Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1992 - C-116/91   

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https://dejure.org/1992,3528
EuGH, 25.06.1992 - C-116/91 (https://dejure.org/1992,3528)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - C-116/91 (https://dejure.org/1992,3528)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - C-116/91 (https://dejure.org/1992,3528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen British Gas

    Verordnungen des Rates Nr. 3820/85, Artikel 4 Nr. 6, und Nr. 3821/85, Artikel 3 Absatz 1
    Verkehr; Strassenverkehr; Sozialvorschriften; Ausnahmen; Fahrzeuge, die von Gaswerken eingesetzt werden

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen British Gas

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der "zuständigen Stellen ... der .. Gaswerke" in Art. 4 Nr. 6 Verordnung Nr. 3820/85; Zweck der Verordnung; Abhängigkeit des Geltungsbereichs der Verordnung von der Existenz und dem Inhalt nationaler Rechtsvorschriften; Notwendigkeit eins ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 Art. 4 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehr - Strassenverkehr - Sozialvorschriften - Ausnahmen - Fahrzeuge, die von Gaswerken eingesetzt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Sozialvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs - Fahrzeuge, die von Gaswerken eingesetzt werden.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • EuGH, 13.03.2014 - C-222/12

    Karuse - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht zur Verwendung

    Hierzu führt das vorlegende Gericht aus, dass außer dem Urteil vom 25. Juni 1992, British Gas (C-116/91, Slg. 1992, I-4071), das die Auslegung der Wendung "Fahrzeuge, die für die Gasversorgung eingesetzt werden" betreffe, und dem Urteil vom 21. März 1996, Mrozek und Jäger (C-335/94, Slg. 1996, I-1573), in dem es um die Auslegung der Wendung "Fahrzeuge, die für die Müllabfuhr eingesetzt werden" gehe, keine Rechtsprechung des Gerichtshofs vorliege, nach der die Wendung "Fahrzeuge, die in Verbindung mit Straßenerhaltung eingesetzt werden" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 561/2006 unter den Umständen des vorliegenden Falles eindeutig ausgelegt werden könne.

    Da die Verordnung Nr. 561/2006 hinsichtlich der Voraussetzungen, denen die in Art. 4 Nr. 6 der Verordnung Nr. 3820/85 vorgesehenen Ausnahmen unterlagen, keine wesentlichen Änderungen mit sich gebracht hat und die mit diesen Verordnungen verfolgten Ziele identisch sind, ist die Auslegung der in Art. 4 Nr. 6 der Verordnung Nr. 3820/85 vorgesehenen Ausnahmen, die der Gerichtshof in den oben genannten Urteilen British Gas sowie Mrozek und Jäger vorgenommen hat, weiterhin als maßgebend anzusehen.

    Außerdem sind die dort vorgesehenen Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der fraglichen Verordnung zu bestimmen (vgl. Urteile British Gas, Rn. 12, Mrozek und Jäger, Rn. 9, und vom 21. März 1996, Goupil, C-39/95, Slg. 1996, I-1601, Rn. 8).

    Aus der in dieser Vorschrift enthaltenen Aufzählung geht hervor, dass es sich bei sämtlichen in dieser Vorschrift genannten Diensten um im öffentlichen Interesse liegende allgemeine Dienste handelt (vgl. in diesem Sinne zu Art. 4 Nr. 6 der Verordnung Nr. 3820/85 Urteile British Gas, Rn. 13, Mrozek und Jäger, Rn. 10, und Goupil, Rn. 9).

    Im Rahmen der Auslegung der in Art. 4 Nr. 6 der Verordnung Nr. 3820/85 enthaltenen Wendung "Fahrzeuge, die von den zuständigen Stellen der ... Gaswerke ... eingesetzt werden" hat der Gerichtshof entschieden, dass die in dieser Vorschrift vorgesehene Ausnahme nur für Fahrzeuge gilt, die ausschließlich für Beförderungen im Zusammenhang mit der Erzeugung, der Lieferung und dem Vertrieb von Gas oder der Instandhaltung der hierfür erforderlichen Anlagen verwendet werden, so dass sie nicht für Fahrzeuge gilt, die ganz oder teilweise zur Beförderung von Haushaltsgasgeräten verwendet werden (Urteil British Gas, Rn. 21).

