Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.2012 - C-113/10, C-147/10, C-234/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28112
EuGH, 27.09.2012 - C-113/10, C-147/10, C-234/10 (https://dejure.org/2012,28112)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - C-113/10, C-147/10, C-234/10 (https://dejure.org/2012,28112)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - C-113/10, C-147/10, C-234/10 (https://dejure.org/2012,28112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker- und Isoglucoseerzeuger - Berechnung der Produktionsabgaben - Gültigkeit einer Berechnungsart, bei der für ohne Erstattung ausgeführte Zuckermengen fiktive Erstattungsbeträge angesetzt werden - Rückwirkung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Zuckerfabrik Jülich

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker- und Isoglucoseerzeuger - Berechnung der Produktionsabgaben - Gültigkeit einer Berechnungsart, bei der für ohne Erstattung ausgeführte Zuckermengen fiktive Erstattungsbeträge angesetzt werden - Rückwirkung ...

  • EU-Kommission

    Zuckerfabrik Jülich

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker- und Isoglucoseerzeuger - Berechnung der Produktionsabgaben - Gültigkeit einer Berechnungsart, bei der für ohne Erstattung ausgeführte Zuckermengen fiktive Erstattungsbeträge angesetzt werden - Rückwirkung ...

  • datenbank.nwb.de

    Produktionsabgaben im Zuckersektor - Gemeinschaftsrechtliches Rückwirkungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 15.04.2011 - C-147/10

    British Sugar - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    In den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Finanzgericht Düsseldorf (C-113/10) (Deutschland), dem High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (C-147/10) (Vereinigtes Königreich), und dem Tribunal de grande instance de Nanterre (C-234/10) (Frankreich) durch Entscheidungen vom 22. Februar, 12. März und 6. Mai 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 2. und am 29. März sowie am 12. Mai 2010 in den Verfahren.

    British Sugar plc (C-147/10).

    Rechtssache C-147/10.

    Zur Verbindung der Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10.

    Da die Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 ihrem Gegenstand nach miteinander in Zusammenhang stehen, hat der Präsident der Vierten Kammer des Gerichtshofs sie mit Beschluss vom 15. April 2011 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Zur einzigen Frage in der Rechtssache C-113/10, zur ersten Frage in der Rechtssache C-147/10 und zu den beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10.

    Auf die einzige Frage in der Rechtssache C-113/10, die erste Frage in der Rechtssache C-147/10 und die beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10 ist daher zu antworten, dass die Verordnung Nr. 1193/2009 in ihren anderen Bestimmungen als Art. 3, der bereits durch die Nichtigerklärung von Art. 2 der Verordnung Nr. 1686/2005 durch das Gericht im Urteil Polen/Kommission für nichtig erklärt wurde, ungültig ist.

    Zur zweiten Frage in der Rechtssache C-147/10.

    In Anbetracht der Antwort auf die einzige Frage in der Rechtssache C-113/10, die erste Frage in der Rechtssache C-147/10 und die beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10 ist die zweite Frage in der Rechtssache C-147/10 nicht zu beantworten.

    Zur dritten Frage in der Rechtssache C-147/10.

    Mit seiner dritten Frage in der Rechtssache C-147/10 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob der bei der Berechnung der Entschädigung für die Überzahlung von Produktionsabgaben im Zuckersektor anzuwendende Wechselkurs nach Unionsrecht zu bestimmen ist und ob Art. 6 der Verordnung Nr. 1193/2009 dahin auszulegen ist, dass der Wechselkurs zugrunde zu legen ist, der zu dem Zeitpunkt galt, zu dem diese Abgaben ursprünglich festgesetzt wurden.

    Demnach ist auf die dritte Frage in der Rechtssache C-147/10 zu antworten, dass der Wechselkurs für die Berechnung der Entschädigung für die Überzahlung von Produktionsabgaben im Zuckersektor in Ermangelung einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu bestimmen ist.

    Zur vierten Frage in der Rechtssache C-147/10.

    Mit seiner vierten Frage in der Rechtssache C-147/10 möchte das vorlegende Gericht wissen, ob das Unionsrecht der Zuerkennung von Zinsen auf Beträge, die als in einer ungültigen Verordnung festgesetzte Produktionsabgaben im Zuckersektor zu Unrecht gezahlt wurden, entgegensteht, wenn der betreffende Mitgliedstaat keine entsprechenden Zinsen auf die Eigenmittel der Union verlangen kann, und ob das Unionsrecht, wenn dies zu verneinen ist, es nationalen Gerichten oder Behörden erlaubt, unter Berufung auf ein ihnen nach innerstaatlichem Recht zustehendes Ermessen keine Zinsen zuzusprechen.

    Auf die vierte Frage in der Rechtssache C-147/10 ist demnach zu antworten, dass nach dem Unionsrecht Rechtssuchende, die einen Anspruch auf die Erstattung von Beträgen haben, die als in einer ungültigen Verordnung festgesetzte Produktionsabgaben im Zuckersektor zu Unrecht gezahlt wurden, auch einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Zinsen haben.

  • EuGH, 08.05.2008 - C-5/06

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Produktionsabgaben - Durchführungsbestimmungen zur

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Nach der Verkündung des Urteils vom 8. Mai 2008, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, Slg. 2008, I-3231), und des Beschlusses vom 6. Oktober 2008, SAFBA (C-175/07 bis C-184/07), erließ die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1193/2009, mit der sie die Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003 der Kommission vom 7. Oktober 2003 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2002/03 (ABl. L 254, S. 4), (EG) Nr. 1775/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2003/04 (ABl. L 316, S. 64) und (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05 (ABl. L 271, S. 12), die vom Gerichtshof für ungültig erklärt worden waren, sowie die Verordnung (EG) Nr. 164/2007 der Kommission vom 19. Februar 2007 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2005/06 (ABl. L 51, S. 17) berichtigte, die ebenfalls auf der vom Gerichtshof für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005 für ungültig erklärten Methode beruhte.

