Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1999 - C-109/98   

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https://dejure.org/1999,3282
EuGH, 22.04.1999 - C-109/98 (https://dejure.org/1999,3282)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - C-109/98 (https://dejure.org/1999,3282)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - C-109/98 (https://dejure.org/1999,3282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Abgabe auf die Lieferung von CB-Funkgeräten - Abgabe gleicher Wirkung - Inländische Abgabe - Anwendbarkeit des Verbotes auf den Handel mit Drittländern

  • Europäischer Gerichtshof

    CRT France International

  • EU-Kommission PDF

    CRT France International

    EG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 95
    1 Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Abgabe auf die Lieferung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Sende- und Empfangsgeräten für die CB-Funkkanäle - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    CRT France International

  • Wolters Kluwer

    Inländische Abgabe auf die Lieferung von CB-Funkgeräten ; Anwendbarkeit des Verbotes auf den Handel mit Drittländern; Kollision von Europarecht und nationalem Recht

  • Judicialis

    EGV Art. 9; ; EGV Art. 12; ; EGV Art. 95; ; EGV Art. 113; ; Code général des impôts Art. 302 bis X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Frankreich: Abgabe auf die Lieferung von CB-Funkgeräten gemeinschaftswidrig

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Dijon - Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes, das bei den Herstellern, Importeuren und den Personen, die in Frankreich CB-Funk-Sendeempfänger vertreiben, die Erhebung einer Gebühr vorsieht, mit den Artikeln 9, 12 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-109/98
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt das entscheidende Merkmal einer Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll, das diese von einer inländischen Abgabe unterscheidet, in dem Umstand, daß erstere ausschließlich das eingeführte Erzeugnis als solches, die zweite aber sowohl eingeführte als auch inländische Erzeugnisse trifft (vgl. insbesondere Urteil vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 13.

    Der Gerichtshof hat auch anerkannt, daß eine Abgabe, die bei Fehlen eines gleichen oder gleichartigen inländischen Erzeugnisses auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Erzeugnis erhoben wird, keine Maßnahme gleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne des Artikels 95 EG-Vertrag ist, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfaßt (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 14).

  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-109/98
    Was die aus Drittländern eingeführten CB-Funkgeräte angeht, verstößt die Erhebung eines Zolles oder einer Abgabe gleicher Wirkung, die einseitig von einem Mitgliedstaat auf die Einfuhren unmittelbar aus einem Drittland eingeführt worden ist, seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 gegen die Artikel 9, 12 und 113 des Vertrages (Urteile vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnr. 18, und vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94, Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647, Randnr. 18).
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-109/98
    Wie der Gerichtshof aber im Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19) entschieden hat, ist eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Importeur tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll.
  • EuGH, 07.11.1996 - C-126/94

    Cadi Surgelés u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-109/98
    Was die aus Drittländern eingeführten CB-Funkgeräte angeht, verstößt die Erhebung eines Zolles oder einer Abgabe gleicher Wirkung, die einseitig von einem Mitgliedstaat auf die Einfuhren unmittelbar aus einem Drittland eingeführt worden ist, seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 gegen die Artikel 9, 12 und 113 des Vertrages (Urteile vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnr. 18, und vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94, Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.07.1994 - C-130/93

    Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-109/98
    Ferner kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93, Lamaire, Slg. 1994, I-3215, Randnr. 14) eine solche den Waren wegen des Überschreitens der Grenze auferlegte Belastung dann nicht als nach dem Vertrag verbotene Abgabe zollgleicher Wirkung angesehen werden, wenn sie wegen Kontrollen erhoben wird, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durchgeführt werden.
  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Der Gerichtshof hat allerdings anerkannt, dass eine Abgabe, die bei Fehlen eines gleichen oder gleichartigen inländischen Erzeugnisses auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Erzeugnis erhoben wird, keine Maßnahme gleicher Wirkung darstellt, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, 90/79, EU:C:1981:27, Rn. 14, sowie CRT France International, C-109/98, EU:C:1999:199, Rn. 13).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

    29 Da außerdem die Artikel 23 EG und 25 EG die Beseitigung jedes tarifären Handelshemmnisses bezwecken, kommt es nicht darauf an, ob die im Ausgangsverfahren streitige Abgabe eine bestimmte Warenkategorie belastet (vgl. Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98, CRT France International, Slg. 1999, I-2237, und vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000, I-7145) oder jede Ware, die das Gebiet der betroffenen Körperschaft verlässt (vgl. Urteile Legros u. a. und Lancry u. a.).