    Ein Unternehmen, das im Bereich der Erzeugung, dem Transport und dem Vertrieb von Gas tätig ist, jedoch auch mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefert, würde nämlich, wenn es von der Verpflichtung befreit wäre, bei den für die Beförderung solcher Geräte verwendeten Fahrzeugen einen Fahrtenschreiber zu benutzen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erlangen, die nur solche Geräte liefern, da es die mit dem Einbau und der Instandhaltung von Fahrtenschreibern bei diesen Fahrzeugen verbundenen Kosten sparen würde, die die anderen Unternehmen, die mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefern, tragen müssten (vgl. Urteil British Gas, Rn. 19).

    Daraus folgt, dass dieser Transport ausschließlich in Verbindung mit der Straßenerhaltung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 561/2006 erfolgte (vgl. in diesem Sinne Urteil British Gas, Rn. 21).

    Einen solchen Dienstleister, der nur Kies zur Baustelle befördert, von der Verpflichtung zu befreien, einen Fahrtenschreiber zu benutzen, würde diesem Dienstleister einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Dienstleistern dieser Branche verschaffen, da er die mit dem Einbau und der Instandhaltung dieser Geräte bei diesen Fahrzeugen verbundenen Kosten sparen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil British Gas, Rn. 19).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-317/12

    Lundberg - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht, einen

    Außerdem ist die Tragweite der Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der fraglichen Regelung zu bestimmen (vgl. Urteile vom 25. Juni 1992, British Gas, C-116/91, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12, vom 21. März 1996, Goupil, C-39/95, Slg. 1996, I-1601, Randnr. 8, sowie Mrozek und Jäger, C-335/94, Slg. 1996, I-1573, Randnr. 9, vom 17. März 2005, Raemdonck und Raemdonck-Janssens, C-128/04, Slg. 2005, I-2445, Randnr. 19, sowie vom 28. Juli 2011, Seeger, C-554/09, Slg. 2011, I-7131, Randnr. 33).
  • EuGH, 21.03.1996 - C-335/94

    Mrozek und Jäger

    Ausserdem sind die dort vorgesehenen Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Verordnung zu bestimmen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91, British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12).

    Die Aufzählung in Artikel 4 Nr. 6 der Verordnung enthält ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende allgemeine Dienstleistungen (Urteil British Gas, a. a. O., Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1995 - C-235/94

    Strafverfahren gegen Alan Jeffrey Bird. - Sozialvorschriften auf dem Gebiet des

    die Urteile vom 6. Dezember 1979 in der Rechtssache 47/79 (Nehlsen, Slg. 1979, 3639, Randnr. 4), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 133/83 (Scott, Slg. 1984, 2863, Randnr. 15), vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91 (British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12) und vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-116/92 (Charlton u. a., Slg. 1993,I-6755, Randnr. 14).

    ( 22 ) Vgl. z. B. zu Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung Nr. 543/69 das Urteil Nehlsen, a. a. O., Randnr. 9; zu Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung Nr. 3820/85, das Urteil British Gas, a. a. O., Randnr. 21.

    ( 23 ) Urteil British Gas, a. a. O., Randnr. 12.

  • EuGH, 21.03.1996 - C-39/95

    Strafverfahren gegen Goupil

    Ausserdem sind die dort vorgesehenen Ausnahmen unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Verordnung zu bestimmen (vgl. Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91, British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12).

    Die Aufzählung in Artikel 4 Nr. 6 der Verordnung enthält ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende allgemeine Dienstleistungen (Urteil British Gas, a. a. O., Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-116/92

    Strafverfahren gegen Kevin Albert Charlton u. a. - Straßenverkehr - Lenk- und

    Diese Orientierung wurde in der späteren Rechtsprechung fortgesetzt ( 18 ), und noch jüngst im Urteil British Gas vom 25. Juni 1992 ( 19 ).

    ( 19 ) Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91 (British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 13 A 1221/18
    vgl. EuGH, Urteile vom 21. November 2019 - C-203/18 u.a. - Deutsche Post und Leymann, EuZW 2020, 25 ff. = juris, Rn. 57 f., vom 13. März 2014 - C 222/12 -, Karuse, juris, Rn. 31 f., und vom 25. Juni 1992 - C-116/91 -, British Gas, Slg. 1992, I-4071 ff. = juris, Rn. 17 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16

