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   EuGH, 20.02.1997 - C-107/95 P   

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https://dejure.org/1997,1846
EuGH, 20.02.1997 - C-107/95 P (https://dejure.org/1997,1846)
EuGH, Entscheidung vom 20.02.1997 - C-107/95 P (https://dejure.org/1997,1846)
EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - C-107/95 P (https://dejure.org/1997,1846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 169 und 173 Absatz 4
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung des Rechts zur Ausübung von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Steuerberatung und auf benachbarten Gebieten den Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung, der Rechtsanwaltschaft und der vereidigten Buchprüfer ; Befugnisse der Kommission im Rahmen von Art. 90 Abs. 3 ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerberatungsgesetz: Bilanzbuchhalter

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art .173; ; EG-Vertrag Art. 90 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Satzung Art. 49; ; Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT VORZUGEHEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 211
  • BB 1997, 342
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    13 Dazu hat das Gericht in Randnummer 31 ausgeführt, aus Artikel 90 Absatz 3 und aus dem Sinn und Zweck des gesamten Artikels 90 ergebe sich, daß die Aufsichtsbefugnis der Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten, die gegen den Vertrag, insbesondere gegen die Wettbewerbsregeln, verstießen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 32), notwendig ein weites Ermessen dieses Gemeinschaftsorgans einschließe.

    23 Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag überträgt der Kommission die Aufgabe, darüber zu wachen, daß die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gegenüber den in Artikel 90 Absatz 1 genannten Unternehmen nachkommen, und verleiht ihr ausdrücklich die Zuständigkeit, sich hierfür der Richtlinien und Entscheidungen zu bedienen (Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 25).

    Die Kommission ist befugt, festzustellen, daß eine bestimmte staatliche Maßnahme mit den Vorschriften des Vertrages unvereinbar ist, und anzugeben, welche Maßnahmen der Mitgliedstaat, an den die Entscheidung gerichtet ist, zu treffen hat, um seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 28).

    24 Wie sich aus dem genannten Urteil Niederlande u. a./Kommission ergibt, kann ein einzelner gegebenenfalls das Recht haben, gemäß Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission zu erheben, die aufgrund des Artikels 90 Absatz 3 EG-Vertrag erlassen worden ist.

    27 Insofern ergibt sich aus Artikel 90 Absatz 3 und aus dem Sinn und Zweck des gesamten Artikels 90, daß die Kommission in dem in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Bereich sowohl hinsichtlich des Tätigwerdens, das sie für erforderlich hält, als auch hinsichtlich der dazu geeigneten Mittel ein weites Ermessen besitzt (vgl. dazu Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 27).

  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    10 Das Gericht hat sodann in Randnummer 23 auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes hingewiesen, nach der die Kommission nicht verpflichtet ist, ein Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages einzuleiten, sondern insoweit über ein Ermessen verfügt, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnrn.
  • EuG, 27.05.1994 - T-5/94
    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    11 Folglich hat das Gericht in Randnummer 24 entschieden, daß "die vorliegende Klage gegen die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, unzulässig [ist]", und insoweit auf die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21) sowie des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93 (Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55) und vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94 (J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15) Bezug genommen.
  • EuG, 14.12.1993 - T-29/93

