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   EuGH, 17.07.1997 - C-114/95, C-115/95   

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EuGH, 17.07.1997 - C-114/95, C-115/95 (https://dejure.org/1997,1451)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-114/95, C-115/95 (https://dejure.org/1997,1451)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-114/95, C-115/95 (https://dejure.org/1997,1451)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • EU-Kommission PDF

    Texaco / Middelfart Havn und others und Olieselskabet Danmark / Trafikministeriet u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot

  • EU-Kommission

    Texaco / Middelfart Havn und others und Olieselskabet Danmark / Trafikministeriet u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Festlegung der Höhe der Beitragssätze von der Kommission unter Berücksichtigung der für die Binnenschiffahrtsunternehmen wirtschaftlich schwierigen Lage; Begriff der ...

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Festlegung der Höhe der Beitragssätze von der Kommission unter Berücksichtigung der für die Binnenschiffahrtsunternehmen wirtschaftlich schwierigen Lage; Begriff der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1101/89; ; Verordnung (EWG) Nr. 1102/89; ; Durchführungsbestimmungen zur Verordnung Nr. 1101/89; ; Verordnung (EWG) Nr. 3685/89

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Øestre Landsret - Auslegung der Artikel 9 bis 13, 18 bis 29, 86, 90 und 96 EG-Vertrag, der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen ...

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Für die Beantwortung der Fragen des nationalen Gerichts ist zunächst festzustellen,daß sich aus dem Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legrosu.

    a., Slg. 1992, I-4625) ergibt, daß der in Artikel 6 des AbkommensEWG—Schweden verwendete Begriff "Abgaben mit gleicher Wirkung wieEinfuhrzölle" genauso auszulegen ist wie der gleiche Begriff, der in den Artikeln9 bis 13 des Vertrages verwendet wird.

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Sodann ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Oktober1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641) und vom 1. Juli 1993in der Rechtssache C-312/91 (Metalsa, Slg. 1993, I-3751) in bezug auf mit Artikel18 Absatz 1 des Abkommens EWG—Schweden gleichlautenden Bestimmungen, diein mit der Portugiesischen Republik und der Republik Österreich geschlossenengleichartigen Abkommen enthalten waren, ausgeführt hat, daß die dem Artikel 95des Vertrages bereits gegebenen Auslegungen nicht durch einfache Analogie aufein Freihandelsabkommen übertragen werden konnten, so daß die einschlägigenBestimmungen eines solchen Abkommens nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondernauch nach ihrem Ziel, das sie im Rahmen des durch das Abkommen errichtetenFreihandelssystems verfolgen, ausgelegt werden mußten.

    Hierzu ist festzustellen, daß das Abkommen EWG—Schweden ebenso wie dieFreihandelsabkommen, um die es in den vorerwähnten Urteilen Kupferberg undMetalsa ging, die Schaffung eines Freihandelssystems bezweckt, in dessen Rahmendie restriktiven Handelsregelungen im Handel mit Ursprungserzeugnissen derVertragsparteien im wesentlichen beseitigt werden, und zwar vor allem durch dieAbschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung und die Beseitigung dermengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Jedoch entspricht es ebenfalls ständiger Rechtsprechung, daß es in Ermangelungeiner einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache der internen Rechtsordnung jedesMitgliedstaats ist, die Verfahrensmodalitäten der Klagen zu regeln, die den Schutzder dem einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechtserwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei diese Modalitäten wederungünstiger sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die innerstaatliches Rechtbetreffen, noch die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnungverliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschwerendürfen (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1995 in der RechtssacheC-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und dort genannteRechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.1994 - C-130/92

