Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.1995 - C-104/94   

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https://dejure.org/1995,2483
EuGH, 12.10.1995 - C-104/94 (https://dejure.org/1995,2483)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.1995 - C-104/94 (https://dejure.org/1995,2483)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1995 - C-104/94 (https://dejure.org/1995,2483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Cereol Italia / Azienda agricola Castello

    Verordnung Nr. 1491/85 des Rates, Artikel 2 Absatz 8; Verordnungen der Kommission Nr. 2537/89, Artikel 6 Absatz 3 Unterabsatz 1 und Artikel 29a Absätze 1 und 4, und Nr. 150/90
    1. Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Fette; Sondermaßnahmen für Sojabohnen; Erzeugungsbeihilfe; Kontrollmaßnahmen; Anbauverträge; Verlust des Beihilfeanspruchs bei Nichteinhaltung der Verpflichtung des Erzeugers zur Mitteilung von Änderungen, die hinsichtlich ...

  • EU-Kommission

    Cereol Italia / Azienda agricola Castello

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Erzeugers von Soja zur Mitteilung einer Flächenänderung vor Hinterlegung des Vertrags; Ahndung des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht mit der Ungültigkeit des Anbauvertrages und dem Ausschluss des Erzeugers von der Inanspruchnahme von Beihilfen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2537/89/EWG vom 08.08.1989 Art. 29 a; ; Verordnung Nr. 150/90/EWG vom 19.01.1990 Art. 6 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.1986 - 21/85

    Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus EuGH, 12.10.1995 - C-104/94
    24 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemässe Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines von der Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa des Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537).
  • EuGH, 02.05.1990 - 357/88

    Hopermann / BALM

    Auszug aus EuGH, 12.10.1995 - C-104/94
    25 Indem die Kommission Strafmaßnahmen vorgesehen hat, die bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß des Sojabohnenerzeugers gegen eine für das ordnungsgemässe Funktionieren der Beihilferegelung so wichtige Verpflichtung wie die zur Mitteilung von Änderungen hinsichtlich der eingesäten Flächen bis zum Verlust des Beihilfeanspruchs für das laufende und das darauffolgende Wirtschaftsjahr reichen konnten, hat sie weder gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz verstossen noch die Grenzen der ihr durch Artikel 2 Absatz 8 der Verordnung Nr. 1491/85 übertragenen Durchführungsbefugnis überschritten, die die Befugnis zur Festsetzung angemessener Strafmaßnahmen umfasst (vgl. Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-357/88, Hopermann, Slg. 1990, I-1669, Randnr. 7).
  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus EuGH, 12.10.1995 - C-104/94
    24 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemässe Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines von der Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa des Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis muss sich der Richter darauf beschränken, zu prüfen, ob der Behörde nicht ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat ... 103 Ferner kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24 ...).

    Was die Verletzung des Grundsatzes der Bindungswirkung von Präjudizien betrifft, so beanstandet die Rechtsmittelführerin schließlich, dass das Gericht in Randnummer 103 des angefochtenen Urteils auf das Urteil Cereol Italia verwiesen habe, nach dem ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung sei, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden könne.

    Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass der Streit in der Rechtssache, die zum Urteil Cereol Italia geführt habe, die Anwendung einer Verordnung betroffen habe, die der Kommission ausdrücklich unter Beachtung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit erlaubt habe, Sanktionen zu verhängen.

    Zweitens beanstandet die Rechtsmittelführerin die Verweisung des Gerichts auf das Urteil Cereol Italia vergeblich.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts verweist die KCH auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und auf verschiedene Urteile des Gerichtshofes, darunter die Urteile vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82 (Thyssen/Kommission, Slg. 1983, 3721), vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 83/83 (Estel/Kommission, Slg. 1984, 2195), vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383), vom 23. November 1993 in der Rechtssache C-365/92 (Schumacher, Slg. 1993, I-6071), vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94 (Ceriol Italia, Slg. 1995, I-2983), vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95 (National Farmers' Union, Slg. 1997, I-4559) und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis muss sich der Richter darauf beschränken, zu prüfen, ob der Behörde nicht ein offensichtlicherFehler oder ein Ermessensmissbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat ... 103. Ferner kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das in Randnummer 103 des angefochtenen Urteils zitierte Urteil in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia(28), kann nach Auffassung Conserve Italias auch nicht als Präzedenzfall für das vorliegende Verfahren herangezogen werden.

    28: - Urteil vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94 (Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983).

