Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.2009 - C-103/08   

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https://dejure.org/2009,3456
EuGH, 01.10.2009 - C-103/08 (https://dejure.org/2009,3456)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2009 - C-103/08 (https://dejure.org/2009,3456)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - C-103/08 (https://dejure.org/2009,3456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung einer kostenlosen Jahresstraßenvignette an Behinderte - Vorschriften, die die Zurverfügungstellung einer solchen Vignette auf Behinderte beschränken, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • verkehrslexikon.de

    Die Begrenzung von Jahresvignetten für Behinderte auf die eigenen Staatsangehörigen ist zulässig

  • Europäischer Gerichtshof

    Gottwald

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung einer kostenlosen Jahresstraßenvignette an Behinderte - Vorschriften, die die Zurverfügungstellung einer solchen Vignette auf Behinderte beschränken, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • EU-Kommission PDF

    Gottwald

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung einer kostenlosen Jahresstraßenvignette an Behinderte - Vorschriften, die die Zurverfügungstellung einer solchen Vignette auf Behinderte beschränken, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • EU-Kommission

    Gottwald

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung einer kostenlosen Jahresstraßenvignette an Behinderte - Vorschriften, die die Zurverfügungstellung einer solchen Vignette auf Behinderte beschränken, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gottwald

    Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG - Zurverfügungstellung einer kostenlosen Jahresstraßenvignette an Behinderte - Vorschriften, die die Zurverfügungstellung einer solchen Vignette auf Behinderte beschränken, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Gottwald

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (Österreich) - Auslegung von Art. 12 EG-Vertrag - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Nationale Regelung, die die Vergünstigung einer kostenlosen Mautvignette für ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 504 (Ls.)
  • EuZW 2009, 862
  • NZV 2010, 216 (Ls.)
  • DÖV 2009, 956
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 31, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu diesen Situationen gehören auch diejenigen, die die Ausübung der durch Art. 18 EG verliehenen Freiheit betreffen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteile vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 24, Bidar, Randnr. 33, und vom 18. November 2008, Förster, C-158/07, Slg. I-0000, Randnr. 37).

    Eine derartige diskriminierende Behandlung lässt sich nach dem Gemeinschaftsrecht nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht, die von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängig sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck stehen (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 36, Garcia Avello, Randnr. 31, und Bidar, Randnr. 54).

    Daher hat die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen nationale Regelungen für zulässig erachtet, nach denen für den Nachweis eines gewissen Integrationsgrads verlangt werden kann, dass der Empfänger der fraglichen Leistung für eine gewisse Zeit in dem betroffenen Mitgliedstaat gewohnt oder sich dort aufgehalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 59, und Förster, Randnr. 50).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Hierzu ist festzustellen, dass sowohl die Förderung der Mobilität und der Integration von Behinderten als auch der Wille, das Bestehen einer gewissen Verbindung zwischen der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats und dem Empfänger einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden sicherzustellen, zwar objektive Erwägungen des Allgemeininteresses darzustellen vermögen, die es rechtfertigen können, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger möglicherweise durch die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung berührt wird (vgl. entsprechend Urteile D'Hoop, Randnr. 38, vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 35, sowie vom 22. Mai 2008, Nerkowska, C-499/06, Slg. 2008, I-3993, Randnr. 37).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass eine Maßnahme dann verhältnismäßig ist, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was zu dessen Erreichung notwendig ist (vgl. u. a. Urteil Tas-Hagen und Tas, Randnr. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was im Einzelnen den Grad der Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats angeht, hat der Gerichtshof bereits zu Leistungen, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht gemeinschaftsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Tas-Hagen und Tas, Randnr. 36).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Eine derartige diskriminierende Behandlung lässt sich nach dem Gemeinschaftsrecht nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht, die von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängig sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck stehen (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 36, Garcia Avello, Randnr. 31, und Bidar, Randnr. 54).

    Hierzu ist festzustellen, dass sowohl die Förderung der Mobilität und der Integration von Behinderten als auch der Wille, das Bestehen einer gewissen Verbindung zwischen der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats und dem Empfänger einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden sicherzustellen, zwar objektive Erwägungen des Allgemeininteresses darzustellen vermögen, die es rechtfertigen können, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger möglicherweise durch die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung berührt wird (vgl. entsprechend Urteile D'Hoop, Randnr. 38, vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 35, sowie vom 22. Mai 2008, Nerkowska, C-499/06, Slg. 2008, I-3993, Randnr. 37).