    "(5) In seinem Urteil vom 8. Mai 2008 in den verbundenen Rechtssachen C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06 gelangte der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Prüfung der Verordnung (EG) Nr. 1837/2002 der Kommission vom 15. Oktober 2002 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor [(ABl. L 278, S. 13)] für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 nichts ergeben hat, was ihre Gültigkeit berühren könnte.

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts hat sich die Kommission bei der Neuberechnung der Produktionsabgaben im Rahmen der Verordnung Nr. 1193/2009 nicht strikt an die Berechnungsmethode nach Art. 15 der Grundverordnung in der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. gehalten, sondern die für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 angewandte Berechnungsmethode herangezogen, da der Gerichtshof erklärt habe, dass die Prüfung der Verordnung Nr. 1837/2002 nichts ergeben habe, was ihre Gültigkeit berühren könnte.

    Mit diesen Fragen, die zusammen zu prüfen sind, möchten die vorlegenden Gerichte wissen, ob die von der Kommission in der Verordnung Nr. 1193/2009 gewählte Methode zur Berechnung des durchschnittlichen Verlusts je Tonne Zucker im Hinblick auf die im laufenden Wirtschaftsjahr zu erfüllenden Ausfuhrverpflichtungen (im Folgenden: durchschnittlicher Verlust) mit der Grundverordnung in der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. und im Beschluss SAFBA vereinbar ist.

    Diese Änderung der Methode zur Berechnung des durchschnittlichen Verlusts steht, wie im Übrigen von allen Beteiligten, die Erklärungen eingereicht haben, anerkannt wird, mit Art. 15 Abs. 1 Buchst. d der Grundverordnung in der Auslegung des Gerichtshofs insbesondere im Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. im Einklang.

    Diese Methode habe der Gerichtshof im Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. gebilligt, als er entschieden habe, dass die Prüfung der Verordnung Nr. 1837/2002 nichts ergeben habe, was ihre Gültigkeit berühren könnte.

    Im Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. hat sich der Gerichtshof zur Gültigkeit der Verordnung Nr. 1837/2002 nämlich nur insoweit geäußert, als dies erforderlich war, um die ihm vorgelegten Fragen unter Berücksichtigung der ihm vorgetragenen Argumente zu beantworten.

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass mit der Grundverordnung ein System der Selbstfinanzierung der sich aus dem Absatz des Überschusses ergebenden Kosten geschaffen werden soll, das darin besteht, auf gerechte, aber wirksame Art die volle Finanzierung dieser Kosten durch die Erzeuger selbst sicherzustellen (Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a., Randnr. 44).

    Folglich darf die gewählte Berechnungsmethode nicht in der Praxis darauf hinauslaufen, dass der Gesamtverlust von vornherein höher angesetzt wird als die Ausgaben für die Erstattungen für den Absatz der überschüssigen Gemeinschaftserzeugung (Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a., Randnr. 60).

  • EuGH, 15.04.2011 - C-234/10

    Tereos - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    In den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Finanzgericht Düsseldorf (C-113/10) (Deutschland), dem High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (C-147/10) (Vereinigtes Königreich), und dem Tribunal de grande instance de Nanterre (C-234/10) (Frankreich) durch Entscheidungen vom 22. Februar, 12. März und 6. Mai 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 2. und am 29. März sowie am 12. Mai 2010 in den Verfahren.

    Tereos - Union de coopératives agricoles à capital variable (C-234/10).

    Rechtssache C-234/10.

    Zur Verbindung der Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10.

    Da die Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 ihrem Gegenstand nach miteinander in Zusammenhang stehen, hat der Präsident der Vierten Kammer des Gerichtshofs sie mit Beschluss vom 15. April 2011 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Zur einzigen Frage in der Rechtssache C-113/10, zur ersten Frage in der Rechtssache C-147/10 und zu den beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10.

    Auf die einzige Frage in der Rechtssache C-113/10, die erste Frage in der Rechtssache C-147/10 und die beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10 ist daher zu antworten, dass die Verordnung Nr. 1193/2009 in ihren anderen Bestimmungen als Art. 3, der bereits durch die Nichtigerklärung von Art. 2 der Verordnung Nr. 1686/2005 durch das Gericht im Urteil Polen/Kommission für nichtig erklärt wurde, ungültig ist.

    In Anbetracht der Antwort auf die einzige Frage in der Rechtssache C-113/10, die erste Frage in der Rechtssache C-147/10 und die beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10 ist die zweite Frage in der Rechtssache C-147/10 nicht zu beantworten.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Diese Bedingungen müssen den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, d. h., sie dürfen nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und sie dürfen nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, Randnr. 27).

    87 bis 89, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 205, und vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., Randnr. 25).

    Nach dieser Rechtsprechung ergibt sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht (vgl. Urteil Littlewoods Retail u. a., Randnr. 26).

  • EuG, 29.09.2011 - T-4/06

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteil vom 29. September 2011, Polen/Kommission (T-4/06), für Recht erkannt:.

    Auf die einzige Frage in der Rechtssache C-113/10, die erste Frage in der Rechtssache C-147/10 und die beiden Fragen in der Rechtssache C-234/10 ist daher zu antworten, dass die Verordnung Nr. 1193/2009 in ihren anderen Bestimmungen als Art. 3, der bereits durch die Nichtigerklärung von Art. 2 der Verordnung Nr. 1686/2005 durch das Gericht im Urteil Polen/Kommission für nichtig erklärt wurde, ungültig ist.

