Rechtsprechung
EuGH, 18.05.1994 - C-118/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
EWG-Vertrag, Artikel 169
Vertragsverletzungsverfahren; Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof; Maßgebliche Sachlage; Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - EU-Kommission
Kommission / Luxemburg
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung von gegen eine Richtlinie und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) verstoßenden Vorschriften in Luxemburg
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 48 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 169; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 88 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bestandskraft staatlicher Verwaltungsakte oder Effektivität des Gemeinschaftsrechts
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte - Beteiligung an der Verwaltung von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-118/92
- EuGH, 18.05.1994 - C-118/92
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 04.07.1991 - C-213/90
ASTI / Chambre des employés privés
Auszug aus EuGH, 18.05.1994 - C-118/92
Die Kommission verweist insoweit auf das Urteil vom 4. Juli 1991 in der Rechtssache 213/90 (ASTI, Slg. 1991, I-3507), das ebenfalls das Gesetz vom 4. April 1924 betraf. - AG Pforzheim, 28.09.1990 - C 213/90
Auszug aus EuGH, 18.05.1994 - C-118/92
Die Kommission verweist insoweit auf das Urteil vom 4. Juli 1991 in der Rechtssache 213/90 (ASTI, Slg. 1991, I-3507), das ebenfalls das Gesetz vom 4. April 1924 betraf.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche …
Vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1994, Kommission/Luxemburg (C-118/92, EU:C:1994:198).24 Anzumerken ist, dass die Rechtssache, in der das Urteil vom 8. Mai 1994, Kommission/Luxemburg (C-118/92, EU:C:1994:198), ergangen ist, im Unterschied zur vorliegenden Rechtssache eine Regelung betraf, die in dem betreffenden Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmern , die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten waren, das Recht vorenthielt, an den Wahlen zu den Berufskammern teilzunehmen.
- EuGH, 08.05.2003 - C-171/01
Wählergruppe Gemeinsam
In diesem Zusammenhang ergebe sich aus Artikel 48 EG-Vertrag, aus Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1612/68 sowie aus den Urteilen vom 4. Juli 1991 in der Rechtssache C-213/90 (ASTI, Slg. 1991, I-3507, im Folgenden: Urteil ASTI I) und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-118/92 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1994, I-1891, im Folgenden: Urteil ASTI II), dass Arbeitnehmer, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten seien, bei der Wahl zur Vollversammlung von Einrichtungen wie den österreichischen Arbeiterkammern wählbar seien.Sie wird auch dadurch bekräftigt, dass der Gerichtshof im Urteil ASTI II die Vertragsverletzung des betroffenen Mitgliedstaats auf der doppelten Grundlage dieser beiden Bestimmungen gemeinsam festgestellt hat.
- EuGH, 16.09.2004 - C-465/01
Kommission / Österreich
23 Aus den Urteilen vom 4. Juli 1991 in der Rechtssache C-213/90 (ASTI, Slg. 1991, I-3507, im folgenden: ASTI I) und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-118/92 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1994, I-1891, im folgenden: ASTI II) ergebe sich nämlich, dass eine nationale Regelung, die den Arbeitnehmern, die Angehörige eines anderen Mitgliedstaats seien, das passive Wahlrecht zu Einrichtungen wie Berufskammern verweigere, denen sie kraft Rechtsvorschrift zugehörten, an die sie Beiträge zu entrichten hätten, die mit der Verteidigung und Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer betraut seien und die eine beratende Funktion im Bereich der Gesetzgebung ausübten, gegen das in Artikel 39 EG und Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte fundamentale Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verstoße. - Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-587/20
HK/ Danmark und HK/Privat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
38 Vgl. zu einer Regelung eines Mitgliedstaats, die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, vom aktiven und passiven Wahlrecht bei Wahlen zu Berufskammern ausschließt, Urteil vom 18. Mai 1994, Kommission/Luxemburg (C-118/92, EU:C:1994:198). - Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1996 - C-289/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
( 14 ) Urteile vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-105/91 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-5871, Randnr. 21), vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92 (Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019) und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-118/92 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1994, I-1891).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-118/92 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte - Beteiligung an der Verwaltung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-118/92
- EuGH, 18.05.1994 - C-118/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.06.1987 - 154/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1994 - C-118/92
(4) - Vgl. z. B. die Rechtssache 154/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717, Randnr. 6) und die Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31).