  • EuGH, 18.11.2008 - C-158/07

    Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Zu diesen Situationen gehören auch diejenigen, die die Ausübung der durch Art. 18 EG verliehenen Freiheit betreffen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteile vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 24, Bidar, Randnr. 33, und vom 18. November 2008, Förster, C-158/07, Slg. I-0000, Randnr. 37).

    Daher hat die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen nationale Regelungen für zulässig erachtet, nach denen für den Nachweis eines gewissen Integrationsgrads verlangt werden kann, dass der Empfänger der fraglichen Leistung für eine gewisse Zeit in dem betroffenen Mitgliedstaat gewohnt oder sich dort aufgehalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Bidar, Randnr. 59, und Förster, Randnr. 50).

  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteile vom 15. März 2005, Bidar, C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 31, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere kann sich, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, jeder Unionsbürger in allen Situationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, auf Artikel 12 EG berufen, der jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet (Urteile vom 12. Mai 1998, Martinez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 62, und Schempp, Randnr. 17).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Zu diesen Situationen gehören auch diejenigen, die die Ausübung der durch Art. 18 EG verliehenen Freiheit betreffen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteile vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 24, Bidar, Randnr. 33, und vom 18. November 2008, Förster, C-158/07, Slg. I-0000, Randnr. 37).

    Eine derartige diskriminierende Behandlung lässt sich nach dem Gemeinschaftsrecht nur rechtfertigen, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht, die von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängig sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck stehen (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 36, Garcia Avello, Randnr. 31, und Bidar, Randnr. 54).

  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Hierzu ist festzustellen, dass sowohl die Förderung der Mobilität und der Integration von Behinderten als auch der Wille, das Bestehen einer gewissen Verbindung zwischen der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats und dem Empfänger einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden sicherzustellen, zwar objektive Erwägungen des Allgemeininteresses darzustellen vermögen, die es rechtfertigen können, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger möglicherweise durch die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung berührt wird (vgl. entsprechend Urteile D'Hoop, Randnr. 38, vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 35, sowie vom 22. Mai 2008, Nerkowska, C-499/06, Slg. 2008, I-3993, Randnr. 37).
  • EuGH, 30.06.2005 - C-28/04

    'Tod''s und Tod''s France' - Gleichbehandlung - Verbot der Diskriminierung aus

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Ferner verbieten nach der Rechtsprechung die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Januar 1997, Pastoors und Trans-Cap, C-29/95, Slg. 1997, I-285, Randnr. 16, vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965, Randnr. 15, sowie vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Ferner verbieten nach der Rechtsprechung die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Januar 1997, Pastoors und Trans-Cap, C-29/95, Slg. 1997, I-285, Randnr. 16, vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965, Randnr. 15, sowie vom 30. Juni 2005, Tod's und Tod's France, C-28/04, Slg. 2005, I-5781, Randnr. 19).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-103/08
    Dies trifft insbesondere auf eine Maßnahme zu, die eine Unterscheidung anhand des Kriteriums des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts trifft, denn sie kann sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken, da die Personen ohne inländischen Wohnsitz oder Aufenthaltsort meist Ausländer sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, und vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 19.03.2002 - C-224/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE BESTIMMUNGEN DES ITALIENISCHEN

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Dies gilt insbesondere für eine Maßnahme, die eine Unterscheidung aufgrund des Kriteriums des Wohnsitzes trifft, denn es besteht die Gefahr, dass sie sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, da die Gebietsfremden meist Ausländer sind (vgl. insbesondere Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, Randnr. 14, vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 28, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-400/10

    Das Verbringen eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Elternteil

    Sofern die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof somit grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 16).

    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar insbesondere dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. u. a. Urteile Gottwald, Randnr. 17, und vom 22. April 2010, Dimos Agios Nikolaos, C-82/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11

    Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der

    34 - Urteile vom 11. Juli 2002, DʼHoop (C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 38), und vom 1. Oktober 2009, Gottwald (C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 32).

    36 - Urteil Gottwald (zitiert in Fn. 34, Randnr. 33).

    37 - Urteil Gottwald (zitiert in Fn. 34, Randnr. 38).

    39 - Urteil Gottwald (zitiert in Fn. 34, Randnrn. 37 und 41).

  • EuGH, 24.10.2013 - C-220/12

    Thiele Meneses - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Recht, sich frei

    Hierzu ist festzustellen, dass sowohl die Integration der Auszubildenden als auch der Wille, das Bestehen einer gewissen Verbindung zwischen der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats und dem Empfänger einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden zu überprüfen, objektive Erwägungen des Allgemeininteresses darzustellen vermögen, die es rechtfertigen können, dass die Freizügigkeit der Unionsbürger möglicherweise durch die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung berührt wird (vgl. entsprechend Urteile D'Hoop, Randnr. 38, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 35, vom 22. Mai 2008, Nerkowska, C-499/06, Slg. 2008, I-3993, Randnr. 37, und vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 32).