    Die Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 der Kommission vom 3. November 2009 zur Berichtigung der Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003, (EG) Nr. 1775/2004, (EG) Nr. 1686/2005 und (EG) Nr. 164/2007 sowie zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006 ist in ihren anderen Bestimmungen als Art. 3, der bereits durch die Nichtigerklärung von Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05 durch das Gericht der Europäischen Union im Urteil vom 29. September 2011, Polen/Kommission (T-4/06), für nichtig erklärt wurde, ungültig.

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Darunter fallen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit der Steuer (vgl. Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    87 bis 89, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 205, und vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., Randnr. 25).
  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Da diese Abgaben nach Art. 8 Abs. 1 der Beschlüsse 2000/597 und 2007/436 von den Mitgliedstaaten nach den innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhoben werden, die gegebenenfalls den Erfordernissen der Unionsregelung anzupassen sind, fallen Streitigkeiten über die Erstattung von für Rechnung der Union erhobener Beträge in die Zuständigkeit der innerstaatlichen Gerichte und sind von diesen nach ihrem innerstaatlichen formellen und materiellen Recht zu entscheiden, soweit das Unionsrecht auf dem betreffenden Gebiet nichts anderes bestimmt (Urteile vom 21. Mai 1976, Roquette frères/Kommission, 26/74, Slg. 1976, 677, Randnr. 11, und vom 12. Juni 1980, Express Dairy Foods, 130/79, Slg. 1980, 1887, Randnr. 11).
  • EuGH, 12.06.1980 - 130/79

    Express Dairy Foods

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Da diese Abgaben nach Art. 8 Abs. 1 der Beschlüsse 2000/597 und 2007/436 von den Mitgliedstaaten nach den innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erhoben werden, die gegebenenfalls den Erfordernissen der Unionsregelung anzupassen sind, fallen Streitigkeiten über die Erstattung von für Rechnung der Union erhobener Beträge in die Zuständigkeit der innerstaatlichen Gerichte und sind von diesen nach ihrem innerstaatlichen formellen und materiellen Recht zu entscheiden, soweit das Unionsrecht auf dem betreffenden Gebiet nichts anderes bestimmt (Urteile vom 21. Mai 1976, Roquette frères/Kommission, 26/74, Slg. 1976, 677, Randnr. 11, und vom 12. Juni 1980, Express Dairy Foods, 130/79, Slg. 1980, 1887, Randnr. 11).
  • EuGH, 06.10.2008 - C-175/07

    SAFBA

    Auszug aus EuGH, 27.09.2012 - C-113/10
    Nach der Verkündung des Urteils vom 8. Mai 2008, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, Slg. 2008, I-3231), und des Beschlusses vom 6. Oktober 2008, SAFBA (C-175/07 bis C-184/07), erließ die Europäische Kommission die Verordnung Nr. 1193/2009, mit der sie die Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003 der Kommission vom 7. Oktober 2003 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2002/03 (ABl. L 254, S. 4), (EG) Nr. 1775/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2003/04 (ABl. L 316, S. 64) und (EG) Nr. 1686/2005 der Kommission vom 14. Oktober 2005 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2004/05 (ABl. L 271, S. 12), die vom Gerichtshof für ungültig erklärt worden waren, sowie die Verordnung (EG) Nr. 164/2007 der Kommission vom 19. Februar 2007 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2005/06 (ABl. L 51, S. 17) berichtigte, die ebenfalls auf der vom Gerichtshof für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2004/2005 für ungültig erklärten Methode beruhte.
  • EuGH, 09.02.2017 - C-585/15

    Raffinerie Tirlemontoise - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zucker -

    In Bezug insbesondere auf die Wirtschaftsjahre 1999/2000 und 2000/2001 legt die Raffinerie dar, dass die Begründung des Gerichtshofs, die er in seinem Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), entwickelt habe, die für diese beiden Wirtschaftsjahre durch die Verordnungen Nr. 2267/2000 bzw. Nr. 1993/2001 festgesetzten Produktionsabgaben in Frage stelle, der Gerichtshof aber im Rahmen der ihm bisher gestellten Fragen keine Gelegenheit gehabt habe, sich im Hinblick auf diese beiden Verordnungen zu dem etwaigen Vorliegen der Ungültigkeitsgründe zu äußern, die er in seinem Urteil bejaht habe.

    Ist Art. 33 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2038/1999 insbesondere im Licht des Urteils vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), dahin auszulegen, dass zur Berechnung des durchschnittlichen Verlusts für alle Kategorien ausgeführten Zuckers die Summe der tatsächlichen Ausgaben durch die Summe der ausgeführten Mengen, gleich ob für diese Mengen Erstattungen tatsächlich gewährt wurden oder nicht, zu teilen ist?.

    Ist Art. 33 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2038/1999 insbesondere im Licht des Urteils vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), dahin auszulegen, dass die Übertragungen, die in der Gesamtberechnung der Produktionsabgaben (als Abzug oder als Gutschrift) zu berücksichtigen sind, für alle Kategorien ausgeführten Zuckers dadurch zu berechnen sind, dass die Summe der tatsächlichen Ausgaben durch die Summe der wirklich ausgeführten Mengen, gleich ob für diese Mengen Erstattungen tatsächlich gewährt wurden oder nicht, zu teilen ist?.