    OTO / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Daherist diese Bestimmung auf unmittelbar aus Drittländern eingeführte Erzeugnissenicht anwendbar (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 1994 in der RechtssacheC-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90 (Emmott, Slg. 1991,I-4269) kann dieses Ergebnis nicht entkräften.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, daß es für die Anwendung desArtikels 95 des Vertrages und gegebenenfalls für das in dieser Vorschriftausgesprochene Verbot unerheblich ist, ob eine Steuer oder eine Gebühr von eineranderen öffentlich-rechtlichen Stelle als dem Staat oder zu dessen Gunsten erhobenwird und ob es sich bei ihr um eine spezielle oder einem besonderen Zweckdienende Abgabe handelt (vgl. Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76,Iannelli und Volpi, Slg. 1977, 557, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Sodann ist darauf hinzuweisen, daß der Vertrag für den Handel mit Drittländernhinsichtlich der inländischen Abgaben keine dem Artikel 95 entsprechendeVorschrift enthält (Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77,Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23, und OTO, a. a. O., Randnr. 20).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    Zunächst ergibt sich insbesondere aus dem vom nationalen Gericht erwähntenUrteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12), daß das Recht auf Erstattung von Abgaben, die einMitgliedstaat unter Verstoß gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechtserhoben hat, zwar die Folge und Ergänzung des Rechts darstellt, das dem einzelnendurch die Gemeinschaftsbestimmungen eingeräumt worden ist, die solche Abgabenverbieten, daß deren Erstattung jedoch beim derzeitigen Stand desGemeinschaftsrechts nur im Rahmen der in den einschlägigen nationalenRechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen verfolgtwerden kann, wobei diese Voraussetzungen aber weder ungünstiger sein dürfen alsbei ähnlichen Klagen, die innerstaatliches Recht betreffen, noch die Ausübung derdurch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglichmachen oder übermäßig erschweren dürfen.
  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-114/95
    DerMitgliedstaat ist somit grundsätzlich verpflichtet, die unter Verstoß gegen dasGemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben zu erstatten (Urteil vom 14. Januar 1997in den Rechtssachen C-192/95 bis C-218/95, Comateb u. a, Slg. 1997, I-165,Randnr. 20).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Wie im Urteil vom 6. Dezember 1994, Johnson (C-410/92, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 26), bestätigt worden ist, folgt jedoch aus dem Urteil vom 27. Oktober 1993, Steenhorst-Neerings (C-338/91, Slg. 1993, I-5475), dass die Entscheidung in der Rechtssache Emmott durch die besonderen Umstände jenes Falles gerechtfertigt war, in dem der Klägerin des Ausgangsverfahrens durch den Ablauf der Klagefrist jegliche Möglichkeit genommen war, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. auch Urteile vom 17. Juli 1997, Haahr Petroleum, C-90/94, Slg. 1997, I-4085, Randnr. 52, sowie Texaco und Olieselskabet Danmark, C-114/95 und C-115/95, Slg. 1997, I-4263, Randnr. 48, und Urteil vom 15. September 1998, Ansaldo Energia u. a., C-279/96 bis C-281/96, Slg. 1998, I-5025, Randnr. 20).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum

    Aus der Sicht des Senats spricht gegen eine Übernahme der Grundsätze aus dem Urteil in der Rechtssache Emmott auf den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, dass auch der Gerichtshof in späteren Urteilen hervorgehoben hat, die Entscheidung in der Rechtssache Emmott sei durch die besonderen Umstände dieses Falls gerechtfertigt gewesen, weil der Klägerin durch den Ablauf der Klagefrist jede Möglichkeit genommen worden sei, ihren auf die Richtlinie gestützten Anspruch auf Gleichbehandlung geltend zu machen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1993 - Rs. C-338/91 - Stehenhorst-Neerings - Slg. 1993, I-5497, 5503 Rn. 19; vom 6. Dezember 1994 - Rs. C-410/92 - Johnson - Slg. 1994, I-5501, 5510 Rn. 25 f; vom 17. Juli 1997 - Rs. C-114/95 und C-115/95 - Texaco und Olieselskabet Danmark - Slg. 1997, I-4267, 4287 Rn. 47, 48; vom 2. Dezember 1997 - Rs. C-188/95 - Fantask - Slg. 1997, I-6820, 6839 Rn. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    2 Die Rechtssachen C-90/94 (Haahr Petroleum) und C-242/95 (GT-Link) wurden zwar nicht mit den verbundenen Rechtssachen C-114/95 und C-115/95 (Texaco und Olieselskabet) verbunden, die in all diesen Fällen aufgeworfenen Fragen überschneiden sich stark.

    Verbundene Rechtssachen C-114/95 und 115/95, Texaco und Olieselskabet.

    22 Die Texaco beantragt in dem beim Östre Landsret anhängigen Rechtsstreit (Rechtssache C-114/95) zu erklären, daß die beklagten Häfen verpflichtet sind, alle vom 1. Mai 1988 bis zum 31. März 1990 erhobenen Einfuhrzuschläge von insgesamt etwa 3, 2 Millionen DKR zurückzuzahlen.

    In dem Rechtsstreit in der Rechtssache C-115/95 beantragt die Olieselskabet, zu erklären, daß die beklagten Häfen gemeinsam mit dem Verkehrsministerium verpflichtet sind, die vom 1. Januar 1988 bis zum 1. April 1990 erhobenen Einfuhrzuschläge von insgesamt etwa 2, 5 Millionen DKR zurückzuzahlen, und anzuerkennen, daß sie verpflichtet sind, die vom 1. Juli 1977 bis zum 31. Dezember 1987 erhobenen Einfuhrzuschläge zurückzuzahlen.

    23 Das nationale Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und ersucht um Vorabentscheidung über folgende Fragen (die Fragen 1 bis 4 sind abgesehen von kleineren Unterschieden im Wortlaut in beiden Fällen gleich; die Fragen 5 bis 7 wurden nur in der Rechtssache C-115/95 vorgelegt):.

    Verbundene Rechtssachen C-114/95 und C-115/95, Texaco und Olieselskabet.

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