    Der Gerichtshof hat jedoch anerkannt, dass eine Belastung, die ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem zahlungspflichtigen Wirtschaftsbeteiligten tatsächlich geleisteten Dienst darstellt, keine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll ist (Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74, Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8, vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 19, und CRT France International, Randnr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    30 - Vgl. u. a. die Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98 (CRT France International, Slg. 1999, I-2237).

    31 - In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, die zum Urteil CRT France International (zitiert in Fußnote 30) geführt hat, weist Generalanwalt Cosmas darauf hin, dass der Gerichtshof die Entstehungsgeschichte und das Ziel der streitigen Abgabe bei der Festlegung der geeigneten Einstufung in ähnlichen Fällen nicht außer Betracht lasse (Nr. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    17 Vgl. Urteile vom 21. September 2000, Michaïlidis (C-441/98 und C-442/98, EU:C:2000:479, Rn. 22), und vom 22. April 1999, CRT France International (C-109/98, EU:C:1999:199, Rn. 11).

    22 Vgl. u. a. Urteile vom 9. September 2004, Carbonati Apuani (C-72/03, EU:C:2004:506, Rn. 31), und vom 22. April 1999, CRT France International (C-109/98, EU:C:1999:199, Rn. 17).

  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt das entscheidende Merkmal einer Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll, das diese von einer inländischen Abgabe unterscheidet, in dem Umstand, dass Erstere ausschließlich das über die Grenze verbrachte Erzeugnis als solches, die Letztere aber eingeführte, ausgeführte und inländische Erzeugnisse trifft (in diesem Sinne Urteile vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79,Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 13, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98, CRT France International, Slg. 1999, I-2237, Randnr. 11).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25

    Die Einführung der Umweltabgabe verstoße gegen den Gemeinsamen Zolltarif und damit auch gegen die Art. 23 EG, 25 EG, 26 EG und 133 EG, da diese Abgabe der Angleichung der Zollbelastung von Importwaren aus Drittländern an den Außengrenzen der Gemeinschaft zuwiderlaufe und so Verkehrsverlagerungen in den Beziehungen mit diesen Ländern sowie Verzerrungen des freien Warenverkehrs oder der Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten hervorrufen könne (Urteil vom 22. April 1999, CRT France international, C-109/98, Slg. 1999, I-2237, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-441/98

    Michailidis

    29: - Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98 (Slg. 1999, I-2237).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

    25 - Urteile vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 8), in der Rechtssache Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 19, vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-109/98 (CRT France International, Slg. 1999, I-2237, Randnr. 17) und in der Rechtssache Carbonati Apuani (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 31.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-426/02

    Kommission / Griechenland

    13 Il convient de constater, ce qui n'est plus contesté par le gouvernement hellénique, que la redevance, qui constitue une taxe d'effet équivalant à un droit de douane (voir arrêt du 30 mai 1989, Commission/Italie, 340/87, Rec. p. 1483, point 11), est contraire aux articles 23 CE et 25 CE, et également à l'article 133 CE (voir arrêt du 22 avril 1999, CRT France International, C-109/98, Rec.
  • VG Oldenburg, 19.03.2002 - 12 A 3943/99