    Nach Art. 33 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 2038/1999 entspricht der durchschnittliche Verlust der Differenz zwischen dem Gesamterstattungsbetrag und dem Gesamtabschöpfungsbetrag, bezogen auf die Gesamttonnage der im laufenden Wirtschaftsjahr zu erfüllenden Ausfuhrverpflichtungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2008, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, EU:C:2008:260, Rn. 46, sowie vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 39).

    Der "Gesamterstattungsbetrag", der nach Art. 33 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 2038/1999 einen Teil des Zählers der Verhältniszahl zur Berechnung des durchschnittlichen Verlusts bildet, muss den unmittelbaren Zusammenhang mit den Belastungen des Haushalts der Gemeinschaft durch den Absatz der Überschüsse der Erzeugnisse des Zuckersektors wahren und somit die Ausfuhrerstattungen berücksichtigen, die gezahlt werden, um den Absatz der Erzeugnismengen, für die Ausfuhrverpflichtungen bestanden, zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 48 und 49).

    Folglich darf die gewählte Berechnungsmethode nicht in der Praxis darauf hinauslaufen, dass der Gesamtverlust von vornherein höher angesetzt wird als die Ausgaben für die Erstattungen für den Absatz der überschüssigen Gemeinschaftserzeugung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2008, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-5/06, C-23/06 bis C-36/06, EU:C:2008:260, Rn. 44, 57 und 60, sowie vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 46).

    Eine überhöhte Einschätzung des durchschnittlichen Verlusts führt daher zwangsläufig zu einer überhöhten Einschätzung des Gesamtverlusts und somit zu der Festsetzung von überhöhten Produktionsabgaben (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 47).

    Vielmehr wurde diesen Mengen nämlich ein theoretischer Erstattungsbetrag zugewiesen, der auf dem Durchschnitt der von der Kommission in regelmäßigen Abständen festgesetzten Beträge beruhte, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Erstattung gezahlt wurde und wie hoch sie war (Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 48).

    Da ein solcher theoretischer Erstattungsbetrag als Teil des Zählers der Verhältniszahl zur Berechnung des durchschnittlichen Verlusts verwendet wurde, führte diese Erhöhung des Zählers zwangsläufig zu einer gegen Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1260/2001 verstoßenden überhöhten Einschätzung des durchschnittlichen Verlusts und damit des Gesamtverlusts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 50).

    Daher ist die Verordnung Nr. 1193/2009 in ihren anderen Bestimmungen als Art. 3, der bereits durch das Gericht in seinem Urteil vom 29. September 2011, Polen/Kommission (T-4/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:546), für nichtig erklärt worden war, durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 54), für ungültig erklärt worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    vgl. etwa EuGH, Urteile vom 18. Januar 2017 - C-365/15 - (Wortmann), juris Rn. 37, vom 18. April 2013 - C-565/11 - (Irimie), juris Rn. 21, vom 27. September 2012 - C-113/10 u. a. - (Zuckerfabrik Jülich), juris Rn. 64 ff., vom 19. Juli 2012 - C-591/10 - (Littlewoods Retail u. a.), juris Rn. 24 ff. und vom 8. März 2001 - C-397/98 u. a. - (Metallgesellschaft), juris Rn. 84 ff.
  • BFH, 22.09.2015 - VII R 32/14

    Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags ab Zahlung einer

    Mit Urteil Jülich II vom 27. September 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 (EU:C:2012:591, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1210) erklärte der EuGH die VO Nr. 1193/2009 in ihrer Gesamtheit für nichtig.

    Der Zinsanspruch der Klägerin ergebe sich nach dem EuGH-Urteil Jülich II (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210) unmittelbar aus Unionsrecht; die Höhe des Zinssatzes betrage gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG) i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) 0,5 % für jeden vollen Monat.

    a) In seinem Urteil Jülich II (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 66) hat der EuGH unter Verweis auf seine insoweit ständige Rechtsprechung (vgl. Urteil Metallgesellschaft vom 8. März 2001 C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, HFR 2001, 628, Rz 84 ff., und Urteil Littlewoods Retail u.a. vom 19. Juli 2012 C-591/10, EU:C:2012:478, HFR 2012, 1018, Rz 24 ff.) bekräftigt, dass sich im Fall von Steuerbeträgen, die unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts erhoben worden sind, ein Anspruch auf Erstattung der erhobenen Beträge zuzüglich Zinsen unmittelbar aus dem Unionsrecht ergibt.

    Diesem Grundsatz folgend haben Rechtssuchende, die einen Anspruch auf die Erstattung von Beträgen haben, die aufgrund einer ungültigen Verordnung zu Unrecht gezahlt wurden, auch Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Zinsen (Urteil Jülich II, EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 67, 69).

    Im Hinblick auf die Konkretisierung des Begriffs "entsprechende" Zinsen stellt der EuGH in diesem Urteil (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 60, 61) lediglich fest, dass es Sache der nationalen Stellen und insbesondere der nationalen Gerichte ist, in Fällen der Erstattung von Abgaben, die auf der Grundlage für ungültig erklärter Unionsverordnungen zu Unrecht erhoben wurden, alle mit dieser Erstattung zusammenhängenden Nebenfragen, wie etwa die der Zahlung von Zinsen, gemäß ihren innerstaatlichen Vorschriften über den Zinssatz und den Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, zu regeln.

