Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 23.05.2000 - C-106/98 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,801
EuGH, 23.05.2000 - C-106/98 P (https://dejure.org/2000,801)
EuGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - C-106/98 P (https://dejure.org/2000,801)
EuGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - C-106/98 P (https://dejure.org/2000,801)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Natürliche oder juristische Personen - Handlung, die sie unmittelbar und individuell betrifft - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit derdie Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Gewerkschaften und Betriebsräte

  • Europäischer Gerichtshof

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EU-Kommission PDF

    Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 [jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG] und Artikel 173 Absatz 4 [nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG]
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Klage der Organisationen, die die ...

  • EU-Kommission

    Comité d'entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfe Frankreichs zugunsten des Unternehmens für audiovisuelle Produktionen Société française de production ; Verstoß gegen das Verfahren der vorherigen Unterrichtung nach Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages; Abzielen des Tätigwerdens der Kommission im ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; ; EG-Vertrag Art. 173 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Klage der Organisationen, die die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 18. Februar 1998 in der Rechtssache T-189/97, mit dem die Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die staatliche Beihilfe Frankreichs zugunsten der Société française de ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1025
  • NVwZ 2001, 307
  • EuZW 2001, 19
  • DVBl 2000, 1266
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Konkurrenzunternehmen des Beihilfenempfängers, die im Rahmen des nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleiteten Verfahrens eine aktive Rolle gespielt hätten, müßten nämlich, um als individuell betroffen gelten zu können, den Nachweis führen, daß ihre Marktposition durch die Beihilfemaßnahme, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung sei, wesentlich beeinträchtigt werde (Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84, Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 5. November 1997 in der Rechtssache T-149/95, Ducros/Kommission, Slg. 1997, II-2031, Randnr. 34).

    Sie behaupten unter Berufung auf die Urteile Cofaz u. a./Kommission und Van der Kooy u. a./Kommission, durch die streitige Entscheidung deshalb individuell betroffen zu sein, weil diese die Situation der Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens wesentlich berühre und weil sie Verhandlungspartner hinsichtlich der sozialen Aspekte der Entscheidung seien.

    Die Kommission macht geltend, die Rechtsprechung in den Urteilen Cofaz u. a./Kommission und Van der Kooy u. a./Kommission könne nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden, da sowohl die Beeinträchtigung der Wettbewerbsposition von Konkurrenzunternehmen als auch die Beeinträchtigung der Stellung von Verbänden von Wirtschaftsteilnehmern als Verhandlungspartner deren Teilnahme am Wettbewerb voraussetzten, der durch die Regeln über staatliche Beihilfen geschützt werden solle.

    Für den Bereich der staatlichen Beihilfen ist bei Konkurrenzunternehmen des begünstigten Unternehmens anerkannt worden, daß sie neben diesem durch eine Entscheidung der Kommission, mit der das nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages wegen einer individuellen Beihilfe eingeleitete Verfahren abgeschlossen wird, individuell betroffen sind, wenn sie im Rahmen dieses Verfahrens eine aktive Rolle gespielt haben und sofern ihre Marktstellung durch die Beihilfe, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist, spürbar beeinträchtigt wird (vgl. Urteil Cofaz u. a./Kommission, Randnr. 25).

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Im Hinblick auf das Ziel des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages, das darin bestehe, es der Kommission, nachdem sie die Beteiligten zur Äußerung aufgefordert habe, zu ermöglichen, vollständig über alle Umstände der Sache unterrichtet zu sein und über alle erforderlichen Stellungnahmen zu verfügen, damit sie entscheiden könne, ob die zur Prüfung anstehende Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei (Urteile vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13, und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 16), sei nicht ausgeschlossen, daß Organisationen, die die Arbeitnehmer des beihilfebegünstigten Unternehmens verträten, als Beteiligte im Sinne des Artikels 93 Absatz 2 des Vertrages der Kommission gegenüber zu sozialen Fragen Stellung nehmen könnten, die gegebenenfalls von der Kommission zu berücksichtigen seien (Randnr. 41 des angefochtenen Beschlusses).

