Rechtsprechung
EuGH, 18.11.2004 - C-10/02, C-11/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Freizügigkeit der Ärzte - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Ausübung der Tätigkeit des Arztes für Allgemeinmedizin im Rahmen ihres ...
- Europäischer Gerichtshof
Fascicolo u.a.
- Europäischer Gerichtshof
Berardi u.a.
- EU-Kommission
Anna Fascicolo und andere gegen Regione Puglia und andere (C-10/02) und Grazia Berardi und andere gegen Azienda Unità Sanitaria Locale BA/4 und andere (C-11/02).
Richtlinie 93/16 des Rates, Artikel 36 Absatz 2
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ärzte - Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise - Richtlinie 93/16 - Praktische Ärzte - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Ausübung des ärztlichen Berufes als praktischer Arzt im Rahmen ... - EU-Kommission
Anna Fascicolo und andere gegen Regione Puglia und andere (C-10/02) und Grazia Berardi und andere ge
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen zweier Gruppen von Rechtsstreitigkeiten wegen Entscheidungen über die Besetzung von Arztstellen in der Allgemeinmedizin in unterversorgten Gebieten im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems - Gleichwertigkeit der vor dem 1. Januar 1995 erlangten ...
- Judicialis
Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befä... higungsnachweise Art. 36 Abs. 1 Unterabs. 1; ; Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise Art. 36 Abs. 2; ; Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 484 vom 22. Juli 1996 (Italien)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Fascicolo u.a.
Freizügigkeit der Ärzte - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Ausübung des ärztlichen Berufes als praktischer Arzt im Rahmen des jeweiligen ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Fascicolo u.a.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia (Erste Kammer) - Auslegung von Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 86/457/EWG des Rates vom 15. September 1986 über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin und von Artikel 36 Absatz ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02
- EuGH, 18.11.2004 - C-10/02, C-11/02
Papierfundstellen
- EuZW 2005, 23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 18.11.2004 - C-11/02
Berardi u.a. - Freizügigkeit der Ärzte - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - …
Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-10/02
In den verbundenen Rechtssachen C-10/02 und C-11/02.Erasmo Fiorentino (C-11/02).
2 Diese beiden Ersuchen ergehen im Rahmen zweier Gruppen von Rechtsstreitigkeiten, und zwar erstens zwischen Frau Berardi u. a. sowie Frau Vaira u. a. und der Azienda Unità Sanitaria Locale BA/4 u. a. (C-11/02) und zweitens zwischen Frau Fascicolo u. a. sowie Herrn De Benedictis u. a. und der Regione Puglia u. a. (C-10/02), wegen Entscheidungen über die Besetzung von Arztstellen in der Allgemeinmedizin in unterversorgten Gebieten im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems, die verschiedene Behörden dieser Region für 1998 bzw. 1999 erlassen hatten.
25 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Februar 2002 sind die Rechtssachen C-10/02 und C-11/02 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH, 16.10.1997 - C-69/96
Garofalo
Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-10/02
30 Diese Bestimmung erkennt jedem Mitgliedstaat die Befugnis zu, die erworbenen Rechte nach seinem Ermessen zu bestimmen; diese Befugnis ist nur an die eine Bedingung geknüpft, dass jeder Mitgliedstaat das erworbene Recht der Ärzte anerkennt, die zwar nicht Inhaber des Zeugnisses eines Arztes für Allgemeinmedizin sind, bei denen aber vor dem 1. Januar 1995 in diesem Mitgliedstaat die Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise anerkannt worden sind, die ihnen in einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurden, und die dort, ebenfalls vor diesem Zeitpunkt, das Recht erlangt haben, die Tätigkeit eines Arztes für Allgemeinmedizin im Rahmen des nationalen Sozialversicherungssystems auszuüben (Urteil vom 16. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-69/96 bis C-79/96, Garofalo u. a., Slg. 1997, I-5603, Randnrn.32 Zweitens sollen durch diese Voraussetzung Situationen verhindert werden, in denen Ärzten, die die durch die Gemeinschaftsrichtlinien gewährleistete Niederlassungsfreiheit in Anspruch genommen und vor dem 1. Januar 1995 ein Recht erworben haben, ihre Tätigkeit als Arzt für Allgemeinmedizin im Rahmen des Sozialversicherungssystems des Aufnahmemitgliedstaats auszuüben, dieses Recht deshalb genommen wird, weil sie nicht die in der Richtlinie 93/16 vorgesehenen neuen Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise besitzen (vgl. Urteil Garofalo u. a., Randnr. 31).
Rechtsprechung
EuGH, 18.11.2004 - C-11/02 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Berardi u.a.
Freizügigkeit der Ärzte - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Ausübung des ärztlichen Berufes als praktischer Arzt im Rahmen des jeweiligen ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Berardi u.a.
Wird zitiert von ...
- EuGH, 18.11.2004 - C-10/02
Fascicolo u.a.
In den verbundenen Rechtssachen C-10/02 und C-11/02.Erasmo Fiorentino (C-11/02).
2 Diese beiden Ersuchen ergehen im Rahmen zweier Gruppen von Rechtsstreitigkeiten, und zwar erstens zwischen Frau Berardi u. a. sowie Frau Vaira u. a. und der Azienda Unità Sanitaria Locale BA/4 u. a. (C-11/02) und zweitens zwischen Frau Fascicolo u. a. sowie Herrn De Benedictis u. a. und der Regione Puglia u. a. (C-10/02), wegen Entscheidungen über die Besetzung von Arztstellen in der Allgemeinmedizin in unterversorgten Gebieten im Rahmen des nationalen Gesundheitssystems, die verschiedene Behörden dieser Region für 1998 bzw. 1999 erlassen hatten.
25 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Februar 2002 sind die Rechtssachen C-10/02 und C-11/02 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02, C-11/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Fascicolo u.a.
- Europäischer Gerichtshof
Berardi u.a.
- EU-Kommission
Anna Fascicolo und andere gegen Regione Puglia und andere (C-10/02) und Grazia Berardi und andere gegen Azienda Unità Sanitaria Locale BA/4 und andere (C-11/02).
Freizügigkeit der Ärzte - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Ausübung der Tätigkeit des Arztes für Allgemeinmedizin im Rahmen ihres ...
- EU-Kommission
Anna Fascicolo und andere gegen Regione Puglia und andere (C-10/02) und Grazia Berardi und andere ge
Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02, C-11/02
- EuGH, 18.11.2004 - C-10/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.10.2003 - C-35/02
Vogel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02
7 - Vgl. in diesem Sinn den Beschluss vom 17. Oktober 2003 in der Rechtssache C-35/02 (Vogel, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - EuGH, 16.10.1997 - C-69/96
Garofalo
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02
4 - Urteil vom 16. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-69/96 bis C-79/96 (Garofalo u. a., Slg. 1997, I-5603, Randnr. 31). - EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
Rinke
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02
6 - Vgl. das Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-25/02 (Rinke, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).