    Was den Grad der Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats angeht, hat der Gerichtshof zu Leistungen, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht unionsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Tas-Hagen und Tas, Randnr. 36, und Gottwald, Randnr. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - 16 A 44/16

    Anforderungen an die Festsetzung von Leistungen nach dem ContStifG; Anrechnung

    vgl. EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2009, C-103/08, Gottwald , juris, Rn. 27 f., vom 27. Oktober 2009, C-115/08, C EZ , juris, Rn. 92, 96 f., und vom 18. Juni 2019, C-591/17, PKW-Maut , Rn. 42.

    vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 5. Juni 2008, C-164/07, Wood , juris, Rn. 13, vom 18. November 2008, C-158/07, Förster , juris, Rn. 53, vom 1. Oktober 2009, C-103/08, Gottwald , juris, Rn. 30, und vom 18. Juni 2019, C-591/17, PKW-Maut , Rn. 73; Holoubek, in: Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl. 2012, Art. 18 AEUV Rn. 21 bis 24.

  • EuGH, 20.01.2011 - C-155/09

    Die griechische Steuervorschrift, nach der ausschließlich Personen, die in

    Hierzu genügt der Hinweis darauf, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen, verbieten (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1974, Sotgiu, 152/73, Slg. 1974, 153, Randnr. 11, Commerzbank, Randnr. 14, und vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 27).

    Dies trifft insbesondere auf eine Maßnahme zu, die eine Unterscheidung anhand des Kriteriums des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts trifft, denn sie kann sich hauptsächlich zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirken, da die Personen ohne inländischen Wohnsitz oder Aufenthaltsort meist Ausländer sind (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 1999, Ciola, C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14, vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien, C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 14, und Gottwald, Randnr. 28).

  • EuGH, 30.09.2010 - C-392/09

    Uszodaépítő - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Sofern die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnr. 16, und vom 22. April 2010, Dimos Agiou Nikolaou, C-82/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 14).

    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. u. a. Urteil Gottwald, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-359/13

    Martens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 20 AEUV und 21

    Was den Grad der Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit dem betreffenden Mitgliedstaat angeht, hat der Gerichtshof zu Leistungen, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht unionsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Gottwald, C-103/08, EU:C:2009:597, Rn. 34, sowie Thiele Meneses, EU:C:2013:683, Rn. 37).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-82/09

    Dimos Agiou Nikolaou - Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 - Monitoring von Wäldern und

    Sofern die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 16).

    Folglich kann die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht (vgl. insbesondere Urteil Gottwald, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-287/10

    Tankreederei I - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr -

    Ferner hat der Gerichtshof zum Erfordernis einer gewissen Verbundenheit des Empfängers einer Leistung mit der Gesellschaft des betroffenen Mitgliedstaats bereits in Bezug auf Leistungen, die nicht unionsrechtlich geregelt sind, entschieden, dass den Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Kriterien zur Beurteilung einer solchen Verbundenheit ein weites Ermessen zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2009, Gottwald, C-103/08, Slg. 2009, I-9117, Randnrn.
  • LSG Hessen, 05.12.2017 - L 3 SB 10/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • LSG Hamburg, 20.07.2023 - L 3 SB 31/20

    Voraussetzungen der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft für einen im

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-137/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot darf die Gemeinde Maastricht Personen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08

    Neukirchinger - Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13

    X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2011 - L 10 SB 74/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2021 - L 12 SB 2808/20

    Schwerbehindertenrecht - Territorialitätsprinzip - Wohnsitz oder Beschäftigung in

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08   

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https://dejure.org/2009,17939
Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08 (https://dejure.org/2009,17939)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - C-103/08 (https://dejure.org/2009,17939)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - C-103/08 (https://dejure.org/2009,17939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gottwald

    Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Mautpflichtige Straßen - Nationale Regelung, wonach eine Behinderten kostenlos zur Verfügung gestellte Mautvignette nur Personen gewährt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • EU-Kommission PDF

    Gottwald

    Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Mautpflichtige Straßen - Nationale Regelung, wonach eine Behinderten kostenlos zur Verfügung gestellte Mautvignette nur Personen gewährt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

  • EU-Kommission

    Gottwald

    Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Mautpflichtige Straßen - Nationale Regelung, wonach eine Behinderten kostenlos zur Verfügung gestellte Mautvignette nur Personen gewährt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    4 - Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 28), vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a. (C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27), und vom 16. Dezember 2008, Michaniki (C-213/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).