    Beteiligte im Sinne dieser Bestimmung seien nicht nur das oder die Unternehmen, die eine Beihilfe erhielten, sondern auch die durch die Gewährung der Beihilfe möglicherweise in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, insbesondere die konkurrierenden Unternehmen und die Berufsverbände (Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 16, und Matra/Kommission, Randnr. 18).

    Nach ständiger Rechtsprechung können andere Rechtssubjekte als die Adressaten einer Entscheidung nur dann geltend machen, individuell im Sinne von Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender tatsächlicher Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie einen Adressaten (Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 211, 238, vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91, Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 20, und Matra/Kommission, Randnr. 14).

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Ebenso seien Berufsverbände, die aktiv an diesem Verfahren beteiligt gewesen seien und Unternehmen des betreffenden Sektors verträten, durch eine Entscheidung, mit der das nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages eingeleitete Verfahren abgeschlossen worden sei, nur dann individuell betroffen, wenn ihre Position als Verhandlungspartner durch diese Entscheidung berührt werde (Urteile vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnrn.

    Ferner sind auch bestimmte Verbände von Wirtschaftsteilnehmern, die sich aktiv an dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages beteiligt hatten, als durch eine solche Entscheidung individuell betroffen anerkannt worden, soweit sie in ihrer Eigenschaft als Verhandlungspartner berührt waren (vgl. Urteile Van der Kooy u. a./Kommission, Randnrn. 21 bis 24, und CIRFS u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    21 bis 24, und vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn.

    Ferner sind auch bestimmte Verbände von Wirtschaftsteilnehmern, die sich aktiv an dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages beteiligt hatten, als durch eine solche Entscheidung individuell betroffen anerkannt worden, soweit sie in ihrer Eigenschaft als Verhandlungspartner berührt waren (vgl. Urteile Van der Kooy u. a./Kommission, Randnrn. 21 bis 24, und CIRFS u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Beteiligte im Sinne dieser Bestimmung seien nicht nur das oder die Unternehmen, die eine Beihilfe erhielten, sondern auch die durch die Gewährung der Beihilfe möglicherweise in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, insbesondere die konkurrierenden Unternehmen und die Berufsverbände (Urteile vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 16, und Matra/Kommission, Randnr. 18).

    Es handele sich mit anderen Worten um eine unbestimmte Vielzahl von Adressaten (Urteil Intermills/Kommission, Randnr. 16), so daß allein die Beteiligteneigenschaft nicht ausreiche, um die Rechtsmittelführer gegenüber jedem anderen möglicherweise beteiligten Dritten im Sinne des Artikels 93 Absatz 2 des Vertrages zu individualisieren (Randnr. 42 des angefochtenen Beschlusses).

  • EuG, 18.02.1998 - T-189/97

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 18. Februar 1998 in der Rechtssache T-189/97 (Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 1998, II-335) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater G. Rozet und D. Triantafyllou, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Mit Rechtsmittelschrift, die am 15. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, haben das Personalvertretungsorgan Comité d'entreprise de la Société française de production und die Gewerkschaften Syndicat national de radiodiffusion et de télévision CGT (SNRT-CGT), Syndicat unifié de radio et de télévision CFDT (SURT-CFDT), Syndicat national Force ouvrière de radiodiffusion et de télévision und Syndicat national de l'encadrement audiovisuel CFE-CGC (SNEA-CFE-CGC), die alle Vereinigungen nach Buch IV des französischen Code du travail sind, gemäß Artikel 168a EG-Vertrag (jetzt Artikel 225 EG) Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 18. Februar 1998 in der Rechtssache T-189/97 (Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 1998, II-335; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 97/238/EG der Kommission vom 2. Oktober 1996 über die staatliche Beihilfe Frankreichs zugunsten des Unternehmens für audiovisuelle Produktionen Société française de production (ABl. 1997 L 95, S. 19; im folgenden: streitige Entscheidung) als unzulässig abgewiesen hat.