  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Da die Gewährung von Ausfuhrerstattung vielmehr im Allgemeinen weitgehend auf den Angaben des Ausführers über die Beschaffenheit bzw. die Zuordnung der Ware in der Marktordnungs-Warenliste beruht und eine eingehende Kontrolle dieser Angaben für die Verwaltung vielfach unmöglich ist und erst recht nicht im Interesse des Exporthandels läge, durfte der gemeinschaftliche Gesetzgeber scharfe Sanktionen gegen falsche Angaben des Erstattungsantragstellers androhen, ohne dadurch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verletzen; denn jedenfalls konnte er in vertretbarer Würdigung der durch zahlreiche "Unregelmäßigkeiten" gekennzeichneten tatsächlichen Verhältnisse befürchten, anders diese Unregelmäßigkeiten nicht ausreichend bekämpfen zu können (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Oktober 1995 Rs. C-104/94, EuGHE 1995, 1-2983).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-465/10

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen -

    Dazu ist zum einen festzustellen, dass ein Verstoß gegen Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, wie z. B. gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50 in Bezug auf vom EFRE finanzierte Aktionen, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs geahndet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 1995, Cereol Italia, C-104/94, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, Slg. 2002, I-867, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

    143 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines von der Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden kann (Urteil vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    Da die Gewährung von Ausfuhrerstattung vielmehr im Allgemeinen weitgehend auf den Angaben des Ausführers über die Beschaffenheit bzw. die Zuordnung der Ware in der Marktordnungs-Warenliste beruht und eine eingehende Kontrolle dieser Angaben für die Verwaltung vielfach unmöglich ist und erst recht nicht im Interesse des Exporthandels läge, durfte der gemeinschaftliche Gesetzgeber scharfe Sanktionen gegen falsche Angaben des Erstattungsantragstellers androhen, ohne dadurch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verletzen; denn jedenfalls konnte er in vertretbarer Würdigung der durch zahlreiche "Unregelmäßigkeiten" gekennzeichneten tatsächlichen Verhältnisse befürchten, anders diese Unregelmäßigkeiten nicht ausreichend bekämpfen zu können (vgl. EuGH-Urteil vom 12. Oktober 1995 Rs. C-104/94, EuGHE 1995, I-2983).
  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Hinzu kommt noch, dass die Kommission im Bereich der Gemeinschaftszuschüsse bei einem Verstoß gegen eine Verpflichtung, deren Einhaltung von grundlegender Bedeutung ist - wie hier die Verpflichtung der gemischten Gesellschaft, während des vorgeschriebenen Zeitraums ihre Fangtätigkeiten in den Gewässern Angolas auszuüben, und die Verpflichtung, die Kommission über die Situation und die Tätigkeit der bei dieser Gesellschaft eingesetzten Schiffe loyal zu informieren -, den Zuschuss streichen kann, ohne gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995, in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24).
  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Ferner kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich ferner, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines von der Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa des Beihilfeanspruchs, geahndet werden kann (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.03.2003 - T-61/00

    APOL / Kommission

  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

  • EuGH, 16.12.2004 - C-222/03

    APOL und AIPO / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-196/01

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

  • EuG, 13.03.2003 - T-340/00

    Comunità montana della Valnerina / Kommission

  • EuG, 14.06.2001 - T-143/99

    Hortiplant / Kommission

  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen

  • EuG, 11.12.2003 - T-305/00

    Conserve Italia / Kommission

  • FG Hamburg, 23.06.1998 - IV 801/97

    Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 (it. a)

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - C-104/94 (https://dejure.org/1995,28450)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - C-104/94 (https://dejure.org/1995,28450)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Cereol Italia Srl gegen Azienda agricola Castello Sas.

    Beihilferegelung für die Sojaerzeugung - Strafmaßnahmen bei unrichtigen Angaben im Anbauvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.11.1986 - 21/85

    Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    Im Urteil Maas ( 22 ) schließlich ging es um Beihilfen für den Export von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe für Äthiopien.

    ( 12 ) Urteil vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85 (Maas, Slg. 1986, 3537, Randnr. 15).

    ( 14 ) Urteil Maas (a. a. O., Fußnote 12, Randnr. 15).

  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    Im Urteil Buitoni ( 15 ) ging es um Lizenzen für die Einfuhr von Tomatenmark aus Drittstaaten.

    ( 15 ) Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677).

  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 30 ) Vgl. etwa das Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90 (Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383, Randnr. 38).
  • EuGH, 02.05.1990 - 357/88

    Hopermann / BALM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 29 ) Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-357/88 (Hopermann, Slg. 1990, I-1669, Randnr. 7).
  • EuGH, 23.02.1983 - 66/82

    Fromançais / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 20 ) Urteil vom 23. Februar 1983 in der Rechtssache 66/82 (Slg. 1983, 395).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-2/93

    Exportslachterijen van Oordegem / OBEA und Generale Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 11 ) Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-2/93 (Exportslachterijen van Oordegem, Slg. 1994, I-2283, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 9 ) Nähere Erläuterungen zu diesen beiden Verordnungen finden sich in den Schlußanträgen von Generalanwalt Jacobs vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-353/92 (Griechenland/Rat, Urteil vom 14. Juli 1994, Slg. 1994, I-3414).
  • EuGH, 02.12.1982 - 273/81

    Société laitière de Gacé / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 19 ) Urteil vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 273/81 (Slg. 1982, 4193).
  • EuGH, 02.12.1982 - 272/81

    RU-MI / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
    ( 17 ) Urteil vom 2. Dezember 1982 in der Rechtssache 272/81 (Slg. 1982, 4167).
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