    Antonio Calvo Alonso-Cortès gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    11 Folglich hat das Gericht in Randnummer 24 entschieden, daß "die vorliegende Klage gegen die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, unzulässig [ist]", und insoweit auf die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21) sowie des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93 (Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55) und vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94 (J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15) Bezug genommen.
  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    11 Folglich hat das Gericht in Randnummer 24 entschieden, daß "die vorliegende Klage gegen die Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, unzulässig [ist]", und insoweit auf die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21) sowie des Gerichts vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache T-29/93 (Calvo Alonso-Cortés/Kommission, Slg. 1993, II-1389, Randnr. 55) und vom 27. Mai 1994 in der Rechtssache T-5/94 (J/Kommission, Slg. 1994, II-391, Randnr. 15) Bezug genommen.
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    Folglich sei die Ausübung des durch Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages eingeräumten Ermessens bei der Beurteilung der Vereinbarkeit der staatlichen Maßnahmen mit den Vorschriften des Vertrages nicht mit einer Pflicht der Kommission zum Einschreiten verbunden (Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-32/93, Ladbroke Racing/Kommission, Slg. 1994, II-1015, Randnrn. 36 bis 38), so daß "natürlichen oder juristischen Personen, die die Kommission auffordern, nach Artikel 90 Absatz 3 einzuschreiten, nicht das Recht zur Erhebung einer Klage gegen den Beschluß der Kommission zu[steht], von ihren Befugnissen nach Artikel 90 Absatz 3 keinen Gebrauch zu machen".
  • EuG, 23.01.1995 - T-84/94

    Bundesverband der Bilanzbuchhalter e.V. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    1 Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter e. V. (im folgenden: Rechtsmittelführer) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 31. März 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 23. Januar 1995 in der Rechtssache T-84/94 (Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1995, II-101) eingelegt.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-107/95
    13 Dazu hat das Gericht in Randnummer 31 ausgeführt, aus Artikel 90 Absatz 3 und aus dem Sinn und Zweck des gesamten Artikels 90 ergebe sich, daß die Aufsichtsbefugnis der Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten, die gegen den Vertrag, insbesondere gegen die Wettbewerbsregeln, verstießen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 32), notwendig ein weites Ermessen dieses Gemeinschaftsorgans einschließe.
  • EuG, 30.01.2002 - T-54/99

    max.mobil / Kommission

    Sie vertritt erstens die Auffassung, dass der Einzelne in aller Regel kein Klagerecht gegen eine Entscheidung der Kommission habe, von ihren Befugnissen nach Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag keinen Gebrauch zu machen (Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband derBilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnrn.

    In seinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache (Slg. 1997, I-947, I-949) habe Generalanwalt La Pergola ebenfalls die Möglichkeit bejaht, diese Art von Entscheidungen einer gerichtlichen Nachprüfung zu unterziehen; nach den Nummern 20 und 21 dieser Schlussanträge könne eine mangelnde Klagebefugnis auch nicht auf ein uneingeschränktes Ermessen der Kommission gestützt werden, weil dieses Ermessen auf Grenzen stoße, die sich aus der Anerkennung der subjektiven Rechte Einzelner ergäben, deren Verletzung der Betroffene vor dem Gemeinschaftsrichter rügen müsse.

  • EuGH, 22.02.2005 - C-141/02

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION IST NICHT VERPFLICHTET, AUFGRUND DER BESCHWERDE EINES

    15 In dem angefochtenen Urteil hat sich das Gericht, nachdem es in Vorbemerkungen den Kontext seiner Entscheidung und insbesondere die Tragweite der Rechtsprechung Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission (Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Slg. 1997, I-947) erläutert hat, zunächst mit der Zulässigkeit der Klage und dann mit ihrer Begründetheit befasst.
  • EuGH, 29.03.2001 - C-163/99

    Portugal / Kommission

    Die Kommission ist somit befugt, festzustellen, dass eine bestimmte staatliche Maßnahme mit den Vorschriften des Vertrages unvereinbar ist, und anzugeben, welche Maßnahmen der Mitgliedstaat, an den die Entscheidung gerichtet ist, zu treffen hat, um seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Urteile Niederlandeu. a./Kommission, Randnrn. 25 und 28, und vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnr. 23).
  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Der weite Ermessensspielraum, über den die Kommission bei der Durchführung des Artikels 90 EG-Vertrag verfügt, darf diesen Schutz nicht zunichte machen, da, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P (Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnr. 25) entschieden hat, sich nicht von vornherein ausschließen läßt, daß für einen einzelnen ein Ausnahmefall vorliegt, aufgrund dessen er zur Erhebung einer Klage gegen eine Weigerung der Kommission befugt ist, im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion nach Artikel 90 Absätze 1 und 3 EG-Vertrag eine Entscheidung zu erlassen.
  • EuG, 17.06.2003 - T-52/00

    Coe Clerici Logistics / Kommission

    Der Gerichtshof habe den Beschluss in der Rechtssache Bilanzbuchhalter/Kommission mit Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P (Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnrn.