  • EuGH, 08.12.2006 - C-368/05

    Polyelectrolyte Producers Group / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Wie sich aus Punkt IX der Begründung der streitigen Entscheidung ergibt, wurde die Beihilfe vielmehr als Beihilfe zur Umstrukturierung für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt, weil sie insbesondere mangels eines Umstrukturierungsprogramms, das die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherstellt, nicht die Voraussetzungen erfüllte, die in der Mitteilung 94/C 368/05 der Kommission über gemeinschaftliche Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. 1994 C 368, S. 12) festgelegt sind.
  • EuGH, 08.04.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Diese Auffassung werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt, wonach eine Gewerkschaft nur ein mittelbares und entferntes Interesse an der Zahlung einer Entschädigung an Unternehmen habe, auch wenn sich die fraglichen Zahlungen günstig auf das wirtschaftliche Gedeihen dieser Unternehmen und infolgedessen auf ihr Beschäftigungsniveau auswirken könnte (Beschluß vom 8. April 1981 in den Rechtssachen 197/80 bis 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle Erling u. a./Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Slg. 1981, 1041, Randnrn.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Angesichts des Verhandlungsspielraums der Sozialpartner bezüglich der Art und des Umfangs etwaiger Maßnahmen im Rahmen einer Umstrukturierung des Unternehmens könne dieMöglichkeit, daß solche Maßnahmen tatsächlich nicht getroffen würden, nicht als rein theoretisch betrachtet werden (Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207).
  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.05.2000 - C-106/98
    Außerdem reiche die bloße Tatsache, daß ein Rechtsakt einen Einfluß auf die materielle Situation der Rechtsmittelführer haben könnte, nicht aus, sie als durch diesen Rechtsakt unmittelbar betroffen anzusehen (Urteil vom 10. Dezember 1969 in den Rechtssachen 10/68 und 18/68, Eridania u. a./Kommission, Slg. 1969, 459, Randnr. 7) (Randnr. 48 des angefochtenen Beschlusses).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 05.11.1997 - T-149/95

    Ducros / Kommission

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuGH, 12.04.2005 - C-80/04

    DLD Trading Company Import-Export / Rat - Rechtsmittel - Außervertragliche

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

  • EuG, 27.04.1995 - T-96/92

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 15.05.1997 - C-355/95

    TWD / Kommission

  • EuGH, 11.11.2004 - C-171/03

    Toeters y Verberk

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    (1) Das Gebot zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung folgt unabhängig von der Intention eines umsetzungswilligen Gesetzgebers aus dem Grundsatz der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 10 EG in Verbindung mit dem Umsetzungsgebot gemäß Art. 249 Abs. 3 EG (EuGH 10. April 1984 - Rs. 14/83 - [von Colson und Kamann] Slg. 1984 I-1891, zu Nr. 26 der Gründe; 13. November 1990 - C-106/98 - [Marleasing] Sgl. 1990 I-4135, 4156, zu Nr. 8 der Gründe; 24. September 1998 - C-111/97 - [EvoBus Austria GmbH] Sgl. 1998 I-5411, 5427; Kahl in Calliess/Ruffert EUV/EGV 2. Aufl. Art. 10 EG-Vertrag Rn. 40 mwN).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute

    Zunächst ist festzustellen, dass bei der Beurteilung der Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe im Bereich des Seeverkehrs wie der im Ausgangsverfahren streitigen mit dem Gemeinsamen Markt die sozialen Belange der Leitlinien der Gemeinschaften von der Kommission im Rahmen einer Globalbeurteilung berücksichtigt werden können, die eine Vielzahl verschiedenartiger Erwägungen einbezieht, die u. a. an den Wettbewerbsschutz, die Meerespolitik der Gemeinschaft, die Förderung des Seeverkehrs in der Gemeinschaft oder auch die Förderung der Beschäftigung anknüpfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 52).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs betrafen die Rechtssachen Van der Kooy u. a./Kommission und CIRFS u. a./Kommission somit besondere Konstellationen, in denen der Kläger jeweils eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der Entscheidung zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnahm, die für ihn tatsächliche Umstände begründete, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushoben (Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 45).