  • EuGH, 18.01.2017 - C-365/15

    Wortmann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Darüber hinaus ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, aus der sich ergibt, dass, wenn ein Mitgliedstaat Steuern oder Zölle gemäß einer Verordnung der Union erhoben hat, die vom Unionsgericht für ungültig oder nichtig erklärt worden ist, die Betroffenen, die die fraglichen Steuern oder Zölle entrichtet haben, grundsätzlich Anspruch nicht nur auf Erstattung der erhobenen Beträge, sondern auch auf deren Verzinsung haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 65 bis 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Zweitens ergebe sich aus dieser Rechtsprechung, dass der Verwaltungsunterworfene gegen die zuständigen nationalen Behörden nach dem Unionsrecht Anspruch nicht nur auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht gezahlten Steuern, Gebühren, Beiträgen oder Zöllen, sondern auch auf Ausgleich der Einbußen infolge der mangelnden Verfügbarkeit der entsprechenden Beträge habe, und zwar für den gesamten Zeitraum von deren Unverfügbarkeit (Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, sowie vom 18. April 2013, Irimie, C-565/11, EU:C:2013:250).

    Daraus folgt, dass diese Ansprüche nicht nur dann geltend gemacht werden können, wenn eine nationale Behörde von einem Verwaltungsunterworfenen auf der Grundlage eines Unionsrechtsakts, der sich als rechtswidrig erweist, einen Geldbetrag in Form eines Beitrags, einer Abgabe oder eines Antidumpingzolls erhoben hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 65 und 69, sowie vom 18. Januar 2017, Wortmann, C-365/15, EU:C:2017:19, Rn. 34 und 37), sondern auch in anderen Fallkonstellationen.

  • EuGH, 19.12.2019 - C-360/18

    Cargill Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr.

    Mit Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), wurde die Verordnung Nr. 1193/2009 ihrerseits vom Gerichtshof für ungültig erklärt.

    Allerdings hat der Gerichtshof mit Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), die Verordnung Nr. 1193/2009 für ungültig erklärt.

    Um dem Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), nachzukommen, erließ der Rat die Verordnung Nr. 1360/2013, die zum Ziel hatte, die für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 bis 2005/2006 vorgesehenen Produktionsabgaben im Zuckersektor rückwirkend zu korrigieren.

    Daraus folgt zum einen, wie die Generalanwältin in Nr. 37 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, dass die Ansprüche der Zuckerhersteller auf Erstattung der zu Unrecht gezahlten Abgaben für die im Ausgangsverfahren streitigen Wirtschaftsjahre aus dem Unionsrecht hergeleitet sind, wie es vom Gerichtshof im Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591), ausgelegt und gemäß diesem Urteil vom Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Verordnung Nr. 1360/2013 durchgeführt worden ist.

    Diese Grundsätze erfordern, dass diese Verfahrensvorschriften nicht ungünstiger sein dürfen als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des nationalen Rechts gestützt sind (Äquivalenzgrundsatz), und nicht so ausgestaltet sein dürfen, dass sie die Ausübung der Rechte, die die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 14/20

    Zollrecht/Abgabenrecht: Verzinsung von erstatteten Antidumpingzöllen

    Dieses Judikat des Gerichtshofs folgt einer Reihe von Entscheidungen, in denen der Gerichtshof die Mitgliedstaaten aus dem Unionsrecht verpflichtet hat, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben nicht nur zu erstatten, sondern dem Einzelnen auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen zu ersetzen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 28).

    In der Rechtssache Zuckerfabrik Jülich (verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10) hatte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 1193/2009[2], die die Rechtsgrundlage für die erhobene Produktionsabgabe für Zucker bildete, wegen Verstoßes gegen das Unionsrecht für ungültig erklärt und festgestellt, dass Rechtssuchende, die einen Anspruch auf die Erstattung von Beträgen haben, die als in einer ungültigen Verordnung festgesetzte Produktionsabgaben im Zuckersektor zu Unrecht gezahlt wurden, auch einen Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Zinsen haben (Leitsatz 3).

    In Konsequenz dieser Erwägung hat der Einzelne nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der zu Unrecht erhobenen Abgaben, sondern auch der Beträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Abgaben an den Mitgliedstaat gezahlt oder einbehalten worden sind, worunter auch die Einbußen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen fallen (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; in diesem Sinne bereits EuGH, Urteil vom 12.12.2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Rz. 205).

    Zwar dürfte der vom EuGH hervorgehobene Gesichtspunkt der Kompensation der Vermögensnachteile, die der Einzelne aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen erlitten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 27.09.2012, Zuckerfabrik Jülich, verbundene Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Rz. 65; Urteil vom 18.04.2013, Irimie, C-565/11, Rz. 21), gleichermaßen auf Sachverhalte zutreffen, in denen der Einzelne in rechtswidriger Weise mit Abgaben belastet wird, weil die (unions-)rechtlichen Voraussetzungen für die Abgabenerhebung nicht vorliegen.

  • BFH, 22.09.2015 - VII R 33/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2015 VII R 32/14 -

    Mit Urteil Jülich II vom 27. September 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10 (EU:C:2012:591, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 1210) erklärte der EuGH die VO Nr. 1193/2009 in ihrer Gesamtheit für nichtig.

    Der Zinsanspruch der Klägerin ergebe sich nach dem EuGH-Urteil Jülich II (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210) unmittelbar aus Unionsrecht; die Höhe des Zinssatzes betrage gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG) i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) 0,5 % für jeden vollen Monat.

    a) In seinem Urteil Jülich II (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 66) hat der EuGH unter Verweis auf seine insoweit ständige Rechtsprechung (vgl. Urteil Metallgesellschaft vom 8. März 2001 C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, HFR 2001, 628, Rz 84 ff., und Urteil Littlewoods Retail u.a. vom 19. Juli 2012 C-591/10, EU:C:2012:478, HFR 2012, 1018, Rz 24 ff.) bekräftigt, dass sich im Fall von Steuerbeträgen, die unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts erhoben worden sind, ein Anspruch auf Erstattung der erhobenen Beträge zuzüglich Zinsen unmittelbar aus dem Unionsrecht ergibt.