    5 - Vgl. u. a. die in Fn. 4 angeführten Urteile Apis-Hristovich (Randnr. 29), Eckelkamp u. a. (Randnr. 27) und Michaniki (Randnr. 33).

    6 - Vgl. u. a. die in Fn. 4 angeführten Urteile Apis-Hristovich (Randnr. 30), Eckelkamp u. a. (Randnr. 28), und Michaniki (Randnr. 34).

  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    19 - Vgl. dazu z. B. Urteile vom 10. Februar 1994, Mund & Fester (C-398/92, Slg. 1994, I-467, Randnr. 14), und Kommission/Italien (in Fn. 18 angeführt, Randnr. 13).

    21 - Vgl. dazu z. B. Urteile Mund & Fester (in Fn. 19 angeführt, Randnr. 17), Bidar (in Fn. 8 angeführt, Randnr. 54) sowie Bickel und Franz (in Fn. 16 angeführt, Randnr. 27) und Urteil vom 15. September 2005, 1oannidis (C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 29).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    10 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 22. Mai 2008, Halina Nerkowska (C-499/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23), vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas (C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 21), und vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 27).

    24 - Vgl. dazu z. B. das Urteil Tas-Hagen und Tas (in Fn. 10 angeführt, Randnr. 36); siehe auch oben, Nr. 44.

  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    8 - Die österreichische Regierung verweist dazu auf das Urteil vom 15. März 2005, Bidar (C-209/03, Slg. 2005, I-2119, Randnr. 61).

    23 - Vgl. in diesem Zusammenhang z. B. Urteile Bidar (in Fn. 8 angeführt, Randnr. 59), vom 18. November 2008, Förster (C-158/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.

  • EuGH, 22.05.2008 - C-499/06

    DIE ZAHLUNG EINER INVALIDITÄTSRENTE, DIE EIN MITGLIEDSTAAT ZIVILEN KRIEGS- ODER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    10 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 22. Mai 2008, Halina Nerkowska (C-499/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 23), vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas (C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 21), und vom 18. Juli 2007, Geven (C-213/05, Slg. 2007, I-6347, Randnr. 27).

    11 - Vgl. dazu z. B. die in Fn. 10 angeführten Urteile Halina Nerkowska (Randnr. 24) sowie Tas-Hagen und Tas (Randnr. 22) und das Urteil vom 29. April 2004, Pusa (C-224/02, Slg. 2004, I-5763, Randnr. 22).

  • EuGH, 18.11.2008 - C-158/07

    Förster - Freizügigkeit - Studierender, der Angehöriger eines Mitgliedstaats ist

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    23 - Vgl. in diesem Zusammenhang z. B. Urteile Bidar (in Fn. 8 angeführt, Randnr. 59), vom 18. November 2008, Förster (C-158/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 04.12.2008 - C-221/07

    Zablocka-Weyhermüller - Leistungen für hinterbliebene Ehegatten von Kriegsopfern

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    17 - Vgl. z. B. Urteil vom 4. Dezember 2008, Krystyna Zablocka-Weyhermüller (C-221/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 29), Garcia Avello (in Fn. 14 angeführt, Randnr. 24), Bidar (in Fn. 8 angeführt, Randnr. 33) und Urteil vom 12. Juli 2005, Schempp (C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 18).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    20 - Vgl. dazu Urteile vom 23. Januar 1997, Pastoors (C-29/95, Slg. 1997, I-285, Randnr. 17), vom 29. April 1997, Ciola (C-224/97, Slg. 1999, I-2517, Randnr. 14), und vom 23. März 2004, Collins (C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 65).
  • EuGH, 08.07.2004 - C-502/01

    Gaumain-Cerri

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    26 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 8. Juli 2004, Gaumain-Cerri und Barth (C-502/01 und C-31/02, Slg. 2004, I-6483, Randnrn.
  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
    18 - Vgl. dazu die Urteile Cowan (in Fn. 3 angeführt, Randnr. 15) sowie Bickel und Franz (in Fn. 16 angeführt, Randnr. 15) und das Urteil vom 16. Januar 2003, Kommission/Italien (C-388/01, Slg. 2003, I-721, Randnr. 12).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG

  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

  • EuGH, 23.01.1997 - C-29/95

    Pastoors und Trans-Cap / Belgischer Staat

  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

  • EuGH, 02.10.2003 - C-148/02

    Garcia Avello

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-224/02

    Pusa

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

    37 bis 39); vgl. ferner meine Schlussanträge vom 30. März 2006 in der Rechtssache Tas-Hagen und Tas (C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Nrn. 60 bis 63) und die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 30. April 2009 in der Rechtssache Gottwald (C-103/08, Slg. 2009, I-0000, Nrn. 58 bis 72).
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