    Begleitbescheinigung; Gesundheitsbescheinigung; Untersuchung,

    Als finanzielle Belastung, die ausschließlich im Falle des grenzüberschreitenden Handels für tierseuchenrechtliche Untersuchungen entsteht, haben die hier im Streit befindlichen Gebühren allerdings die gleiche Wirkung wie ein Ausfuhrzoll (vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 1999 - C-109/98 -, Slg. 1999 I, 2237, Rz. 19, Urteil vom 2. Mai 1990 - C-111/89 -, Slg. 1990 I, 1735, Rz. 9 ff. und Urteil vom 27. September 1988 - 18/87 -, Slg. I, 5427, Rz 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2001, a.a.O.) und unterliegen damit dem Verbot des Art. 25 EGV (Art. 9, 12 EGV a.F.), auf das sich der Kläger unmittelbar berufen kann (vgl. Beschel/Vaulont, in: Groeben/Thiesing/Ehlermann, Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, Art. 12 Rdnr. 12).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21020
Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98 (https://dejure.org/1999,21020)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.02.1999 - C-109/98 (https://dejure.org/1999,21020)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - C-109/98 (https://dejure.org/1999,21020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    CRT France International

  • EU-Kommission PDF

    CRT France International SA gegen Directeur régional des impôts de Bourgogne.

    Abgabe auf die Lieferung von CB-Funkgeräten - Abgabe gleicher Wirkung - Inländische Abgabe - Anwendbarkeit des Verbotes auf den Handel mit Drittländern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (63)

  • EuGH, 03.02.1981 - 90/79

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
    Wie im Urteil Kommission/Frankreich in kennzeichnender Weise hervorgehoben, hat der "Gerichtshof ... jedoch anerkannt, daß selbst eine Abgabe, die bei Fehlen eines gleichen oder gleichartigen inländischen Erzeugnisses auf ein aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführtes Erzeugnis erhoben wird, keine Maßnahme gleicher Wirkung, sondern eine inländische Abgabe im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag darstellt, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung der Erzeugnisse erfasst"(10).

    25 Dieser Standpunkt in der Frage des Vorliegens eines Systems erklärt übrigens, daß der Gerichtshof in seinem Urteil Kommission/Frankreich das Vorliegen eines solchen Systems selbst dann anerkannt hat, wenn es um Abgaben nicht auf ähnliche Erzeugnisse, sondern für eine Reihe höchst unterschiedlicher Geräte geht, die zudem unter verschiedene Zollvorschriften fallen(23).

    Es ist insoweit nicht ohne Bedeutung, daß der Gerichtshof in dem erwähnten Urteil Kommission/Frankreich, obwohl die betreffende Abgabe eine Reihe höchst unterschiedlicher Geräte traf, denen jedoch ausser anderen besonderen Verwendungsmöglichkeiten gerade ihre Bestimmung gemeinsam war, für Zwecke der Reprographie genutzt zu werden(26), bei der Prüfung der Frage, ob die betreffende Abgabe Teil eines allgemeinen inländischen Abgabensystems ist, ganz besonderen Wert auf die Geschichte ihrer Entstehung und auf ihren Zweck gelegt und darauf hingewiesen hat, daß diese Abgabe zu einer Steuerregelung gehört, "die auf eine Lücke zurückzuführen ist, welche durch die zunehmende Verwendung der Reprographie in den Bestimmungen zum Schutze der Rechte von Buchautoren und -verlegern entstanden ist, und die die Benutzer dieser Verfahren als Ausgleich für die normalerweise zu tragende Belastung wenigstens mittelbar belasten soll"(27).

    (8) - Vgl. z. B. Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595, Randnr. 28), vom 28. Januar 1981 in der Rechtssache 32/80 (Kortmann, Slg. 1981, 251, Randnr. 18), vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79 (Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 13) und vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 193/85 (Co-Frutta, Slg. 1987, 2085, Randnr. 9).

    (10) - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 14).