    Diesem Grundsatz folgend haben Rechtssuchende, die einen Anspruch auf Erstattung von Beträgen haben, die aufgrund einer ungültigen Verordnung zu Unrecht gezahlt wurden, auch Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Zinsen (Urteil Jülich II, EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 67, 69).

    Im Hinblick auf die Konkretisierung des Begriffs "entsprechende" Zinsen stellt der EuGH in diesem Urteil (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 60, 61) lediglich fest, dass es Sache der nationalen Stellen und insbesondere der nationalen Gerichte ist, in Fällen der Erstattung von Abgaben, die auf der Grundlage für ungültig erklärter Unionsverordnungen zu Unrecht erhoben wurden, alle mit dieser Erstattung zusammenhängenden Nebenfragen, wie etwa die der Zahlung von Zinsen, gemäß ihren innerstaatlichen Vorschriften über den Zinssatz und den Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, zu regeln.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-365/15

    Wortmann - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Erstattung von Einfuhrabgaben -

    33 Urteil vom 27. September 2012 (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591).

    41 Urteil vom 27. September 2012 (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591).

    43 Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a. (C-591/10, EU:C:2012:478), und vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591).

    45 Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591).

  • BFH, 05.12.2017 - VII B 85/17

    Verzinsung zu erstattender Antidumpingzölle

    Mit dieser Entscheidung hat sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen, der zufolge sich in Fällen unter Verstoß gegen Vorschriften des Unionsrechts erhobener Steuerbeträge ein Anspruch auf Erstattung der erhobenen Beträge zuzüglich Zinsen unmittelbar aus dem Unionsrecht ergibt (ständige EuGH-Rechtsprechung, vgl. Urteil Metallgesellschaft u.a. vom 8. März 2001 C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 628, Rz 84 ff.; Urteil Littlewoods Retail u.a. vom 19. Juli 2012 C-591/10, EU:C:2012:478, HFR 2012, 1018, Rz 24 ff., und Urteil Jülich II vom 27. September 2012 in den verbundenen Rechtssachen C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210).

    Nach dem EuGH-Urteil Jülich II (EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210) ist es Sache der nationalen Stellen und insbesondere der nationalen Gerichte, in Fällen der Erstattung von Abgaben, die auf der Grundlage für ungültig erklärter Unionsverordnungen zu Unrecht erhoben wurden, alle mit dieser Erstattung zusammenhängenden Nebenfragen, wie etwa die der Zahlung von Zinsen, gemäß ihren innerstaatlichen Vorschriften über den Zinssatz und den Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, zu regeln.

    Vielmehr besagt diese Rechtsprechung --wie bereits oben ausgeführt-- klar und deutlich, dass die nationalen Stellen in Ermangelung unionsrechtlicher Zinsvorschriften alle mit der Erstattung zusammenhängenden Nebenfragen --wie etwa die der Zahlung von Zinsen und damit zusammenhängend die der Höhe des Zinssatzes und des Zinszeitraums-- gemäß dem nationalen Recht zu regeln haben (EuGH-Urteil Jülich II, EU:C:2012:591, HFR 2012, 1210, Rz 60, 61).

  • EuGH, 16.06.2016 - C-96/15

    Saint Louis Sucre - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Zucker -

  • BFH, 01.06.2022 - VII R 48/20

    Unionsrechtlicher Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben eines

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

  • EuGH, 14.12.2023 - C-655/22

    I (Remboursement de cotisations) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft

  • BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21

    Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2013 - 2 K 477/13

    (Produktionsabgabe für Zucker im Zuckerwirtschaftsjahr 2002/2003 nach

  • BFH, 19.11.2019 - VII R 17/18

    Verzinsung von Stromsteuererstattungsansprüchen nach Unionsrecht

  • FG Hessen, 23.07.2018 - 7 K 1579/17

    Art. 241 ZK, Art. 116 Abs. 6 UZK, § 21 Abs. 2 UStG, § 236 AO, § 238 AO, ...

  • FG Köln, 30.06.2020 - 2 K 140/18

    Kapitalertragsteuer: Eingreifen der Missbrauchsregelung des § 50 Abs. 3 EStG bei

  • BFH, 22.10.2019 - VII R 24/18

    Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel - und Tiefkühlkost - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuG, 23.09.2015 - T-206/14

    Hüpeden / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Dumping - Einfuhren

  • EuG, 23.09.2015 - T-205/14

    Schroeder / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Dumping - Einfuhren

  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18

    Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung

  • FG Düsseldorf, 16.05.2018 - 4 K 2898/16

    Aussetzungen eines Verfahrens zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen

  • FG Düsseldorf, 03.05.2017 - 4 K 3268/14

    Verhängung eines endgültigen Antidumpingzolls zur endgültigen Vereinnahmung des

  • FG Düsseldorf, 13.06.2018 - 4 K 1304/17

    Vergütung der Energiesteuer für die Verwendung des versteuerten Benzins für die

  • FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1788/17

    Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs.

  • FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1792/17

    Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs.

  • FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14

    Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen vor Rechtshängigkeit

  • FG Köln, 17.11.2021 - 2 K 1544/20

    EU-Rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

  • FG Bremen, 21.09.2017 - 4 K 78/16

    Erstattung von Antidumpingzöllen nach Nichtigerklärung der entsprechenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-256/16

    Deichmann - Vorabentscheidungsverfahren Dumping Antrag auf Erstattung von

  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 10/17

    Zinsen auf erstattete Antidumpingzölle

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22

    Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 17.10.2019 - C-423/18

    Südzucker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • FG Köln, 20.04.2023 - 2 K 2018/19

    Kapitalertragsteuererstattung: Anspruch eines sog. Kompositversicherers auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-360/18

    Cargill Deutschland - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • FG Hamburg, 01.12.2022 - 4 K 19/21

    Zollrecht/Abgabenordnung: Zinsen auf Abgaben, die ohne einen gerichtlich

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-96/15

    Saint Louis Sucre - Produktionsabgaben im Zuckersektor - Berechnungsmethode -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2011 - C-113/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25027
EuGH, 15.04.2011 - C-113/10 (https://dejure.org/2011,25027)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2011 - C-113/10 (https://dejure.org/2011,25027)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2011 - C-113/10 (https://dejure.org/2011,25027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 2. März 2010 - Zuckerfabrik Jülich AG gegen Hauptzollamt Aachen

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2012 - C-113/10 REC, C-147/10 REC, C-234/10 REC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36994
EuGH, 22.11.2012 - C-113/10 REC, C-147/10 REC, C-234/10 REC (https://dejure.org/2012,36994)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2012 - C-113/10 REC, C-147/10 REC, C-234/10 REC (https://dejure.org/2012,36994)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2012 - C-113/10 REC, C-147/10 REC, C-234/10 REC (https://dejure.org/2012,36994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1193/2009 der Kommission vom 3. November 2009 zur Berichtigung der Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003, (EG) Nr. 1775/2004, (EG) Nr. 1686/2005 und (EG) Nr. 164/2007 sowie zur ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben -

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-113/10
    In den verbundenen Rechtssachen C-113/10 REC, C-147/10 REC und C-234/10 REC.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Finanzgericht Düsseldorf (C-113/10) (Deutschland), vom High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (C-147/10) (Vereinigtes Königreich), und vom Tribunal de grande instance de Nanterre (C-234/10) (Frankreich) durch Entscheidungen vom 22. Februar, 12. März und 6. Mai 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 2. und am 29. März sowie am 12. Mai 2010 in den Verfahren.

    British Sugar plc (C-147/10).

    Tereos - Union de coopératives agricoles à capital variable (C-234/10).

    Am 27. September 2012 hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) das Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) erlassen.

    Randnr. 54 der englischen Fassung des Urteils vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10), ist wie folgt zu berichtigen:.

    "In the light of the foregoing, the answer to the single question in Case C-113/10, the first question in Case C-147/10 and the two questions in Case C-234/10 must be that the provisions of Regulation No 1193/2009 are invalid, other than those of Article 3 which have already been annulled as a result of the annulment, by the judgment of the General Court in Case T-4/06 Poland v Commission , of Article 2 of Regulation No 1686/2005.".

  • EuG, 29.09.2011 - T-4/06

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.11.2012 - C-113/10
    "In the light of the foregoing, the answer to the single question in Case C-113/10, the first question in Case C-147/10 and the two questions in Case C-234/10 must be that the provisions of Regulation No 1193/2009 are invalid, other than those of Article 3 which have already been annulled as a result of the annulment, by the judgment of the General Court in Case T-4/06 Poland v Commission , of Article 2 of Regulation No 1686/2005.".

    "The provisions of Commission Regulation (EC) No 1193/2009 of 3 November 2009 correcting Regulations (EC) No 1762/2003, (EC) No 1775/2004, (EC) No 1686/2005, (EC) No 164/2007 and fixing the production levies in the sugar sector for marketing years 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006 are invalid, other than those of Article 3 which have already been annulled as a result of the annulment, by the judgment of the General Court of the European Union of 29 September 2011 in Case T-4/06 Poland v Commission , of Article 2 of Commission Regulation (EC) No 1686/2005 of 14 October 2005 setting the production levies and the coefficient for the additional levy in the sugar sector for the 2004/05 marketing year.".

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10, C-147/10, C-234/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1088
Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10, C-147/10, C-234/10 (https://dejure.org/2011,1088)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - C-113/10, C-147/10, C-234/10 (https://dejure.org/2011,1088)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - C-113/10, C-147/10, C-234/10 (https://dejure.org/2011,1088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zuckerfabrik Jülich

    Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben - Ausfuhrerstattungen - Berechnung des durchschnittlichen Verlusts je Tonne - Einbeziehung eines fiktiven Erstattungsbetrags für ohne Erstattung ausgeführte Mengen - Rückzahlung von Beträgen, die aufgrund für ungültig erklärter ...

  • EU-Kommission PDF

    Zuckerfabrik Jülich

    Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben - Ausfuhrerstattungen - Berechnung des durchschnittlichen Verlusts je Tonne - Einbeziehung eines fiktiven Erstattungsbetrags für ohne Erstattung ausgeführte Mengen - Rückzahlung von Beträgen, die aufgrund für ungültig erklärter ...

  • EU-Kommission

    Zuckerfabrik Jülich

    Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben - Ausfuhrerstattungen - Berechnung des durchschnittlichen Verlusts je Tonne - Einbeziehung eines fiktiven Erstattungsbetrags für ohne Erstattung ausgeführte Mengen - Rückzahlung von Beträgen, die aufgrund für ungültig erklärter ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 15.09.1998 - C-279/96

    Ansaldo Energia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    45 - Vgl. Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a. (C-279/96, C-280/96 und C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 86), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409, Randnr. 60).