    Sie verweist daneben auf die Schlussanträge von Generalanwalt La Pergola vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/95 P (Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission), in denen der Generalanwalt ausführe, dass Artikel 86 Absatz 3 EG anders als Artikel 226 EG zu den Vorschriften gehöre, die gerade zum Schutz des Wettbewerbs und zur Regelung des Verhaltens der Unternehmen auf dem Markt erlassen worden seien.

  • EuG, 24.10.2019 - T-310/18

    EPSU und Goudriaan/ Kommission

    Dies ist der Fall bei einer Klage gegen die Entscheidung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren nicht einzuleiten, da die Kommission insoweit über ein freies Ermessen verfügt (Urteile vom 17. Mai 1990, Sonito u. a./Kommission, C-87/89, EU:C:1990:213, Rn. 6, und vom 20. Februar 1997, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, C-107/95 P, EU:C:1997:71, Rn. 10, 11 und 19).
  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

    Auch im Rahmen der Kontrolle staatlicher Beihilfen habe die Kommission ein Ermessen; trotzdem sei nie ein Zweifel daran entstanden, dass eine positive Entscheidung der Kommission eine Genehmigung der erfassten staatlichen Maßnahmen darstelle (Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Urteil des Gerichtshofs vom 20. Februar 1997, C-107/95 P, Slg. 1997, I-947, I-949, Nr. 10).
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Insoweit ergibt sich aus Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag und aus dem Sinn und Zweck dieses gesamten Artikels, daß die Kommission in dem in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Bereich sowohl hinsichtlich des Tätigwerdens, das sie für erforderlich hält, als auch hinsichtlich der geeigneten Mittel ein weites Ermessen besitzt (Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

    5 - Urteil in der Rechtssache C-107/95 P (Slg. 1997, I-947).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-302/99

    Kommission / TF1

    51 Der weite Ermessensspielraum, über den die Kommission bei der Durchführung des Artikels 90 EG-Vertrag verfügt, darf diesen Schutz nicht zunichte machen, da, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P (Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnr. 25) entschieden hat, sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass für einen Einzelnen ein Ausnahmefall vorliegt, aufgrund dessen er zur Erhebung einer Klage gegen eine Weigerung der Kommission befugt ist, im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion nach Artikel 90 Absätze 1 und 3 EG-Vertrag eine Entscheidung zu erlassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1997 - C-359/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Französische Republik gegen

  • EuG, 15.03.2004 - T-139/02

    Institouto N. Avgerinopoulou u.a. / Kommission

  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

  • EuG, 29.09.1997 - T-83/97

    Sateba / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-163/99

    Portugal / Kommission

  • EuG, 16.10.2006 - T-173/06

    Aisne und Nature / Kommission

  • EuG, 16.02.1998 - T-182/97

    Smanor u.a. / Kommission

  • EuG, 25.05.2005 - T-443/03

    Retecal u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschwerde wegen

  • EuG, 20.03.2001 - T-59/00

    Compagnia Portuale Pietro Chiesa / Kommission

  • EuG, 01.12.1999 - T-198/99

    Buchbinder und Nöcker / Kommission - Klage auf Feststellung, daß die Kommission

  • EuG, 15.01.2007 - T-276/06

    Sellier / Kommission

  • EuG, 05.06.2014 - T-416/13

    Stanleybet Malta und Stanley International Betting / Kommission

  • EuG, 19.05.2009 - T-528/08

    Delice / Kommission und Erlangen - Offensichtliche Unzuständigkeit -

  • EuG, 03.07.2008 - T-175/08

    Faur / Kommission

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