Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 12.05.1998 - C-106/96   

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https://dejure.org/1998,2309
EuGH, 12.05.1998 - C-106/96 (https://dejure.org/1998,2309)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.1998 - C-106/96 (https://dejure.org/1998,2309)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - C-106/96 (https://dejure.org/1998,2309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsames Aktionsprogramm gegen die soziale Ausgrenzung - Finanzierung - Gesetzliche Grundlage

  • Europäischer Gerichtshof

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 4 Absatz 1, 205 und 209; Haushaltsordnung, Artikel 22 Absatz 1
    1 Haushaltsplan der Europäischen Union - Ausführung - Bedeutende Mittelbindungen - Notwendigkeit eines vorherigen Basisrechtsakts - Nichtbedeutende Aktion - Beweislast der Kommission - Beschluß über die Finanzierung eines Vorhabens im Bereich der sozialen Ausgrenzung aus ...

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zuschüsse zu europäischen Vorhaben zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung ; Begriff "Basisrechtsakt" ; Wirkung nichtiger Erklärungen auf die Gültigkeit aufgrund streitiger Verträge vorgenommener Zahlungen und eingegangener Verpflichtungen; Arten von Kommissionsbeihilfen

  • Judicialis

    Beschluß 75/458/EWG; ; Beschluß 80/1270/EWG; ; Beschluß 89/457/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Haushaltsplan der Europäischen Union - Ausführung - Bedeutende Mittelbindungen - Notwendigkeit eines vorherigen Basisrechtsakts - Nichtbedeutende Aktion - Beweislast der Kommission - Beschluß über die Finanzierung eines Vorhabens im Bereich der sozialen Ausgrenzung aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidungen, die Gegenstand der Pressemitteilung der Kommission vom 23. Januar 1996 (IP/96/67) waren - Beihilfen für die europäischen Vorhaben zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.10.1989 - 16/88

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 56; vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 28; vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18, und vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457, Randnrn.
  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 56; vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 28; vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18, und vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 56; vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 28; vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18, und vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457, Randnrn.
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 56; vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 28; vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18, und vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457, Randnrn.
  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-106/96
    Somit rechtfertigen es gewichtige Gründe der Rechtssicherheit, die mit denen vergleichbar sind, die bei einer Nichtigerklärung bestimmter Verordnungen zum Tragen kommen, daß der Gerichtshof von der ihm in Artikel 174 Absatz 2 EG-Vertrag für den Fall der Nichtigerklärung einer Verordnung eingeräumten Befugnis Gebrauch macht und die Wirkungen der streitigen Entscheidung bezeichnet, die aufrechtzuerhalten sind (hinsichtlich einer Richtlinie vgl. z. B. Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94, Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2001 - C-107/99

    Italien / Kommission

    Inseinen Urteilen Vereinigtes Königreich/Kommission(25) und Italien/Kommission(26) hat der Gerichtshof z. B. entschieden, dass "Rechnungsabschlussentscheidungen insoweit keiner detaillierten Begründung [ bedürfen ], als die betroffene Regierung an dem Verfahren der Ausarbeitung der Entscheidung weitgehend beteiligt war"(27).

    12: - Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-106/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 22).

    13: - Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission (Randnr. 28).

  • EuGH, 06.11.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung

    Diese Bestimmung kann entsprechend auch auf einen Beschluss angewandt werden, wenn gewichtige Gründe der Rechtssicherheit vorliegen, die mit denen vergleichbar sind, die für den Fall der Nichtigerklärung bestimmter Verordnungen gelten, und die es rechtfertigen, dass der Gerichtshof von der Befugnis Gebrauch macht, die ihm in diesem Zusammenhang durch Art. 231 Abs. 2 EG verliehen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. März 1996, Parlament/Rat, C-271/94, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 40, vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-106/96, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 41, sowie vom 28. Mai 1998, Parlament/Rat, C-22/96, Slg. 1998, I-3231, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 443/92 -

    26 - Vgl. Urteil vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-106/96, Slg. 1998, I-2729, Randnrn.

    27 - Vgl. Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission (zitiert in Fußnote 26, Randnr. 42).

  • EuG, 08.06.2011 - T-86/11

    Bamba / Rat

    In Bezug auf die zeitlichen Wirkungen des angefochtenen Beschlusses ist darauf hinzuweisen, dass Art. 264 Abs. 2 AEUV, wonach das Gericht, falls es dies für notwendig hält, diejenigen Wirkungen einer für nichtig erklärten Verordnung bezeichnet, die als fortgeltend zu betrachten sind, entsprechend auch auf einen Beschluss angewandt werden kann, wenn es gewichtige Gründe der Rechtssicherheit, die mit denen vergleichbar sind, die bei einer Nichtigerklärung bestimmter Verordnungen zum Tragen kommen, rechtfertigen, dass der Unionsrichter von der ihm in Art. 264 Abs. 2 AEUV eingeräumten Befugnis Gebrauch macht (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. März 1996, Parlament/Rat, C-271/94, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 40, vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-106/96, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 41, und vom 28. Mai 1998, Parlament/Rat, C-22/96, Slg. 1998, I-3231, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

    98 - Art. 231 Abs. 2 EG betrifft seinem Wortlaut nach nur Verordnungen, wird vom Gerichtshof aber auch auf andere Rechtsakte angewandt; zur analogen Anwendung dieser Vorschrift auf Entscheidungen vgl. etwa die Urteile vom 28. Mai 1998, Parlament/Rat (C-22/96, Slg. 1998, I-3231, Randnr. 42), und vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-106/96, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

    36 - Urteil vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-106/96, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Anlässlich einer Klage des Vereinigten Königreichs gegen die Kommission kam der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-106/96, Slg. 1998, I-2729), zu dem gleichen Ergebnis und erklärte die verfahrensgegenständlichen Entscheidungen der Kommission für nichtig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2000 - C-432/98

    Rat / Chvatal u.a.