    51 - Urteil Ansaldo Energia u. a. (oben in Fn. 45 angeführt, Randnr. 28).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-5/06

    Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Produktionsabgaben - Durchführungsbestimmungen zur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    "(5) In seinem Urteil vom 8. Mai 2008 in den verbundenen Rechtssachen C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06 gelangte der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Prüfung der Verordnung (EG) Nr. 1837/2002 der Kommission vom 15. Oktober 2002 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Koeffizienten der Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 nichts ergeben hat, was ihre Gültigkeit berühren könnte.

    2 - Urteil vom 8. Mai 2008 (C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, Slg. 2008, I-3231).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    30 - Vgl. z. B. Urteil vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, Slg. 2007, I-7723, Randnrn.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    45 - Vgl. Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a. (C-279/96, C-280/96 und C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 86), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409, Randnr. 60).
  • EuGH, 15.11.2005 - C-392/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    50 - Vgl. Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, Slg. 2005, I-9811, Randnr. 63).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-47/07

    Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    47 - Urteil vom 16. Dezember 2008 (C-47/07 P, Slg. 2008, I-9761, Randnrn.
  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    42 - Vgl. zuletzt Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland (C-256/07, Slg. 2009, I-1951, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    45 - Vgl. Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a. (C-279/96, C-280/96 und C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a. (C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 86), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409, Randnr. 60).
  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    29 - Vgl. entsprechend Urteil vom 5. März 1980, Könecke/Kommission (76/79, Slg. 1980, 665, Randnrn. 14 f.).
  • EuGH, 06.10.2008 - C-175/07

    SAFBA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
    19 - Beschluss vom 6. Oktober 2008 (C-175/07 bis C-184/07).
  • EuG, 09.04.2013 - T-66/10

    Zuckerfabrik Jülich / Kommission

  • EuG, 09.04.2013 - T-86/10

    British Sugar / Kommission

  • EuGH, 29.03.2011 - C-201/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen

  • EuG, 09.04.2013 - T-102/10

    Südzucker u.a. / Kommission

  • EuGH, 01.10.2009 - C-370/07

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen

  • EuGH, 15.04.2011 - C-147/10

    British Sugar - Verbindung

  • EuGH, 15.04.2011 - C-234/10

    Tereos - Verbindung

  • EuGH, 22.11.2012 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Urteilsberichtigung

    In den verbundenen Rechtssachen C-113/10 REC, C-147/10 REC und C-234/10 REC.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Finanzgericht Düsseldorf (C-113/10) (Deutschland), vom High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (C-147/10) (Vereinigtes Königreich), und vom Tribunal de grande instance de Nanterre (C-234/10) (Frankreich) durch Entscheidungen vom 22. Februar, 12. März und 6. Mai 2010, beim Gerichtshof eingegangen am 2. und am 29. März sowie am 12. Mai 2010 in den Verfahren.

    British Sugar plc (C-147/10).

    Tereos - Union de coopératives agricoles à capital variable (C-234/10).

    Am 27. September 2012 hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) das Urteil Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) erlassen.

    Randnr. 54 der englischen Fassung des Urteils vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10), ist wie folgt zu berichtigen:.

    "In the light of the foregoing, the answer to the single question in Case C-113/10, the first question in Case C-147/10 and the two questions in Case C-234/10 must be that the provisions of Regulation No 1193/2009 are invalid, other than those of Article 3 which have already been annulled as a result of the annulment, by the judgment of the General Court in Case T-4/06 Poland v Commission , of Article 2 of Regulation No 1686/2005.".

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

    87 bis 89, vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 205, Littlewoods Retail u. a., Randnr. 25, sowie vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a., C-113/10, C-147/10 und C-234/10, Randnr. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-96/15

    Saint Louis Sucre - Produktionsabgaben im Zuckersektor - Berechnungsmethode -

    3 - Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591).

    Die Verordnung Nr. 1360/2013 wurde vom Rat auf der Grundlage von Art. 43 Abs. 3 AEUV und nicht von der Kommission erlassen, weil die Verordnung Nr. 1260/2001 aufgehoben worden war und die Kommission nicht mehr zum Erlass derartiger Verordnungen ermächtigte (vgl. Nr. 3 der Begründung des Vorschlags der Kommission für die Verordnung Nr. 1360/2013; vgl. ferner meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich, C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701 [Jülich II], Nrn. 60 bis 72).

    45 - Zwar habe ich in den Nrn. 94 bis 98 meiner Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701 [Jülich II]) die Ansicht vertreten, dass keine gesetzgeberische Absicht bestanden habe, "die Berechnungen auf voraussichtliche Ausfuhrerstattungen zu beschränken, gleich ob diese ausgezahlt worden sind oder nicht und selbst dann, wenn endgültige Zahlen vorliegen".

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    Vgl. z. B. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich (C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, EU:C:2007:346) und Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel - und Tiefkühlkost - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    36 C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701, Nrn. 125 bis 129.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    Vgl. z. B. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich (C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, EU:C:2007:346) und Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-360/18

    Cargill Deutschland - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

    11 Urteil vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2012:591, im Folgenden: Urteil Jülich II).

    12 In der Tat war der Gerichtshof nicht ersucht worden, diesen Gesichtspunkt zu entscheiden, vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701, Nr. 82).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    Vgl. z. B. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich (C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06, EU:C:2007:346) und Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

    77 - Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Zuckerfabrik Jülich (C-113/10, C-147/10 und C-234/10, EU:C:2011:701, Nr. 64).
  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 1852/20

    Rechtmäßigkeit eines Zuckerabgabenbescheids

    Auch in den Schlussanträgen in der Rechtssache Zuckerfabrik Jülich AG vom 27.10.2011 (C-113/10 u.a.) habe die Generalanwältin die Auffassung vertreten, dass eine Bestimmung, die aufgehoben worden sei, diese Voraussetzung nicht erfülle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht