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   EuGH, 25.01.2001 - C-111/99 P   

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https://dejure.org/2001,2077
EuGH, 25.01.2001 - C-111/99 P (https://dejure.org/2001,2077)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - C-111/99 P (https://dejure.org/2001,2077)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - C-111/99 P (https://dejure.org/2001,2077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - EGKS - Staatliche Beihilfen an Stahlunternehmen - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof

    Lech-Stahlwerke / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Lech Stahlwerke / Kommission

    1. Rechtsmittel - Rechtsschutzinteresse - Nach dem Urteil des Gerichts eingetretene Tatsache, die zum Wegfall der Beschwer des Rechtsmittelführers geführt hat

  • EU-Kommission

    Lech Stahlwerke / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage in der Rechtssache T-129/95 auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. April 1995 über eine geplante staatliche Beihilfe des Freistaates Bayern an die EGKS-Stahlunternehmen Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH, ...

  • Judicialis

    EGKS-Satzung Art. 49; ; Entscheidung 95/422/EGKS; ; EGKS-Vertrag Art. 4 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Rechtsschutzinteresse - Nach dem Urteil des Gerichts eingetretene Tatsache, die zum Wegfall der Beschwer des Rechtsmittelführers geführt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96, mit dem das Gericht Nichtigkeitsklagen gegen drei Entscheidungen über (geplante) staatliche Beihilfen des Freistaats Bayern an das EGKS-Unternehmen Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH abgewiesen hat - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 25.01.2001 - C-111/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96 (Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-17) wegen Aufhebung dieses Urteils, soweit es die Rechtsmittelführerin betrifft, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch V. Kreuschitz und P. F. Nemitz als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Lech-Stahlwerke GmbH hat mit Rechtsmittelschrift, die am 30. März 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96 (Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-17; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, soweit ihre Klage in der Rechtssache T-129/95 auf Nichtigerklärung der Entscheidung 95/422/EGKS der Kommission vom 4. April 1995über eine geplante staatliche Beihilfe des Freistaates Bayern an die EGKS-Stahlunternehmen Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH, Sulzbach-Rosenberg, und Lech-Stahlwerke GmbH, Meitingen-Herbertshofen (ABl. L 253, S. 22; im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden ist.

    Die NMH und die Rechtsmittelführerin fochten die streitige Entscheidung vor dem Gericht im Rahmen des Verfahrens T-129/95 an.

    Die Rechtssachen T-2/96 und T-97/96, die vom Gericht mit der Rechtssache T-129/95 verbunden wurden, betrafen Darlehen über 49, 9 Mio. DM (Rechtssache T-2/96) und 24, 1 Mio. DM (Rechtssache T-97/96), die der Freistaat Bayern der NMH später gewährt hatte und die von der Kommission ebenfalls als verbotene Beihilfen angesehen wurden.

    Zunächst ist festzustellen, dass die Klageschrift in der Rechtssache T-129/95 von der NMH und der Rechtsmittelführerin gemeinsam eingereicht wurde.

  • EuGH, 09.07.1998 - C-317/97

    Smanor u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2001 - C-111/99
    Ein solches Rechtsmittel zielt aber in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, die nach Artikel 49 der EGKS- und der EG-Satzung des Gerichtshofes nicht in dessen Zuständigkeit fällt (vgl. insbesondere Beschluss vom 9. Juli 1998 in der Rechtssache C-317/97 P, Smanor u. a./Kommission, Slg. 1998, I-4269, Randnr. 21).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2001 - C-111/99
    Dessen Rechtsschutzinteresse setzt nämlich voraus, dass ihm das Rechtsmittel im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-437/98

    Infrisa / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2001 - C-111/99
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind daher die Befugnisse des Gerichtshofes auf die Überprüfung der Würdigung beschränkt, die das Gericht hinsichtlich des vor ihm erörterten Vorbringens vorgenommen hat (vgl. insbesondere Beschluss vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-437/98 P, Infrisa/Kommission, Slg. 1999, I-7145, Randnr. 29).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat ein Rechtsmittelführer nur dann ein Rechtschutzinteresse, wenn ihm das Rechtsmittel im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (Beschlüsse vom 25. Januar 2001, Lech-Stahlwerke/Kommission, C-111/99 P, Slg. 2001, I-727, Randnr. 18, und vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg. 2008, I-2217, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann ein Interesse für eine Nichtigkeitsklage als Grundlage einer möglichen Haftungsklage fortbestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Könecke Fleischwarenfabrik/Kommission, 76/79, EU:C:1980:68, Rn. 9, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, EU:C:1998:148, Rn. 74, Beschlüsse Lech-Stahlwerke/Kommission, C-111/99 P, EU:C:2001:58, Rn. 19 und 20, Kommission/Provincia di Imperia, C-183/08 P, EU:C:2009:136, Rn. 30, sowie Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 64).
  • EuGH, 28.01.2003 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

    Diese Bestimmung des EGKS-Vertrags untersagt nämlich alle Beihilfen ohne jede Einschränkung und kann somit keinen Grundsatz der Spürbarkeit enthalten (in diesem Sinne auch Beschluss vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-111/99 P, Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 2001, I-727, Randnr. 41).
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