    15: - Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-106/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 22); siehe aber auch die konkrete Zahlungsanweisung im Urteil in den verbundenen Rechtssachen 75/82 und 117/82 (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 19); grundsätzlich zur ausschließlich gerichtlichen Verwerfungskompetenz gegenüber dem Sekundärrecht Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78 (Granaria, Slg. 1979, 623, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantie der

    31 - Vgl. zur analogen Anwendung auf Beschlüsse Urteil vom 28. Mai 1998, Parlament/Rat (C-22/96, Slg. 1998, I-3231, Randnr. 42), zur analogen Anwendung auf Entscheidungen vgl. Urteil vom 12. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-106/96, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat

    74: - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-106/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2729, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-6/98

    ARD

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-392/97

    Farmitalia

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-239/01

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

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   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96 (https://dejure.org/1998,18650)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.1998 - C-106/96 (https://dejure.org/1998,18650)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - C-106/96 (https://dejure.org/1998,18650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsames Aktionsprogramm gegen die soziale Ausgrenzung - Finanzierung - Gesetzliche Grundlage

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.03.1996 - C-25/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    Ergibt sich darüber hinaus aus der interinstitutionellen Vereinbarung oder aus der gemeinsamen Erklärung der Wille der Organe, sich gegenseitig zu verpflichten, so ist davon auszugehen, daß sie aufgrund des in Artikel 5 EG-Vertrag verankerten Prinzips der - auch interinstitutionellen - Zusammenarbeit Quelle einer rechtlichen Verpflichtung werden, deren Verletzung vor dem Gerichtshof geltend gemacht werden kann: vgl. hinsichtlich einer "Vereinbarung" zwischen Rat und Kommission Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1996 in der Rechtssache C-25/94 (Kommission/Rat, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 49) und zuvor hinsichtlich der Gemeinsamen Erklärung von 1982 Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (Griechenland/Rat, Slg. 1988, 5323).

    Die Unterscheidung zwischen Rechtsetzungsbefugnis und haushaltsrechtlicher Befugnis, deren Ausübung verschiedenen Bedingungen unterliegt und somit die unterschiedliche Dynamik der Organe widerspiegelt, wird auch im Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18) bestätigt.

    (16) - Rechtssache 16/88 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457).

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    (15) - Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 28).
  • EuGH, 27.09.1988 - 204/86

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    Ergibt sich darüber hinaus aus der interinstitutionellen Vereinbarung oder aus der gemeinsamen Erklärung der Wille der Organe, sich gegenseitig zu verpflichten, so ist davon auszugehen, daß sie aufgrund des in Artikel 5 EG-Vertrag verankerten Prinzips der - auch interinstitutionellen - Zusammenarbeit Quelle einer rechtlichen Verpflichtung werden, deren Verletzung vor dem Gerichtshof geltend gemacht werden kann: vgl. hinsichtlich einer "Vereinbarung" zwischen Rat und Kommission Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1996 in der Rechtssache C-25/94 (Kommission/Rat, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 49) und zuvor hinsichtlich der Gemeinsamen Erklärung von 1982 Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 204/86 (Griechenland/Rat, Slg. 1988, 5323).
  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    Die Unterscheidung zwischen Rechtsetzungsbefugnis und haushaltsrechtlicher Befugnis, deren Ausübung verschiedenen Bedingungen unterliegt und somit die unterschiedliche Dynamik der Organe widerspiegelt, wird auch im Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 18) bestätigt.
  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    (31) - Nur am Rande sei bemerkt, daß dieses Ergebnis die vorläufige Beurteilung bestätigt, zu der der Präsident des Gerichtshofes in seinem Beschluß vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475) gekommen war: Er hielt bei der Beurteilung des Fumus boni iuris des Antrags auf Nichtigerklärung des Rundschreibens, mit dem die Kommission zur Stellung von Anträgen auf Zuschüsse zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung aufgefordert hatte, das Vorbringen der Kommission hinsichtlich der kurzen Dauer und des innovativen und demonstrativen Charakters der zu finanzierenden Programme nicht für völlig überzeugend.
  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    (33) - Bekanntlich hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß Artikel 174 des Vertrages, obwohl er nur die Verordnung erwähnt, ebenfalls auf Richtlinien anzuwenden ist, um zu verhindern, daß ein sich aus dem Vertrag ergebendes Recht der Begünstigten beeinträchtigt wird, und auch aufgrund des Umstands, daß der wesentliche Inhalt des Rechtsakts nicht in Frage gestellt wird (Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193).
  • EuGH, 24.10.1989 - 16/88

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    (16) - Rechtssache 16/88 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457).
  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    (32) - Nach einer nunmehr feststehenden Formulierung betreffend die Grundlage der Begründungspflicht: Urteil vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80 (Rewe, Slg. 1981, 1805, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-106/96
    (14) - Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84 (Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 56), in dem der Gerichtshof deshalb dem Vorbringen des Rates gefolgt ist, daß die Ausweisung von Mitteln im Haushaltsplan der Gemeinschaften eine notwendige, aber nicht ausreichende Voraussetzung für die Vornahme einer Ausgabe darstelle.
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