  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Es reicht also nicht aus, wenn sich ein Unternehmen lediglich auf seine Eigenschaft als Mitbewerber des begünstigten Unternehmens beruft, sondern es muss darüber hinaus darlegen, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die es in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 41, sowie Beschluss Deutsche Post und DHL Express/Kommission, Randnr. 41).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit -

    Gemäß dem Urteil vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission (C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659), sei selbst die aktive Beteiligung am förmlichen Prüfverfahren jedenfalls dann keine hinreichende Voraussetzung dafür, einem Unternehmen die Klagebefugnis zuzuerkennen, wenn wie im vorliegenden Fall seine Marktstellung nicht spürbar beeinträchtigt worden sei.
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw

    Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 59 EG-Vertrag (Maastrichter Fassung) sind bisher die Rechte der Unternehmen und eigene Rechte der Arbeitnehmer getrennt betrachtet worden (vgl Schlußanträge des Generalanwalts EuGHE I 1994, 3803, 3812; zur unmittelbaren und individuellen Betroffenheit vgl in anderem Zusammenhang EuGH ZIP 2000, 1025 = NVwZ 2001, 307).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 90/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH - Arbeitserlaubnis- bzw

    Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 59 EG-Vertrag (Maastrichter Fassung) sind bisher die Rechte der Unternehmen und eigene Rechte der Arbeitnehmer getrennt betrachtet worden (vgl Schlussanträge des Generalanwalts EuGHE I 1994, 3803, 3812; zur unmittelbaren und individuellen Betroffenheit vgl in anderem Zusammenhang EuGH ZIP 2000, 1025 = NVwZ 2001, 307).
  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    34 Nach ständiger Rechtsprechung können Personen, die nicht Adressat einer Entscheidung sind, nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten der Entscheidung (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 211, 238, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 39; Urteil des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 62).
  • EuG, 21.10.2004 - T-36/99

    Lenzing / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

    24 und 25, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 40; Urteile des Gerichts vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-435/93, ASPEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1281, Randnr. 63, und vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-11/95, BP Chemicals/Kommission, Slg. 1998, II-3235, Randnr. 72).
  • EuG, 10.02.2009 - T-388/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG, MIT DER DIE KOMMISSION EINER

    Es reicht also nicht aus, wenn sich ein Unternehmen lediglich auf seine Eigenschaft als Mitbewerber des durch die fragliche Maßnahme begünstigten Unternehmens beruft, sondern es muss darüber hinaus den Grad der Beeinträchtigung seiner Marktstellung darlegen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnrn.
  • EuG, 18.11.2009 - T-375/04

    Scheucher - Fleisch u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Landwirtschaft -

    Es reicht also nicht aus, wenn sich ein Unternehmen lediglich auf seine Eigenschaft als Mitbewerber des begünstigten Unternehmens beruft, sondern es muss darüber hinaus darlegen, dass tatsächliche Umstände vorliegen, die es in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten einer Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 23. Mai 2000, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, C-106/98 P, Slg. 2000, I-3659, Randnr. 41, und British Aggregates/Kommission, oben in Randnr. 45 angeführt, Randnr. 48).
  • EuG, 14.04.2005 - T-88/01

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-182/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfe - Steuerregelung für die in Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 21.03.2002 - T-231/99

    Joynson / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-253/00

    Muñoz und Superior Fruiticola

  • EuGH, 21.02.2006 - C-367/04

    Deutsche Post und DHL Express (früher DHL International) / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Steuerliche Entlastung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03

    Kommission / Rat

  • EuG, 20.09.2007 - T-375/03

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum

  • EuG, 15.01.2013 - T-182/10

    Aiscat / Kommission - Staatliche Beihilfen - Direktvergabe der Bauarbeiten für

  • EuG, 13.09.2010 - T-193/06

    Das Gericht weist die von TF1 erhobene Klage auf Nichtigerklärung der

  • EuG, 27.05.2004 - T-358/02

    Deutsche Post und DHL / Kommission

  • EuG, 28.11.2005 - T-236/04

    EEB und Stichting Natuur en Milieu / Kommission - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 28.11.2005 - T-94/04

    EEB u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit -

  • EuG, 21.03.2002 - T-131/99

    Shaw und Falla / Kommission

  • EuG, 10.05.2004 - T-391/02

    Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung und Kloh / Parlament

  • EuG, 27.09.2006 - T-117/04

    Werkgroep Commerciële Jachthavens Zuidelijke Randmeren u.a. / Kommission -

  • EuG, 16.10.2003 - T-148/00

    Panhellenic Union of Cotton Ginners and Exporters / Kommission

  • EuG, 20.09.2007 - T-254/05

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • KG, 20.01.2004 - 4 U 40/03

    Haustürgeschäft: Widerruf eines Darlehensvertrages nach vollständiger Tilgung

  • EuG, 04.07.2018 - T-401/18

    SFIE-PE/ Parlament

  • EuG, 27.02.2019 - T-401/18

    SFIE-PE/ Parlament

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98 P   

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https://dejure.org/1999,14016
Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98 P (https://dejure.org/1999,14016)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.11.1999 - C-106/98 P (https://dejure.org/1999,14016)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. November 1999 - C-106/98 P (https://dejure.org/1999,14016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EU-Kommission PDF

    Comité d'entreprise de la Société française de production, Syndicat national de radiodiffusion et de télévision CGT (SNRT-CGT), Syndicat unifié de radio et de télévision CFDT (SURT-CFDT), Syndicat national Force ouvrière de radiodiffusion et de télévisio

    Rechtsmittel - Natürliche oder juristische Personen - Handlung, die sie unmittelbar und individuell betrifft - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Gewerkschaften und Betriebsräte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    12: - Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Slg. 1988, 219).
  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    14: - Urteil vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    11: - Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Slg. 1986, 391).
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    20: - Vgl. Urteil vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 5), dessen Begründung den Eindruck vermittelt, daß die Zulässigkeit der Klage auf dem fehlenden Widerspruch des beklagten Organs beruht.
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    13: - Urteil vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90 (Slg. 1993, I-1125).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-6/92

    Federmineraria / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    18: - Vgl. hierzu Urteile Van der Kooy u. a. (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 15) zu Gartenbaubetrieben und vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-6/92 (Federmineraria u. a./Kommission, Slg. 1993, I-6357, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    23: - Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487, Randnrn.
  • EuGH, 12.04.2005 - C-80/04

    DLD Trading Company Import-Export / Rat - Rechtsmittel - Außervertragliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    Durch Beschluß vom 16. November 1994 leitete die Kommission ein Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag ein und forderte mit der Mitteilung 95/C 80/04(2) die französische Regierung und die sonstigen Beteiligten zur Stellungnahme auf.
  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    Das Gericht hat die Auffassung vertreten, daß sich die Kläger nicht auf die Begründung in den Urteilen vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission)(8) und in der Rechtssache T-12/93 (CCE de Vittel u. a./Kommission)(9) berufen könnten, in der sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt hatte, daß eine Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt die anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der durch diesen Zusammenschluß betroffenen Unternehmen individuell betreffe.
  • EuG, 27.04.1995 - T-96/92

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1999 - C-106/98
    Das Gericht hat die Auffassung vertreten, daß sich die Kläger nicht auf die Begründung in den Urteilen vom 27. April 1995 in der Rechtssache T-96/92 (CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission)(8) und in der Rechtssache T-12/93 (CCE de Vittel u. a./Kommission)(9) berufen könnten, in der sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt hatte, daß eine Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt die anerkannten Vertreter der Arbeitnehmer der durch diesen Zusammenschluß betroffenen Unternehmen individuell betreffe.
  • EuGH, 18.03.1975 - 72/74

    Union syndicale u.a. / Rat

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 16.06.1970 - 69/69

    Alcan / Kommission

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.12.1962 - 16/62

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

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