil vom 27. Februar 2002 in der Rechtssache C-6/00, ASA, Slg. 2002, I-1961, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    41 Das entscheidende Merkmal einer Abfallverwertungsmaßnahme liegt, wie aus Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 sowie aus deren vierter Begründungserwägung hervorgeht, darin, dass ihr Hauptzweck darin besteht, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfüllen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen, wodurch natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. u. a. Urteile ASA, Randnr. 69, vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-458/00, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-1553, Randnr. 36, und vom 7. Oktober 2004 in der Rechtssache C-103/02, Kommission/Italien, Slg. 2004, I-9127, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Italienische Republik -

    Dies trifft im vorliegenden Fall zu, da die Italienische Republik, wie in dem zitierten Urteil in der Rechtssache C-103/02 (Kommission/Italien)(41) festgestellt, dadurch gegen diese Vorschrift verstoßen hat, dass sie in dem zur Durchführung der Artikel 31 und 33 des Decreto legislativo Nr. 22 vom 5. Februar 1997 ergangenen Dekret vom 5. Februar 1998 nicht die zulässigen maximalen Abfallmengen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens festgelegt hat und damit eine der Sicherheitsmaßregeln, die die Inanspruchnahme dieses Verfahrens ermöglichen, nicht eingehalten hat.

    18 - Rechtssache C-103/02 (Slg. 2004, I-9127).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Einstufung einer

    14 - Urteile vom 27. Februar 2002, ASA (C-6/00, Slg. 2002, I-1961, Randnr. 69), vom 19. Juni 2003, Mayer Parry Recycling (C-444/00, Slg. 2003, I-6163, Randnr. 63), und vom 7. Oktober 2004, Kommission/Italien (C-103/02, Slg. 2004, I-9127, Randnr. 62).
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https://dejure.org/2004,25987
Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-103/02 (https://dejure.org/2004,25987)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - C-103/02 (https://dejure.org/2004,25987)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - C-103/02 (https://dejure.org/2004,25987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG - Begriff der Abfallmenge - Befreiung von der Genehmigungspflicht

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

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