    Auslegung einer Ausnahmebestimmung bzgl. Erfassung von Fahrzeugen oder

    Dort hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Unternehmen, das sowohl in dem durch die Ausnahmebestimmung privilegierten Bereich der Erzeugung, dem Transport und dem Vertrieb von Gas tätig ist, jedoch auch mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefert, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erlangen würde, die nur solche Geräte liefern, wenn es bei den für die Beförderung solcher Geräte verwendeten Fahrzeugen von der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung einen Fahrtenschreiber zu benutzen befreit wäre, da es die mit dem Einbau und der Instandhaltung von Fahrtenschreibern bei diesen Fahrzeugen verbundenen Kosten sparen würde, die die anderen Unternehmen, die mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefern, tragen müssten (vgl. Urteil vom 13. März 2014 - C-222-12 - "Karuse", Rn. 32, ECLI:EU:C:2014:142, mit Verweis auf Urteil vom 25. Juni 1992 - C-116/91 - "British Gas", Rn. 19, ECLI:EU:C:1992:277).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-235/94

    Strafverfahren gegen Bird

    Daher können, wie der Gerichtshof bereits im Zusammenhang mit Sozialvorschriften auf dem Gebiet des Strassenverkehrs entschieden hat, Abweichungen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die ihre Wirkung über das zum Schutz der von ihr gewährleisteten Interessen Erforderliche hinaus ausdehnt (Urteile vom 22. März 1984 in der Rechtssache 90/83, Paterson u. a., Slg. 1984, 1567, Randnr. 16, und vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-116/91, British Gas, Slg. 1992, I-4071, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-203/18

    Deutsche Post und Leymann - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr -

    Der Gerichtshof bezieht sich auf zwei Urteile, in denen er Art. 4 Nr. 6 dieser Verordnung ausgelegt hat, nämlich die Urteile vom 25. Juni 1992, British Gas (C-116/91, EU:C:1992:277), und vom 21. März 1996, Mrozek und Jäger (C-335/94, EU:C:1996:126).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2007 - 1 Ss OWi 348 B/06

    Bußgeldverfahren gegen einen Mitarbeiter im Zustelldienst der Deutschen Post AG:

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-13/21

    Pricoforest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung im Straßenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1999 - C-102/97

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1996 - C-335/94

    Hans Walter Mrozek und Bernhard Jäger.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1994 - C-394/92

    Strafverfahren gegen Marc Michielsen und Geybels Transport Service NV. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91   

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https://dejure.org/1992,21391
Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91 (https://dejure.org/1992,21391)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-116/91 (https://dejure.org/1992,21391)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-116/91 (https://dejure.org/1992,21391)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Licensing Authority South Eastern Traffic Area gegen British Gas plc.

    Sozialvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs - Fahrzeuge, die von Gaswerken eingesetzt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.12.1979 - 47/79

    Nehlsen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    Im Urteil vom 6. Dezember 1979 in der Rechtssache 47/79 (Nehlsen/Bremen)(10) haben Sie festgestellt, daß die Vorschriften der Verordnung Nr. 543/69 "unter anderem die Beseitigung der Unterschiede zum Ziel haben, die die Wettbewerbsbedingungen im Verkehr wesentlich zu verfälschen geeignet sind; zu diesem Zweck sollen Berufspraktiken abgeschafft werden, die auf einer unangemessenen Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft beruhen"(11).

    (10) - Slg. 1979, 3639.

  • EuGH, 18.02.1975 - 69/74

    Auditeur du travail / Cagnon und Taquet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    (14) - Urteil vom 18. Februar 1975 in der Rechtssache 69/74 (Auditeur du travail/Cagnon et Taquet, Slg. 1975, 171, Randnr. 8).
  • EuGH, 25.01.1977 - 65/76

    Derycke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    (15) - Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 65/76 (Derycke, Slg. 1977, 29).
  • EuGH, 28.11.1978 - 97/78

    Schumalla

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    (9) - Urteil vom 28. November 1978 in der Rechtssache 97/78 (Schumalla, Slg. 1978, 2311, Randnr. 6); Hervorhebung von mir.
  • EuGH, 22.03.1984 - 90/83

    Paterson / Weddel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    (20) - Urteil in der Rechtssache 90/83, Slg. 1984, 1567.
  • EuGH, 11.07.1984 - 133/83

    Regina / Scott

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    (12) - Vgl. z. B. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 133/83 (Regina/Scott, Slg. 1984, 2863, Randnr. 15).
  • EuGH, 21.05.1987 - 79/86

    Hamilton / Whitelock

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-116/91
    (19) - Urteil vom 21. Mai 1987 in der Rechtssache 79/86 (Hamilton/Whitelock, Slg. 1987, 2363, Randnr. 10).
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