    Vgl. auch Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 27/67, Fink-Frucht, Slg. 1968, 334, Nr. 1 des Urteilstenors, sowie Urteil Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 8, Randnr. 15. Es ist darauf hinzuweisen, daß das letztgenannte Urteil mit der Klarstellung, daß das Fehlen einer inländischen Erzeugung nicht notwendig zu dem Schluß führt, daß man es mit einer Abgabe zollgleicher Wirkung zu tun hat, insbesondere wenn die Abgabe zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehört, im Kern den allgemeinen Grundsatz geleugnet hat, wonach, wenn eine inländische Erzeugung fehlt, eine Abgabe zollgleicher Wirkung vorliegt.) Schließlich muß, wie noch auszuführen sein wird, eine Abgabe, um unter Artikel 95 des Vertrages zu fallen, Teil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung sein, was nicht notwendig besagt, daß es einheimische Erzeugnisse geben müsste, die mit den besteuerten eingeführten Erzeugnissen übereinstimmten oder ihnen glichen.

    (16) - Vgl. zu dieser Einbeziehung in einen öffentlich-rechtlichen Mechanismus auch Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 16).

    (23) - Vgl. Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 17), das eine Gebühr für Reprographiegeräte betraf.

    (27) - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 16).

    (31) - Vgl. das Kriterium im Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fußnote 8).

    (53) - Vgl. u. a. Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6) sowie die in Fußnote 6 zitierten Urteile Haahr Petroleum (Randnr. 29) und Outokumpu (Randnr. 30).

    (65) - Vgl. Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 7).

  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
    (7) - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 9), vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18), vom 19. Juni 1993 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. 1973, 611, Randnr. 12), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18) sowie die in Fußnote 6 zitierten Urteile UCAL (Randnr. 18), Fricarnes (Randnr. 20), Haahr Petroleum (Randnr. 20) und Outokumpu (Randnr. 20).

    In seinem Urteil vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509) hat der Gerichtshof zunächst darauf hingewiesen, daß "Artikel 95 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ... in seiner Gesamtheit darauf abzielt, durch Beseitigung jeder Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten", und daß "[d]iese Bestimmung ... somit die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte Erzeugnisse sicherstellen [soll]" (Randnr. 9), um dann festzustellen, daß "Artikel 95 nicht gegen inländische Abgaben auf eingeführte Erzeugnisse ins Feld geführt werden [kann], wenn es an einer gleichartigen oder konkurrierenden inländischen Produktion fehlt".

    (22) - Vgl. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 24), das eine in Dänemark erhobene Gebühr für die Gesundheitskontrolle bei der Einfuhr von Erdnüssen und Erdnusserzeugnissen betraf.

    (34) - Vgl. u. a. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 19).

    (55) - Vgl. Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, Randnr. 21) sowie Urteil Haahr Petroleum (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 30).

    (61) - Vgl. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 10).

    (73) - Vgl. Urteil Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
    (6) - Vgl. z. B. Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke, Slg. 1966, 258, insbesondere 264), vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77 (Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 22), vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-90/94 (Haahr Petroleum, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 19), vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-347/95 (UCAL, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 19), vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-28/96 (Fricarnes, Slg. 1997, I-4939, Randnr. 19) und vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-213/96 (Outokumpu, Slg. 1998, I-1777, Randnr. 19).

    (7) - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 9), vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 18), vom 19. Juni 1993 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. 1973, 611, Randnr. 12), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82 (Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18) sowie die in Fußnote 6 zitierten Urteile UCAL (Randnr. 18), Fricarnes (Randnr. 20), Haahr Petroleum (Randnr. 20) und Outokumpu (Randnr. 20).

    6 und 7), die in Fußnote 6 zitierten Urteile UCAL (Randnr. 19), Fricarnes (Randnr. 21), Haahr Petroleum (Randnr. 20) und Outokumpu (Randnr. 20) sowie Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-68/96 (Grundig Italiana, Slg. 1998, I-3775, Randnr. 10).

    (11) - Vgl. statt vieler die in Fußnote 6 zitierten Urteile UCAL (Randnrn. 21 und 22), Fricarnes (Randnrn. 23 und 24) und die dort angeführten Urteile.

    (13) - Vgl. z. B. die in Fußnote 6 zitierten Urteile UCAL (Randnr. 24) und Fricarnes (Randnr. 26).

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